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Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Fr 6. Apr 2012, 10:57
von sponsi
@Fangschuss

Was du hier für einen Stuss verzapfst... :doh:



sponsi

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Fr 6. Apr 2012, 11:09
von MikeD
Was Fangschuss da schreibt ist genau das Ergebnis der Gehirnwäsche unserer Pikachu (und Politiker):
Ja nicht wehren, dem Angreifer geben / machen was er will, dann passiert dir auch nichts !
Und schon gar keine Waffe verwenden, die wird immer nur gegen dich verwendet !!!

Wie das ausgeht sieht man ja am (von ihm angeführten) Beispiel England sehr gut, seit dem Waffenverbot ist die Kriminalität explodiert.
Die heissen Einbrüche haben massiv zugenommen, klar wenn der Einbrecher keine Gegenwehr zu befürchten hat !
Die Polizei ist machtlos und immer mehr Überwachung bringt auch nichts (selbst wenn in jeder Wohnung, in jedem Zimmer eine Videokamera hängt).

Fangschuss hat geschrieben:Daher hat für mich Schusswaffe und Verteidigung als Privatperson in Österreich ohnehin wenig miteinander zu tun.
Das ist genau das scheinheilige Argument für die Abschaffung des privaten Waffenbesitzes, wenn man es nur tief genug in die Köpfe der Bürger hineinhämmert.
In Österreich sollte das Recht auf Selbstverteidigung noch immer ein Grundrecht sein, dass über den anderen Gesetzen steht (und auch als Rechtfertigung für privaten Waffenbesitz gilt). Schaffen wir das ab, wird der Bürger zum Sklaven mit dem man alles machen kann (und genau das wollen die Mächtigen).

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Fr 6. Apr 2012, 13:01
von Centershot
Ein sehr interessantes Thema bei dem viele z.T. erheblich differierende Sichtweisen (danke dafür!) aufgezeigt wurden.
Für mich und meine Frau (beide haben eigene Waffen, keine Kinder oder weitere Personen im Haushalt) steht unsere persönliche Sicherheit an oberster Stelle!
Wohnung und Wochenendhaus sind per Alarmanlage gesichert. Im ziemlich entlegenen Wochenendhaus liegt ein schussbereiter Revolver griffbereit für uns beide im Schlafzimmer. Wenn die Alarmanlage anspricht habe ich die Waffe schon in der Hand...und das ist in dieser Situation eine solide beruhigende Basis!
Bis die Türe zum Schlafzimmer aufgeht hat der Einbrecher bereits eine versperrte Einfriedung überwunden, beim versperrten Haus Türe oder Fenster aufgebrochen und die Alarmanlage ausgelöst. Wenn er trotz heulender Alarmanlage weiter vordringt hat er mit meiner/unserer sofortigen Abwehr zu rechnen, weil ich/wir dann davon ausgehen dass eine Abschreckung nicht möglich war....!
Centershot

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Fr 6. Apr 2012, 14:23
von pointi2009
meine Worte +1

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Fr 6. Apr 2012, 14:58
von psav
@Centershot
genau so sehe ich es auch!
Wenn ein Verbrecher trotz ansprechender Alarmanlage und/oder offensichtlich anwesender Bewohner(immer ein kleines Licht anlassen!) in ein Haus eindringt, muß er wohl mit Widerstand rechnen, d.h. er ist gewaltbereit und wahrscheinlich bewaffnet(oder er ist komplett verblödet). Wenn man ihm dann mit einer Waffe gegenübertritt und er trotz Androhung des Waffengebrauchs noch immer nicht den Rückzug antritt, bzw. einen Angriff startet, dann sollte man nach meinem Rechtsempfinden wohl das Recht auf Waffengebrauch haben. Ich kann mir nicht vorstellen, daß man in so einem Fall verurteilt wird.

MfG

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Fr 6. Apr 2012, 15:05
von Irwin J. Finster
:text-+1: Sehe ich auch so!

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Fr 6. Apr 2012, 16:27
von yoda
Ist in Österreich schon irgendjemand verurteilt worden der einen Einbrecher/Räuber schwer verletzt/getötet hat ??
Wenn Einbrechern/Räubern Leid geschieht freuen sich doch in Wirklichkeit eh 95% der Bevölkerung, außer den Pikachu, die sagen dann halt "aber es war doch ein Mensch, das geht doch nicht!"

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Sa 7. Apr 2012, 07:28
von Fangschuss
MikeD hat geschrieben:Was Fangschuss da schreibt ist genau das Ergebnis der Gehirnwäsche unserer Pikachu (und Politiker):


Es gibt in der EU natürlich einen politischen Trend, den privaten Besitz von Waffen einzuschränken. Da hast Du recht. Aber mein Standpunkt hat nichts mit politischer Gehirnwäsche zu tun. Ich kenne übrigens auch die Pikachu und halte auch nicht viel von ihren Ideen.

MikeD hat geschrieben:Ja nicht wehren, dem Angreifer geben / machen was er will, dann passiert dir auch nichts !
Und schon gar keine Waffe verwenden, die wird immer nur gegen dich verwendet !!!

MikeD hat geschrieben:Wie das ausgeht sieht man ja am (von ihm angeführten) Beispiel England sehr gut, seit dem Waffenverbot ist die Kriminalität explodiert.
Die heissen Einbrüche haben massiv zugenommen, klar wenn der Einbrecher keine Gegenwehr zu befürchten hat !
Die Polizei ist machtlos und immer mehr Überwachung bringt auch nichts (selbst wenn in jeder Wohnung, in jedem Zimmer eine Videokamera hängt).

Das ist genau das scheinheilige Argument für die Abschaffung des privaten Waffenbesitzes, wenn man es nur tief genug in die Köpfe der Bürger hineinhämmert.
In Österreich sollte das Recht auf Selbstverteidigung noch immer ein Grundrecht sein, dass über den anderen Gesetzen steht (und auch als Rechtfertigung für privaten Waffenbesitz gilt). Schaffen wir das ab, wird der Bürger zum Sklaven mit dem man alles machen kann (und genau das wollen die Mächtigen).


Wir alle beschäftigen uns in unserem Leben auch noch mit anderen Dingen als Waffen. Ich sammle beispielsweise auch Münzen, mache gern Sport, etc. Ich persönlich denke daher aufgrund meiner anderen Hobbies, dass ich keine reine "Waffensicht" entwickelt habe, obwohl ich mich schon immer dafür interessiere. Ich sehe Waffen bei uns in Österreich nicht in allen Fragen der Kriminalität als den "Problemlöser". Wenn es um Angriffe geht, bei denen das Leben auf Spiel steht, dann sollte man sich schon mit Waffen zur Wehr setzen können. In den meisten Fällen wird man aufgrund der strengen Gesetzeslage dann ohnehin keine Waffe dabei haben, wenn man angegriffen wird (beispielsweise mit dem Messer). Bei uns hier in der Stadt hat bereits jeder Jugendliche ein Messer mit - Es hat auch schon tödliche Messerstechereien gegeben. Da würde man konkret einen Waffenpass brauchen, um sich außerhalb des eigenen Grundstücks gegebenenfalls verteidigen zu können. Aber Waffenpässe sind kaum mehr zu bekommen. Wieso werden fast keine mehr ausgestellt? Ja, weil es vorher wieder mal welche übertreiben mussten. Und das ist dann das generelle Argument für alle Verbote durch die Pikachu (z.B. Pumpgun).

Ein Einbruch und Diebstahl (&Hausfriedensbruch) ist für mich allerdings kein Argument zum Schusswaffengebrauch und zur Verletzung einer mir unbekannten Person. Ein so geringes Vergehen kann niemals eine so endgültige Entscheidung im Leben eines anderen auslösen.
In Österreich ist das glücklicherweise noch kein Thema. Aber in den USA. Da kann man mittlerweile nicht mehr überall spazieren gehen, weil auch das unerlaubte Betreten eines Grundstücks in fast allen Staaten eine Schießerlaubnis nach sich zieht! Durch einfache Unwissenheit im Urlaub steht man dann plötzlich auf der anderen Seite des Gesetzes und darf legitim beschossen/erschossen werden(?)

Neben den rechtlichen Folgen gibt es in solchen Fällen heutzutage auch schon häufig Probleme mit privater Rache durch die Angehörigen des Verletzten/Getöteten.

Zudem hat es jeder einzelne von uns hat es auch in der Hand neue Präzedenzfälle für die Verschärfung des Waffenrechts zu vermeiden/auszulösen. Wäre man seinerzeit beispielsweise verantwortlich mit der Pumpgun umgegangen, dann hätten wir sie heute noch - Und die Opfer wären natürlich noch am Leben.

LG & Frohe Ostern,
FS

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Sa 7. Apr 2012, 07:42
von sandman
Liebe Leute,

Man muss schon ein wenig differenzieren und die Welt ist einfach nicht schwarz und weiss.

Wenn jemand über meinen Gartenzaun klettert und sich ein paar Kirschen nimmt, dann werde ich sicher nicht mit der Flinte in der Hand ihn zur Rede stellen, sondern werden ihm, in scharfem Ton, die Ohren lang ziehen (Kinder/Jugendlichen), oder ihn einfach anzeigen (Erwachsenen).

Bricht aber jemand die Tür zu meinem Haus/Wohnung auf, um einzusteigen, dann wird derjenige den Anblick eines imposanten Laufes von der falschen Seite ertragen müssen, bevor die Polizei ihn abtransportiert. Zu 99,99999% wird eine Gewaltanwendung zu vermeiden sein, da Einbrecher meist nicht zu den wild um sich schießenden, vergewaltigenden Horden aus dem Ausland gehören.

Allerdings bin ich auch bereit für den Fall, dass die 0,00001% eintreten und der Einbrecher bewaffnet und gewaltbereit ist, meine Familie zu schützen. Niemand zwingt jeamnden einzubrechen und es gibt einfach in Mitteleuropa keine so extremen Zwangslagen mehr, dass man sich mit Gewalt etwas aneignen muss, um zu überleben.

Das Leben eines Menschen ist sicherlich das höchste Gut, aber das meiner Familie und meines bewerte ich als wertvoller, als das eines Eindringlings, der ganz genau weiss, dass er sich ins Unrecht setzt.

Grüße

Sandman

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Sa 7. Apr 2012, 08:51
von psav
http://www.youtube.com/user/TheArmedCitizen
Ich finde das gut. In Ö ist ein Einbruch leider zu einem Kavaliersdelikt verkommen, die Selbstverteidigung wird dagegen zunehmend kriminalisiert. Für mich ist ein Einbruch in ein bewohntes Haus eines der schwersten Delikte überhaupt, oft sind schwere Traumata die Folge(Bei einem Verwandten wurde eingebrochen OHNE das jemand zu Hause war. Jetzt wird die Wohnung verkauft, weil sich niemand mehr sicher fühlt. Es könnte ja wieder passieren! Die Täter wurden natürlich nicht gefasst!).

MfG

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Sa 7. Apr 2012, 10:10
von Irwin J. Finster
sandman hat geschrieben:Bricht aber jemand die Tür zu meinem Haus/Wohnung auf, um einzusteigen, dann wird derjenige den Anblick eines imposanten Laufes von der falschen Seite ertragen müssen, bevor die Polizei ihn abtransportiert. Zu 99,99999% wird eine Gewaltanwendung zu vermeiden sein, da Einbrecher meist nicht zu den wild um sich schießenden, vergewaltigenden Horden aus dem Ausland gehören.

Allerdings bin ich auch bereit für den Fall, dass die 0,00001% eintreten und der Einbrecher bewaffnet und gewaltbereit ist, meine Familie zu schützen. Niemand zwingt jeamnden einzubrechen und es gibt einfach in Mitteleuropa keine so extremen Zwangslagen mehr, dass man sich mit Gewalt etwas aneignen muss, um zu überleben.

Das Leben eines Menschen ist sicherlich das höchste Gut, aber das meiner Familie und meines bewerte ich als wertvoller, als das eines Eindringlings, der ganz genau weiss, dass er sich ins Unrecht setzt.


:text-+1: Besser hätte man das nicht sagen können!

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Sa 7. Apr 2012, 19:01
von MikeD
Ich muss Sandmann zu 100% recht geben, er hat es genau auf den Punkt gebracht !

Grundsätzlich verstehe ich aber auch die Argumentation von Fangschuss:
Fangschuss hat geschrieben:Ein Einbruch und Diebstahl (&Hausfriedensbruch) ist für mich allerdings kein Argument zum Schusswaffengebrauch und zur Verletzung einer mir unbekannten Person. Ein so geringes Vergehen kann niemals eine so endgültige Entscheidung im Leben eines anderen auslösen.
Aber: Ein Täter der bewusst in ein bewohntes Heim einbricht bzw. bei Enteckung durch die Bewohner nicht flüchtet, ist zur Gewaltanwendung gegen sie bereit und nimmt deren Verletzung oder gar deren Tod in Kauf.

Warum sollte man sich dagegen nicht (mit der Waffe) wehren, selbst wenn der Angreifer dadurch verletzt (oder getötet) wird ?
Schliesslich findet dar Angriff ja auch in der privaten, (vermeintlich) sicheren Rückzugszone der Bewohner statt.

Dass es bei uns nicht erwünscht ist, dass jeder mit einer Waffe in der Öffentlichkeit herumläuft um sich bei einem evt. Angriff verteidigen zu können, verstehe ich schon. Der Staat möchte da sein Gewaltmonopol (und seine Exekutivorgane) schützen, wie weit das angesichts der illegalen Waffen Sinn macht, lasse ich dahingestellt...
Dies ist auch der Grund für die immer restriktivere Vergabe von Waffenpässen, nicht dass sich WP-Inhaber Gunfights auf offener Strasse geliefert hätten.

Fangschuss fürchtet mit Recht dass weitere Verschärfungen beim Waffenrecht kommen werden, einige Gruppen arbeiten ja massiv daran weil sie ihre Ideologie oder ihre Machtposition durchsetzen wollen. Da ist dann jedes Mittel und jeder Anlass Recht, um wieder eine Scheibe von der Salami abzuschneiden. Das Pumpgunverbot war ja damals auch nur auf eine Häufung von Banküberfällen mit Pumpguns zurückzuführen, Banküberfälle gab´s aber seither auch ohne Pumpguns.

Wenn jetzt einige Einbrecher bei der Tat von Waffebesitzern verletzt (oder getötet) werden, kann das natürlich wieder zu Diskussionen führen, die öffentliche Meinung ist da aber wohl klar auf der Seite der Einbruchsopfer.

Deshalb versucht man uns ja auch gebetsmühlenartig einzutrichtern:
- Eine Waffe bringt im Ernstfall nichts, da sie immer versperrt und getrennt von der Munition verwahrt werden muss
- Eine Waffe macht den Einbrecher erst agressiv, wenn man sich nicht wehrt, passiert einem auch nichts
- Eine Waffe wird vom Angreifer immer gegen einen eingesetzt
- Wer eine Waffe einsetzt, wird selbst zum Verbrecher (und muss mit Gefängnis rechnen)

Das stimmt natürlich alles nicht, wenn man es aber oft genug wiederholt, glauben es die Menschen aber :-(

Frohe Ostern !

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Sa 7. Apr 2012, 19:19
von Fangschuss
psav hat geschrieben:http://www.youtube.com/user/TheArmedCitizen


Mir persönlich graut es vor diesen Videos, weil ich einen der Schauplätze persönlich durch Besuche kenne. Redding, CA, Shasta County - Die Menschen sind unverzeihlich dort. Die töten Dich glatt, weil Du auf deren Wiese spazieren gehst. Und das mit Recht.

Wie glücklich sind wir doch in Österreich, dass wir nicht diese Zustände haben! :at2: :at1: :at2:

Frohe Ostern!
FS :at1:

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Sa 7. Apr 2012, 19:35
von psav
Man muß ja nicht jemanden erschießen, weil er das Grundstück betritt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß es viele, oder überhaupt, Fälle von unschuldigen, getöteten "Passanten" gibt. Gut finde ich allerdings die Rechtssicherheit die ein Hausbesitzer in vielen Bundesstaaten hat: Wenn jemand in ein Haus eindringt, muß er mit dem Tod rechnen. Der Verteidiger hat nichts zu befürchten. Das ist schon beruhigend.
Ich überlege mir in Österreich zweimal, ob ich von der Waffe gebrauch mache, das kann natürlich in einer SD- Situation zum tötlichen Nachteil werden.

MfG

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Verfasst: Sa 7. Apr 2012, 19:44
von savage3000
Ich überlege mir in Österreich zweimal, ob ich von der Waffe gebrauch mache, das kann natürlich in einer SD- Situation zum tötlichen Nachteil werden.


Absolut treffend und korrekt.