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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Do 22. Aug 2024, 12:39
von Skill Issue
Promo hat geschrieben: Do 22. Aug 2024, 12:02
Ich lese es so, dass ein Waffenhändler (extra für Prometheus, gilt natürlich auch für Büchsenmacher) wenn er jemanden alle Bestandteile einer kompletten Schusswaffe verkauft diese auch als komplette Schusswaffe melden muss, unabhängig davon ob zerlegt oder zusammengebaut ausgehändigt wird.
Wird tatsächlich lediglich ein Wechselsystem (d.h. exklusive der Bestandteile die zur Vervollständigung einer kompletten Schusswaffe erforderlich sind, auch wenn dies freie Teile sind) überlassen, dann ist dies selbstverständlich weiterhin als Wechselsystem zu melden. Analog wenn jemand z.B. einen Ruger Revolver mit zwei Trommeln (z.B. .45 LC & .45 ACP) kauft, dann wird auch weiterhin ein Revolver und eine Wechseltrommel einzutragen sein.
Es wird davon auszugehen sein, dass jede Behörde fortan beim Erwerb von "Wechselsystemen" sehr genau hinschauen wird, möglicherweise sogar eine Verwahrungskontrolle anordnet, um zu überprüfen, ob nicht doch auch die zur Vervollständigung einer kompletten Waffe fehlenden Teile (wenngleich diese möglicherweise auch freie Teile sind) vorhanden sind.
Also im Endeffekt wird die gleiche Vorgehensweise weiterhin möglich sein, man wird die Lower nur einfach im Kleiderschrank anstatt im Safe verwahren.
Aber was tun wir nicht alles, um unsere Sesselfurzer auf den Ämtern beschäftigt zu halten...
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Do 22. Aug 2024, 12:41
von AUG-andy
Promo hat geschrieben: Do 22. Aug 2024, 12:02
Es wird davon auszugehen sein, dass jede Behörde fortan beim Erwerb von "Wechselsystemen" sehr genau hinschauen wird, möglicherweise sogar eine Verwahrungskontrolle anordnet, um zu überprüfen, ob nicht doch auch die zur Vervollständigung einer kompletten Waffe fehlenden Teile (wenngleich diese möglicherweise auch freie Teile sind) vorhanden sind.
Eine Verwahrungskontrolle ist keine Hausdurchsuchung!
Das kann so nicht funktionieren.
Wer lässt beide Teile zusammen im Tresor liegen?
Nur Idioten.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Do 22. Aug 2024, 12:48
von Lexman1
Hier ist aber anzumerken, dass selbst WENN Griffstücke vorhanden sind, dies kein strafbares Delikt seitens des LWBs ist! GRIFFSTÜCKE sind/ waren frei erwerbbar und unterliegen (im Moment) keinerlei Regularien!
Sollte sich hier etwas ändern (wahrscheinlich) so darf dennoch niemand für den Besitz derselben bestraft werden.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Do 22. Aug 2024, 13:06
von madmaxxx
Promo hat geschrieben: Do 22. Aug 2024, 12:02
Ich lese es so, dass ein Waffenhändler (extra für Prometheus, gilt natürlich auch für Büchsenmacher) wenn er jemanden alle Bestandteile einer kompletten Schusswaffe verkauft diese auch als komplette Schusswaffe melden muss, unabhängig davon ob zerlegt oder zusammengebaut ausgehändigt wird.
Zumindest mein Waffenhändler des geringsten Missvertrauens widerspricht dieser Sichtweise.
LG
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Do 22. Aug 2024, 13:29
von ebner33
Kann denn einer von den Juristen hier bitte diesen Erlass "übersetzen" für Normalsterbliche?
Was bedeutet der neue Erlass nun in der Praxis konkret?
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Do 22. Aug 2024, 13:39
von L0weraustrian
Bin kein Jurist
Ich verstehe es so wie eine

Eheschließung.
Bis vor kurzem wurde es wie eine staatliche gehandhabt, nun wie eine katholische.
Der Hersteller verheiratet Upper+Lower
Der Händler konnte sie bislang scheiden.
Nun ist eine Scheidung nicht möglich.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Do 22. Aug 2024, 14:53
von combatmiles
ich mach mir da keinen Kopf...
WS legal erworben, auf den 2x Freises Zubehör je A/B
Griffstück: ist frei, kugelt irgendwo herum...
Wird nicht zusammengebaut zu Hause/lagerung getrennt.
Wer soll mir da was draus stricken wenn das GESETZ NOCH NICHT ANGEPASST WURDE und bis dato alles der GÜLTIGEN GESETZESLAGE ENTSPRICHT...
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Do 22. Aug 2024, 16:15
von glockfun
Lexman1 hat geschrieben: Do 22. Aug 2024, 12:48
Hier ist aber anzumerken, dass selbst WENN Griffstücke vorhanden sind, dies kein strafbares Delikt seitens des LWBs ist! GRIFFSTÜCKE sind/ waren frei erwerbbar und unterliegen (im Moment) keinerlei Regularien!
Sollte sich hier etwas ändern (wahrscheinlich) so darf dennoch niemand für den Besitz derselben bestraft werden.
Das sehen einige Anwälte im Waffenumfeld nicht so locker.
Beim Straftatbestand mag Umgehung bzw. Vorbereitungungshandlung ja hier nicht schlagend werden da nur je nach Art des Deliktes entscheidend.
Waffenrechtliche Verlässlichkeit ist aber wo der Besitz dran hängt.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Do 22. Aug 2024, 16:25
von fast12
Das vollständige Schreiben vom 20.8. ist unter der GZ 2024-0.584.245 übrigens mittlerweile "im Internet" auffindbar.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Do 22. Aug 2024, 16:47
von Lexman1
Aber der Gesetzgeber darf durch Gesetzesänderungen niemanden rückwirkend bestrafen.
Wenn das Gesetz nun angepasst wird, so muss es für den Altbestand eine straffreie Regelung geben.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Do 22. Aug 2024, 16:52
von fast12
@Lexman1: das Gesetz hat sich nicht geändert.
Was passiert ist, ist dass die Rechtsmeinung des BMI sich durch aktuelle Judikatur geändert hat. Sowohl das Urteil als auch die geänderte Meinung des BMI werden Einfluss auf zukünftige Urteile haben - nicht mehr und nicht weniger.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Do 22. Aug 2024, 16:56
von combatmiles
Naja, die Rechtsmeinung eines Ministeriums wurde schon etliche Male vom Gericht gekippt... kenn ich nur zu gut aus meinem Ministerium...
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Do 22. Aug 2024, 17:02
von fast12
Natürlich - es gibt halt keine Judikatur dazu.
Bisland wurde (soweit mir bekannt) noch kein Verfahren gegen einen WBK-Besitzer wegen "Stückzahlüberschreitung" aufgrund des Besitzes eines WS + passenden Griffstücks geführt.
Aber sollte es so ein Verfahren eines Tages geben, werden sowohl das Urteil aus Eisenstadt als auch die geänderte Rechtsmeinung des BMI gegen den WBK Besitzer verwendet werden.
Das Eis für Besitzer von WS + passenden Griffstück ist also in den letzten Wochen etwas dünner geworden - aber noch lange nicht gebrochen....
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Do 22. Aug 2024, 17:10
von GoodReason
combatmiles hat geschrieben: Do 22. Aug 2024, 14:53
ich mach mir da keinen Kopf...
WS legal erworben, auf den 2x Freises Zubehör je A/B
Griffstück: ist frei, kugelt irgendwo herum...
Wird nicht zusammengebaut zu Hause/lagerung getrennt.
Wer soll mir da was draus stricken wenn das GESETZ NOCH NICHT ANGEPASST WURDE und bis dato alles der GÜLTIGEN GESETZESLAGE ENTSPRICHT...
Sehe ich genauso.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Verfasst: Do 22. Aug 2024, 17:19
von twin2000
Lexman1 hat geschrieben: Do 22. Aug 2024, 12:48
Hier ist aber anzumerken, dass selbst WENN Griffstücke vorhanden sind, dies kein strafbares Delikt seitens des LWBs ist! GRIFFSTÜCKE sind/ waren frei erwerbbar und unterliegen (im Moment) keinerlei Regularien!
Das sehe ich auch so, das gesamte Thema betrifft einen Gesetzesverstoss der HÄNDLER.
Trotz gleicher Gesetzeslage hat sich hier offenbar die Rechtseinschätzung des BMI geändert:
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BMI Abt. III/3
Mag. Robert G.
Geschäftszahl: 2023-0.369.531
22. Mai 2023:
Teilzitat:
Wenn dem Käufer eine komplette Schusswaffe auseinandergebaut übergeben wird und der Käufer hat zum Zeitpunkt der Übergabe keinen freien Platz auf der waffenrechtlichen Urkunde, aber er verfügt über ausreichend „wesentliche Teile - Plätze", dann liegt keine straf- oder verwaltungsstrafrechtliche Übertretung vor, wenn eine Meldung sämtlicher wesentlicher Teile an die Waffenbehörde erfolgt.
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BMI Abt. III/3
Mag. Robert G.
Geschäftszahl: 2024-0.584.245
20. August 2024:
Teilzitat:
Wird eine Schusswaffe der Kat. A oder B verkauft, hat der Waffenhändler (Überlasser), wie bisher, die Überlassermeldung im Wege des ZWR durchzuführen (§ 28 Abs. 3 WaffG). Dabei ist die Schusswaffe als ganze Schusswaffe zu registrieren.
Eine Registrierung lediglich eines wesentlichen Teiles oder wesentlicher Teile im Sinne des § 2 Abs. 2 WaffG hat diesfalls nicht zu erfolgen. Dies gilt auch, wenn eine ganze Schusswaffe der Kat. A oder B zerlegt in Einzelteilen verkauft wird.
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madmaxxx hat geschrieben: Do 22. Aug 2024, 13:06
Promo hat geschrieben: Do 22. Aug 2024, 12:02
Ich lese es so, dass ein Waffenhändler (extra für Prometheus, gilt natürlich auch für Büchsenmacher) wenn er jemanden alle Bestandteile einer kompletten Schusswaffe verkauft diese auch als komplette Schusswaffe melden muss, unabhängig davon ob zerlegt oder zusammengebaut ausgehändigt wird.
Zumindest mein Waffenhändler des geringsten Missvertrauens widerspricht dieser Sichtweise.
Händler unterliegen - auch unvereidigt - in Angelegenheiten zu denen sie gesetzlich beliehen sind den Bestimmungen des Amtsmissbrauches (StgB §302). Wenn der Straftatbestand erfüllt ist beträgt hier die Mindeststrafe 6 Monate Haft für den gewerberechtlichen Geschäftsführer, sowie selbstverständlich den Entzug der Gewerbeberechtigung.
Vor August 2024 (genau genommen vor dem 20. August 2024) war - auch aufgrund der Rechtsansicht in der Geschäftszahl 2023-0.369.531 - eine Ausfolgung einer kompletten Schusswaffe bei praktisch allen Gewerbetreibenden möglich und üblich.
Ein Händler der jetzt nach Aussendung der neuen Rechtsansicht Geschäftszahl: 2024-0.584.245 immer noch vollständige Schusswaffen als Wechselsystem verkauft ..... ist schlichtweg ein Trottel.