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Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Verfasst: Do 7. Mär 2019, 18:26
von -wolf-
MikeD hat geschrieben: [...]
Mit diesem Eintrag darfst Du aber KEINE HiCap-Magazine mehr kaufen !
[...]
Hat es nicht zwischendrin mal geheißen, Anzahl der Altbestandsmagazine melden und dann zukünftig die Möglichkeit haben bis zu dieser maximalen Anzahl Magazine nachkaufen zu können, wenn z.B. eines defekt ist? :think:

In dem Chaos steigt doch keiner mehr durch... :doh:

Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Verfasst: Do 7. Mär 2019, 18:31
von Steppenwolf
Weils einfach noch keiner genau weiß 😉 zur zeit schaut jeder in die glaskugel und interpretiert. Es sind noch zu viele fragen offen.
daher- weiter abwarten, tee trinken und nicht verrückt machen.

Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Verfasst: Do 7. Mär 2019, 20:51
von MikeD
-wolf- hat geschrieben: Do 7. Mär 2019, 18:26
MikeD hat geschrieben: [...]
Mit diesem Eintrag darfst Du aber KEINE HiCap-Magazine mehr kaufen !
[...]
Hat es nicht zwischendrin mal geheißen, Anzahl der Altbestandsmagazine melden und dann zukünftig die Möglichkeit haben bis zu dieser maximalen Anzahl Magazine nachkaufen zu können, wenn z.B. eines defekt ist? :think:

In dem Chaos steigt doch keiner mehr durch... :doh:
Das ergibt sich aus den Übergangsbestimmungen (Altbestandsregelung) in §58(13):
...
Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen.
...
Im Gegensatz dazu §17(3):
...
Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung.
...
Im Klartext, hat man nur Magazine (Z9 bzw. Z10) eingetragen, darf man diese nur besitzen (Führen), ist die Waffe (Z7 bzw. Z8) eingetragen darf man auch Magazine erwerben.
Steht eigentlich ganz klar im Gesetz, viel Spielraum für Interpretationen bleibt da nicht :-(
Aber vielleicht gibt es ja eine Sonderregelung für den Austausch von defekten Magazinen...

Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Verfasst: Do 7. Mär 2019, 22:32
von brianmcgee
Glock1768 hat geschrieben: Mi 6. Mär 2019, 06:25

Auch erwähnte er, das es aus seiner Sicht ganz klar ist, das ein Wechselsystem mit einem zusätzlichen Griffstück auch am Schießsstand nicht zusammengesetzt werden darf ... Bei dem Punkt gibt es hier im Forum eigentlich auch eine andere Sichtweise
Sehr interessant, ein Arbeitskollege wurde letztens auf einem Schießstand von einem Kriminalbeamten auf die .22WS / anderer Lower Kombi angesprochen und auf die Erklärung öffentlicher Schießstand meinte er nur "Na und!?"

Die Lower Thematik ist generell etwas seltsam, weil nehmen wir das Beispiel AUG, da ist keine Nummer am Kolben. Sprich hier ist es egal im Vergleich zum AR.
Genau so ist der Lower kein relevanter Teil. was würde dagegen sprechen die Nummer zu entfernen? Oder wer sagt nicht das der originale Lower kaputt ist, und man sich einen neuen gekauft hat, dieser natürlich eine andere Nummer hat und jetzt mit dem WS betrieben wird...

usw, usw....

Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Verfasst: Do 7. Mär 2019, 23:18
von Peanut
Lower ist in meinen Augen kein Waffenrelevates Teil und somit darf ich ihn Wechseln wie ich lustig bin . Hatte bisher keine Probleme damit . ( hab allerdings kein Wechselsystem )

Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Verfasst: Fr 8. Mär 2019, 00:16
von gewo
brianmcgee hat geschrieben: Do 7. Mär 2019, 22:32
Glock1768 hat geschrieben: Mi 6. Mär 2019, 06:25

Auch erwähnte er, das es aus seiner Sicht ganz klar ist, das ein Wechselsystem mit einem zusätzlichen Griffstück auch am Schießsstand nicht zusammengesetzt werden darf ... Bei dem Punkt gibt es hier im Forum eigentlich auch eine andere Sichtweise
Sehr interessant, ein Arbeitskollege wurde letztens auf einem Schießstand von einem Kriminalbeamten auf die .22WS / anderer Lower Kombi angesprochen und auf die Erklärung öffentlicher Schießstand meinte er nur "Na und!?"

Die Lower Thematik ist generell etwas seltsam, weil nehmen wir das Beispiel AUG, da ist keine Nummer am Kolben. Sprich hier ist es egal im Vergleich zum AR.
Genau so ist der Lower kein relevanter Teil. was würde dagegen sprechen die Nummer zu entfernen? Oder wer sagt nicht das der originale Lower kaputt ist, und man sich einen neuen gekauft hat, dieser natürlich eine andere Nummer hat und jetzt mit dem WS betrieben wird...

usw, usw....
bitte hoert auf zu glauben dass ein polizist egal welcher abteilung und welchen dienstgrades irgend ein spezielles rechtliches wissen ueber waffen hat
wenn er ned privat dafuer interesse hat kennt er das waffenrecht genau so weit wie er es fuer seinen dienst braucht dh im wesentlichen die frage was waere ein anfangsverdacht wie schaut ein waffenrechtliches dokument aus und was ist der unterschied zwischen transport und fuehren
viel mehr ist da nicht
und oft haperts schon da

ein lower ist nicht wafferelevant
dh ich kann ihn hinstecken wo ich will
ich kenn dutzende leut die zb einen chiappa upper receiver so eingetrgen dass er einen waffeplatz braucht, es gibt dazu also keine basiswaffe
den darf ich dann garned schiessen?

ist einfach unsinn

Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Verfasst: Fr 8. Mär 2019, 06:14
von rupi
teilweise wissen die älteren höheren Dienstgrade nicht einmal was ein Waffenführerschein ist. ..

Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Verfasst: Fr 8. Mär 2019, 10:59
von gewo
rupi hat geschrieben: Fr 8. Mär 2019, 06:14 teilweise wissen die älteren höheren Dienstgrade nicht einmal was ein Waffenführerschein ist. ..
und die juengeren wissen es oft ned in folge von ausbildung sondern in folge persoenlichen interesses

man erwartet da zu viel

warum sollte ein polizist um die feinheiten des waffenrechtes besser bescheid wissen als ueber die details der aussenhandelsbestimmungen?

mit stvo und kfg hat er taeglich zu tun
logisch
da bleibt mehr haengen

und in den letzten jahren halt asylrecht

aber waffen ..
woher denn

Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Verfasst: Fr 8. Mär 2019, 11:44
von FFWGK
gewo hat geschrieben: Fr 8. Mär 2019, 00:16
bitte hoert auf zu glauben dass ein polizist egal welcher abteilung und welchen dienstgrades irgend ein spezielles rechtliches wissen ueber waffen hat
wenn er ned privat dafuer interesse hat kennt er das waffenrecht genau so weit wie er es fuer seinen dienst braucht
Stimmt!
Diese Aussage ist 1:1 auf Waffenhändler zu übertragen!
Niemand vertraut bei Fragen zur StVO seinem Autohändler.

Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Verfasst: Fr 8. Mär 2019, 12:05
von doc steel
FFWGK hat geschrieben: Fr 8. Mär 2019, 11:44 Niemand vertraut bei Fragen zur StVO seinem Autohändler.
Also der Bogdan Miloradic, Srpski Avtoexport kennt sich urgut mitn Gesetz von der Straße aus.

Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Verfasst: Fr 8. Mär 2019, 12:23
von gunlove
doc steel hat geschrieben: Fr 8. Mär 2019, 12:05
FFWGK hat geschrieben: Fr 8. Mär 2019, 11:44 Niemand vertraut bei Fragen zur StVO seinem Autohändler.
Also der Bogdan Miloradic, Srpski Avtoexport kennt sich urgut mitn Gesetz von der Straße aus.
Kann ich bestätigen! Möchte nur ergänzen, mit Baseballschlägern kennt er sich auch gut aus!

Re: Das neue Waffengesetz - Informationsabend am 5. März um 18.30 Uhr in St. Pölten

Verfasst: Fr 8. Mär 2019, 12:32
von BigBen
Leute ernsthaft jetzt?