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Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 14. Nov 2019, 09:19
von Aardvark
gearrillero hat geschrieben: Di 12. Nov 2019, 20:45 Aber jetzt mal Annahme ich sammel Magazine und hab keine Waffen....jetzt bekomm ich die WBK kauf mir ein AR...hab AR-Magazine
Jemand, der nur Mags hat "bekommt" eine WBK?
Also Führerschein und Gutachten? Und was ist, wenn er beim Psycho durchfällt?
Werden zukünftig Magazine (ohne Waffe) abgenommen bei Waffenverbot?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 14. Nov 2019, 10:17
von gewo
kurtk hat geschrieben: Di 12. Nov 2019, 10:30
gewo hat geschrieben: Di 12. Nov 2019, 10:10
leg die beretta auf depot
kauf die einen HA
dann solltest du ZWEI halbautomaten altbesitz-slots haben die dir auch erhalten bleiben
stell den antrag auf ausnahmegenehmigung am 15.12.2019
wennst dann deine neue WBK mit den altbesitz-eintraegen hast (irgendwann im april .... weil fuer die antraege bei den waffenbehoerden am 15.12. gebens jetzt schon die wartenummern aus) holst dir deine depot beretta zurueck und hast fuer alle zukunft zwei altbesitz plaetze HA kat A auf deiner WBK)
Verstehe ich nicht, er Besitzt zwei B Waffen legt eine auf Depot kauft eine B Waffe meldet um holt sich die aus dem Depot dann sinds 2 A Waffen und 1 B Waffe und insgesamt 3 Plätze sprich 1 Platz gewonnen??
Das funktioniert oder hab ich dich falsch Verstanden?
beretta = pistole
zumindestens les ich hier bis zurueck auf die zweite seite nix anderes
"eine AR-15 und beretta" auf den plaetzen

sollte er eine carabine beretta haben dann sinnlos
halbautomat bleibt halbautomat

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 14. Nov 2019, 11:48
von RcL
Ja, ist eine 9mm Pistole.

Die Unterscheidung zwischen Kat A FFW und HA ist der Grund für das alles, sonst würd ich mir einfach ein größeres Mag suchen und die Sache hat sich.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 14. Nov 2019, 12:56
von Chris_82
Es gibt also 2 Arten von Kat. A Plätzen für FFW und HA, das hatte ich bisher übersehen...
Ich habe ebenso eine FFW und ein AR15 und mir extra für die Pistole ein großes Magazin zugelegt das ich wohl nie verweden werde in der Hoffnung auf 2 A-Plätze für HA.
Ich könnte mein 9mm WS für den HA als Waffe melden die Pistole auf Depot legen bis zur nächsten Erweiterung, kostet mich aber im Endeffekt einen Platz. Ich überlege mir ernsthaft ob es das wert ist.

Was ich immer noch nicht verstehe - wenn der A-Platz nicht waffengebunden ist und nur besetzt ist wenn man ein großes Magazin ansteckt, wozu braucht man in der Praxis überhaupt mehr als einen A-Platz pro Kategorie? Mit mehr als einer Pistole und einem HA mit großen Mags gleichzeitig kann ich nichtmal bei 3Gun schießen.

Und wie funktioniert nun die Unterscheidung mit Altbestand / neu?
Ich nehme mal an es kann nur eine vor dem 14.12. bessessene Waffe der jeweiligen Klasse FFW / HA auf den A-Platz wandern? Wie wird das unterschieden wenn die Waffen prinzipiell nicht Kat. A sind?

Und ist das für Sportschütze neu überhaupt alles relevant?
Ich nehme mal an man könnte für ein 9mm AR für PCC durchaus einen zusätzlichen A-Platz bekommen.
Ich war bisher der Meinung mich halbwegs auszukennen aber jetzt bin ich wieder bei null.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 14. Nov 2019, 13:47
von hape
Ja es wird im WaffG unterschieden nach Typ der Waffe. Auf der Hompage der Verband gibt es einen Volltext der Version ab 14.12, wo die Änderungen rot makiert sind. Es gibt bei Kat A 11 unterschiedliche Typen!

Und ob der Altbestand mit 14.12 endet oder erst in zwei Jahren nach Ende der Meldefrist ist anscheinend auch fraglich, habe schon unterschiedliche Varianten gehört.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 14. Nov 2019, 14:03
von yoda
Ich habe vor einigen Tagen bei der Behörde gefragt und die hatten noch absolut keine Ahnung wie das mit den Magazinen umgesetzt wird, auch konnte mir niemand sagen ob die Tatsache dass die Magazine Altbestand seien in irgendeiner Form zu belegen sei. Deswegen werde ich garantiert vor Beginn der Übergangsfrist melden welche Magazine ich habe.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 14. Nov 2019, 14:13
von fast12
Mein Bearbeiter war gerade auf Schulung, da hab ich ihn gleich interviewed. Er sagt, die Waffen für die ich "große" Magazine habe, werden Kategorie A, ich soll dann vorbeikommen und bekomm eine neue WBK.

Wieviel Magazine ich besitze interessiert die Behörde nicht. Auf die Frage was mit Magazinen passiert für die ich keine Waffe habe, wussten sie keine Antwort.

Eine Meldung ist auf jeden Fall erst ab 14.12. möglich. Das wird noch ein Spaß...

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 14. Nov 2019, 14:25
von hape
yoda hat geschrieben: Do 14. Nov 2019, 14:03 IDeswegen werde ich garantiert vor Beginn der Übergangsfrist melden welche Magazine ich habe.
Sollte das vor Ende der Übergangsfrist heißen?? Vor Beginn, also vor dem 14.12, kann man es gar nicht melden.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 14. Nov 2019, 15:05
von yoda
hape hat geschrieben: Do 14. Nov 2019, 14:25
yoda hat geschrieben: Do 14. Nov 2019, 14:03 IDeswegen werde ich garantiert vor Beginn der Übergangsfrist melden welche Magazine ich habe.
Sollte das vor Ende der Übergangsfrist heißen?? Vor Beginn, also vor dem 14.12, kann man es gar nicht melden.
Wieso kann ich es nicht melden ? Ein eingeschriebener Brief mit einem Foto und ich beweise ohne Rechnungen dass ich die Magazine schon vor Beginn der Übergangsfrist habe/hatte.

Was machst du wenn die Behörde während der Übergangsfrist Belege verlangt die beweisen dass die Magazine vor 14.12 erworben worden sind ?

Kat. C verfallen auch wenn man nicht durch z.B.: einen Kaufvertrag nachweisen kann, dass man innerhalb der Registrierungsfrist ist.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 14. Nov 2019, 15:23
von AUG-andy
yoda hat geschrieben: Do 14. Nov 2019, 15:05
hape hat geschrieben: Do 14. Nov 2019, 14:25
yoda hat geschrieben: Do 14. Nov 2019, 14:03 IDeswegen werde ich garantiert vor Beginn der Übergangsfrist melden welche Magazine ich habe.
Sollte das vor Ende der Übergangsfrist heißen?? Vor Beginn, also vor dem 14.12, kann man es gar nicht melden.
Wieso kann ich es nicht melden ? Ein eingeschriebener Brief mit einem Foto und ich beweise ohne Rechnungen dass ich die Magazine schon vor Beginn der Übergangsfrist habe/hatte.

Was machst du wenn die Behörde während der Übergangsfrist Belege verlangt die beweisen dass die Magazine vor 14.12 erworben worden sind ?

Kat. C verfallen auch wenn man nicht durch z.B.: einen Kaufvertrag nachweisen kann, dass man innerhalb der Registrierungsfrist ist.
Vor was hast du denn Angst? Das betrifft fast alle hier im Forum großen Magazinen.
Da wird auch nicht jeder Rechnungenhaben. Ist auch nicht Administrierbar.
Ursache dieser Form des voreilenden Gehorsams sind entweder Emotionen, diffuse Ängste oder mangelnde Selbstwertgefühle gegenüber vermuteten Autoritäten, die derartige Unterwürfigkeit bedingen.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 14. Nov 2019, 15:38
von hape
Ja die Angst is was Schirches. Man kann auch die Urlaubsfoto an die Behörde schicken. :D Die legen es sicher dann in der Rundablage ab. Oder ist es bloß vorauseilendes Gehorsam. :lol:

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 14. Nov 2019, 15:46
von Pitmaster
Guten Tag,
Frage an die EXPERTEN.
Ich habe ein AR-15 in 223 und keinen Zubehöreintrag,
auf einem Platz der WBK ist das 9mm Wechselsystem eingetragen.
Wie würde es nach dem 14.12 in meinem Fall aussehen,
das Wechselsystem würde dann ja frei zum umschreiben sein ohne dem Zusatzeintrag auf der WBK,
habe ich dann einen freien KAT A Platz wen ich in 6-9 Monaten das WS umschreiben lasse,
oder wird der WS Platz dann automatisch B wenn ich das Wechselsystem zur 223 Basiswaffe dazu melde.

LG
Pitmaster

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 14. Nov 2019, 16:05
von Chris_82
Ich hätte die umgekehrte Frage - ist ein 9mm WS zu einer .223 Kat.A Basiswaffe ebenfalls automatisch Kat.A wenn ich große Magazine für beide Kaliber (.223 und 9mm) besitze?

Un wie gesagt - kann man jetzt Waffen zwischen Kat. A und B Plätzen desselben Typs (FFW bzw. HA) herumschieben wenn man große Mags an/absteckt oder sind diese fix an ein bestimmten Waffenmodell gebunden?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 14. Nov 2019, 16:18
von fast12
yoda hat geschrieben: Do 14. Nov 2019, 15:05 Kat. C verfallen auch wenn man nicht durch z.B.: einen Kaufvertrag nachweisen kann, dass man innerhalb der Registrierungsfrist ist.
Wie darf ich das verstehen?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 14. Nov 2019, 17:08
von yoda
fast12 hat geschrieben: Do 14. Nov 2019, 16:18
yoda hat geschrieben: Do 14. Nov 2019, 15:05 Kat. C verfallen auch wenn man nicht durch z.B.: einen Kaufvertrag nachweisen kann, dass man innerhalb der Registrierungsfrist ist.
Wie darf ich das verstehen?
Verkehrskontrolle, Kat. C im Auto, nicht im ZWR- dann musst du beweisen dass die Frist noch nicht abgelaufen is sonst is das Ding weg + Verwaltungsstrafe.

Die Meldungen punkto vorauseilender Gehorsam sind einfach nur dämlich, weil melden muss mans sowieso nur dass es nacher unmöglich ist zu beweisen dass mans schon gehabt hat, somit Mehraufwand 0 und die Beamten können dann damit machen was sie wollen aber es ist ohne Rechnungen dokumentiert dass mans schon hatte. Klar ist es eigentlich nicht administrierbar, aber wenn bald die richtigen Leute an den richtigen Stellen sitzen...

Eines sollte den ganzen Experten hier schon klar sein, Kat. A ohne Berechtigung resultiert sehr sehr wahrscheinlich in einem Waffenverbot sollte man erwischt werden, und das ist bei deutlich 2-stelligen Mengen an Waffen und 3-stelligen Mengen an Magazinen finanziell schmerzhaft.