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Re: Waffenverbot durch SPÖ gefordert
Verfasst: Mi 13. Nov 2024, 20:12
von tousibaer
Donau hat geschrieben: Mi 13. Nov 2024, 20:04
...
"Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat." Das heißt, eine Waffe "führt" bereits wer sie ungeladen bei sich hat. Dies war früher nicht so; diese Regelung verdanken wir wahrscheinlich den Selbstladepistolen. Denn da konnte jemand eine halbgeladene Browning in der Jackentasche haben (volles Magazin, aber keine Patrone im Laderaum) und im Falle einer polizeilichen Kontrolle rasch auf den Magazinknopf drücken und dann das Magazin rausziehen und damit blitzschnell eine ungeladene Waffe daraus machen.
Im Bedrohungsfall aber konnte er mit einem Handgriff die Waffe durchladen.
...
Zu dieser Behauptung gibt es sicher eine Quelle, am Besten einen Gesetzestext bitte. Siehe Forumsregel oben.
Grüße
Re: Waffenverbot durch SPÖ gefordert
Verfasst: Mi 13. Nov 2024, 20:37
von Donau
Ich schrieb die Vermutung:
Donau hat geschrieben: Mi 13. Nov 2024, 20:04
diese Regelung verdanken wir wahrscheinlich den Selbstladepistolen.
Das ist keine Rechtsauskunft, sondern der Versuch, die Ursache der derzeitigen wirklich unverständlich strengen Legaldefinition von "führen" zu rekonstruieren.
Der Durchschnittsbürger (= Wähler) versteht das nicht, der weiß nicht einmal, dass diese Regelung im Waffengesetz steht.
Der Grund, die Bedrohung mit einer ungeladenen Waffe zu verhindern, kann es nicht gewesen sein. Denn heute gibt es täuschend echt aussehende Schreckschußwaffen.
Re: Waffenverbot durch SPÖ gefordert
Verfasst: Mi 13. Nov 2024, 21:08
von tousibaer
Werter Donau, vielleicht wären deine Vermutungen und Meinungen in einem anderen Unterforum besser aufgehoben?
Grüße
Re: Waffenverbot durch SPÖ gefordert
Verfasst: Mi 13. Nov 2024, 21:14
von SectionThree
Donau hat geschrieben: Mi 13. Nov 2024, 20:04Ich fürchte, da hast du recht. Die Legaldefinition von "führen" ist neuerdings leider so.
Wenn Du mit "neuerdings" seit 1997 meinst: dann ja.
Re: Waffenverbot durch SPÖ gefordert
Verfasst: Do 14. Nov 2024, 00:37
von gewo
tousibaer hat geschrieben: Mi 13. Nov 2024, 20:12
Donau hat geschrieben: Mi 13. Nov 2024, 20:04
...
"Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat." Das heißt, eine Waffe "führt" bereits wer sie ungeladen bei sich hat.
...
Zu dieser Behauptung gibt es sicher eine Quelle, am Besten einen Gesetzestext bitte. Siehe Forumsregel oben.
das ist leicht
WaffG § 7.Paragraph 7,
(1)Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
(2)Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.
(3)Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).
Re: Waffenverbot durch SPÖ gefordert
Verfasst: Do 14. Nov 2024, 09:14
von Adamantinus
Ich denke die Nachfrage zum anführen einer Quelle, war bzgl. der Behauptung, dass dies "früher anders war und wahrscheindlich den Selbstladepistolen zu verdanken sei" gerichtet.
Die aktuelle Gesetzeslage ist ja diesbezüglich recht eindeutig.
Re: Waffenverbot durch SPÖ gefordert
Verfasst: Do 14. Nov 2024, 10:47
von SectionThree
Die Regelung gilt unverändert seit der Neuerlassung des aktuellen WaffG, dh seit 1997. Ein Blick in die Erläuternden Bemerkungen der Regierungsvorlage (Quasi: Was hat sich der Gesetzgeber dabei gedacht) bringen hier keine Aufklärung, stützen insb. auch nicht die Vermutung in Bezug auf Selbstladepistolen:
Es ist jedoch weiterhin (!) davon auszugehen, dass grundsätzlich jedes Beisichhaben einer Waffe, also entweder am Körper tragend oder zumindest in einem solchen Naheverhältnis, dass sie jederzeit zweckentsprechend […] eingesetzt werden kann, als Führen gilt. […] Die in Abs. 3 vorgeschlagene Regelung orientiert sich weitgehend an der Bestimmung des [alten] WaffenG 1986. Das zusätzliche Kriterium „in einem geschlossenen Behältnis“, unter dem sicher auch die Originalverpackung zu verstehen sein wird, soll weitergehendere Sicherheit bieten und den Unterschied zum Führen noch verdeutlichen.
Also, insgesamt nix Neues.
Re: Waffenverbot durch SPÖ gefordert
Verfasst: Do 14. Nov 2024, 14:13
von Waldkatzi
Adamantinus hat geschrieben: Do 14. Nov 2024, 09:14
Ich denke die Nachfrage zum anführen einer Quelle, war bzgl. der Behauptung, dass dies "früher anders war und wahrscheindlich den Selbstladepistolen zu verdanken sei" gerichtet.
Zumindest für den ersten Teil der Behauptung läßt sich sehr leicht eine Quelle angeben:
https://sbc.org.pl/dlibra/publication/5 ... ion/527721
Da hat sich also beim Thema Waffenpaß (das steht dort im dritten Abschnitt) durchaus einiges geändert gegenüber "früher" (...also 1852).
Re: Waffenverbot durch SPÖ gefordert
Verfasst: Do 14. Nov 2024, 22:21
von SectionThree
Was genau willst Du uns damit sagen? Gesetzgeberische Akte, die vor der Gründung der Republik in Teilen des heutigen Staatsgebietes einmal gegolten haben, sind bestenfalls noch von rechtshistorischem Interesse. Aber davon ganz abgesehen: auch das
zitierte Kaiserliche Patent regelte den Besitz und das Führen von Waffen sehr streng, sogar mit deutlich mehr verbotenen Waffen als aktuell, darunter FFW mit einer Gesamtlänge von < 184 mm.
Ansonsten war keineswegs alles ganz anders:
§ 14. Das Befugniß oder die Bewilligung, Waffen zu besitzen, schließt das Befugnis und die Bewilligung, Waffen zu tragen, nicht in sich.
§ 17. Jedermann, welcher nicht einen der […] Ausnahmsfälle für sich geltend machen kann, erhält das Befugniß, Waffen zu tragen, nur mittelst der Ertheilung einer Waffenpasses, welche nur an unbedenklich Personen ausgefertigt werden darf.
Klingt alles in allem irgendwie dem Grunde nach vertraut …
Re: Waffenverbot durch SPÖ gefordert
Verfasst: Fr 15. Nov 2024, 15:50
von Donau
Hallo Waldkatzi
Vielen Dank für Deinen rechtshistorischen Leckerbissen
"
Die Zeit von 1851 bis 1860 ist eine solche des Neoabsolutismus" Walter-Mayer, Grundriß des österreichischen Bundesverfassungsrechts. Erster Teil: Entwicklung und Stand des österreichischen Verfassungsrechts. Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung
Vor 1848 in der Ära Metternich durfte jeder ungefragt Waffen tragen, auch wäre der Staat gar nicht in der Lage gewesen, die Verwaltung von Waffenbesitzkarten und Waffenpässen administrativ zu stemmen.
Nachdem Banus Jellacic 1848 die Revoluzzer niedergeschlagen hatte, wurde nach kurzen Tagen der revolutionären Ideen der Staat wieder sehr restriktiv, er wurde neoabsolutistisch. Insbesondere wurde das tragen von Waffen eingeschränkt. 1852 sollte uns waffenrechtlich jetzt nicht als Vorbild dienen.
Erst nach der verlorenen Schlacht von Solferino 1859 wurde vieles gelockert. Denn:
"Die Armee, die wichtigste Stütze der Krone, verlor 1859 ihren Nimbus" Walter-Mayer
Die letzten Jahrzehnte der Monarchie waren sehr liberal, insbesondere nach dem verlorenen Krieg von 1866
Siehe die Dezemberverfassung 1867
Ab 1867 durfte jeder Waffen besitzen und Waffen tragen. Ausgenommen Verbrecher, aber die wurden damals dauerhaft aus der Öffentlichkeit entfernt.
Noch ein kleiner rechtshistorischer Leckerbissen: Der 11,74mm Montenegriner Gasser
"Es heißt, daß die Regierung von Montenegro allen erwachsenen Männern auferlegte, eine Schußwaffe zu besitzen, und dieser Revolver wurde dafür bevorzugt."
I.V. HOGG, Armee-Pistolen und -revolver. Motorbuch Verlag
Re: Waffenverbot durch SPÖ gefordert
Verfasst: Fr 15. Nov 2024, 16:09
von Donau
SectionThree hat geschrieben: Do 14. Nov 2024, 10:47
Das zusätzliche Kriterium „in einem geschlossenen Behältnis“, unter dem sicher auch die Originalverpackung zu verstehen sein wird . . .
Da wäre ich mir bei denen nicht so sicher. Die werden bald einmal sagen, dass die Originalverpackung nur so lange besteht bis der Nylonüberzug heruntergerissen wird, so wie bei anderen Waren . . .
Es wird ja immer Toller. In den heutigen Medien ist ja bereits von der Forderung die Rede, österreichweit das Rauchen
im Freien zu verbieten.
ORF.at 9. Oktober 2024
Empfehlung zu Rauchverbot im Freien: Gemischte Reaktionen
"Am Donnerstag beraten die Gesundheitsminister in Brüssel über eine Empfehlung zu einem Rauchverbot im Freien, das auch Schanigärten betreffen würde"
. . . auch Schanigärten. Aber nicht nur. Dann darf einer bald nicht einmal mehr am
Balkon rauchen. Weil das ist im Freien und wird von Kindern der gegenüberliegenden Nachbarwohnung gesehen und sein Rauch könnte im Sommer bei geöffneten Fenstern ins Schlafzimmer des Nachbarn gelangen.
Aber wo soll die Grenze der staatlichen Verbote sein?
Blöd, wenn wieder einmal die nächste Coronazeit mit Sperre aller Museen usw. kommt, und die Leute in den eigenen vier Wänden eingesperrt sind? Da kauften sich so manche zum Zeitvertreib eine Pfeife und rauchten am Balkon, im Kleingarten.
Die Formulierung von einem im Raum stehenden "Rauchverbot im Freien" ginge laut dem geplanten Gesetzeswortlaut jedenfalls in diese Richtung. Schön langsam nach der bewährten Salamitaktik
Auf der einen Seite kommen immer mehr Verbote, auf der anderen Seite ist der Staat in vielen Bereichen für viele zu liberal, oft schnuppert man den Geruch Haschisch in Parks
Derzeit scheint es undenkbar, den Pfeifenraucher am Balkon oder im Garten zu bestrafen, aber vor nicht langer Zeit war der Dieselmotor der propagierte umweltfreundliche Motor, und jetzt wurde sein Verbot beschlossen.
Auch hier beim "Rauchverbot im Freien" scheinen die Politiker (noch) dagegen zu sein. Noch!
Es geht ja nicht nur um immer mehr Verbote von Waffen und Werkzeugen (Campingmesser), schön langsam wird ja alles verboten. Bald auch der Nudelwalker ?
Re: Waffenverbot durch SPÖ gefordert
Verfasst: Fr 15. Nov 2024, 16:55
von spareribs
Rauchen nur mehr unter Wasser

Re: Waffenverbot durch SPÖ gefordert
Verfasst: Fr 15. Nov 2024, 16:59
von SectionThree
Nur mehr dort, wo's niemand stört, dh vorzugsweise in der eigenen Wohnung bei geschlossenem Fenster. Ganz ehrlich kann ich auf Raucher an Straßenbahnhaltestellen oder in Gastgärten sehr gut verzichten …
Re: Waffenverbot durch SPÖ gefordert
Verfasst: Fr 15. Nov 2024, 17:10
von Donau
spareribs hat geschrieben: Fr 15. Nov 2024, 16:55
Rauchen nur mehr unter Wasser
Bring sie nicht auf blöde Ideen!
Die beschließen das sonst noch wirklich, unter Analogie auf die Wasserpfeife
Dann darf der Raucher unter Wasser in seinem Swimming Pool rauchen, das kann niemand verhindern, mit Pressluftflasche und Unterwassergerät, das ebenfalls von der Pressluftflasche mit Luft versorgt wird, schön brav den Rauch unter Wasser ausblasen . . .
Re: Waffenverbot durch SPÖ gefordert
Verfasst: Fr 15. Nov 2024, 17:13
von Donau
SectionThree hat geschrieben: Fr 15. Nov 2024, 16:59
Nur mehr dort, wo's niemand stört, dh vorzugsweise in der eigenen Wohnung bei geschlossenem Fenster. Ganz ehrlich kann ich auf Raucher an Straßenbahnhaltestellen oder in Gastgärten sehr gut verzichten …
Was glaubst Du, was mich alles stört. Ich bin zwar kein Raucher, aber diese Hatz gegen die Raucher wird mir schon vom Zusehen unangenehm.
Mich stört, dass ich oft laute Musik aus geöffneten Autofenstern anhören muss. Musik im Auto nur mehr bei geschlossenem Fenster?