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Re: Erfahrungsbericht Verein

Verfasst: Di 12. Mär 2019, 09:37
von Weissi
Lindenwirt hat geschrieben: Di 12. Mär 2019, 09:19
Hi, der Verein ist jetzt auf "Discord" (Messenger Plattform) vertreten.
Nur zur Info - unter dem auf der Verein Facebook Seite angeklickten Link bzw. discord-invite "Tritt dem Server bei unter:
https://discord.gg/qmj7hxr" kommt man auf den Discord-Server des "Shoot Buddies Club Austria", der Verein unterhält auf diesem Server mehrere eigene Channels.

Unter anderem heisst es und ich zitiere: "In der Rubrik Verein stehen Dir einige Räume über den Verein zur Verfügung. Das Team des Verein steht hier für Fragen zum Waffenrecht und andere Belangen rund um den Schießsport zur Verfügung."

Grüße,

Weissi

Re: Erfahrungsbericht Verein

Verfasst: Di 12. Mär 2019, 09:43
von Lindenwirt
Balistix hat geschrieben: Di 12. Mär 2019, 09:35 Willst du ggf wirklich schlafende Hunde wecken? Und das noch bevor sich eine Vollzugspraxis überhaupt abzeichnet?
Hi Ballistix,
mir gehts hier nicht darum schlafende Hunde zu wecken sondern endlich Klarheit zu bekommen.
Die Frage wurde vor allem ja anscheinend schon mehrfach an das BMI übermittelt und dort auch beantwortet. Ich hätte nur gerne schwarz auf weiß meine eigene Antwort. Vor allem da wir sehen das die Meinungen schon wieder auseinandergehen, sowohl unter den Schützen als auch bei den IVs als auch bei den Behörden.
EDIT: Ihr schreibt ja selber alle dass das Gesetz eindeutig ist, auf der anderen Seite schreibst du "schlafende Hunde". Das eine sollte das andere eigentlich ausschließen.
lG

Re: Erfahrungsbericht Verein

Verfasst: Di 12. Mär 2019, 09:43
von cas81
Lexman1 hat geschrieben: Di 12. Mär 2019, 09:34 Bei mir wurde bei der Erweiterung nach 23(2) EXPLIZIT eine Bestätigung nach 11b verlangt!
Und du hast von 2 auf 5 nach WBK seit 2013 erweitert, oder? Also erster Satz des Abs2 (das ist die wesentliche Info, bitte sag das immer dazu). Die Behörde handelt damit rechtswidrig, siehe Posting von Ballistix und den Gesetzeserläuterungen. Satz 1 stellt einzig und alleine auf Verlässlichkeit ab und eben die ist nach der ersten Kontrolle nach Erhalt der WBK vor fünf Jahren nachgewiesen.

Re: Erfahrungsbericht Verein

Verfasst: Di 12. Mär 2019, 09:47
von Balistix
Lindenwirt hat geschrieben: Di 12. Mär 2019, 09:43
Balistix hat geschrieben: Di 12. Mär 2019, 09:35 Willst du ggf wirklich schlafende Hunde wecken? Und das noch bevor sich eine Vollzugspraxis überhaupt abzeichnet?
Hi Ballistix,
mir gehts hier nicht darum schlafende Hunde zu wecken sondern endlich Klarheit zu bekommen.
Die Frage wurde vor allem ja anscheinend schon mehrfach an das BMI übermittelt und dort auch beantwortet. Ich hätte nur gerne schwarz auf weiß meine eigene Antwort. Vor allem da wir sehen das die Meinungen schon wieder auseinandergehen, sowohl unter den Schützen als auch bei den IVs als auch bei den Behörden.
lG
Das Wecken der schlafenden Hunde ist ja nur der Nebeneffekt. ;) Ich kann dein Bedürfnis nach Klarheit grds schon nachvollziehen, aber selbst bei akuter Betroffenheit würd ich persönlich einfach abwarten, was die Behörde von mir will (nachdem du ja offensichtlich auch kein Problem mit einer Bestätigung nach §11b / Vereinsmitgliedschaftsnachweis hättest). Denn wie immer gilt: wer viel fragt, wird weit gewiesen... und dann "einigt" man sich natürlich in tu felix Austria auf die restriktivste Variante.

Re: Erfahrungsbericht Verein

Verfasst: Di 12. Mär 2019, 09:51
von fast12
Denis ist kein Jurist und wie viele hier nur ein interessierter Laie der auch mal Fehler macht.

Daher würde ich seine Meinung nicht überbewerten. Schau ma mal was rauskommt, die "Hunde" sind ohnehin schon geweckt...

PS: Ich find der Text ist absolut klar, natürlich kann man nach 5 Jahren ohne alles erweitern ;)

Re: Erfahrungsbericht Verein

Verfasst: Di 12. Mär 2019, 10:12
von gewo
Lindenwirt hat geschrieben: Di 12. Mär 2019, 09:43
Balistix hat geschrieben: Di 12. Mär 2019, 09:35 Willst du ggf wirklich schlafende Hunde wecken? Und das noch bevor sich eine Vollzugspraxis überhaupt abzeichnet?
Hi Ballistix,
mir gehts hier nicht darum schlafende Hunde zu wecken sondern endlich Klarheit zu bekommen.
Die Frage wurde vor allem ja anscheinend schon mehrfach an das BMI übermittelt und dort auch beantwortet. Ich hätte nur gerne schwarz auf weiß meine eigene Antwort. Vor allem da wir sehen das die Meinungen schon wieder auseinandergehen, sowohl unter den Schützen als auch bei den IVs als auch bei den Behörden.
EDIT: Ihr schreibt ja selber alle dass das Gesetz eindeutig ist, auf der anderen Seite schreibst du "schlafende Hunde". Das eine sollte das andere eigentlich ausschließen.
lG
du missverstehst schlichtweg die anwendung von gesetzesnormen

laienhaft formuliert:
innerhalb des oesterreichischen gesetzesrahmens gibt es KEINE regelung dass das gesetz an allen buergern bindend gleich anzuwenden waere
eine solche gibt es erst auf hoehe der menschenrechtskonvention
dieses gericht - der europaeische gerichtshof fuer menschenrechte - kann aber erst nach vollstaendiger ausschoepfung aller rechtszuege an einem oesterreichischen gericht angerufen werden.
auf gut deutsch -> fuer den kleinen buerger in einfachen verwaltungssachen ist es nicht zustaendig

wir haben ueber 100 unterschiedliche - und was die wenigsten wissen - im wesentlichen unabhaengige waffenbehoerden in osterreich, und ich vermute zumindestens fuenfhundert waffenreferenten.
diesen stehen in der direkten lokalen hierarchie rund zweihundert bezirks- bzw magistratsjuristen vor welche ihre direkten vorgesetzten sind. und denen stehen eine unklare anzahl, aber mindestens hundert (pro waffenbehoerde ein) amtsleiter, mind ebensoviele bezirksvorsteher usw. vor

auch wenn es fuer uns unglaublich klingt:
KEINER von denen ist an irgendwelche emails vom BMI gebunden
jedenfalls nicht direkt

nur dann wenn das email eine direkte weisung im zuge der mittelbaren bundesverwaltung darstellt muesste sich ein referent dran halten. solche weisungen muss - um juristisch wirkung zu erlangen - der minster unterschreiben und sie muessen im amtsblatt veroeffentlich werden.

da friert vorher die hoelle ein bevor der bundesminister der frau knackal im magistrat 4712 eine weisung erteilt dem herrn huber aus der novaragasse eine erweiterung von 2 auf 5 zu geben weil der schneckenzuechterverein in seinen satzungen eh auch "und sportschiessen" drinnen stehen hat.

von da her kannst dir jedes beliebige email leider einrexen

das BMI hat sich - speziell in niederoesterreich, dort scheint das notwendig zu sein (?) - wirklich bemueht und der oberste leiter der abteilung im BMI ist selber zu schulungen getingelt um jedem referenten die moeglichkeit zu geben zu erfahren wie das gesetz in zukunft angewendet werden soll.

warum jetzt die leut die in genau dem schulungsraum gesessen sind was anderes behaupten weiss ich ned
ob die die ganze zeit am handy gespielt haben statt zuzuhoeren oder ob sie in ihrer behoerde einen juristen im kreuz sitzen haben der das aus perseonlicher einstellung oder aus politischer ueberzeugung einfach nicht wahr haben will und sagt "wir machen weiter wie bisher" dass weiss ich nicht
die leut sind unkuendbar die koennen sich das erlauben
fakt ist es gibt behoerden denen legst so ein BMI email vom G. vor und die schuetteln den kopf und sage "muss ein schreibfehler vom G. sein" wir machen das anders.

ist das ein amtsmissbrauch?
schwierig.
vielleicht?
aber dazu muesste wer eine anzeige machen.
wer soll das tun?
als einzelperson kannst den legalen waffenbesitz - weil er in vielen beziehungen immer an ein ermessen deiner behoerde gebunden ist - vergessen
als haendler - bei aller freundschaft, aber mit den paar problembehoerden die es gibt haben die handler genau so ihre eigenen probleme wie die waffenbesitzer selber, da werden sie sich jetzt nicht noch zusaetzlichen aerger aufhalsen mit sowas
als verein - viel erfolg ... da kannst dann davon ausgehen dass deine bestaetigungen fuer erweiterungen fuer deine mitglider in zukunft eine garantie fuer eine ablehnung sind
als interessenvertretung - ja das waere moeglich, aber die einzige die nicht auch gleichzeitig ein verein ist und daher nicht wirklich in frage kommt haengt noch waidwund in den seilen und hat sich zudem eher in richtung vertretung der jaegerschaft umorientiert und die sind ja vom problem nicht betroffen

fazit:
als betroffener hast halt a schlechtes jahr erwischt
umziehen zu einer anderen behoerde ist wohl der einfachste weg
emails ans BMI bringen dich nicht weiter

Re: Erfahrungsbericht Verein

Verfasst: Di 12. Mär 2019, 17:08
von Lindenwirt
So, keine Ahnung obs schon wer gepostet hat:
https://www.wko.at/site/zivile-sicherhe ... A4-LO4.pdf

Re: Erfahrungsbericht Verein

Verfasst: Di 12. Mär 2019, 17:20
von The_Governor
Lindenwirt hat geschrieben: Di 12. Mär 2019, 17:08 So, keine Ahnung obs schon wer gepostet hat:
https://www.wko.at/site/zivile-sicherhe ... A4-LO4.pdf
Top zusammengefasst, danke für den Link!

Übersichtlich und fachlich korrekt, etwa so, wie man es von einer guten IV erwarten würde, würde sie nicht von einem Hobbyjuristen und neuerdings TV-Moderator geführt werden.

Ich werde meinen Teil dazu beitragen und versuchen möglichst viele Leute bezüglich ihrer (wenigen) neuen Rechte zu informieren. Eine Frage habe ich noch: die 5 Jahre bis zur Erweiterung, beginnen die ab Ausstellung der WBK (also rückwirkend) oder ab neuem Gesetz?

Re: Erfahrungsbericht Verein

Verfasst: Di 12. Mär 2019, 17:21
von Balistix
Lindenwirt hat geschrieben: Di 12. Mär 2019, 17:08 So, keine Ahnung obs schon wer gepostet hat:
https://www.wko.at/site/zivile-sicherhe ... A4-LO4.pdf
Danke, das bringt endgültig Klarheit, und zwar auf Seite 7:

›› Erweiterung Waffenbesitzkarte auf 5 Schusswaffen:
-> nach 5 Jahren, keine Nachweise und keine Mitgliedschaft in einem Verein nötig

Zu Denis Dobler sag ich jetzt mal lieber nichts, da reicht, was ich mir denke.

Re: Erfahrungsbericht Verein

Verfasst: Di 12. Mär 2019, 17:26
von Lindenwirt
Zu seiner Verteidigung, der Denis hat den Link veröffentlicht obwohl es seiner Meinung nach dem Statement des BMI und seiner eigenen Meinung widerspricht, er ist sich jetzt aber dadurch auch nicht mehr sicher.

Re: Erfahrungsbericht Verein

Verfasst: Di 12. Mär 2019, 17:53
von cas81
@gewo:
Legalitätsprinzip, Gleichheitsgrundsatz, Vertragsbedienstete, Runderlass:

Das Legalitätsprinzip schiebt der Behörde den Riegel vor, sodass bspw kein Ermessen ausgeübt wird, wenn dieses nicht im Gesetz vorgesehen ist. Der Gleichheitsgrundsatz verlangt Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln und keine Differenzierung ohne sachliche Grundlage vorzunehmen. Weisungen gehen auch als Erlass generell an alle nachgeordneten der Vollziehung, in dem Fall braucht die Knackal persönlich nichts extra für irgendwen (siehe Waffenrechtsrunderlässe). All das gibt's in der österreichischen Rechtsordnung. Und unkündbar wird immer seltener, nicht jede Knackal ist von diesem Privileg erfasst.

Wenn du dem widersprechen möchtest, dann bitte nicht "laienhaft formuliert", da es kein Laienthema ist und hier Präzision erforderlich ist, um nichts Unrichtiges zu verbreiten.

IdS heißt es fix von 2 auf 5 nach 5 Jahren gem Abs2 S1 ohne irgendwas und wenn sich die Behörde nicht daran hält, dann handelt sie rechtswidrig, eben gerade WEIL o. g. Grundsätze gelten. Bei Zuwiderhandlung steht der Rechtsweg offen. Wie das nun faktisch gelebt wird und was es im jeweiligen konkreten Fall nützt, steht zT auf einem anderen Blatt. Aber das Geschriebene unter "laienhaft formuliert" verdreht schon einiges und schürt nur wieder unnötigen Unmut.

Re: Erfahrungsbericht Verein

Verfasst: Di 12. Mär 2019, 18:07
von Lindenwirt
Bezüglich dem Link zur ARGE noch, stimmt es das ab 20 Patronen die verschärften Regeln gelten? Ich dachte bisher erst ÜBER 20 Schuss. Ich frage deswegen wril die Arex Tactical Zero 1 genau ein 20 Schuss Magazin hat.

Re: Erfahrungsbericht Verein

Verfasst: Di 12. Mär 2019, 18:12
von cas81
In 17 Z7 steht doch "mehr als 20"

Re: Erfahrungsbericht Verein

Verfasst: Di 12. Mär 2019, 18:23
von Lindenwirt
Im Arge Papier steht ab 20. :think:

Re: Erfahrungsbericht Verein

Verfasst: Di 12. Mär 2019, 18:30
von cas81
In der Zusammenfassung ja. Diese bezieht sich aber auf das Gesetz, das auf Seite 6 abgedruckt ist. Das Gesetz zählt.