Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Verfasst: Mi 25. Dez 2019, 20:01
Ich finde die Mail ein bisschen zu offensiv - wenn man sich aufs Recht beruft und es quasi gegen die SB in Stellung bringt, wird sie das als aggressiven Akt interpretieren - bitte bedenken: Das ist eine Beamtin, und wir sind in Österreich.
Den Satz "Ich bin nur in der Lage mich an aktuell geltendes Recht zu halten und kann kein zukünftiges Recht vorhersehen." würde ich weglassen, denn das ist eh logisch und hat den Charakter einer Belehrung oder speziellen Betonung.
Den Satz "Sie habe zwar recht, dass große Magazine in die Kategorie Z9 und 10 einzuordnen sind, jedoch haben Sie den § 58 komplett außer Acht gelassen. In diesem sind Übergangsbestimmungen geregelt und dort steht § 58 (13)"
würde ich umformulieren - dieses "ja, aber..." mag kein Beamter.
Beispielsweise: "Im Zusammenhang mit der Zuordnung großer Magazine nach Z9 und Z10 regelt §58 die Übergangsbestimmungen, wo unter (13) angeführt ist:"
Den Absatz
"Bitte missinterpretieren Sie diese Nachricht nicht. Es liegt offensichtliche eine Diskrepanz im Waffengesetz vor, die mich in Lage bringt eine ungewollte Verwaltungsübertretung zu riskieren und ich denke es ist in niemandes Interesse das Waffengesetz rückwirkend gegen gesetzestreue Bürger einzusetzen. Des weiter sollten man sich bewusst sein, dass derartige Fälle einen gewissen Beispielcharakter haben sollten und würden sich die Behörden gegen eine Kooperation mit den Bürgern entscheiden hat das eine dementsprechend abschreckende Wirkung an all jene, die sich in einer ähnlichen Situation befinden."
lass bitte ganz weg! Das ist eine Ansammlung an psychologischen Sackgassen. Das "Bitte" ist nicht angebracht, hier gehts um einen Verwaltungsakt, der abzuwickeln ist. Du wirst zu persönlich, denn Du unterstellst ihr, sie könnte etwas missinterpretieren. Außerdem wird Dir in Deiner Position niemand zugestehen, das Waffengesetz zu kritisieren - also, was eine Diskrepanz ist, das lassen die sich nicht von irgendwem sagen, der etwas von ihnen will. Und der Rest von dem Absatz macht einen Druck, der massiven Gegendruck erzeugt. Das sind genau die Sachen, die man sich denkt, persönliche Einschätzungen, die man bestenfalls im Forum hier bespricht - und das ist auch okay, sogar wenn dann hier jemand von denen mitlesen sollte. Der Punkt ist einfach, dass man einen behördlichen Vorgang mit einer gewissen Sachlichkeit abhandelt, in der Bitten, Unterstellungen und Interpretationen keinen Platz haben.
Im letzten Absatz würde ich mit: "ich möchte Ihnen noch mitteilen, dass..." beginnen. Das ist nicht so scharfkantig.
Ach was, ich formuliere alles um und poste es Dir als Vorschlag, Du musst es ja nicht so machen. Ich schreibs in der nächsten halben Stunde hier rein.
Den Satz "Ich bin nur in der Lage mich an aktuell geltendes Recht zu halten und kann kein zukünftiges Recht vorhersehen." würde ich weglassen, denn das ist eh logisch und hat den Charakter einer Belehrung oder speziellen Betonung.
Den Satz "Sie habe zwar recht, dass große Magazine in die Kategorie Z9 und 10 einzuordnen sind, jedoch haben Sie den § 58 komplett außer Acht gelassen. In diesem sind Übergangsbestimmungen geregelt und dort steht § 58 (13)"
würde ich umformulieren - dieses "ja, aber..." mag kein Beamter.
Beispielsweise: "Im Zusammenhang mit der Zuordnung großer Magazine nach Z9 und Z10 regelt §58 die Übergangsbestimmungen, wo unter (13) angeführt ist:"
Den Absatz
"Bitte missinterpretieren Sie diese Nachricht nicht. Es liegt offensichtliche eine Diskrepanz im Waffengesetz vor, die mich in Lage bringt eine ungewollte Verwaltungsübertretung zu riskieren und ich denke es ist in niemandes Interesse das Waffengesetz rückwirkend gegen gesetzestreue Bürger einzusetzen. Des weiter sollten man sich bewusst sein, dass derartige Fälle einen gewissen Beispielcharakter haben sollten und würden sich die Behörden gegen eine Kooperation mit den Bürgern entscheiden hat das eine dementsprechend abschreckende Wirkung an all jene, die sich in einer ähnlichen Situation befinden."
lass bitte ganz weg! Das ist eine Ansammlung an psychologischen Sackgassen. Das "Bitte" ist nicht angebracht, hier gehts um einen Verwaltungsakt, der abzuwickeln ist. Du wirst zu persönlich, denn Du unterstellst ihr, sie könnte etwas missinterpretieren. Außerdem wird Dir in Deiner Position niemand zugestehen, das Waffengesetz zu kritisieren - also, was eine Diskrepanz ist, das lassen die sich nicht von irgendwem sagen, der etwas von ihnen will. Und der Rest von dem Absatz macht einen Druck, der massiven Gegendruck erzeugt. Das sind genau die Sachen, die man sich denkt, persönliche Einschätzungen, die man bestenfalls im Forum hier bespricht - und das ist auch okay, sogar wenn dann hier jemand von denen mitlesen sollte. Der Punkt ist einfach, dass man einen behördlichen Vorgang mit einer gewissen Sachlichkeit abhandelt, in der Bitten, Unterstellungen und Interpretationen keinen Platz haben.
Im letzten Absatz würde ich mit: "ich möchte Ihnen noch mitteilen, dass..." beginnen. Das ist nicht so scharfkantig.
Ach was, ich formuliere alles um und poste es Dir als Vorschlag, Du musst es ja nicht so machen. Ich schreibs in der nächsten halben Stunde hier rein.