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Re: Essen nach Schießübung

Verfasst: Di 23. Sep 2014, 21:35
von kawaz
Hellboy hat geschrieben: hat auch nachteile,


Und die wären....???

Re: Essen nach Schießübung

Verfasst: Di 23. Sep 2014, 21:48
von Hellboy
kawaz hat geschrieben:
Hellboy hat geschrieben: hat auch nachteile,


Und die wären....???


besorg dir einen wp, dann kommst dir selber sehr schnell drauf ;)

Re: Essen nach Schießübung

Verfasst: Di 23. Sep 2014, 22:21
von IT Guy
Hellboy hat geschrieben:
kawaz hat geschrieben:
Hellboy hat geschrieben: hat auch nachteile,


Und die wären....???


besorg dir einen wp, dann kommst dir selber sehr schnell drauf ;)

Um es mit den Worten von Bully in "Der Schuh des Manitu" zu sagen: JO WIE DENN??? ;-)

Re: Essen nach Schießübung

Verfasst: Di 23. Sep 2014, 22:37
von Hellboy
Mit beruf ders rechtfertigt :lol:

Re: AW: Essen nach Schießübung

Verfasst: Mi 24. Sep 2014, 08:22
von Stickhead
Cerakote hat geschrieben:
Hellboy hat geschrieben:
Cerakote hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Aber Spazierenfahren mit der Waffe spielts trotzdem nicht.


Davon redet auch keiner...


doch offensichtlich schon. wennst heid die knarre mitnimmst ind arbeit, dann gehst schiassn. nachm schiassn hast hunger, also foast nu gach zum wirt, weil der is eh im nachbardorf.
nachm wirt denkst dir höö es is scho spät, also ab zum billa und nu gach a jauserl für morgen kaufen.

so, dann ruft da spezi an, er hat a neues spielzeug, also no gach auf a stundal oda 2 dort hin, und iwann in da nacht kommst dann heim und versorgst die waffe, die bis dahin brav im rucksack mit war.

und jetzt erzähl no mal, dass spaziernfahrn ned des thema is :headslap:


Weißt du was Spazieren ist?

Gesendet von meinem HTC One mit Tapatalk


Das würde definitiv unter "Spazieren" fallen. Ins Nachbardorf vom Nachbardorf wird's ned recht weit sein und es erscheint auf jeden Fall zumutbar, die Waffe zuerst zu versorgen. Daher wäre es meiner Meinung nach auch kein legitimer Transport (mehr).

Re: Essen nach Schießübung

Verfasst: Mi 24. Sep 2014, 08:41
von Floody
Hellboy hat geschrieben:
Kehnra hat geschrieben:Da merkt man wieder wie gut es den Besitzern eines Waffenpasses geht..


Jup :D aber hat auch nachteile, glaubs mir ;-)

:doh:

Re: Essen nach Schießübung

Verfasst: Mi 24. Sep 2014, 12:55
von IT Guy
Übrigens: wenn ich eine WP mit 2 Plätzen hätte, aber mit 5 FFW beim Bewerb und dann zum Wirten, hilft mir der WP für drei der Knarren auch nix. ;-)

Re: Essen nach Schießübung

Verfasst: Mi 24. Sep 2014, 13:19
von Hellboy
IT Guy hat geschrieben:Übrigens: wenn ich eine WP mit 2 Plätzen hätte, aber mit 5 FFW beim Bewerb und dann zum Wirten, hilft mir der WP für drei der Knarren auch nix. ;-)


völlig richtig, bei 3gun isses vorbei, oder wennst mal mehr als 2 mitnimmst zum stand

wie is das eig bei 2 kat b + 1 kat c/d, die darf ma ja mit wp auch führen, aber zähln ned zur stück-beschränkung ? oder täusch ich mich da ?

Führen von Schusswaffen der Kategorien C und D
§ 35. (1) Das Führen von Schusswaffen der Kategorie C oder D ist Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet nur auf Grund eines hierfür von der Behörde ausgestellten Waffenpasses gestattet.
(2) Außerdem ist das Führen von Schusswaffen der Kategorie C oder D zulässig für Menschen, die
1.Inhaber eines für das Führen einer anderen Schußwaffe ausgestellten Waffenpasses sind;

Re: Essen nach Schießübung

Verfasst: Mi 24. Sep 2014, 14:14
von gewo
Hellboy hat geschrieben:wie is das eig bei 2 kat b + 1 kat c/d, die darf ma ja mit wp auch führen, aber zähln ned zur stück-beschränkung ? oder täusch ich mich da ?


hi

das fuehren von kat C oder D waffen ist sportschuetzen am weg vom und zum behoerdlich genehmigten schiessplatz auch OHNE waffenpass gestattet, wenn diese ungeladen sind

in der praxis aber nicht angeraten
vor allem in der grossstadt wuerden fuenf kollegen die mit zb ihren geschulterten Kat C interordnance R94 repetieren mit der U-bahn zum schiesstand fahren wahrscheinlich a bisserl aufsehen erregen
kein fall fuers waffenrecht aber vermutlich erregung oeffentlichen aergernisses/ stoerung der oeffentlichen ordnung oder so ...

Re: Essen nach Schießübung

Verfasst: Mi 24. Sep 2014, 14:51
von Hellboy
da sind wir wieder beim weg vom/zum schiessplatz ;)

beantwortet aber nicht meine frage; wenn ich iwo in der pampa links und rechts a glock eingsteckt hab, und die genannte r94 in der hand, führ ich ja 2 kat b und 1 kat c. wenn jetzt am wp steht 2 plätze, zählt die kat c dann auch, also ges 3/2 waffen geführt oder zählen nur kat b waffen für die platzbeschränkung, und ich könnt theoretisch 5stk geladene r94 am buckel ham, solang ich ned mehr als 2 kat b führe ?

Re: Essen nach Schießübung

Verfasst: Mi 24. Sep 2014, 14:57
von Al3x
IT Guy hat geschrieben:Übrigens: wenn ich eine WP mit 2 Plätzen hätte, aber mit 5 FFW beim Bewerb und dann zum Wirten, hilft mir der WP für drei der Knarren auch nix. ;-)


Naja, idR hast auch eine WBK die du dir vor dem WP Antrag noch erweitern lässt, dann lassen sie dir nämlich die WBK und du bekommst den WP dazu, zumindest war es bei mir so.

Mein erster WP war wegen der WBK (5x Kat. B) nur auf 1 Waffe ausgestellt...der 2. WP jetzt ist auf 2, ich kann also 7 Kat. B haben, aber logischerweise immer nur 2 Kat. B führen.

Sollte ich in Zukunft mit +3 Kat B Waffen zum Stand oder woanders hin fahren, gehen eben WP und WBK mit am Mann..

Bin ich da mit beiden Dokumenten eine Ausnahme hier?

Re: Essen nach Schießübung

Verfasst: Mi 24. Sep 2014, 15:04
von Al3x
Hellboy hat geschrieben:da sind wir wieder beim weg vom/zum schiessplatz ;)

beantwortet aber nicht meine frage; wenn ich iwo in der pampa links und rechts a glock eingsteckt hab, und die genannte r94 in der hand, führ ich ja 2 kat b und 1 kat c. wenn jetzt am wp steht 2 plätze, zählt die kat c dann auch, also ges 3/2 waffen geführt oder zählen nur kat b waffen für die platzbeschränkung, und ich könnt theoretisch 5stk geladene r94 am buckel ham, solang ich ned mehr als 2 kat b führe ?


Also im WP steht unter:

a) -2- genehmigungspflichtige Waffen zu erwerben, zu besitzen, zu führen und einzuführen sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und zu besitzen

b) ist bei mir gestrichen (Waffen unter Par. 17 ....)

c) Meldepflichtige oder sonstige Schusswaffen zu führen

Bei C ist KEINE Anzahl angegeben, also gehe ich hiervon mal davon aus dass man mit dem WP zu den 2x Kat.B auch jegliche Anzahl an Kat C/D tragen kann.
Korrigiert mich bitte.

Re: Essen nach Schießübung

Verfasst: Mi 24. Sep 2014, 15:07
von Bud Spencer
-

Re: Essen nach Schießübung

Verfasst: Mi 24. Sep 2014, 15:59
von IT Guy
Al3x hat geschrieben:
IT Guy hat geschrieben:Übrigens: wenn ich eine WP mit 2 Plätzen hätte, aber mit 5 FFW beim Bewerb und dann zum Wirten, hilft mir der WP für drei der Knarren auch nix. ;-)


Naja, idR hast auch eine WBK die du dir vor dem WP Antrag noch erweitern lässt, dann lassen sie dir nämlich die WBK und du bekommst den WP dazu, zumindest war es bei mir so.

Mein erster WP war wegen der WBK (5x Kat. B) nur auf 1 Waffe ausgestellt...der 2. WP jetzt ist auf 2, ich kann also 7 Kat. B haben, aber logischerweise immer nur 2 Kat. B führen.

Sollte ich in Zukunft mit +3 Kat B Waffen zum Stand oder woanders hin fahren, gehen eben WP und WBK mit am Mann..

Bin ich da mit beiden Dokumenten eine Ausnahme hier?

Genau das hab ich ja gemeint...

Re: Essen nach Schießübung

Verfasst: Mi 24. Sep 2014, 16:22
von Al3x
Du wirst wohl nicht 5 Kat B Waffen geladen am Mann haben, oder?
Ich weiss nicht wo da jetzt ein Problem sein sollte.

Dann hast eben 1 am Gürtel und die anderen ungeladen im Koffer verwahrt, oder alle im Koffer/in der Tasche - wie machen denn die 3Gun Teilnehmer das wenn sie weit weg von zu Hause unterwegs sind und stoppen müssen?
Essen und übernachten sowie WC Gänge auf dem Weg nach Hause sind ja wohl rechtlich kein Problem.

Ist man zu zweit unterwegs ist das essen gehen unproblematischer, bleibt eben immer einer bei den Taschen wennst mal aufs WC musst.

Und wenn ich alleine stundenlang vom Wettbewerbsort nach Hause unterwegs bin, bleib ich nur bei einem Drive-In Schalter stehen und setz mich doch ned mit mehreren Waffen ins Wirtshaus, ich würde mich da schon unwohl fühlen.

Ich seh da nur ein Sicherheitsproblem wenn ich alleine im Wagen bei einer ASFINAG Stelle stoppe um aufs WC zu gehen, die sind zwar alle Video überwacht, aber ich würd trotzdem nichts im Wagen liegen lassen, da es dann auch nicht der Verlässlichkeit entspricht wenn was geklaut wird, da nehm ich das Zeug auch mit und sperr mich am WC lieber ein.

Schon alleine deswegen würde ich Fahrgemeinschaften bilden.