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Re: Notwehrfälle mit Schusswaffengebrauch aus Österreich
Verfasst: Mi 24. Jan 2018, 14:06
von Balistix
Gesetz und Praxis klaffen da ziemlich weit auseinander scheint mir, und das eigentlich allgemein und nicht nur beim Schusswaffengebrauch.
Re: Notwehrfälle mit Schusswaffengebrauch aus Österreich
Verfasst: Mi 24. Jan 2018, 14:14
von BigBen
steps hat geschrieben:ist es bei diesem fall normal das der" hauptverdächtige" 6 Wochen in u-haft sitzt, trotz Video Überwachung ????
Vollkommen normal...wobei das Verhängen der U-Haft halt generell von vielen Umständen abhängt...Stichwort Verdunkelungs-/Fluchgefahr usw.
Re: Notwehrfälle mit Schusswaffengebrauch aus Österreich
Verfasst: Mi 24. Jan 2018, 23:35
von M95
Schade, dass ich diesen Thread erst jetzt entdeckt habe. Diese Webseite ist sehr professionell und wirklich eine gute Ansammlung an bestätigten Fällen. Auch das Layout und die Optik sind sehr ansprechend und zeitgerecht.
Re: Notwehrfälle mit Schusswaffengebrauch aus Österreich
Verfasst: Do 25. Jan 2018, 11:32
von burggraben
Noch eine Frage granatapfel. Die Webseite sammelt ja "Notwehrfälle mit Schusswaffengebrauch aus Österreich". Sind in dieser Definition Fälle inkludiert in denen es zu einer Notwehrüberschreitung gekommen ist? Auf der Webseite findet sich kein solcher Fall und intuitiv würde ich stark vermuten dass mit Schusswaffen eine Notwehrüberschreitung wesentlich seltener vorkommt als ohne. Sind dir solche Fälle schon untergekommen? Ich meine damit Fälle in denen ein ansonsten unschuldiges Opfer eine gerechtfertigte Notwehrhandlung eingeleitet hat in deren Folge es aber zu einer Notwehrüberschreitung gekommen ist, nicht Fälle wo die Notwehr oder Notwehrüberschreitung eine offensichtliche Schutzbehauptung für eine von vornherein kriminelle Handlung ist, was ja sicher auch vorkommt.
In einem anderen Thread wurde ja bereits lang und breit diskutiert wo die Notwehr in der Rechtstheorie anfängt und wo sie aufhört. Die Rechtspraxis mit Gerichtsurteilen wäre dazu natürlich auch interessant. Zudem wäre es ein weiteres Argument für den legalen Waffenbesitz wenn es bei der Notwehr mit Schusswaffengebrauch in der Praxis so wie von mir vermutet nur sehr selten bis gar nicht zu einer Notwehrüberschreitung kommt. Mir persönlich ist noch kein solcher Fall bekannt.
Re: Notwehrfälle mit Schusswaffengebrauch aus Österreich
Verfasst: Do 25. Jan 2018, 12:08
von granatapfel
M95 hat geschrieben:Schade, dass ich diesen Thread erst jetzt entdeckt habe. Diese Webseite ist sehr professionell und wirklich eine gute Ansammlung an bestätigten Fällen. Auch das Layout und die Optik sind sehr ansprechend und zeitgerecht.
Danke für die Blumen. An der Optik habe ich eigentlich inzwischen einiges auszusetzen, mir fehlt aber die Zeit, das mal zu überarbeiten.
burggraben hat geschrieben:Noch eine Frage granatapfel. Die Webseite sammelt ja "Notwehrfälle mit Schusswaffengebrauch aus Österreich". Sind in dieser Definition Fälle inkludiert in denen es zu einer Notwehrüberschreitung gekommen ist?
Nein, es werden ausschließlich Fälle gesammelt, in denen das ursprüngliche Opfer duch Notwehr gerechtfertigt ist.
Ich habe im November letzten Jahres aber mal alle Fälle analysiert. Spannend war hier, dass der Großteil der Fälle auch für den ursprünglichen Täter glimpflich ausging, da das ursprüngliche Opfer lediglich mit der Waffe gedroht hat (entweder durch bloßes Herzeigen oder durch einen Warnschuss).
Meiner Einschätzung nach gibt es noch viel mehr solcher Fälle, in denen sich das ursprüngliche Opfer mit dem bloßen Herzeigen der Waffe verteidigen kann. Da dies dann aber wohl sehr oft nicht der Polizei gemeldet wird (das ursprüngliche Opfer will sich Ärger ersparen, der Täter will auch nicht auf sich aufmerksam machen), gibt es dazu keine Quellen. Mir haben selber schon zwei Leute (denen ich da auch vertraue) erzählt, dass ihnen so etwas passiert ist. Da auf Notwehrfakten aber nur Fälle mit wasserdichten Quellen aufgenommen werden, finden sich diese Fälle natürlich nicht auf der Seite.
Langer Rede kurzer Sinn: auch für den Täter ist es oft besser, wenn das Opfer mit einer Schusswaffe bewaffnet ist. Aufgrund der enormen Abschreckwirkung lässt er eher vom Opfer ab, als zB bei einem Messer. Auf der anderen Seite werden Messer auch viel leichtfertiger eingesetzt als Schusswaffen (siehe dazu die Report "Firearms in Europe" von Katja Triebel).
Hier die Auswertungen der Fälle auf Notwehrfakten:

LG
Re: Notwehrfälle mit Schusswaffengebrauch aus Österreich
Verfasst: Do 25. Jan 2018, 12:17
von burggraben
Danke für die interessante Statistik. Du hast sicher Recht damit dass die Dunkelziffer bei den reinen Drohungen relativ hoch sein wird.
Re: Notwehrfälle mit Schusswaffengebrauch aus Österreich
Verfasst: Do 25. Jan 2018, 20:36
von Glock1768
das zeigt aber auch eindeutig das doch hohe "Hilfspotential" einer Schusswaffe im Ernstfall ...
Re: Notwehrfälle mit Schusswaffengebrauch aus Österreich
Verfasst: Do 25. Jan 2018, 21:11
von DerDaniel
Glock1768 hat geschrieben:das zeigt aber auch eindeutig das doch hohe "Hilfspotential" einer Schusswaffe im Ernstfall ...
Und widerspricht dem "Wenn du eine Waffe zückst schießt/messert/schlägt dich der Angreifer auf jeden Fall nieder."-Scheiß. Aber das hilft uns leider nicht weiter, denn wie angesprochen sind das keine "Belastbaren" Beweise und auf die Denkfähigkeit der Gegenseite darf man leider nicht hoffen, denn alleine schon die Aussage zeigt wie ideologisch verblendet an das Thema ran gegangen wird.
Re: Notwehrfälle mit Schusswaffengebrauch aus Österreich
Verfasst: Do 25. Jan 2018, 21:19
von cas81
Glock1768 hat geschrieben:das zeigt aber auch eindeutig das doch hohe "Hilfspotential" einer Schusswaffe im Ernstfall ...
Eindeutig in Einzelfällen.
es werden ausschließlich Fälle gesammelt, in denen das ursprüngliche Opfer duch Notwehr gerechtfertigt ist
Ich weiss schon, dass will hier niemand hören: Diese Seite mag informativ sein, sagt aber schlussendlich in etwa so viel wie die Studie von Marshall & Sanow bezüglich der Effektivität gewisser Munitionstypen aus;
Es fehlt jeglicher ungerechtfertigter Gebrauch, jeglicher Irrtum, jedes Fahrlässigkeitsdelikt. Es handelt sich schlussendlich um eine Aufzählung jener Fälle, in denen es gut für den LWB aussieht. Und das tut es eben deshalb, weil nur die Rechtfertigung durch NW gezählt wird, was ja automatisch die Rechtswidkeit ausschliesst. Dass MUSS also gut aussehen.
Das ändert zwar nichts daran, dass die absolute oder prozentuale Zahl der ignorierten Delikte bei LWB wohl verschwinden gering sein mag. Allerdings ist es ohne diese Gegenüberstellung nur die halbe Wahrheit, selbst wenn es am Resultat wahrscheinlich nichts in relevantem Ausmass ändert.
Leider stellt sich der Community- LWB gerne gerne auf die Zehen und zuzelt sich die süssen Kirschen aus dem (eigentlich unbekannten) Gesamten heraus. Spricht von "dem" verantwortungsvollen LWB aus Sicht seiner Vereinsgrenzen oder einem Forum, in dem schlussendlich nur ein paar Einzelne laut sind. Stellt sich halt die Frage, wie realistisch das als repräsentativer Wert zu sehen ist. Denn selbst in Summe ein paar Zehntausend wirklich aktive Vereinsschützen, Jäger und Forenten sind nun mal die absolute Minderheit unter 300.000 Kat B- LWB, selbst wenn diese Zehntausenden LWB alle ausnahmslos die oft angepriesenen Super- Duper- Übermenschen wären. Repräsentativ ist es nicht. Genauso wenig wie die Seite. Es darf keinesfalls aufgrund dieser Seite (!) auf die Gesamtheit der LWB bezüglich Gefährdung, Verantwortung, Nutzen geschlossen werden. Wer das als "Beweismittel" heranzieht, hat bei einem auch nur halbwegs intelligenten Gegenüber schon verloren.
IdS natürlich eine tolles Nachschlagewerk und demnach ein Dankeschön für die Arbeit! Ein Grosses Ganzes sollte jedoch keineswegs daraus abgeleitet werden, da es eben nur einen Teil der Fakten - nämlich den, der uns gefällt - widerspiegelt. Selbst wenn es die Realität in Summe darstellt. Es ist und bleibt eine "halbe Sache". Für den angedachten Zweck der Information (!) super. Aber ganz schlecht um mehr daraus abzuleiten. Das ändert natürlich nichts an "besser haben als brauchen" oder "jeder hat das Recht auf zumindest technische Chancengleichheit im Fallesfall", etc, also dem moralischen Ausfluss der Waffenbesitzes.
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Re: Notwehrfälle mit Schusswaffengebrauch aus Österreich
Verfasst: Do 25. Jan 2018, 21:30
von Steirer
@cas81
Es geht darum beweisbare Einsätze zugunsten des Opfers im Notwehrfall zu dokumentieren. Wo sind die Berichte bei denen Opfern die Waffen abgenommen und gegen Sie verwendet wurden? Falls es solche gibt und ich denke das sind sehr wenige bis gar keine, denn welcher Einbrecher riskiert schon gerne SEIN Leben und solche Vorfälle würden in den Medien jedenfalls ausgiebigst breit getreten.
Re: Notwehrfälle mit Schusswaffengebrauch aus Österreich
Verfasst: Do 25. Jan 2018, 21:38
von cas81
Ich weiss genau worum es gehen soll. Ich wollte nur auch aufzeigen, dass es eben keine verwertbare Statistik o.dgl. ist, auf die man sich berufen kann um argumentieren. Würde man dies machen, käme es den Verhaltensweisen der AWN- Fraktion gleich, nur eben umgekehrt.
Bezugnehmend auf die vormals gestellte Frage von burggraben und der (ggf von mir falsch interpretieren) gewollten Objektivierung von Glock1768.
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Re: Notwehrfälle mit Schusswaffengebrauch aus Österreich
Verfasst: Do 25. Jan 2018, 21:43
von DerDaniel
@Steirer: Damit kommst du aber Argumentativ nicht weiter als eben genau das zu sagen was cas aufzeig, nämlich "Es gibt Fälle in denen es zu Gunsten des Opfers ausging". Genauso gibt es auch Fälle, bei denen Vergewaltigungsopfer ihren Vergewaltiger später geheiratet haben und ein glückliches Leben geführt haben...
Ich hoffe jeder versteht was ich mit dem zweiten Satz sagen will, falls nicht kann ich es auf frage gerne erläutern.
Nachtrag: cas war schneller.
Re: Notwehrfälle mit Schusswaffengebrauch aus Österreich
Verfasst: Do 25. Jan 2018, 22:36
von Feldstecher
Tolle Seite und eine gute Idee für alle die nachlesen möchten.