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Re: Verwahrung und Überprüfung

Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 23:28
von IT Guy
Schau Calcipher, im Gesetz steht, dass Du die Waffe gegen unberechtigte Benutzung und Aneignung schützen musst.
Soweit ok? Gut.
Benutzung ist klar, oder? Passt. Dann zur Aneignung.
Aneignung ist, wenn ein Unberechtigter (-> jemand der sie nicht besitzen darf) sie mitnehmen kann.
Stellen wir uns jetzt folgendes vor: Wir nehmen eine ungeladene Glock 17 und schweißen sie in einem guten, festen, stabilen Vakuumsack ein. Ok? Jetzt ist sie, ohne Einsatz von Werkzeug (weil so einen Beutel bekommst mit den Händen alleine nicht auf) nicht benutzen. Stimmst mir zu? Danke.
Jetzt kannst das Plastik im Plastik aber nicht so in der Wohnung herumliegen lassen, weil es könnte ja jemand mitnehmen. Verstanden? Sehr gut. Und ganz gleich ist es, wenn die Knarre in einem kleinen Mobelsafe mit ein paar Kilo liegt. Den könntest auch einfach mitnehmen und die Pistole is weg. Ganz einfach. Hast es jetzt verstanden?

Re: Verwahrung und Überprüfung

Verfasst: Sa 19. Mär 2016, 00:15
von Calcipher
Was haben wir gelacht...

Also nochmal, wo im WaffG steht, dass ich meinen Tresor anschrauben muss. Damit meine ich jetzt nicht deine freie Interpretation und Wortwahl, denn das ist bei Gesetzestexten nicht zielführend sondern den genauen Passus wo das steht. Dann haben wir abseits deiner Polemik eine Basis anhand der wir weiter diskutieren können.

Re: Verwahrung und Überprüfung

Verfasst: Sa 19. Mär 2016, 00:20
von Martin P
Calcipher hat geschrieben:Was haben wir gelacht...

Also nochmal, wo im WaffG steht, dass ich meinen Tresor anschrauben muss. Damit meine ich jetzt nicht deine freie Interpretation und Wortwahl, denn das ist bei Gesetzestexten nicht zielführend sondern den genauen Passus wo das steht. Dann haben wir abseits deiner Polemik eine Basis anhand der wir weiter diskutieren können.


OK, ich geb auf ...

Re: Verwahrung und Überprüfung

Verfasst: Sa 19. Mär 2016, 07:03
von mitmart
Martin P hat geschrieben:
Calcipher hat geschrieben:Dass das Behältnis zur Verwahrung angeschraubt sein muss ist im Gegensatz NICHT geregelt, nicht einmal implizit. Das hat bisher auch niemand entkräften können.
Wer ihn anschrauben will soll ihn anschrauben, der Gestzgeber fordert das jedoch nicht.


Ständige Rechtsprechung des VwGH: "Ein versperrtes, eine Waffe bergendes Behältnis ist nur dann als sicher anzusehen, wenn es nicht ohne Schwierigkeiten zur Gänze entfernt werden kann."

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... s+entfernt

Was daran ist eigentlich unverständlich? Und ja du musst ihn nicht anschrauben, du kannst in auch annageln, einbetonieren, festkleben, anschweissen oder sonstwas, aber ohne irgendeine Befestigung ist es eben nicht als sicher anzusehen.

Re: Verwahrung und Überprüfung

Verfasst: Sa 19. Mär 2016, 07:27
von Exitus
Wenn du jetzt eine fremde, nicht ganz so ehrliche Person in deinem Haushalt hast und der entdeckt das Blechkasterl, glaubt er mit Sicherheit das da Wertsachen drinnen sind, klemmt ihn untern Arm und weg ist er.
Er wird zwar draufkommen das da "nur" eine Waffe drinnen war, aber zurückgeben wird er sich deswegen auch nicht.
Ich traue mich wetten das du nach so einer Sache deine Verlässlichkeit los bist.
Und meiner Meinung nach zu Recht!

Greetings Oliver

Re: Verwahrung und Überprüfung

Verfasst: Sa 19. Mär 2016, 08:43
von as1978
Ich finde auch,es ist besser zu verschrauben.Hab ich meinen Schrank natürlich auch.
Auch wenn es nicht zwingend vom Gesetz her vorgeschrieben ist,sieht es bei der Überprüfung besser aus,das wars dann aber auch.Geht auch hauptsächlich darum vor Zugriff berechtigt Anwesender zu schützen.Aber im Falle eines Einbruchs oder so wird der Tresor entweder sowieso aufgebrochen oder mit einen großen Brecheisen aus der Wand gefetzt und mitgenommen.

Re: Verwahrung und Überprüfung

Verfasst: Sa 19. Mär 2016, 09:02
von Calcipher
mitmart hat geschrieben:Was daran ist eigentlich unverständlich? Und ja du musst ihn nicht anschrauben, du kannst in auch annageln, einbetonieren, festkleben, anschweissen oder sonstwas, aber ohne irgendeine Befestigung ist es eben nicht als sicher anzusehen.


Daran ist gar nichts unverständlich, das hab ich im Thread schlicht und einfach übersehen. Danke!

Re: Verwahrung und Überprüfung

Verfasst: Sa 19. Mär 2016, 14:45
von illskillz
Was macht man eigentlich mit den Ersatzschlüsseln vom Waffenschrank? Ist es erlaub die bei der Mutter zu lagern oder im Büro im versperrbaren Kasterl?

Die zwei Hauptschlüssel hab ich immer mit dabei am Schlüsselbund...

Re: Verwahrung und Überprüfung

Verfasst: Sa 19. Mär 2016, 15:17
von as1978
Am besten irgendwo auswärts,im Büro würde es gut passen.
Ich habe meinen auch in der Firma versperrt.
Ist laut eines bekannten Polizisten eine gute Alternative zu einem billigen Schlüsselkasten,den man ohne grossen Aufwand knacken kann.

Re: Verwahrung und Überprüfung

Verfasst: Sa 19. Mär 2016, 17:35
von illskillz
ok dann werd ich die im Büro deponieren

Weiss ja keiner wofür die sind

vorallem ist das Kasterl eh versperrbar

daheim in so einem Schlüsselsafe halt ich auch für schwachsinnig weil das kannst mit einem normalen Schraubenzieher knacken

Re: Verwahrung und Überprüfung

Verfasst: Sa 19. Mär 2016, 19:21
von IT Guy
Calcipher hat geschrieben:Was haben wir gelacht...

Also nochmal, wo im WaffG steht, dass ich meinen Tresor anschrauben muss. Damit meine ich jetzt nicht deine freie Interpretation und Wortwahl, denn das ist bei Gesetzestexten nicht zielführend sondern den genauen Passus wo das steht. Dann haben wir abseits deiner Polemik eine Basis anhand der wir weiter diskutieren können.

Wo im Gesetz steht, dass Du einen Tresor haben musst?

Re: Verwahrung und Überprüfung

Verfasst: Sa 19. Mär 2016, 21:35
von Calcipher
Stimmt, steht ebenfalls nirgends aber die versperrbare Schreibtischschublade war einfach schon mit anderem Klump voll und der Tresor ausm Bauhaus war mit €40,- die billigste Lösung. Ich hab ihn sogar angeschraubt...... mit zwei Spax in die Presspanplatten vom Kastl, damit er ned herumrutscht, wenn ich in der Hektik rein will...

Re: Verwahrung und Überprüfung

Verfasst: Sa 19. Mär 2016, 23:32
von Longchamp
gelöscht.
will mich an der Diskussion nicht beteiligen...

Re: Verwahrung und Überprüfung

Verfasst: Sa 19. Mär 2016, 23:40
von Longchamp
gelöscht
das selbe...

Re: Verwahrung und Überprüfung

Verfasst: So 20. Mär 2016, 10:43
von as1978
Muss eh jeder selber wissen,was er macht.
Wenn es jemand zu viel Arbeit ist zwei Löcher zu bohren und anzuschrauben,ist das eh sein Problem.
Wegen sowas die Verlässlichkeit zu verlieren,wäre mir das nicht wert.
ich hab meinen Tresor gut verschraubt und dann kanns kein Problem geben und alles passt.