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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Verfasst: Do 8. Mär 2012, 12:54
von Stickhead
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Verfasst: Do 8. Mär 2012, 18:49
von savage3000
Frage: wie viel Zeit darf zwischen waffenführerschein , psychodoc und beantragung liegen?? antworten bitte per PM . bin selten ONLINE
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Verfasst: Fr 9. Mär 2012, 08:04
von Stickhead
Steht eh alles in den zuvor geposteten Links - Augen auf!
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Verfasst: Mo 14. Mai 2012, 16:21
von raptor
savage3000 hat geschrieben:Frage: wie viel Zeit darf zwischen waffenführerschein , psychodoc und beantragung liegen?? antworten bitte per PM . bin selten ONLINE
Gutachten gilt 6 Monate.
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Verfasst: Mo 14. Mai 2012, 23:00
von Stickhead
steht wo?
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Verfasst: Mo 14. Mai 2012, 23:14
von therion
Die Gültigkeitsdauer steht nicht im Gesetz Stickhead.
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Verfasst: Mo 14. Mai 2012, 23:17
von Stickhead
Drum frag ich ja

Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Verfasst: Di 15. Mai 2012, 07:46
von raptor
Stickhead hat geschrieben:steht wo?
Erlaß.
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Verfasst: Di 15. Mai 2012, 07:58
von Stickhead
Und wie lautet die Geschäftszahl des Erlasses, indem das steht?
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Verfasst: Mi 16. Mai 2012, 04:12
von raptor
Stickhead hat geschrieben:Und wie lautet die Geschäftszahl des Erlasses, indem das steht?
1234google.at
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Verfasst: Mi 16. Mai 2012, 07:41
von BigBen
raptor hat geschrieben:Stickhead hat geschrieben:Und wie lautet die Geschäftszahl des Erlasses, indem das steht?
1234google.at
Verwarnung weil man Mods keine dummen Antworten gibt.
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Verfasst: Mi 16. Mai 2012, 08:04
von Stickhead
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese sorgfältig mit entsprechender Judikatur und/oder Paragraphen, der im Zusammenhang mit der Frage stehenden Gesetze, zu untermauern.
Steht da oben, im großen Kasterl!
Dass es eine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer für das psychologische Gutachten gibt, ist mir nicht bekannt.
Wer das aber wiederlegen kann, kann gerne die betreffende Stelle im jeweiligen Gesetz zitieren.
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Verfasst: Mi 16. Mai 2012, 08:27
von gewo
Stickhead hat geschrieben:Dass es eine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer für das psychologische Gutachten gibt, ist mir nicht bekannt.
Wer das aber wiederlegen kann, kann gerne die betreffende Stelle im jeweiligen Gesetz zitieren.
hi sticky
der raptor hat aber ned unrecht mit dem zeitraum
die 6 monate ist das was zb das AB wien akzeptiert, das weiss ich aus einem konkreten fall
auch die angegebene frist in der novelle wie lange noch die alten untersuchungsmethoden angewandt werden duerfen sind 6 monate
ob es in einem erlass steht weiss ich ned
aber die erlaesse sind ja eben nicht oeffentlich
nur die wenigsten sind auf google zu finden
komplett richtig waere wahrscheinlich:
es gibt fuer die dauer der gueltigkeit des waffenpsychologischen gutachtens keine fixe frist
in der praxis wird meisten ein bis zu 6 monate altes gutachten akzeptiert
das liegt aber in der verantwortung der jeweiligen waffenbehoerde
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Verfasst: Mi 16. Mai 2012, 08:29
von raptor
BigBen hat geschrieben:raptor hat geschrieben:Stickhead hat geschrieben:Und wie lautet die Geschäftszahl des Erlasses, indem das steht?
1234google.at
Verwarnung weil man Mods keine dummen Antworten gibt.
Tschuldigung, aber geht's noch?
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Verfasst: Mi 16. Mai 2012, 08:30
von raptor
gewo hat geschrieben:es gibt fuer die dauer der gueltigkeit des waffenpsychologischen gutachtens keine fixe frist
in der praxis wird meisten ein bis zu 6 monate altes gutachten akzeptiert
das liegt aber in der verantwortung der jeweiligen waffenbehoerde
Genau!
In Wien z.B. werden definitiv nur max. 6 Monate alte Gutachten akzeptiert.