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Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 09:41
von Pat_at_work
Am Besten selbst dort anrufen und die Situation schildern.

Um das ganze zu verallgemeinern reicht das natürlich nicht aus.

Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 18:05
von hasgunz
Pat_at_work hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 09:41 Am Besten selbst dort anrufen und die Situation schildern.

Um das ganze zu verallgemeinern reicht das natürlich nicht aus.
Sollten wir eh machen.
Am besten das BMI zuschütten mit Anfragen bis ihnen der Kragen platzt und das Versäumniss der Änderung des KMG ausbügeln.
Pat_at_work hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 09:27 So habe jetzt mit Herrn Mag. G. aus dem BMI III 3 gesprochen.

Für diese Verbringung der WBP Jack liegt eine Verbringung innerhalb der EU lt. §1 Abs.2 KMG vor. Es ist keine Bewilligung oder Genehmigung nach KMG notwendig, es muss nur eine Meldung an das BMI nach der Verbringung erfolgen.

Zusätzlich ist noch die Einfuhrbewilligung nach §37 Abs. 3 WaffG notwendig.

Nicht außer Acht zu lassen sind die Bestätigungen aller beteiligten Länder für Aus- und Durchfuhr innerhalb der EU.
TL; DR:
  • Knarre im EU-Bereich kaufen
  • EU Verbringungserlaubnis holen (~55€)
  • Papierkram, z.B in Tschechien, Slowakei, Kroatien, ... erledigen
  • Importieren
  • Meldung an BMI, nach §1 Abs.2 KMG
?

LG

Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 19:04
von Hauptsacheesknallt
Trotz Harmonisierung der nationalen Bestimmungen im puncto Waffenrecht kann ich mir nicht vorstellen, dass man mit einer WBK aus Österreich in Tschechien ohne vorherige Schritte eine halbautomatische AK47 kaufen kann. Als EWR Bürger kann man die WBK in Österreich beantragen und ausgestellt bekommen, sie ist aber nur in Österreich gültig.

Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 19:22
von combatmiles
Doch das geht.. du verbringst die Waffe ja nach AT.. also aus dem Wirkungsbereich des jeweilgen Staates.. wenn du bei uns damit Amok läufst ist es den Polen egal..

Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 19:25
von Pat_at_work
Hauptsacheesknallt hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 19:04 Trotz Harmonisierung der nationalen Bestimmungen im puncto Waffenrecht kann ich mir nicht vorstellen, dass man mit einer WBK aus Österreich in Tschechien ohne vorherige Schritte eine halbautomatische AK47 kaufen kann. Als EWR Bürger kann man die WBK in Österreich beantragen und ausgestellt bekommen, sie ist aber nur in Österreich gültig.
Wer hat gesagt das man da einfach hingeht und die kauft?

Du brauchst einmal einen Kaufvertrag vom Händler mit allen Daten der Waffe, den braucht die BH zur Austellung der Einfuhrbewilligung nach §37 Abs 3.
Den leitest du dann an den Händler weiter, der kümmert sich dann im Idealfall um die Bewilligungen für seine Behörden.

Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 20:55
von Hauptsacheesknallt
Pat_at_work hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 19:25
Hauptsacheesknallt hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 19:04 Trotz Harmonisierung der nationalen Bestimmungen im puncto Waffenrecht kann ich mir nicht vorstellen, dass man mit einer WBK aus Österreich in Tschechien ohne vorherige Schritte eine halbautomatische AK47 kaufen kann. Als EWR Bürger kann man die WBK in Österreich beantragen und ausgestellt bekommen, sie ist aber nur in Österreich gültig.
Wer hat gesagt das man da einfach hingeht und die kauft?

Du brauchst einmal einen Kaufvertrag vom Händler mit allen Daten der Waffe, den braucht die BH zur Austellung der Einfuhrbewilligung nach §37 Abs 3.
Den leitest du dann an den Händler weiter, der kümmert sich dann im Idealfall um die Bewilligungen für seine Behörden.
Wenn das bspw über Österreich, Tschechien und Polen abgewickelt werden muss (zwecks Genehmigungen etc), wird der Zeitaufwand, die Gebühren plus Spritgeld, Unterkunft und Verpflegung vermutlich mehr kosten, als man sich gegenüber dem lokalen Händler einsparen würde. Hinzu kommt noch die "Unsicherheit", ob alle Bescheinigungen halten.

Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 20:56
von Pat_at_work
Hauptsacheesknallt hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 20:55
Pat_at_work hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 19:25
Hauptsacheesknallt hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 19:04 Trotz Harmonisierung der nationalen Bestimmungen im puncto Waffenrecht kann ich mir nicht vorstellen, dass man mit einer WBK aus Österreich in Tschechien ohne vorherige Schritte eine halbautomatische AK47 kaufen kann. Als EWR Bürger kann man die WBK in Österreich beantragen und ausgestellt bekommen, sie ist aber nur in Österreich gültig.
Wer hat gesagt das man da einfach hingeht und die kauft?

Du brauchst einmal einen Kaufvertrag vom Händler mit allen Daten der Waffe, den braucht die BH zur Austellung der Einfuhrbewilligung nach §37 Abs 3.
Den leitest du dann an den Händler weiter, der kümmert sich dann im Idealfall um die Bewilligungen für seine Behörden.
Wenn das bspw über Österreich, Tschechien und Polen abgewickelt werden muss (zwecks Genehmigungen etc), wird der Zeitaufwand, die Gebühren plus Spritgeld, Unterkunft und Verpflegung vermutlich mehr kosten, als man sich gegenüber dem lokalen Händler einsparen würde. Hinzu kommt noch die "Unsicherheit", ob alle Bescheinigungen halten.
Jedem das seine

Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 21:27
von HS911
Hauptsacheesknallt hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 20:55
Pat_at_work hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 19:25
Hauptsacheesknallt hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 19:04 Trotz Harmonisierung der nationalen Bestimmungen im puncto Waffenrecht kann ich mir nicht vorstellen, dass man mit einer WBK aus Österreich in Tschechien ohne vorherige Schritte eine halbautomatische AK47 kaufen kann. Als EWR Bürger kann man die WBK in Österreich beantragen und ausgestellt bekommen, sie ist aber nur in Österreich gültig.
Wer hat gesagt das man da einfach hingeht und die kauft?

Du brauchst einmal einen Kaufvertrag vom Händler mit allen Daten der Waffe, den braucht die BH zur Austellung der Einfuhrbewilligung nach §37 Abs 3.
Den leitest du dann an den Händler weiter, der kümmert sich dann im Idealfall um die Bewilligungen für seine Behörden.
Wenn das bspw über Österreich, Tschechien und Polen abgewickelt werden muss (zwecks Genehmigungen etc), wird der Zeitaufwand, die Gebühren plus Spritgeld, Unterkunft und Verpflegung vermutlich mehr kosten, als man sich gegenüber dem lokalen Händler einsparen würde. Hinzu kommt noch die "Unsicherheit", ob alle Bescheinigungen halten.
Könnt es eventuell sein, dass du Geld mit dem Verkauf von Halbautomaten machst oder ein Nahe- oder Geschäftsverhältnis zu so jemanden hast?

Nicht bös gemeint, einfach um den gesamten Kontext zu haben.

Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 21:32
von hasgunz
Pat_at_work hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 20:56
Hauptsacheesknallt hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 20:55
Pat_at_work hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 19:25

Wer hat gesagt das man da einfach hingeht und die kauft?

Du brauchst einmal einen Kaufvertrag vom Händler mit allen Daten der Waffe, den braucht die BH zur Austellung der Einfuhrbewilligung nach §37 Abs 3.
Den leitest du dann an den Händler weiter, der kümmert sich dann im Idealfall um die Bewilligungen für seine Behörden.
Wenn das bspw über Österreich, Tschechien und Polen abgewickelt werden muss (zwecks Genehmigungen etc), wird der Zeitaufwand, die Gebühren plus Spritgeld, Unterkunft und Verpflegung vermutlich mehr kosten, als man sich gegenüber dem lokalen Händler einsparen würde. Hinzu kommt noch die "Unsicherheit", ob alle Bescheinigungen halten.
Jedem das seine
Just to throw in my 3 cents.
Versand ist auch eine Option.

LG

Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 21:33
von Emil
hasgunz hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 18:05
Pat_at_work hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 09:41 Am Besten selbst dort anrufen und die Situation schildern.

Um das ganze zu verallgemeinern reicht das natürlich nicht aus.
Sollten wir eh machen.
Am besten das BMI zuschütten mit Anfragen bis ihnen der Kragen platzt und das Versäumniss der Änderung des KMG ausbügeln.
Pat_at_work hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 09:27 So habe jetzt mit Herrn Mag. G. aus dem BMI III 3 gesprochen.

Für diese Verbringung der WBP Jack liegt eine Verbringung innerhalb der EU lt. §1 Abs.2 KMG vor. Es ist keine Bewilligung oder Genehmigung nach KMG notwendig, es muss nur eine Meldung an das BMI nach der Verbringung erfolgen.

Zusätzlich ist noch die Einfuhrbewilligung nach §37 Abs. 3 WaffG notwendig.

Nicht außer Acht zu lassen sind die Bestätigungen aller beteiligten Länder für Aus- und Durchfuhr innerhalb der EU.
TL; DR:
  • Knarre im EU-Bereich kaufen
  • EU Verbringungserlaubnis holen (~55€)
  • Papierkram, z.B in Tschechien, Slowakei, Kroatien, ... erledigen
  • Importieren
  • Meldung an BMI, nach §1 Abs.2 KMG
?

LG
Das bedürfte ("nur") einer Änderung der KM-VO und die müsste auch "nur" die Bundesregierung beschließen und ich habe da meine Zweifel ob mit den Grünen in der Regierung dabei dann so sicher etwas vorteilhaftes herauskommt... :-?
Aber wer weiß, vielleicht tue ich denen unrecht und vielleicht kann man dann auch gleich die wirklich unglückliche Formulierung der "Panzerbüchse" streichen :D

Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 21:36
von Pat_at_work
Ja ein Mauser 1918 T-Gewehr würd schon Freude bereiten :D

Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 22:23
von hasgunz
Geh, ich will mein Boys AT Rifle.

LG

Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 23:19
von Hauptsacheesknallt
HS911 hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 21:27
Hauptsacheesknallt hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 20:55
Pat_at_work hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 19:25

Wer hat gesagt das man da einfach hingeht und die kauft?

Du brauchst einmal einen Kaufvertrag vom Händler mit allen Daten der Waffe, den braucht die BH zur Austellung der Einfuhrbewilligung nach §37 Abs 3.
Den leitest du dann an den Händler weiter, der kümmert sich dann im Idealfall um die Bewilligungen für seine Behörden.
Wenn das bspw über Österreich, Tschechien und Polen abgewickelt werden muss (zwecks Genehmigungen etc), wird der Zeitaufwand, die Gebühren plus Spritgeld, Unterkunft und Verpflegung vermutlich mehr kosten, als man sich gegenüber dem lokalen Händler einsparen würde. Hinzu kommt noch die "Unsicherheit", ob alle Bescheinigungen halten.
Könnt es eventuell sein, dass du Geld mit dem Verkauf von Halbautomaten machst oder ein Nahe- oder Geschäftsverhältnis zu so jemanden hast?

Nicht bös gemeint, einfach um den gesamten Kontext zu haben.
Nein in einem anderen Thread wurde ja als Grund angeführt, dass es billiger wäre, als die Waffe bei einem Händler in Österreich zu kaufen. Kann ich mir einfach nicht vorstellen. Ein Freund von mir ist Händler, dort habe ich meine ISD BSR 47U um ca 150 Euro billiger bekommen, als sie momentan gehandelt werden. Es ist nur eine reine Vermutung und persönliche Meinung, dass alle notwendigen Schritte und auch Risiken insgesamt betrachtet keinen wirklichen Gewinn darstellen, der den Aufwand (für mich, auch ohne befreundeten Händler) rechtfertigen würde.

Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 23:27
von gewo
bei den teureren waffen
wenn sich zwei oder drei zusammentun
und ihre zeit nicht berechnen
mag es eine ersparniss sein
rund 10% vielleicht ...

Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT

Verfasst: Mi 29. Jan 2020, 23:29
von Pat_at_work
gewo hat geschrieben: Mi 29. Jan 2020, 23:27 bei den teureren waffen
wenn sich zwei oder drei zusammentun
und ihre zeit nicht berechnen
mag es eine ersparniss sein
rund 10% vielleicht ...
Wenn überhaupt, aber jetz wissen wir das die möglichkeit besteht.

Wie schauts dann eigentlich mit Schusswaffen aus die nur im Ausland erhältlich sind, aber bei uns nicht?
Diese benötigen dann vorerst eine Einstufung nach §44 WaffG?