Seite 6 von 19
Re: 9mm Hohlspitz...
Verfasst: Mo 1. Aug 2016, 13:22
von rokomech
Ich nehm 9mm Rundkugeln (Buckshot)....
Re: 9mm Hohlspitz...
Verfasst: Mo 1. Aug 2016, 13:44
von Paddy91
Incite hat geschrieben:Die Cobra und Wega verwenden doch auch HP Geschosse oder? (Fiocchi EMB). Damit wäre für mich alles gesagt...
die Verwenden auch ein STG77 und nicht den Z Kastraten. Es geht ja hier um die rechtliche Klassifikation und nicht darum was technisch sinnvoller ist.
Re: 9mm Hohlspitz...
Verfasst: Mo 1. Aug 2016, 14:07
von Incite
Paddy91 hat geschrieben:Incite hat geschrieben:Die Cobra und Wega verwenden doch auch HP Geschosse oder? (Fiocchi EMB). Damit wäre für mich alles gesagt...
die Verwenden auch ein STG77 und nicht den Z Kastraten. Es geht ja hier um die rechtliche Klassifikation und nicht darum was technisch sinnvoller ist.
Ich verwende Munition die auch uA von der Exekutive verwendet wird. Ich verwende keine "RIP II Explosivgeschosse" oÄ.
Egal ob VM, Monoblock, TM, TMHP - wenn du auf einen Menschen schießt stehst du vor Gericht.
lg
Re: 9mm Hohlspitz...
Verfasst: Mo 1. Aug 2016, 15:00
von McMonkey
Spielt die körperliche Unterlegenheit, im Notwehr-Recht eine Rolle?
Beispielt: Frau, klein, 55kg muss sich zur Wehr setzen. Stichwort "gelindestes Mittel".
Re: 9mm Hohlspitz...
Verfasst: Mo 1. Aug 2016, 15:01
von BigBen
Incite hat geschrieben:Egal ob VM, Monoblock, TM, TMHP - wenn du auf einen Menschen schießt stehst du vor Gericht.
Nein, wenn es wirklich (aus Sicht des Staatsanwaltes) Notwehr war wird keine Anklage erhoben sondern das Verfahren eingestellt.
Re: 9mm Hohlspitz...
Verfasst: Mo 1. Aug 2016, 15:04
von Paddy91
@McMonkey
Ja tut sie.
Wenn du einem 12 jährigen 15x in den Kopf schießt weil er mit einem Brotmesser über den Zaun gehüpft ist schauts schlecht aus.
Im (falschen) Thread hab ich dazu Ausführungen nach H.Fuchs gepostet:
viewtopic.php?f=20&t=32840#p524569
Re: 9mm Hohlspitz...
Verfasst: Mo 1. Aug 2016, 15:09
von McMonkey
Ich meinte das "umgekehrt" der/die Unterlegene (körperlich) muss sich zur Wehr setzen.
Re: 9mm Hohlspitz...
Verfasst: Mo 1. Aug 2016, 15:53
von Incite
BigBen hat geschrieben:Incite hat geschrieben:Egal ob VM, Monoblock, TM, TMHP - wenn du auf einen Menschen schießt stehst du vor Gericht.
Nein, wenn es wirklich (aus Sicht des Staatsanwaltes) Notwehr war wird keine Anklage erhoben sondern das Verfahren eingestellt.
Ich habe mich unglücklich ausgedrückt: wenn der Staatsanwalt gegen mich ermittelt ist das für mich "vor Gericht stehen"
Gott sei Dank habe ich bis jetzt mit sowas noch nie Kontakt gehabt und ich hoffe auch, dass es nie werde
lg
Re: 9mm Hohlspitz...
Verfasst: Mo 1. Aug 2016, 18:54
von Räuber Hotzenplotz
Ich glaube formal Anzeige wird schon gemacht, aber zu einem Verfahren kommt es eben nicht.
Re: 9mm Hohlspitz...
Verfasst: Mo 1. Aug 2016, 21:21
von usu792
Das Argument des Schutzes von Unbeteiligten muß doch was wert sein bei einer echten Notwehrsituation...
VM -> zack Familienmitglied dahinter eventuell getroffen -> kann man wohl ned von jemandem verlangen o_O
Re: 9mm Hohlspitz...
Verfasst: Mo 1. Aug 2016, 21:41
von Maddin
Incite hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Incite hat geschrieben:Egal ob VM, Monoblock, TM, TMHP - wenn du auf einen Menschen schießt stehst du vor Gericht.
Nein, wenn es wirklich (aus Sicht des Staatsanwaltes) Notwehr war wird keine Anklage erhoben sondern das Verfahren eingestellt.
Ich habe mich unglücklich ausgedrückt: wenn der Staatsanwalt gegen mich ermittelt ist das für mich "vor Gericht stehen"
Gott sei Dank habe ich bis jetzt mit sowas noch nie Kontakt gehabt und ich hoffe auch, dass es nie werde
lg
Was im Prinzip auch gut so ist, denn dann urteilen unabhängige Richter und nicht ein Staatsanwalt, der im schlimmsten Fall politische Weisungen des Justizministers erhält...
Re: 9mm Hohlspitz...
Verfasst: Mo 1. Aug 2016, 22:04
von sixtwentynine
Gib es eigentlich ein Gesetz welches mich dazu verpflichtet eine Notwehrhandlung anzuzeigen?
Extrembeispiel: Angreifender Einbrecher wurde definitiv tödlich getroffen.
Nach über einer Stunde eigener Fassungslosigkeit und völliger Starre über die subjektive Notwehr ist kein Nachbar oder sonstwer aufgetaucht..
Re: 9mm Hohlspitz...
Verfasst: Mo 1. Aug 2016, 22:38
von psav
Das ist jetzt aber ein Scherz, oder?!
Re: 9mm Hohlspitz...
Verfasst: Mo 1. Aug 2016, 22:50
von hari
solch merkbefreiten Posts rücken uns LWB in ein super Licht...
Re: 9mm Hohlspitz...
Verfasst: Mo 1. Aug 2016, 22:55
von yoda
sixtwentynine hat geschrieben:Gib es eigentlich ein Gesetz welches mich dazu verpflichtet eine Notwehrhandlung anzuzeigen?
Extrembeispiel: Angreifender Einbrecher wurde definitiv tödlich getroffen.
Nach über einer Stunde eigener Fassungslosigkeit und völliger Starre über die subjektive Notwehr ist kein Nachbar oder sonstwer aufgetaucht..
Es gibt in Österreich nur das Recht jemanden anzuzeigen, nicht aber die Pflicht, du machst dich aber sofort strafbar wenn du die Leiche angreifst bzw. es vorher unterlässt Hilfe zu leisten. Wenn du auf einen Einbrecher schießt und der rennt weg, musst du theoretisch garnichts anzeigen, es wird aber ein schiefes Licht auf dich werfen, weil man sowas normalerweise schon anzeigt.