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Re: Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Verfasst: Fr 5. Jul 2019, 09:30
von Tagnor
Also unabhängig von KM oder nicht sind die Dinger laut Pyrotwchnikgesetz verboten. Ich zittiere:

Verboten sind auch:

Besitz und Verwendung von reizerzeugenden pyrotechnischen Gegenständen oder Sätzen, wie beispielsweise pyrotechnisch verschwelte bzw. aktivierte Augenreizstoffe (Tränengas)

Re: Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Verfasst: Fr 5. Jul 2019, 10:38
von fast12
@Tagnor - danke für den Hinweis, das ist (im Gegensatz zu dem KM Thema) wohl eindeutig:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20006629

Pyrotechnikgesetz 2010
Reizerzeugende pyrotechnische Gegenstände und Sätze

§ 33. Besitz, Verwendung, Überlassung, Inverkehrbringen und auf dem Markt bereitstellen reizerzeugender pyrotechnischer Gegenstände oder Sätze sind verboten.

Re: Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Verfasst: Fr 5. Jul 2019, 11:35
von Tagnor
Bitte auch zu beachten, dass alleine der Versuch, sowas zu bekommen schon strafbar ist. Hier noch die Strafbestimmungen aus dem Pyrotechnikgesetz:

Verwaltungsübertretungen

§ 40. (1) Sofern ein Verhalten nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, begeht eine Verwaltungsübertretung, wer diesem Bundesgesetz, aufgrund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen oder Bescheiden zuwiderhandelt. Er ist im Falle der Missachtung

1.

der Bestimmungen des 2. Hauptstückes mit Geldstrafe bis zu 10 000 € oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen,

2.

des Verwendungsverbotes nach § 39 Abs. 2 mit Geldstrafe bis zu 4 360 € oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen,

3.

sonstiger Bestimmungen mit Geldstrafe bis zu 3 600 € oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Wochen

zu bestrafen.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Re: Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Verfasst: Di 27. Aug 2019, 15:14
von DerQuotenAsiate
Gibt ja evtl Leute die sich für die Apokalypse aufrüsten wollen^^