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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 17:03
von Jo_Kux
fast12 hat geschrieben:Ich frage mich wer uns für eine AK folgendes Dokument ausstellen wird:
§11b(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.“
Gut, ich verstehe immer noch nicht wo das Problem ist.
Na dann wird man halt so einem Verein beitreten...
Glaubst du nicht, dass bereits im Hintergrund in der Angelegenheit Dinge im Laufen sind, dass so eine Mitgliedschaft für jeden halbwegs problemlos zu machen sein wird?
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 17:07
von Glock1768
Glaubst du nicht, das, wenn wir das hier so gemütlich besprechen, die Mitleser der Verwaltung hier einen Strich durch die Rechnung machen könnten???
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 17:10
von fast12
Jo_Kux hat geschrieben:fast12 hat geschrieben:Ich frage mich wer uns für eine AK folgendes Dokument ausstellen wird:
§11b(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.“
Gut, ich verstehe immer noch nicht wo das Problem ist.
Na dann wird man halt so einem Verein beitreten...
Glaubst du nicht, dass bereits im Hintergrund in der Angelegenheit Dinge im Laufen sind, dass so eine Mitgliedschaft für jeden halbwegs problemlos zu machen sein wird?
Nein, das denk ich nicht. Aber ich find deinen Optimismus gut.
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 19:47
von Sauer202
Gibt es schon wo den vollständigen neuen Gesetzestext zum nachlesen? Bis jetz gibt es ja nur die Änderungen.
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Verfasst: So 16. Dez 2018, 21:26
von Elyna
Was mich mommentan beschäftigt ist folgendes:
Ich hab einen WP für eine kat B und dazu eine g19 mit 33er mags. Jetzt mach ich ne aötestandsmeldung und bekomme auf meine wbk eine kat a genehmigung.
So weit so klar.
Kann ich jetzt meine g19 mit 15er mag noch mit meinem WP führen. Des weiteren stellt sich die frage ist diese Waffe mit 15er mag dann noch jagdlich nutzbar in NÖ.
Und auch anders rum kann ich mit einem kat A WP dann noch eine normale B Waffe führen.
Da steh ich irgendwie auf der Leitung.
Lg. & WmH
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Verfasst: So 16. Dez 2018, 22:38
von burggraben
So weit ich das verstanden habe:
- Die G19 mit Mag <20 ist KatB auch wenn sie auf einem KatA Platz liegt und du die verbotenen Magazin einführen dürftest.
- Ein KatA WP berechtigt auch zu führen von KatB Waffen, bzw. den Waffen die einmal KatA und einmal KatB sind, je nach eingesetztem Magazin.
Ohne Garantie, genau kanns dir noch keiner sagen wie das in der Praxis gehandhabt wird. Das Gesetz ist ganz frisch und wir haben noch keine Verordnung dazu ohne Erlässe die den Behörden sagen wie das Gesetz in der Praxis umzusetzen ist.
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Verfasst: So 16. Dez 2018, 22:47
von gewo
burggraben hat geschrieben:So weit ich das verstanden habe:
- Die G19 mit Mag <20 ist KatB auch wenn sie auf einem KatA Platz liegt und du die verbotenen Magazin einführen dürftest.
- Ein KatA WP berechtigt auch zu führen von KatB Waffen, bzw. den Waffen die einmal KatA und einmal KatB sind, je nach eingesetztem Magazin.
Ohne Garantie, genau kanns dir noch keiner sagen wie das in der Praxis gehandhabt wird. Das Gesetz ist ganz frisch und wir haben noch keine Verordnung dazu ohne Erlässe die den Behörden sagen wie das Gesetz in der Praxis umzusetzen ist.
in wirklichkeit waere es nicht schlecht wenn man die ganzen detailfragen die sich da ergeben koennen mal auflisten wuerde
evt stolpert ja wirklich wer drueber der damit zu tun hat
aber da schreien jetzt wieder alle jene auf die glauben dass es gescheit ist einfach gewisse fragen offen stehen zu lassen in der hoffnung dass man sich bei den „ besseren“ behoerden bei dem thema irgendwie durchschummeln kann und wer a „schlechte“ behoerde hat der hat halt pech ...
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Verfasst: Mo 17. Dez 2018, 10:11
von Prometheus
Darf man nun bis zum 14.12.2019 böse Magazine kaufen oder ist das schon ab 1.1.2019 Geschichte?
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Verfasst: Mo 17. Dez 2018, 10:39
von burggraben
Prometheus hat geschrieben:Darf man nun bis zum 14.12.2019 böse Magazine kaufen oder ist das schon ab 1.1.2019 Geschichte?
§ 17 Abs. 1 Z 6 bis 11 treten laut § 62 Abs. 21 mit 14. Dezember 2019 in Kraft.
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Verfasst: Mo 17. Dez 2018, 10:41
von bino71
IMHO bis 13.12.2019
Edit: burggraben ward schneller
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Verfasst: Mo 17. Dez 2018, 11:33
von Prometheus
burggraben hat geschrieben:Prometheus hat geschrieben:Darf man nun bis zum 14.12.2019 böse Magazine kaufen oder ist das schon ab 1.1.2019 Geschichte?
§ 17 Abs. 1 Z 6 bis 11 treten laut § 62 Abs. 21 mit 14. Dezember 2019 in Kraft.
bino71 hat geschrieben:IMHO bis 13.12.2019
Edit: bruggraben ward schneller
Danke!
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Verfasst: Mo 17. Dez 2018, 14:34
von Promo
Elyna hat geschrieben:Was mich mommentan beschäftigt ist folgendes:
Ich hab einen WP für eine kat B und dazu eine g19 mit 33er mags. Jetzt mach ich ne aötestandsmeldung und bekomme auf meine wbk eine kat a genehmigung.
So weit so klar.
Kann ich jetzt meine g19 mit 15er mag noch mit meinem WP führen. Des weiteren stellt sich die frage ist diese Waffe mit 15er mag dann noch jagdlich nutzbar in NÖ.
Und auch anders rum kann ich mit einem kat A WP dann noch eine normale B Waffe führen.
Da steh ich irgendwie auf der Leitung.
Lg. & WmH
Im WaffG neu steht, dass Inhaber von WP auf Antrag eine Genehmigung zum Führen von Waffen mit großem Magazin bekommen. Wenn du daher die Waffe mit großem Magazin führen willst, dann wirst du die Änderung auf dem WP beantragen (das würde ich ohnehin generell allen Inhabern von WP'en empfehlen - die Berechtigung zum Führen für derartige Waffen kann man einem dann nicht mehr nehmen, und in Zukunft werden WP für Kat.A wohl kaum mehr ausgestellt werden). Ich behaupte auch mal, wenn du z.B. einen WP für 1 oder 2 Waffen hast, dass die dir dann auch nicht den Kat.B Platz "wegnehmen" können, weil du dann ja "nur noch" Kat.A führen dürftest. Die WBK im Gegenzug um Plätze streichen geht nur, wenn du überhaupt auch eine WBK hast. Mal davon abgesehen, dass das ja ein ganz anderer Antrag wäre und man auch berechtigterweise einwenden könnte, dass das ein bestehender Bescheid ist und man auch nicht willens ist, die Kosten für die Neuausstellung der WBK auch noch zu tragen. Kurzum: für WP-Inhaber sehe ich das ganze als Erweiterung der Plätzezahl um zusätzliche Kat.A Plätze, eben weil es fast nicht anders geht.
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Verfasst: Mo 17. Dez 2018, 14:37
von gewo
Promo hat geschrieben:....Wenn du daher die Waffe mit großem Magazin führen willst, dann wirst du die Änderung auf dem WP beantragen (das würde ich ohnehin generell allen Inhabern von WP'en empfehlen - die Berechtigung zum Führen für derartige Waffen kann man einem dann nicht mehr nehmen, und in Zukunft werden WP für Kat.A wohl kaum mehr ausgestellt werden).....
da stedllt sich die frage ob im zuge der umschreibung des waffenpass von kat B auf kat A nicht erneut die voraussetzungen geprueft werden...
ein waffenpass ist ein bescheid mit ausweischarakter
wenn du jetzt die abaenderung des bescheids beantragst kann das ein neuerliches verfahren anstossen welches wieder ergebnisoffen sein koente ...
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Verfasst: Mo 17. Dez 2018, 15:13
von Promo
Laut neuem WaffG hast du Recht darauf, den WP "erweitern" zu lassen für große Magazine. Ich sehe daher keinen Grund den Bedarf erneut zu prüfen.
Re: Gesetzestext Waffengesetz neu
Verfasst: Mo 17. Dez 2018, 17:21
von hasgunz
gewo hat geschrieben:in wirklichkeit waere es nicht schlecht wenn man die ganzen detailfragen die sich da ergeben koennen mal auflisten wuerde
evt stolpert ja wirklich wer drueber der damit zu tun hat
aber da schreien jetzt wieder alle jene auf die glauben dass es gescheit ist einfach gewisse fragen offen stehen zu lassen in der hoffnung dass man sich bei den „ besseren“ behoerden bei dem thema irgendwie durchschummeln kann und wer a „schlechte“ behoerde hat der hat halt pech ...
Weil wir beim Thema sind.
"Rahmen" werden nun auch zu relevanten Teilen (ab 01.01.2019 oder 14.12.19?).
Was passiert eigentlich, wenn du sagen wir mal einen Rahmen für ein M16A1 besitzt, wäre das laut Waffengesetz-Neu eigentlich Kat. A, oder liege ich hier falsch?
Wie schaut's bei einem "normalen" AR15 Upper aus?
Ist der dann Kat. B und benötigt einen Platz?
LG