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Re: war grad beantragen...
Verfasst: Mi 21. Okt 2015, 20:57
von helmsp
Stickhead hat geschrieben:Die ist aber auf den alten Dokumenten auch nicht draufgestanden und am Führerschein auch nicht.
Aus dem Grund ist der Führerschein auch "theoretisch" kein gültiger Lichtbildausweis.
Edit:
Ups, IT Guy's Post zu spät gesehen. In seinem Link wird nichts vom Staatsangehörigkeit erwähnt ABER vom Geburtsort:
Er muss alle wichtigen Personaldaten (z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) enthalten, um als Nachweis der Identität verwendet werden zu können.
Führerschein hat beispielsweise Geburtsort, WBK aber nicht. Ergo...
Re: war grad beantragen...
Verfasst: Mi 21. Okt 2015, 21:47
von IT Guy
Da steht aber auch "zum BEISPIEL" und weiter unten ist der Waffenpass als Beispiel gelistet.
Re: war grad beantragen...
Verfasst: Do 22. Okt 2015, 09:39
von 2b4alk
tja WP ist ein amtl. LiBiAusweis weil:
GebOrt drinnen steht (zumindes im alten Papierformat) beim neuen weiß i das jetzt ned...
wie auch im FS (alt und neu)
in meiner (neuen Scheckkarten) WBK steht kein GebOrt mehr drinnen... ergo: kein amtlLiBiAusw.
das ist aber bei einigen neuen scheckkartenausweisen so. früher stand fast immer der GebOrt drinnen, jetzt nimma, weil zu wenig platz (?)
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie die Ausstellung von einer Behörde, sind notwendig um als amtl.LiBIAusw. zu gelten...
Ebenso notwendig: Austellungsdatum und Behörde...
so wurde mir das damals gelehrt... und bis jetzt hat mir keiner was anderes gelehrt, also wirds noch gelten...
lg
Re: war grad beantragen...
Verfasst: Do 22. Okt 2015, 10:12
von Stickhead
Also im § 40 Bankwesengesetz ist das so geregelt:
Als amtlicher Lichtbildausweis in diesem Sinn gelten
- von einer staatlichen Behörde ausgestellte Dokumente,
- die mit einem nicht austauschbaren erkennbaren Kopfbild der betreffenden Person versehen sind, und
- den Namen,
- das Geburtsdatum und
- die Unterschrift der Person sowie
- die ausstellende Behörde enthalten
Wieso sollte das hier anders sein?
Re: war grad beantragen...
Verfasst: Do 22. Okt 2015, 10:20
von 2b4alk
ok
vll hat sich ja doch was geändert...
is ja auch scho a zeitl her...
Re: war grad beantragen...
Verfasst: Do 22. Okt 2015, 10:27
von Stickhead
Wahrscheinlich wars eh immer so und der Geburtsort war einfach ein "nice-to-have".
Re: war grad beantragen...
Verfasst: Do 22. Okt 2015, 18:06
von Chris_Gear
Hello an Alle Gleichgesinnten

Habe seit Heute die WBK in meinen Händen.
Erfahrungsbericht aus OÖ - BH Steyr Land.
Beantragt 09.10.15 - Heute 22.10.15 per Post angekommen
Das nenn ich mal fix.
So darf ich maybe gleich mal die erste Frage stellen an die Community:
Gibt es eigentlich einen gewissen Zeitraum in dem ich mir eine Schusswaffe der Kat B zulegen muss/soll?
Oder ist das eigentlich Conchita ...
LG Chris ( aus OÖ, Bad Hall, 45 Jahre jung )
Re: war grad beantragen...
Verfasst: Do 22. Okt 2015, 18:07
von BigBen
Ist Conchita.
Re: war grad beantragen...
Verfasst: Do 22. Okt 2015, 18:11
von Mr-Zylinder
So schnell wie möglich natürlich

Re: war grad beantragen...
Verfasst: Do 29. Okt 2015, 15:53
von 4x4
Chris_Gear hat geschrieben:Gibt es eigentlich einen gewissen Zeitraum in dem ich mir eine Schusswaffe der Kat B zulegen muss/soll?
Was hindert dich, alsbald einen Waffenhändler aufzusuchen?
Ich habe auch erst seit ca. 2 Monaten die WBK und ärgere mich etwas, nicht schon vor 20 Jahren mit dem Schiessen angefangen zu haben.
Es macht Spass und und gibt dir die Sicherheit, in einer SV-Situation nicht "nackt" dazustehen.
Re: war grad beantragen...
Verfasst: Fr 30. Okt 2015, 10:50
von helmsp
BigBen hat geschrieben:Ist Conchita.
So ist es.
4x4 hat geschrieben:Was hindert dich, alsbald einen Waffenhändler aufzusuchen?
Meine Meinung: Wenn ich nochmals anfangen könnte dann hätte ich nicht sofort meine erste Waffe gekauft sondern erstmals soviele wie möglich probiert denn mit zwei Plätzen sollte der Kauf schon gut überlegt sein (jetzt ist es mir mit 7 Plätzen eh wurscht). Klar kann man immer verkaufen aber ein Wertverlust ist fast immer garantiert.
Re: war grad beantragen...
Verfasst: Fr 30. Okt 2015, 11:10
von 4x4
helmsp hat geschrieben:Meine Meinung: Wenn ich nochmals anfangen könnte dann hätte ich nicht sofort meine erste Waffe gekauft sondern erstmals soviele wie möglich probiert denn mit zwei Plätzen sollte der Kauf schon gut überlegt sein (jetzt ist es mir mit 7 Plätzen eh wurscht). Klar kann man immer verkaufen aber ein Wertverlust ist fast immer garantiert.
da ist natürlich was dran!
ich wollt schon immer eine Glock haben, hab jetzt eine und bin happy damit.
aber das gilt natürlich nicht für alle
WBK in Wien Margareten beantragt
Verfasst: So 8. Nov 2015, 15:05
von Quixtos
Hallo Leute,
habe letzte Woche Montag (02.11) in Wien Margareten eine WBK beantragt. Die Dame am Koat war sehr freundlich. Es gab 2 Begründungen zur Auswahl (Sportschießen od. Selbstverteidigung). Da ich mich für den Schießsport interessiere und ein ehrlicher Mensch bin

habe ich natürlich Schießsport in meiner Begründung angegeben.
Nun habe ich in einigen Foren gelesen das es bei Begründung (Schießsport) im Gegensatz zur Selbstverteidigung im Ermessen der Behörde liegt mir eine WBK auszustellenden. Bei Selbstverteidigung als Begründung muss dir die Behörde ja angeblich (solange du eine unbescholtener EWR Bürger bist) eine WBK ausstellen. Jetzt Grübel

ich natürlich etwas, was wenn die Behörde meint "Нет". Könnt Ihr mir meine bedenken nehmen
Ich gehe mal von ca. 3 Wochen aus bis ich hier irgendeine Antwort bekommen werde. Dies meinete auch die Dame am Koat. Ich bin gespannt und werde euch am laufenden halten.
Grüße
Re: WBK in Wien Margareten beantragt
Verfasst: So 8. Nov 2015, 19:01
von sixtwentynine
Was is jetzt die Frage?
Aber hier ganz aktuell:
http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=28534Warum informiert sich kein Mensch vorher über die Rechtfertigung zum erlangen einer WBK und deren Auswirkung?
Re: WBK in Wien Margareten beantragt
Verfasst: So 8. Nov 2015, 19:19
von Quixtos
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