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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 22:43
von mura
Sauer202 hat geschrieben:
Balistix hat geschrieben:
Sauer202 hat geschrieben:
Ja! Jetzt kann ich einfach Schalldämpfer kaufen und auch einen Waffenpass bekommmen für die Zwecke ich den benötige! Nicht zu vergesser der Automat.


Solang du nur bis zum eigenen Gartenzaun denkst, ja na eh. Für Jäger gibt's ein Zuckerl, damit der ÖVP ned das Klientel davonrennt.

Der Großteil von UNS (=alle LWB, inkl Jäger) steht im Regen.


Von Halbautomaten halte ich nichts, bzw. würde die sogar ganz verbieten. Die Beschränkung bei den Magazinen finde ich richtig. Hätte ich noch weiter beschränkt, auf 3 oder 5 Schuss.

Wie gesagt für mich wird sich einiges verbessern! Das neue Gesetz ist näher an der Realität für jene die eine Waffe benötigen.


Das was ich jetzt über so Leute wie dich sagen möchte und vor allem ihre egoistische Sicht der Dinge sag ich jetzt nicht weil ich sonst gesperrt werde aber ich vermute du kannst es dir denken! :tipphead:

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 22:47
von gewo
piefke hat geschrieben:Es kommt keine SLF mit 2 Schuss als Kat C!!!!!!
Das war nur meine Meinung was gut möglich gewesen wäääääre !!!!!
Ohne als zu krasse Erleichterung zu gelten in Verhandlungen.


die ermaechtigung bestimmte durch die jagdverbaende festgelegte HA waffentypen mit jagdkarte besitzen und wie kat C fuehren zu duerfen gubt es schon sein 1996 iund zwar direkt (!) im gesetz

nur machen die jagdverbaende von dieser ermaechtigung keinen gebrauch ...

es war bei der jetzigen novelle im plan das jetzt quasi amtswegig seitens des gesetzgebers zu machen - evt um den jagdverbaenden die kontroversielle diskussion dazu zu ersparen

hat man aber wohl jetzt doch nicht gemacht ...

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 22:48
von Octopus
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 22:51
von mic76
Alles was ich jetzt über sauer202 schreib zieht eine Verwarnung od Sperre nach sich
I mag das Forum einfach zu sehr deswegen lasse ich es

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 22:51
von brausi
Weil hier von internationalen Bewerben und Sportschützen die Rede bei der Erweiterung war. Ich glaube das muss man trennen. Höhere Anforderung für nicht Altbestandsbesitzer von KatB+großes Magazin also KatAneu. Sportschütze bezüglich Erweiterung: Vereinsmitgliedschaft.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 23:19
von 75th
Was jetzt bekannt ist liest sich nicht so schlimm. Aber für Jubel ist es genauso verfrüht wie für Trauerstimmung. Wichtig ist mit welchen Worten diese Dinge im Gesetz beschrieben werden. Es gab schon oft Sachen die gut gemeint waren aber in Katastrophen geendet haben. Also bitte warten...

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 23:22
von Norander
Ich als Sportschütze werde wohl in Zukunft jede Woche 1 Magazin verkaufen und dafür ein anderes kaufen. Die Behörde soll ja auch was zum registrieren haben :violin:

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 23:27
von MauserM03
75th hat geschrieben:Was jetzt bekannt ist liest sich nicht so schlimm. Aber für Jubel ist es genauso verfrüht wie für Trauerstimmung. Wichtig ist mit welchen Worten diese Dinge im Gesetz beschrieben werden. Es gab schon oft Sachen die gut gemeint waren aber in Katastrophen geendet haben. Also bitte warten...


Ja davon wird noch viel abhängen.

Für mich dzt noch unklar: Wie viele Schuss darf ein Magazin dann zukünftig, max. haben falls man kein Sportschütze wäre? Gibt es einen Unterschied zw. Lang- u Kurzwaffe?

Bei jagdlicher Führung einer Kat B Waffe -Einschränkung auf eine? Falls mit jagdl. HA unterwegs dürfte dann keine FFW mehr geführt werden.... bleib gespannt.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 23:32
von m_w
Sauer202 hat geschrieben:
Balistix hat geschrieben:
Sauer202 hat geschrieben:
Ja! Jetzt kann ich einfach Schalldämpfer kaufen und auch einen Waffenpass bekommmen für die Zwecke ich den benötige! Nicht zu vergesser der Automat.


Solang du nur bis zum eigenen Gartenzaun denkst, ja na eh. Für Jäger gibt's ein Zuckerl, damit der ÖVP ned das Klientel davonrennt.

Der Großteil von UNS (=alle LWB, inkl Jäger) steht im Regen.


Von Halbautomaten halte ich nichts, bzw. würde die sogar ganz verbieten. Die Beschränkung bei den Magazinen finde ich richtig. Hätte ich noch weiter beschränkt, auf 3 oder 5 Schuss.

Wie gesagt für mich wird sich einiges verbessern! Das neue Gesetz ist näher an der Realität für jene die eine Waffe benötigen.



Diese Aussage von dir schlägt dem Fass den Boden aus!

Soviel Dummheit / Ignoranz / Selbstdarstellung, bzw. was auch immer in dich gefahren sein mag, ist einmalig...

Egal ob Sportschütze, Jäger oder Hobbyschütze.
Du findest es gut, halbautomatische (sport)waffen zu verbieten?

Das glaube ich jetzt nicht. Echt!
Wurde dein account gehackt, oder kann man als legaler Waffenbesitzer echt so denken?

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 23:36
von rhodium
@sauer202

Lass mich raten du hast einen GTi mit 199 PS und würdest auch gerne Autos mit mehr als 200 PS verbieten? ;-) ... für dich passt's ja gell?

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 23:37
von Burgenlandy
Norander hat geschrieben:Ich als Sportschütze werde wohl in Zukunft jede Woche 1 Magazin verkaufen und dafür ein anderes kaufen. Die Behörde soll ja auch was zum registrieren haben :violin:


Wenn als Zubehör zu melden kost die Meldung mehr als so manches Mag.

Wenn nicht können wir gern handeln :D

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 23:43
von m_w
@ sauer202

Ich gehe jetzt sogar soweit das ich hier vielleicht gesperrt werde, das ist es mir aber wert


Dein Gedankengut passt ganz gut in die 30iger Jahre...

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 23:45
von fast12
Octopus hat geschrieben:Bild

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 23:58
von Teal'c
Sportschützen dürfen auch weiterhin große Magazine kaufen, wenn sie neben weiteren Voraussetzungen nachweisen, international anerkannte Wettbewerbe zu schießen, für die sie diese benötigen.

was diese weitern Voraussetzungen wohl sein werden?

Was mir grad Kopfzerbrechen macht... nicht jeder hat die Zeit für den Sport den er gern hätte. Der ein oder andere ist Beruflich eingespannt, hat Kleinkinder daheim oder sonst genug um die Ohren...

Was ich damit sagen will, was wenn man mal ein oder zwei Jahre keine Zeit für Bewerbe hat?? :think: Und vor allem, wie oft muss man das nachweisen??? :think:

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Sa 6. Okt 2018, 00:04
von tiberius
Mahlzeit,

Burschen, lass ma uns jetzt nit divide et impera, eh schon wissen.

Die Sache mit 10+ Magazinen für Sportschützen setzt ja
international anerkannte Bewerbe voraus.
Kurz gedacht: Da reicht ja die teilnahme an der
qualifikation, lokale vorrunden, meinetwegen online- oder umlaufbewerbe?

mfg tiberius