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Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet
Verfasst: Do 26. Nov 2020, 09:29
von SSG308
"Ebenfalls neu ist eine Präzisierung bei den Ausnahmebestimmungen für das Betreten von Kundenbereichen: Hier wird klargestellt, dass unter den erlaubten Verkauf und die Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten folgende Dinge fallen: insbesondere Feuerlöscher, Schutzausrüstung, Leuchtmittel, Brennstoffe, Sicherungen, Salzstreumittel, nicht aber Waffen und Waffenzubehör, sofern deren Erwerb nicht zu beruflichen Zwecken aus gesetzlichen Gründen zwingend unaufschiebbar erforderlich ist. Beruflich erforderlich sind Waffen etwa für Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und für Jäger. Darüber hinaus werden Waffen nicht als für die Aufrechterhaltung der Grundversorgung bzw. für Verrichtungen des täglichen Lebens notwendig angesehen. Ein grundsätzliches Betretungsverbot für Waffengeschäfte entspricht daher der Grundwertung des Verordnungsgebers."
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS ... verordnung
Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet
Verfasst: Do 26. Nov 2020, 09:30
von MikeD
fast12 hat geschrieben: Do 26. Nov 2020, 09:24
Ich frage mich immer woher die Ansicht kommt das alles was "systemrelevant" ist offen bleibt.
Das Wort "systemrelevant" kommt in der Verordnung nicht vor. Allerdings steht da bei den Waffen klar und deutlich
"zu beruflichen Zwecken aus gesetzlichen Gründen zwingend unaufschiebbar erforderlich"
Ich seh hier einfach keinen Interpretationsspielraum, egal ob die Jagd systemrelevant ist oder nicht.
Aus den FAQ zur Jagd von der Homepage des Sozialministeriums:
Landwirte und natürlich auch Jägerinnen und Jäger zählen international beispielhaft zu diesen systemrelevanten Personengruppen und sind daher unter berufliche Zwecke im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung zu subsumieren.
Die gleiche Ansicht vertritt auch der NÖ Landesjagdverband und hat deshalb eine entsprechende Bestätigung aufgesetzt:
https://www.noejagdverband.at/wp-conten ... uebung.pdf
Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet
Verfasst: Do 26. Nov 2020, 09:33
von gewo
Incite hat geschrieben: Do 26. Nov 2020, 07:54
gewo hat geschrieben: Do 26. Nov 2020, 00:01
Kann eh jeder machen was er glaubt
Aber was genau ist an „beruflich“ ned zu verstehen?
Die rechtslage ist seit heute neu durch die klarstellung in der verordnung
Das damalige urteil aus salzburg ist damit geschichte und bezieht sich auf die alte rechtslage
Werdet ihr jetzt dann wenigstens entschädigt?
Keine ahnung
Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet
Verfasst: Do 26. Nov 2020, 09:35
von fast12
MikeD hat geschrieben: Do 26. Nov 2020, 09:30
fast12 hat geschrieben: Do 26. Nov 2020, 09:24
Ich frage mich immer woher die Ansicht kommt das alles was "systemrelevant" ist offen bleibt.
Das Wort "systemrelevant" kommt in der Verordnung nicht vor. Allerdings steht da bei den Waffen klar und deutlich
"zu beruflichen Zwecken aus gesetzlichen Gründen zwingend unaufschiebbar erforderlich"
Ich seh hier einfach keinen Interpretationsspielraum, egal ob die Jagd systemrelevant ist oder nicht.
Aus den FAQ zur Jagd von der Homepage des Sozialministeriums:
Landwirte und natürlich auch Jägerinnen und Jäger zählen international beispielhaft zu diesen systemrelevanten Personengruppen und sind daher unter berufliche Zwecke im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung zu subsumieren.
Die gleiche Ansicht vertritt auch der NÖ Landesjagdverband und hat deshalb eine entsprechende Bestätigung aufgesetzt:
https://www.noejagdverband.at/wp-conten ... uebung.pdf
Danke für die Links. Eine sehr spannende Interpretation wie ich finde.
Die Kernaussage daraus ist:
Wenn etwas systemrelevant ist, dann ist es automatisch beruflich, auch wenn man es nicht beruflich macht...
Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet
Verfasst: Do 26. Nov 2020, 09:37
von gewo
fast12 hat geschrieben: Do 26. Nov 2020, 09:35
MikeD hat geschrieben: Do 26. Nov 2020, 09:30
fast12 hat geschrieben: Do 26. Nov 2020, 09:24
Ich frage mich immer woher die Ansicht kommt das alles was "systemrelevant" ist offen bleibt.
Das Wort "systemrelevant" kommt in der Verordnung nicht vor. Allerdings steht da bei den Waffen klar und deutlich
"zu beruflichen Zwecken aus gesetzlichen Gründen zwingend unaufschiebbar erforderlich"
Ich seh hier einfach keinen Interpretationsspielraum, egal ob die Jagd systemrelevant ist oder nicht.
Aus den FAQ zur Jagd von der Homepage des Sozialministeriums:
Landwirte und natürlich auch Jägerinnen und Jäger zählen international beispielhaft zu diesen systemrelevanten Personengruppen und sind daher unter berufliche Zwecke im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung zu subsumieren.
Die gleiche Ansicht vertritt auch der NÖ Landesjagdverband und hat deshalb eine entsprechende Bestätigung aufgesetzt:
https://www.noejagdverband.at/wp-conten ... uebung.pdf
Danke für die Links. Eine sehr spannende Interpretation wie ich finde.
Die Kernaussage daraus ist:
Wenn etwas systemrelevant ist, dann ist es automatisch beruflich, auch wenn man es nicht beruflich macht...
Ein verband XY kann sagen was er will
Der begriff „beruflich“ ist eindeutig und nicht interpretierbar wennst mich fragst
Systemkritisch von mir aus
Wobei man das auch ueber eine toleranz bei den abschussplaenen haette loesen koennen
Aber beruflich
Neee
Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet
Verfasst: Do 26. Nov 2020, 09:41
von MikeD
fast12 hat geschrieben: Do 26. Nov 2020, 09:35
Danke für die Links. Eine sehr spannende Interpretation wie ich finde.
Die Kernaussage daraus ist:
Wenn etwas systemrelevant ist, dann ist es automatisch beruflich, auch wenn man es nicht beruflich macht...
Beispiel freiwillige Feuerwehr, macht man auch nicht beruflich, jedoch würde niemand auf die Idee kommen dass sie wegen der CoVid-19 Sperre nicht ausrücken darf...
Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet
Verfasst: Do 26. Nov 2020, 09:42
von fast12
edit: bezog sich auf @Gewo
würde ich auch so sehen, aber MikeD hat zu Recht angemerkt, dass das Sozialministerium das gleiche behauptet und nicht zwischen Berufsjägern und "normalen" Jägern unterscheidet:
https://www.sozialministerium.at/Inform ... izeit.html
Ja, die Jagd darf ausgeübt werden, da es sich um einen beruflichen Zweck im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung handelt. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Jägerinnen und Jäger hier einen wichtigen Beitrag zur Seuchenprävention leisten (Tuberkulose beim Rotwild, Afrikanische Schweinepest) und mit ihrer Tätigkeit die Veterinärbehörden unterstützen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Jagd Österreich.
(11.11.2020, 15:00)
Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet
Verfasst: Do 26. Nov 2020, 09:55
von fast12
MikeD hat geschrieben: Do 26. Nov 2020, 09:41
fast12 hat geschrieben: Do 26. Nov 2020, 09:35
Danke für die Links. Eine sehr spannende Interpretation wie ich finde.
Die Kernaussage daraus ist:
Wenn etwas systemrelevant ist, dann ist es automatisch beruflich, auch wenn man es nicht beruflich macht...
Beispiel freiwillige Feuerwehr, macht man auch nicht beruflich, jedoch würde niemand auf die Idee kommen dass sie wegen der CoVid-19 Sperre nicht ausrücken darf...
freiwillige Feuerwehr fällt aber mMn auch nicht unter "berufliche Tätigkeit" sondern unter die Ausnahmen für "zum Zweck der Betreuung von [..] und
Hilfeleistung..."
Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet
Verfasst: Do 26. Nov 2020, 10:15
von gewo
wurscht
ich hab jetzt mal prophylaktisch eine schadensmeldung bei der DAS gemacht
die COVAG die die umsatzentschaedigungen ausschuettet scheint nach meinen rechergen eine privatfirma zu sein
und keine behoerdeninstitution
wenn das stimmt dann gibts
keine bescheide
keine einsprueche
kein VfgH
usw
da kannst dann den hebel nur ueber Europa ansetzen
das zahl ich ned selber ....
edit:
ist grad a WKO email reingekommen
angeblich gibts ab morgen umsaetzersatz
mal abwarten
Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet
Verfasst: Do 26. Nov 2020, 11:03
von Incite
gewo hat geschrieben: Do 26. Nov 2020, 10:15
wurscht
ich hab jetzt mal prophylaktisch eine schadensmeldung bei der DAS gemacht
die COVAG die die umsatzentschaedigungen ausschuettet scheint nach meinen rechergen eine privatfirma zu sein
und keine behoerdeninstitution
wenn das stimmt dann gibts
keine bescheide
keine einsprueche
kein VfgH
usw
da kannst dann den hebel nur ueber Europa ansetzen
das zahl ich ned selber ....
edit:
ist grad a WKO email reingekommen
angeblich gibts ab morgen umsaetzersatz
mal abwarten
Das ist einfach nur mehr zum

Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet
Verfasst: Do 26. Nov 2020, 11:28
von gewo
angeblich gibts ab morgen umsaetzersatz
Incite hat geschrieben: Do 26. Nov 2020, 11:03
Das ist einfach nur mehr zum
naja
i bin halt ned dagegen, gell ....
Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet
Verfasst: Do 26. Nov 2020, 13:42
von MikeD
Gerade in ORF2 gekommen:
Waffengeschäfte dürfen offen halten, man darf sie aber nicht betreten.
Ausgenommen sind nur Berufswaffenträger, die einen dringenden Bedarf haben !
Also, wenn wieder ein Terrorist mordend durch Wien zieht und einem Polizist die Munition ausgeht, darf er sich im nächsten Waffenladen welche kaufen.
Sind die total verrückt ?!
Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet
Verfasst: Do 26. Nov 2020, 13:55
von Hellprayer
MikeD hat geschrieben: Do 26. Nov 2020, 13:42
Gerade in ORF2 gekommen:
Waffengeschäfte dürfen offen halten, man darf sie aber nicht betreten.
Ausgenommen sind nur Berufswaffenträger, die einen dringenden Bedarf haben !
Also, wenn wieder ein Terrorist mordend durch Wien zieht und einem Polizist die Munition ausgeht, darf er sich im nächsten Waffenladen welche kaufen.
Sind die total verrückt ?!
Aber hey, zumindest kann man jetzt bei seinem Lieblingswaffenhändler vorbeispazieren (nur zur Erholung natürlich) und ihm lieb beim Fenster rein winken damit ihm nicht fad wird während er durch die Finger schaut.
Willkommen in Österreich

Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet
Verfasst: Do 26. Nov 2020, 14:26
von Maddin
fast12 hat geschrieben: Do 26. Nov 2020, 09:24
Ich frage mich immer woher die Ansicht kommt das alles was "systemrelevant" ist offen bleibt.
Das Wort "systemrelevant" kommt in der Verordnung nicht vor. Allerdings steht da bei den Waffen klar und deutlich
"zu beruflichen Zwecken aus gesetzlichen Gründen zwingend unaufschiebbar erforderlich"
Ich seh hier einfach keinen Interpretationsspielraum, egal ob die Jagd systemrelevant ist oder nicht.
Aber halt erst jetzt mit der neuen Verordnung.
Grundsätzlich muss man aber sagen, dass „Sie“ es wieder geschafft haben. Wäre das Thema nicht von den Medien so aufgeblasen worden und hätten die anderen Betriebe nicht gejammert und mit dem Finger auf „uns“ gezeigt, dann hätte das Thema keine Sau interessiert und es wär alles kein Problem gewesen (auch nicht gesundheitlich)...
Was ich so gehört habe lief der Verkauf eher gemischt. Ein paar wenige Händler konnten sogar den Umsatz steigern, die meisten werden aber wohl eher einen Rückgang erlebt haben. Aber ob die jetzt auch eine Entschädigung bekommen halte ich für fraglich, ich behaupte weiterhin der Shutdown in der jetzigen Form ändert nichts an der gesundheitlichen und finanziellen Situation. Darum wird die Schließung jetzt wohl mehr Schaden anrichten als wenn wenigstens ein bisserl was über den Ladentisch geht...
Da ohnehin kein 100% Umsatz garantiert wird ist der Verlust so oder so unvermeidbar. Wenn es wirklich nur 20% oder 40% werden, dann wird’s vielen trotzdem richtig weh tun...
Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet
Verfasst: Do 26. Nov 2020, 15:53
von Steyrer
Weil um die Verordnung gefragt wurde:
Geltende Fassung:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... eview=True
Änderungen ab 0:00 Uhr: COVID-19-NotMV (1. COVID-19-NotMV-Novelle), BGBl. II Nr.528/2020
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... 528.pdfsig
10. In § 5 Abs. 4 Z 9 wird die Wortfolge „das sind insbesondere Feuerlöscher, Schutzausrüstung, Leuchtmittel, Brennstoffe, Sicherungen, Salzstreumittel, nicht aber Waffen und Waffenzubehör, sofern deren Erwerb nicht zu beruflichen Zwecken aus gesetzlichen Gründen zwingend unaufschiebbar erforderlich ist,“
angefügt
Die schreiben wirklich die Pressetextformulierung in die Verordnung.
LG
Steyrer