MrRiesa hat geschrieben: Mo 7. Nov 2022, 17:33
Ich grab den Thread nochmal aus, weil ich auf sämtlichen Seiten nichts konkretes finde.
Führen, Lärmbelästigung, kein Zugang zum Gefahrenbereich ist alles geklärt, aber..
Gibt es Vorschriften zur Größe des Kugelfanges (in dem Fall Erdwall)
Es macht doch einen erheblichen Unterschied ob ich mit der KW auf 10m oder mim 22er Repetierer auf 100m schieße..
Sicherstellen das kein Projektil den Grund verlässt, okay, keiner schießt 30grad nach oben, aber falls doch, kann ich das ja nicht sicherstellen ausser ich bau einen 100m Tunnel..
Es gibt diverse Normen dazu, die den Stand der Technik repräsentieren. Bei einem behördlich genehmigten Schießstand wird daran nicht vorbeikommen - ggf. können Abänderungen und Ergänzungen von einem SV vorgenommen werden. Einen SV-Bericht und eine SV Abnahme wird die Behörde so oder so für die Bewilligung fordern.
Im privaten Bereich kannst du dich selbstverständlich genauso an diesen Normen orientieren. Die geben durchaus Auskunft zur Planung, Ausführung, über Art und Beschaffenheit von Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsbereiche, Baustoffempfehlungen (in Abhängigkeit der Geschoßenergie), usw.
Die Normen wären schon einmal ein besserer Ansatz als die "Jugend forscht" Methode.
Nachstehende Normen wären mir dazu bekannt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
ÖNORM S 1240 - Schießstätten, Planung, Bau und Betrieb
ÖNORM S 1241 - Schießstätten für den Schrotschuss aus Langwaffen
ÖNORM S 1242 - Schießstätten für den Kugelschuss aus Langwaffen
ÖNORM S 1243 - Schießstätten für Faustfeuerwaffen
ÖNORM S 1244 - Sportschießstätten für Pfeil und Bogen
ÖNORM S 1245 - Schießstätten für Armbrust
ÖNORM S 1247 - Schießstätten für Waffen mit Druckluft- oder CO2- Antrieb
ÖNORM S 1248 - Schießbuden