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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?
Verfasst: Do 4. Jul 2019, 22:00
von The_Governor
Colonel Erran Morad hat geschrieben: Do 4. Jul 2019, 21:54
The_Governor hat geschrieben: Do 4. Jul 2019, 21:10
Es ist zumindest eine kreative Idee. Wenn jetzt noch einer ein Vergleichsgutachten der H&K MR223 machen lässt, können wir die auch kaufen, ist ja ebenfalls ein ziviler Halbautomat. Windham wäre dann mit OA vergleichbar und ist auch günstiger als andere ARs.
Müssen deiner Meinung nach zB doppelläufige Flinten oder Repetierbüchsen von der staatlichen Verwaltung erst als Kategorie D bzw C eingestuft werden damit sie dieser Kategorie zugeordnet werden können?
Nein, aber bislang war es bei Kat. B Halbautomaten schon so. Es gibt die Austria-Varianten und SIG musste das durchprozessieren. Da stellt sich mir die Frage, warum es dann nicht noch viel mehr "bauartgleiche" Waffen zu kaufen gibt.
Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?
Verfasst: Do 4. Jul 2019, 22:07
von Nuss_95
Colonel Erran Morad hat geschrieben: Do 4. Jul 2019, 21:54
The_Governor hat geschrieben: Do 4. Jul 2019, 21:10
Es ist zumindest eine kreative Idee. Wenn jetzt noch einer ein Vergleichsgutachten der H&K MR223 machen lässt, können wir die auch kaufen, ist ja ebenfalls ein ziviler Halbautomat. Windham wäre dann mit OA vergleichbar und ist auch günstiger als andere ARs.
Müssen deiner Meinung nach zB doppelläufige Flinten oder Repetierbüchsen von der staatlichen Verwaltung erst als Kategorie D bzw C eingestuft werden damit sie dieser Kategorie zugeordnet werden können?
Nein. Denn die werden nicht in der Kriegsmaterialverordnung genannt. Halbautomatische Gewehre schon. Deswegen müssen sie begutachtet und eingestuft werden, um als Jagd- oder Sportgewehr der Kategorie B zu gelten.
§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
1. a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
[...]
Wieso glaubst du, ist die Auswahl an Halbautomaten bei uns so extrem gering?
Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?
Verfasst: Do 4. Jul 2019, 22:11
von Colonel Erran Morad
The_Governor hat geschrieben: Do 4. Jul 2019, 22:00
Da stellt sich mir die Frage, warum es dann nicht noch viel mehr "bauartgleiche" Waffen zu kaufen gibt.
Weil es zu wenig mutige Händler gibt.
"Wenig mutig" bitte nicht falsch verstehen: Es ist betriebswirtschaftlich durchaus nachvollziehbar, Waffen nur dann anzukaufen, wenn eindeutig rechtlich geklärt ist, dass die Waffe auch an die Kunden weiterverkauft werden kann. Genau zu diesem Zweck (und nur zu diesem Zweck) holen sich Händler Einstufungsbescheide. Zur Absicherung also.
Das ändert aber nichts daran, dass sich die Kategorie direkt aus dem Gesetz ergibt.
Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?
Verfasst: Do 4. Jul 2019, 22:15
von Colonel Erran Morad
Nuss_95 hat geschrieben: Do 4. Jul 2019, 22:07
Deswegen müssen sie begutachtet und eingestuft werden, um als Jagd- oder Sportgewehr der Kategorie B zu gelten.
Ich ersuche dich zur Vermeidung der Verbreitung von Falschinformationen die Gesetzesstelle für ein solches Vorgehen zu nennen.
Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?
Verfasst: Do 4. Jul 2019, 22:16
von The_Governor
Colonel Erran Morad hat geschrieben: Do 4. Jul 2019, 22:11
The_Governor hat geschrieben: Do 4. Jul 2019, 22:00
Da stellt sich mir die Frage, warum es dann nicht noch viel mehr "bauartgleiche" Waffen zu kaufen gibt.
Weil es zu wenig mutige Händler gibt.
"Wenig mutig" bitte nicht falsch verstehen: Es ist betriebswirtschaftlich durchaus nachvollziehbar, Waffen nur dann anzukaufen, wenn eindeutig rechtlich geklärt ist, dass die Waffe auch an die Kunden weiterverkauft werden kann. Genau zu diesem Zweck (und nur zu diesem Zweck) holen sich Händler Einstufungsbescheide. Zur Absicherung also.
Das ändert aber nichts daran, dass sich die Kategorie direkt aus dem Gesetz ergibt.
Eben diesen von dir erwähnten Einstufungsbescheid gibt es in diesem Fall nicht. Die SIG hat ihn. Wenn du die Gesetzespassage aus dem oberen Zitat durchliest, ergibt sich genau das Gegenteil.
Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?
Verfasst: Do 4. Jul 2019, 22:21
von rupi
Colonel Erran Morad hat geschrieben: Do 4. Jul 2019, 22:15
Nuss_95 hat geschrieben: Do 4. Jul 2019, 22:07
Deswegen müssen sie begutachtet und eingestuft werden, um als Jagd- oder Sportgewehr der Kategorie B zu gelten.
Ich ersuche dich zur Vermeidung der Verbreitung von Falschinformationen die Gesetzesstelle für ein solches Vorgehen zu nennen.
wo genau steht in der Bundessportordnung die Disziplin "Halbautomatisches Gewehr" in der AR15 als taugliche Waffen genannt werden um sich die Einstufung zu sparen?
Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?
Verfasst: Do 4. Jul 2019, 22:23
von Colonel Erran Morad
The_Governor hat geschrieben: Do 4. Jul 2019, 22:16
Eben diesen von dir erwähnten Einstufungsbescheid gibt es in diesem Fall nicht. Die SIG hat ihn. Wenn du die Gesetzespassage aus dem oberen Zitat durchliest, ergibt sich genau das Gegenteil.
Ein "Einstufungsbescheid" ist ein Feststellungsbescheid, den jeder beantragen kann (aber nicht muss) der ein rechtliches Interesse an der Feststellung hat.
Da man diesen Bescheid nicht beantragen muss wenn man nicht will (zB weil man davon überzeugt ist, dass eine Waffe zur Kategorie B gehört), ist der Bescheid nicht erforderlich.
Er ist - wie oben geschrieben - lediglich eine Absicherung des Rechtsstandpunktes des Händlers/Importeurs.
Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?
Verfasst: Do 4. Jul 2019, 22:26
von The_Governor
Colonel Erran Morad hat geschrieben: Do 4. Jul 2019, 22:23
The_Governor hat geschrieben: Do 4. Jul 2019, 22:16
Eben diesen von dir erwähnten Einstufungsbescheid gibt es in diesem Fall nicht. Die SIG hat ihn. Wenn du die Gesetzespassage aus dem oberen Zitat durchliest, ergibt sich genau das Gegenteil.
Ein "Einstufungsbescheid" ist ein Feststellungsbescheid, den jeder beantragen kann (aber nicht muss) der ein rechtliches Interesse an der Feststellung hat.
Da man diesen Bescheid nicht beantragen muss wenn man nicht will (zB weil man davon überzeugt ist, dass eine Waffe zur Kategorie B gehört), ist der Bescheid nicht erforderlich.
Er ist - wie oben geschrieben - lediglich eine Absicherung des Rechtsstandpunktes des Händlers/Importeurs.
Können aber nicht müssen? Also ist SIG mit der 516 spaßeshalber damit vor Gericht gegangen?
Edit: Beleidigung entfernt.

Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?
Verfasst: Do 4. Jul 2019, 22:32
von Colonel Erran Morad
The_Governor hat geschrieben: Do 4. Jul 2019, 22:26
Also ist SIG mit der 516 spaßeshalber damit vor Gericht gegangen?
Meiner Erinnerung nach war es nicht SIG sondern ein Importeur. Und nein, er hat es nicht aus Spaß gemacht. Er wollte seinen Rechtsstandpunkt nur von einer Behörde bzw in diesem Fall von einem Gericht "festgestellt" haben.
Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?
Verfasst: Do 4. Jul 2019, 22:33
von AUG-andy
The_Governor hat geschrieben: Do 4. Jul 2019, 22:26
Colonel Erran Morad hat geschrieben: Do 4. Jul 2019, 22:23
The_Governor hat geschrieben: Do 4. Jul 2019, 22:16
Eben diesen von dir erwähnten Einstufungsbescheid gibt es in diesem Fall nicht. Die SIG hat ihn. Wenn du die Gesetzespassage aus dem oberen Zitat durchliest, ergibt sich genau das Gegenteil.
Ein "Einstufungsbescheid" ist ein Feststellungsbescheid, den jeder beantragen kann (aber nicht muss) der ein rechtliches Interesse an der Feststellung hat.
Da man diesen Bescheid nicht beantragen muss wenn man nicht will (zB weil man davon überzeugt ist, dass eine Waffe zur Kategorie B gehört), ist der Bescheid nicht erforderlich.
Er ist - wie oben geschrieben - lediglich eine Absicherung des Rechtsstandpunktes des Händlers/Importeurs.
Selten so einen Müll gelesen. Können aber nicht müssen? Also ist SIG mit der 516 spaßeshalber damit vor Gericht gegangen?
Also ich würde bis Dezember warten. Das ganze ist zu Risikoreich.
Entweder ein "echtes" Sig516 oder riskieren mit der Behörde Bekanntschaft zu machen.GsD hab ich schon das Sig 516 . Wegen der paar Euros schlafende Hunde wecken ????

Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?
Verfasst: Do 4. Jul 2019, 22:34
von The_Governor
Colonel Erran Morad hat geschrieben: Do 4. Jul 2019, 22:32
The_Governor hat geschrieben: Do 4. Jul 2019, 22:26
Also ist SIG mit der 516 spaßeshalber damit vor Gericht gegangen?
Meiner Erinnerung nach war es nicht SIG sondern ein Importeur. Und nein, er hat es nicht aus Spaß gemacht.
Sondern? Es steht auf dem Gewehr sogar "SIG 516 Sport" drauf. Das müsste dann nach deiner Ansicht ausreichend sein, es als Sportgewehr zu klassieren oder nicht?
Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?
Verfasst: Do 4. Jul 2019, 22:41
von Colonel Erran Morad
The_Governor hat geschrieben: Do 4. Jul 2019, 22:34
Sondern? Es steht auf dem Gewehr sogar "SIG 516 Sport" drauf. Das müsste dann nach deiner Ansicht ausreichend sein, es als Sportgewehr zu klassieren oder nicht?
Nein, die bloße Bezeichnung einer Sache oder eines Umstandes ist nur ganz selten rechtlich von Bedeutung.
Ich finde es gut, dass du meine Ansicht hinterfragst, aber es wäre freundlich, wenn wir das zivilisiert machen könnten, bist du damit einverstanden? Eigentlich habe ich zu dem Thema hier aber ohnehin bereits erschöpfend meinen Beitrag geleistet...
Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?
Verfasst: Do 4. Jul 2019, 22:45
von The_Governor
Colonel Erran Morad hat geschrieben: Do 4. Jul 2019, 22:41
The_Governor hat geschrieben: Do 4. Jul 2019, 22:34
Sondern? Es steht auf dem Gewehr sogar "SIG 516 Sport" drauf. Das müsste dann nach deiner Ansicht ausreichend sein, es als Sportgewehr zu klassieren oder nicht?
Nein, die bloße Bezeichnung einer Sache oder eines Umstandes ist nur ganz selten rechtlich von Bedeutung.
Ich finde es gut, dass du meine Ansicht hinterfragst, aber es wäre freundlich, wenn wir das zivilisiert machen könnten, bist du damit einverstanden? Eigentlich habe ich zu dem Thema hier aber ohnehin bereits erschöpfend meinen Beitrag geleistet...
Einverstanden. Die ruppige Antwort vorhin sei mir vergeben. Das Problem ist, dass genausowenig irgendwo definiert ist, was ein Sportgewehr ausmacht. Man hat also genau gar keine Rechtssicherheit. Auf was beruft man sich, wenn die Behörde fragt, was das sein soll? SIG/Importeur legt den Bescheid vor, bei der PAR kann man es mit dem Vergleichgutachten versuchen. Kann klappen, muss es aber nicht.
Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?
Verfasst: Do 4. Jul 2019, 22:51
von Balistix
Die Ansicht, ein Halbautomat sei so lange ein Sportgewehr und damit kein KM, bis das BMLVS sagt, dass er definitiv keines ist, halte ich für prinzipiell vertretbar. Sie bietet dem geneigten Besitzer eines Halbautomaten aber leider überhaupt keine Rechtssicherheit.
Dadurch begibt man sich im schlimmsten Fall in die Situation, einen Wickel mit seiner Behörde und ein gebrauchtes Gewehr zu haben, das der Händler nur ungern zum Neupreis zurück nehmen wird.
Und in einem Vergleichsgutachten kann auch nur drinstehen, dass bspw die Proarms mit der Sig baugleich ist und daher nach Ansicht des Verfassers(!), so sachverständig er auch sein möge, kein Grund für Behörden/Gerichte bestünde, die Proarms anders einzustufen. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass dies auch der Fall sein wird.
Ich möchte das Trumm keinesfalls schlechtreden, ich würd sie mir viel lieber kaufen - aber nicht unter diesen Umständen.
Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?
Verfasst: Do 4. Jul 2019, 23:04
von zeroflow
Balistix hat geschrieben: Do 4. Jul 2019, 22:51
...., dass bspw die Proarms mit der Sig baugleich ist ....
Auch da wieder das Problem, was ist baugleich?
Ebenso wie glaub ich Gewo schon gesagt hat: Wenn baugleichheit zählt, was ist dann mit Hera 9mm vs. OA 9mm ?
Bzw. weiters: Warum nicht gleich eine Colt M4? Die ist soweit baugleich zu den zugelassenen AR-15s - es ist hald im lower receiver n weiteres Loch drinnen...
Ich würde mir, bei der ganzen Logik im Waffengesetz, das nicht antun wollen.