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Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Verfasst: Mo 26. Aug 2019, 12:28
von Mjoelnir
Mich interessiert eher, ob ich beim Händler nach dem 14.12. noch 30er Magazine kaufen kann bzw. ob und was der Händler von mir sehen will oder vom Gesetz her von mir sehen muss.
Das kann mir nämlich keiner so richtig beantworten.
Brauche ich die Ausnahmegenehmigung von der BH und muss somit gleich Hi-Cap melden, dazu dann einen Vereinsausweis der mindestens 1 Jahr alt ist, Listen und Schiessnachweise?
Also lieber gewo, was wirst ab 15.12. machen, wenn es keine Durchführungsverordnung gibt?
Wie soll das gehen?
Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Verfasst: Mo 26. Aug 2019, 13:38
von combatmiles
Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Verfasst: Mo 26. Aug 2019, 14:42
von RcL
Mjoelnir hat geschrieben: Mo 26. Aug 2019, 12:28
Mich interessiert eher, ob ich beim Händler nach dem 14.12. noch 30er Magazine kaufen kann bzw. ob und was der Händler von mir sehen will oder vom Gesetz her von mir sehen muss.
Das kann mir nämlich keiner so richtig beantworten.
Brauche ich die Ausnahmegenehmigung von der BH und muss somit gleich Hi-Cap melden, dazu dann einen Vereinsausweis der mindestens 1 Jahr alt ist, Listen und Schiessnachweise?
Also lieber gewo, was wirst ab 15.12. machen, wenn es keine Durchführungsverordnung gibt?
Wie soll das gehen?
Äh.. Wenn du die Waffe am Stichtag hast, sieht die Ausnahmegenehmigung vor, dass du die Mags dafür auch weiterhin kaufen kannst. Da musst nedmal bei einem Verein dabei sein oder sonstwas nachweisen, du musst das Ding nur melden.
Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Verfasst: Mo 26. Aug 2019, 17:11
von Lexman1
Is ja nur die Frage, was mit C Waffen à Le Troy PAR ist, welche die gleichen Mag's verwenden? Wobei, sind die Kat C jetzt nicht auch schon inkludiert? Dann muss ich mich mit meinem M4 Derivat nicht stressen

ich hoffe immer noch auf eine SCAR!
Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Verfasst: Mo 26. Aug 2019, 18:04
von Steppenwolf
RcL hat geschrieben: Mo 26. Aug 2019, 14:42
Mjoelnir hat geschrieben: Mo 26. Aug 2019, 12:28
Mich interessiert eher, ob ich beim Händler nach dem 14.12. noch 30er Magazine kaufen kann bzw. ob und was der Händler von mir sehen will oder vom Gesetz her von mir sehen muss.
Das kann mir nämlich keiner so richtig beantworten.
Brauche ich die Ausnahmegenehmigung von der BH und muss somit gleich Hi-Cap melden, dazu dann einen Vereinsausweis der mindestens 1 Jahr alt ist, Listen und Schiessnachweise?
Also lieber gewo, was wirst ab 15.12. machen, wenn es keine Durchführungsverordnung gibt?
Wie soll das gehen?
Äh.. Wenn du die Waffe am Stichtag hast, sieht die Ausnahmegenehmigung vor, dass du die Mags dafür auch weiterhin kaufen kannst. Da musst nedmal bei einem Verein dabei sein oder sonstwas nachweisen, du musst das Ding nur melden.
Ist halt nur die Frage, wie ich den Händler einen Altbesitz melden kann/muss. Knall ich ihm am 12.01.2020 den HA inkl. Registrierungsbestätigung hin mit den Worten " gib her die 30ger Mags" oder oder oder.... das ist halt die große Gretchenfrage
P.s. Nicht nur der liebe gewo als Händler wird Mags haben, das sei dir sicher

Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Verfasst: Mo 26. Aug 2019, 18:06
von Steppenwolf
Lexman1 hat geschrieben: Mo 26. Aug 2019, 17:11
Is ja nur die Frage, was mit C Waffen à Le Troy PAR ist, welche die gleichen Mag's verwenden? Wobei, sind die Kat C jetzt nicht auch schon inkludiert? Dann muss ich mich mit meinem M4 Derivat nicht stressen

ich hoffe immer noch auf eine SCAR!
Es geht doch nur um HA nicht um C Waffen. Die Frage stellt sich doch gar nicht?

Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Verfasst: Mo 26. Aug 2019, 18:17
von RcL
Steppenwolf hat geschrieben: Mo 26. Aug 2019, 18:04
Ist halt nur die Frage, wie ich den Händler einen Altbesitz melden kann/muss. Knall ich ihm am 12.01.2020 den HA inkl. Registrierungsbestätigung hin mit den Worten " gib her die 30ger Mags" oder oder oder.... das ist halt die große Gretchenfrage
Die Ausnahmegenehmigung wirst ned vom Händler bekommen...
Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Verfasst: Mo 26. Aug 2019, 18:35
von Steppenwolf
RcL hat geschrieben: Mo 26. Aug 2019, 18:17
Steppenwolf hat geschrieben: Mo 26. Aug 2019, 18:04
Ist halt nur die Frage, wie ich den Händler einen Altbesitz melden kann/muss. Knall ich ihm am 12.01.2020 den HA inkl. Registrierungsbestätigung hin mit den Worten " gib her die 30ger Mags" oder oder oder.... das ist halt die große Gretchenfrage
Die Ausnahmegenehmigung wirst ned vom Händler bekommen...
Hab ich auch nicht behauptet

Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Verfasst: Mo 26. Aug 2019, 18:36
von Lexman1
Aber ich kann ja auch jetzt schon für die C Waffe X Mag's daheim haben und mir später einen HA kaufen, in welchen die Mag's auch passen. Sind die dann illegal, weil zuvor nicht gemeldet?

das ganze Elend der EUDSSR ist sowas von unüberlegt

Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Verfasst: Mo 26. Aug 2019, 18:39
von Steppenwolf
Lexman1 hat geschrieben: Mo 26. Aug 2019, 18:36
Aber ich kann ja auch jetzt schon für die C Waffe X Mag's daheim haben und mir später einen HA kaufen, in welchen die Mag's auch passen. Sind die dann illegal, weil zuvor nicht gemeldet?

das ganze Elend der EUDSSR ist sowas von unüberlegt
Jep..des wird noch lustig werden. Überhaupt, was ist wenn du Mags Sammler bist? Darfst sie dann nicht haben weil der HA fehlt?

...ich bin echt schon gespannt was da gscheites kommen wird.
Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Verfasst: Mo 26. Aug 2019, 18:42
von Lexman1
Deshalb stress ich mich mitn M4 Derivat nicht. Mal schauen was kommt. Hauptsache es wurde schon vorgesorgt.
Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Verfasst: Mo 26. Aug 2019, 18:50
von panhandle
Der Besitz von HiCap Mags ist aber nicht an eine "dazupassende" Waffe gebunden......
Sie werden ja im §17 unter Abs. 9&10 seper. angeführt....
Also wenn HiCaps vorhanden, einfach melden...... ich sehe da so kein Problem.
Und so man sich mit einer "dazupassenden" Waffe - in verbindung mit diesen Mags - nur auf behördlich gen. Schießständen herumtreibt, sehe ich da keinen Zwang die Kanone gleich als Kat A zu melden....habe ja keine B Plätze zu "verschenken".
g
Willi
Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Verfasst: Mo 26. Aug 2019, 18:54
von Promo
Lt. Gesetz sind auch nur Magazine für halbautomatische Gewehre reglementiert. Im Umkehrschluss ist daher ein M16 oder M14 Magazin von der Regelung nicht betroffen und muss nicht gemeldet werden. Wenn man es daheim aber an einen HA ansteckt ohne diesen als Kat.A gemeldet zu haben, hat man aber eine illegale Waffe hergestellt.
Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Verfasst: Mo 26. Aug 2019, 18:59
von Steppenwolf
Ja da hast du einen Punkt angeschnitten den ich auch noch zu Ende denken muss/ soll.
Meine Frau und ich teilen sich 1 Waffenschrank ( beide WBK Besitzer). Wenn ich jetzt den HA melde ( sie hat keinen HA) und er durch das HiCap Mag zum Kat A wird, verlier ich einen Platz B und erhalte einen A ( wie auch immer das dann im Detail aussehen wird...).
Aber das heißt wiederum, meine Frau dürfte ja dann keinen Zugriff zum HA haben da Kat. A und ich wiederum müsste diesen in einen eigernen Waffenschrank versorgen?!
Ich hab nicht vor einen zusätzlichen Schrank zu kaufen.

Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Verfasst: Mo 26. Aug 2019, 19:44
von Baxter
Steppenwolf hat geschrieben: Mo 26. Aug 2019, 18:59
Ja da hast du einen Punkt angeschnitten den ich auch noch zu Ende denken muss/ soll.
Meine Frau und ich teilen sich 1 Waffenschrank ( beide WBK Besitzer). Wenn ich jetzt den HA melde ( sie hat keinen HA) und er durch das HiCap Mag zum Kat A wird, verlier ich einen Platz B und erhalte einen A ( wie auch immer das dann im Detail aussehen wird...).
Aber das heißt wiederum, meine Frau dürfte ja dann keinen Zugriff zum HA haben da Kat. A und ich wiederum müsste diesen in einen eigernen Waffenschrank versorgen?!
Ich hab nicht vor einen zusätzlichen Schrank zu kaufen.
Selbiges "Problem" habe ich auch. Ich überlege schon einen der zwei HA ihr zu überlassen und sie meldet auch eine Kat A als Altbestand. Dann müsste eigentlich die gemeinsame Verwahrung wieder möglich sein.
Hat halt den Nachteil dass ich einen moeglichen Kat A Platz hergebe und diesen dann ohne Edelsportschuetze auch nicht mehr retour bekomme und ich bin der Meinung die Altbestand Kat A Plätze könnten ihn "Zukunft" noch mehr "wert" sein.