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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19
Verfasst: Di 4. Feb 2020, 12:39
von DOUBLEACTION
Berni96 hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 12:32
Habe jetzt versucht meine langen Magazine für die ich keine passende Waffe habe, nach 17/1/10 zu melden und von der BH gesagt bekommen, dass ich für jedes einzelne Mag ein Rechnung datiert vor dem 14.12.2019 vorlegen muss.
dafuer gibt es keine gesetzliche Grundlage
mach deine Meldung bei der behoerde
lass dir die Annahme der Meldung bestaetigen
der rest ist Sache der behoerde
wenn sie es ned bearbeiten dann bearbeiten sie es ned
ist ned deine sache
ist es eine niederoesterreichische behoerde aus dem wiener speckgürtel?
Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19
Verfasst: Di 4. Feb 2020, 12:45
von TheCursedBaron
Berni96 hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 12:32
Habe jetzt versucht meine langen Magazine für die ich keine passende Waffe habe, nach 17/1/10 zu melden und von der BH gesagt bekommen, dass ich für jedes einzelne Mag ein Rechnung datiert vor dem 14.12.2019 vorlegen muss.
Kann ich für gefühlt 95% meiner Mags zwar, aber ich hab ja nix zu verschenken.
Jemand eine Ahnung was man hier tun kann bzw. ob dieses Vorgehen seitens der Behörde legitim ist ?
Ich meine zu verlangen für jeden 10-20€ Gegenstand den ich mir kaufe aufzuheben ist schon etwas dreist.
Ja, wie schon oben erwähnt, das ist Blödsinn. Ich habe ihnen eine Liste gegeben und sie haben's eingetragen. Ohne Probleme. Wenn sie Seriennummern oder Rechnungen haben wollen, sag ihnen einfach, sie sollen mal auf der BH Scheibbs im Waffenreferat anrufen, wie das gemacht gehört. Es ist immer wieder witzig (eigentlich traurig) zu sehen, wie unterschiedlich das Ganze aufgefasst und weitergetragen wird.
Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19
Verfasst: Di 4. Feb 2020, 12:49
von DOUBLEACTION
TheCursedBaron hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 12:45
Berni96 hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 12:32
Habe jetzt versucht meine langen Magazine für die ich keine passende Waffe habe, nach 17/1/10 zu melden und von der BH gesagt bekommen, dass ich für jedes einzelne Mag ein Rechnung datiert vor dem 14.12.2019 vorlegen muss.
Kann ich für gefühlt 95% meiner Mags zwar, aber ich hab ja nix zu verschenken.
Jemand eine Ahnung was man hier tun kann bzw. ob dieses Vorgehen seitens der Behörde legitim ist ?
Ich meine zu verlangen für jeden 10-20€ Gegenstand den ich mir kaufe aufzuheben ist schon etwas dreist.
Ja, wie schon oben erwähnt, das ist Blödsinn. Ich habe ihnen eine Liste gegeben und sie haben's eingetragen. Ohne Probleme. Wenn sie Seriennummern oder Rechnungen haben wollen, sag ihnen einfach, sie sollen mal auf der BH Scheibbs im Waffenreferat anrufen, wie das gemacht gehört. Es ist immer wieder witzig (eigentlich traurig) zu sehen, wie unterschiedlich das Ganze aufgefasst und weitergetragen wird.
es geht weitgehend ueberall problemlos
auch in wien
und in vielen anderen niederoesterreichischen behoerden
wenn das wirklich wieder noerdlich von wien ist sollte einfach wer an die III-3 schreiben bitte ..
Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19
Verfasst: Di 4. Feb 2020, 12:49
von DOUBLEACTION
edit567890
Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19
Verfasst: Di 4. Feb 2020, 12:59
von bino71
Dürfte, falls er nicht umgezogen ist, BH KO sein, also Speckgürtel.
Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19
Verfasst: Di 4. Feb 2020, 13:20
von fluxhunter
Berni96 hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 12:32
Habe jetzt versucht meine langen Magazine für die ich keine passende Waffe habe, nach 17/1/10 zu melden und von der BH gesagt bekommen, dass ich für jedes einzelne Mag ein Rechnung datiert vor dem 14.12.2019 vorlegen muss.
Kann ich für gefühlt 95% meiner Mags zwar, aber ich hab ja nix zu verschenken.
Jemand eine Ahnung was man hier tun kann bzw. ob dieses Vorgehen seitens der Behörde legitim ist ?
Ich meine zu verlangen für jeden 10-20€ Gegenstand den ich mir kaufe aufzuheben ist schon etwas dreist.
eventuell wollen sie vermeiden, dass jemand einfach nur behauptet grosse magazine zu haben (?)
wenn keine rechnung vorhanden dann magazine der behörde vorlegen (?)
Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19
Verfasst: Di 4. Feb 2020, 13:30
von Huck_Finn
"mach deine Meldung bei der behoerde.. lass dir die Annahme der Meldung bestaetigen"
Die Lesebestätigung der Mail reicht als Nachweis? Und wie geht es weiter? Es sind noch 2 jahre Zeit aber wenn der SB "B...a" die Mail liest und anschließend in die Rundablage befördert, aka keine neue WBK in Auftrag gibt. Was dann? IWOE/NFVOE Rechtsschutz?
Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19
Verfasst: Di 4. Feb 2020, 13:40
von rhodium
Vor allem wer wusste das vor 3 Jahren?
Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19
Verfasst: Di 4. Feb 2020, 14:19
von Berni96
Danke euch für die zahlreichen Antworten, ich werde es wohl einfach mal so versuchen und sagen dass ich melden möchte und gerne eine Bestätigung für meinen Antrag hätte.
Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19
Verfasst: Di 4. Feb 2020, 18:09
von m_a_d
mach eine schriftliche Meldung (mit Verweis auf §xyz) Deiner Altbestands-Magazine per email - jeweils mit "Typ"/"Bezeichnung" und Anzahl - es wird ja bei 17/1/10 jedes einzelne erfasst soweit ich weiß (bzw vom ersten erfassten bei Typgleichheit kopiert)
Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19
Verfasst: Di 4. Feb 2020, 23:17
von GixxsaW
Wäre bitte jemand so nett und könnte mir den Paragraphen nennen worin steht, dass Magazine aufgezählt werden müssen ?
Bisher war ich der Meinung und gelesen zu haben, dass je nach Altbestand eine Bewilligung für HighCaps (20er/10er) auszustellen wäre.
Also rein theoretisch würde für jeweils auch nur ein einzelnes Magazin reichen (im Bezug auf Z9 & Z10), danke.
Edith fragt auch noch, wo nachzulesen wäre, dass man Rechnungen (egal ob vor Stichtag oder nicht) vorzulegen hätte.
Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19
Verfasst: Di 4. Feb 2020, 23:26
von gewo
GixxsaW hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 23:17
Wäre bitte jemand so nett und könnte mir den Paragraphen nennen worin steht, dass Magazine aufgezählt werden müssen ?
Bisher war ich der Meinung und gelesen zu haben, dass je nach Altbestand eine Bewilligung für HighCaps (20er/10er) auszustellen wäre.
Also rein theoretisch würde für jeweils auch nur ein einzelnes Magazin reichen (im Bezug auf Z9 & Z10), danke.
Edith fragt auch noch, wo nachzulesen wäre, dass man Rechnungen (egal ob vor Stichtag oder nicht) vorzulegen hätte.
rechnung ist definitiv bullshit
aufzaehlung .... schwierig .... die verwaltung darf sich a priori schon grundsaetzlich mal aussuchen wie sie gesetze vollzieht
der gesetzestext laesst die auslegung der zahlenmaessigen erfassung zu denke ich
nur eine klage vor dem vfgh wuerde dann nach meinem rechtsverstaendnis eine einmal festgelegt vorgangsweise kippen koennen
Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19
Verfasst: Mi 5. Feb 2020, 02:21
von GixxsaW
gewo hat geschrieben:rechnung ist definitiv bullshit
aufzaehlung .... schwierig .... die verwaltung darf sich a priori schon grundsaetzlich mal aussuchen wie sie gesetze vollzieht
der gesetzestext laesst die auslegung der zahlenmaessigen erfassung zu denke ich
nur eine klage vor dem vfgh wuerde dann nach meinem rechtsverstaendnis eine einmal festgelegt vorgangsweise kippen koennen
waffg.info hat geschrieben:
Halbautomaten und Magazine
Wer bereits vor dem 14.12.2019 im rechtmäßigen Besitz von
Faustfeuerwaffen gemäß § 17 Abs 1 Z 7 WaffG mit einem oder mehreren Magazinen,
die mehr als 20 Patronen aufnehmen können,
halbautomatischen Schusswaffen gemäß § 17 Abs 1 Z 8 WaffG mit einem oder mehreren Magazinen,
die mehr als 10 Patronen aufnehmen können,
Magazinen für Faustfeuerwaffen einer Kapazität von mehr als 20 Patronen gemäß § 17 Abs 1 Z 9 WaffG,
Magazinen für halbautomatische Schusswaffen mit einer Kapazität von mehr als 10 Patronen gemäß § 17 Abs 1 Z 10 WaffG oder halbautomatische Schusswaffen gemäß § 17 Abs 1 Z 11 WaffG mit einer Gesamtlänge über 60 cm,
die ohne Funktionseinbuße rasch auf eine Länge unter 60 cm verkürzt werden können ist,
darf diese gemäß § 58 Abs 13 WaffG weiterhin besitzen,
wenn er dies der Behörde meldet.
Bei der Meldung der halbautomatischen Schusswaffen sind auch alle dazugehörigen Magazine anzugeben. Hierfür hat die Behörde eine Bewilligung auszustellen.
Ich beziehe mich darauf, ob der Inhalt der Quelle waffg.info haltbar ist, das kann ich nicht beurteilen.
Daraus lese ich, dass nur falls Kat.B FFW/ sSLG Altbestand mit HighCaps zu Kat.A gemeldet werden,
man die Anzahl anzugeben hat. Allerdings nicht bei HighCaps ohne Altbestand-Kat.B FFW/sSLG

Kurz gesagt;
§17/1/Z7 + Z8 (+Z11): Altbestand-Waffe + HighCap --> Kat.A ==> Meldung mit Anzahl
§17/1/Z9 + Z10 : keine Waffe + HighCap --> Meldung (=Magazin WBK) ohne Mengenangabe ==> Bewilligung
Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19
Verfasst: Mi 5. Feb 2020, 07:33
von Armalito
Kurz gesagt;
§17/1/Z7 + Z8 (+Z11): Altbestand-Waffe + HighCap --> Kat.A ==> Meldung mit Anzahl
§17/1/Z9 + Z10 : keine Waffe + HighCap --> Meldung (=Magazin WBK) ohne Mengenangabe ==> Bewilligung
Heißt jetzt für die Altbestandswaffen kann ich HiCaps nachkaufen, für nicht vorhandene Waffen aber Altbestandsmagazine darf ich nicht nachkaufen, außer ich bin Sportschüze.
Bin ich Sportschütze darf ich dann aber auch nachkaufen wenn ich weder Altbestandswaffen noch Magazine habe?
Ist dann bei der Meldung an die BH eine Bestätigung des Vereins mitzuschicken damit ich nachkaufen darf-bzw welche Einträge zum Nachkaufen wären anzustreben?