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Re: Vorbereitung für den SV-Fall

Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 07:39
von martin_mk4
Wenn jemand ohne meiner Einwilligung sich Eintritt in meine Wohnräume durch zerstören einer Aussentür oder eines Fensters schafft, sollte da eigentlich kein Zweifel mehr sein an der Schuldfähigkeit des Einbrechers ...
Die Rechtslage ist wirklich gegen den braven Steuerzahler gerichtet.
Im Haus noch einige Türen zuzusperren, find ich eine super Idee, da verschafft man sich mehr Zeit um zu agieren !
Ich merk es immer wenn wir in der Nacht einen Einsatz haben, bis ich aus meinem Haus raus bin, renn ich herum wie ein ferngesteuertes Essiggurkerl :P


Greets Martin

Re: Vorbereitung für den SV-Fall

Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 07:59
von scavenger
Alarmanlage mit lauter Alarmierung und zusätzlich telefonischer Alarmierung, wenn nach 30 Sekunden der Alarm nicht bestätigt wurde. Gleichzeitig in der Nacht ohne der sonst typischen Verzögerungszeit nach Öffnen von der Außenhaut (um den unscharf - Code einzugeben) eine direkte "stille" Alarmierung auf das eigene Handy und automatisiertem Einschalten von Licht im Schlafzimmer (welches der Raum ist, der am weitesten von der Eingangstüre entfernt in einem langgezogenen Gang ist).
Die Alarmanlage hat auch einen hostage-Code, der zwar dasselbe wie der unscharf Code bewirkt, jedoch im Stillen dann telefonisch weiteralarmiert ohne, dass man es in der Wohnung noch wahrnimmt.

Persönlich: einen sehr leichten Schlaf und Alarmierungen in der Nacht dienstbedingt (von 0 auf 100 in ein paar Sekunden) gewohnt und deswegen auch schnell orientiert und zu koordinierten Maßnahmen fähig ;-)

Eine Taschenlampe steht immer am Nachtkasterl und der Tresor steht 2m neben dem Bett im Schrank.

Ich für mich habe auch entschieden, den Einbrecher nicht aktiv anzugehen sondern mich gemeinsam mit der Partnerin im Schlafzimmer (Schlüssel steckt in der Türe) zu verschanzen, die Polizei (300meter Luftlinie) noch einmal aktiv selbst zu verständigen und die Türe als tatsächliche "Grenzlinie" zur Selbstverteidigung ansehen. Diese würde dann wirklich mit sämtlichen notwendigen Mitteln verteidigt werden.

Re: Vorbereitung für den SV-Fall

Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 08:43
von Calcipher
Ist es tatsächlich so schlimm oder reden wir es nur schlimm? Es heisst immer, wenn man auf einen Verbrecher geschossen hat, stehst mit einem Bein im Hefen. Ist das tatsächlich so oder ist das nicht eher genau das was uns die Antiwaffennarren glauben machen wollen?

Wer kann auf konkrete Fälle verweisen, wo tatsächlich völlig unerwartet gegen den Verteidiger entschieden wurde? In meiner Erinnerung sind nur Fälle wo im Sinne des Opfers entschieden wurde.
Das bis zur Klärung ein Waffenverbot verhängt wird und Strafanzeige gestellt wird ist unserem Rechtssystem geschuldet und heisst in keinster Weise, dass man Vorverurteilt würde. Selbst bei einem Autounfall mit Personenschaden wird erst mal Strafanzeige wegen Körperverletzung gestellt auch wenn man keine Schuld am Unfall hatte.

Zum Thema,

Meine SV-Vorbereitung besteht aus, nicht überraschen lassen (Alarmanlage) und Sicherheitsbeschläge an Fenstern und Türen.

Sollte sich nachts um vier ein freundlicher Mensch in meinem Haus einfinden um "das Brecheisen abzugeben, das er im Garten gefunden" hat, werde ich sicher aufwachen. Der Waffentresor ist drei Schritte entfernt und mein nächster Weg ist in den ersten Stock zu den Kinderzimmern. Während meine Frau die Polizei verständigt werde ich mich an der Treppe positionieren und auf die Polizei warten.

Sollen sie das ganze Wohnzimmer ausräumen, Geld mitnehmen und iPads und was sonst so rumliegt. Das ist alles ersetzbar. Solange sie nicht auf die Idee kommen nach oben zu gehen. Sie werden keine Chance bekommen, meiner Familie etwas anzutun.
Soweit der Plan. Kann ich auf einen Menschen schießen? Ich weiss es nicht aber es ist besser einen Plan zu haben als keinen Plan zu haben.

Re: Vorbereitung für den SV-Fall

Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 08:50
von yoda
@gmiasbauer
Deine Überlegungen sind vollkommen richtig, wenn die Bereitschaft zu schießen nicht da ist sollte man eine Schusswaffe garnicht angreifen. Gerade ein Messer oder ein Schraubenzieher ist auf kurze Distanz bei einem skrupellosen Täter eine extrem gefährliche Waffe, man kann bei einer 9mm auch nicht davon ausgehen, dass der erste Treffer schon Wirkung zeigt. Somit darf man bei einer Konfrontation keine Zeit verschwenden und zögern.

Re: Vorbereitung für den SV-Fall

Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 09:07
von tiberius
Hi,

da eines meiner Hobbies seit Studienzeiten fechten mit dem langen Schwert (Anderthalbhänder) ist,
hab ich das auf dem Schlafzimmerschrank liegen:

Bild

Ein sehr feiner Dürer, handgefertigt aus der Schmiede von Pavel Moc in Tschechien.
Ob der Einbrecher da den Fehdehandschuh aufnimmt oder sich ins Hoserl macht?

Allerdings liegts da primär aus Platzgründen, weniger weil ich ernsthaft an einen Einsatz zur SV glaube.
Im Fechtverein hamma damit bei Schnitt Tests allerdings eine Schweinehälfte glatt durchgehauen, mit einem Hieb und mit
normaler Statur. Allerdings sollte man schon was von Schnitttechniken und Schwertfechten verstehen, sonst bleibt man je
nach Kraft/Fitness spätestens bei der 2.-3. Knochengruppe stecken. Wär aber trotzdem "mannstoppend",glaub ich.

mfg tiberius

Re: Vorbereitung für den SV-Fall

Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 09:11
von tiberius
PS:

die Schießeisen sind übrigens im Waffenschrank bzw. Tresor, bis ich da drankomme
hab ich den mutmaßlichen Übeltäter dreimal mit dem Dürer gestoppt, uns seis nur durch
Parierstange/Knauf auf die Nase, wenn er schon in der Wohnung ist.

Daher Türkeil, dann hört man lang vorher dass wer kommt, und bis der drinnen ist,
steht man im Anschlag hinter der Tür.

mfg tibeirus

Re: Vorbereitung für den SV-Fall

Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 09:34
von rupi
bis du damit im Gang an der Kommode neben der Tür hängen bleibst...

Re: Vorbereitung für den SV-Fall

Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 09:35
von Evilcannibal79
Gespräch mit einem befreudeten Anwalt über dieses Thema vor einiger Zeit, Zitat

" in einem Fall von Notwehr/Einbruch darf/sollte es nach einem Schusswaffengebrauch nur EINE Aussage geben ! Nämlich deine eigene !!!"

Was das heißt kann sich jeder selber ausmalen.
Denn in welcher Reihenfolge die gesetzlich vorgegeben Schüsse abgegeben werden kann man im Nachhinein onehin schwer feststellen.

Re: Vorbereitung für den SV-Fall

Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 09:37
von Calcipher
Was meinst du mit gesetzlich vorgegebene Schüsse?

Re: Vorbereitung für den SV-Fall

Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 09:38
von tiberius
Hi,

@ rupi: mein Domizil hat Platz genug, zum frei schwingen ;) .

mfg tibeirus

Re: Vorbereitung für den SV-Fall

Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 09:38
von Maddin
McMonkey hat geschrieben:Und vergiss die Schiessbrille nicht, ......... Ohr- und Augenschutz ist das Wichtigste :lol:
Leute, Leute, ...

Bei mir hat es mal um 1Uhr Nachts an der Tür geläutet. Aus dem Tiefschlaf heraus mit dem "Höllen-Lärm" hab ich nicht mal gewusst wie meine Name ist. Niemand läutet um dieses Zeit an meiner Tür. Niemand und niemals. An dem Tag aber doch. Mit "angeschi.. Hose" (übertrieben) hab ich es dann doch gewagt an die Tür zu gehen und Nachschau zu halten. Ein Nachbar im angetrunkenen Zustand, wollte mich auf ein Getränk einladen.

Also wer kann schon in einem ernsten Fall die Nerven bewahren. Wenige. Und wer kann schon mit "Zittlähmung" einen Gehörschutz aufsetzen, eine Weste anziehen, einen Holster umlegen, ein Magazin füllen oder anstecken und zu seinem Schatzi sagen "i kum glei wieder". Noch weniger.



Der Ansatz der Diskussion ist gut und ich respektiere natürlich jede andere Meinung.


Du wirst ja hoffentlich nicht in diesem Zustand dann mit einer Waffe in der Hand auf Tätersuche gehen, oder ? Im Unterschied zu dir ist dieser nämlich hellwach.

Ich verwende die Waffe sowieso nur wenn Gefahr für mein Leben oder das meiner Familie besteht, das bedeutet aber auch dass wir ausgemachte Rückzugspunkte im Fall der Fälle einstudiert haben. Ich werd mir eine Flinte und/oder meine Pistole nicht schnappen und dann das dunkle Haus, in dem vielleicht noch die Stromversorgung gekappt wurde, absuchen. Will er aber in die von mir beschriebenen Räume eindringen muss auch mit Gegenwehr gerechnet werden.

Und das mit dem Magazin füllen oder anstecken ist eh ein Blödsinn, im Notfall ist doch dafür keine Zeit. Da muss man natürlich die Waffe schon vorher schussbereit im Safe lagern. Da muss man wie immer sehr vorsichtig sein, aber eine andere Möglichkeit gibts nicht.

Re: Vorbereitung für den SV-Fall

Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 09:59
von Evilcannibal79
Calcipher hat geschrieben:Was meinst du mit gesetzlich vorgegebene Schüsse?


1 Schuss: Warnschuss
2 Schuss: Extremitäten
sollte Nr 1 und 2 nix nützen
3 Schuss: Mannstoppend

So wurde es mir erklärt, dann gibts keine Diskussion über die notwendigkeit eines tödlichen Schusses.
Es wurden alle Möglichkeiten ausgeschöpft diesen zu vermeiden.

Re: Vorbereitung für den SV-Fall

Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 10:01
von Musashi
Evilcannibal79 hat geschrieben:Gespräch mit einem befreudeten Anwalt
Denn in welcher Reihenfolge die gesetzlich vorgegeben Schüsse abgegeben werden kann man im Nachhinein onehin schwer feststellen.


Naja, für den Anwalt ist eben die Mord- Anklage sicher lukrativer. Völliger Schwachsinn sind solche Tipps angesichts der modernen Forensik!!!

Re: Vorbereitung für den SV-Fall

Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 10:02
von Musashi
Und eine scheiß Einstellung zum Menschen ist da auch dabei.

Re: Vorbereitung für den SV-Fall

Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 10:07
von Evilcannibal79
Da gehts nicht um Mord sondern um Notwehr bei einem Einbruch mit Gefahr um Leib und Leben.
.
Ob da dann noch maßgeblich ist ob ich zuerst in die Luft schieße wenn so einer auf mich oder ein Familienmitglied losgeht glaub ich eh nicht.

@ Musashi
Das Zitat bezieht sich rein auf die Aussage