Re: Frust & Ärger Thread 6.0
Verfasst: Di 11. Jun 2019, 21:29
Ja vor allem den 5er wird der ziemlich sicher nicht fertig machen sondern nach 2/3 heim gehen.....


Hätte er behauptet, er wäre erst 17, und außerdem besoffen gewesen, ...Paddy91 hat geschrieben: Di 11. Jun 2019, 23:52 da hat es der Vergewaltiger des 10 Jährigen im Hallenbad der 2 Jährchen absitzt ja noch richtig hart erwischt.
Mir kommen da grundsätzliche Zweifel auf. Hat sich die StA keine Mordanklage getraut oder wars für den bedingten Mordvorsatz doch zu wenig ?trenck hat geschrieben: Di 11. Jun 2019, 17:01 Spannend! Zu dritt einen Mann niederschlagen, dabei u.a. gegen den Kopf treten und dann auf die U-Bahn Gleise werfen, bringt 6 Monate bedingt. Viel weniger kriegt man auch für das Posten von pöhsen Dinge auf Facebook auch nicht. Und "Bewährungshilfe wird angeordnet", d.h. das Gesindel wird auch nicht aus dem Land geworfen:
https://derstandard.at/2000104669481/Pr ... -pruegelte
trenck
Das ist ganz einfach, der eine ist ein Steirer, die anderen sind "Rumänen".Maddin hat geschrieben: Mi 12. Jun 2019, 12:01 In der Stmk wurde ein Unfallshelfer so stark verprügelt, dass am Mordvorsatz kein Zweifel bestand.
https://www.kleinezeitung.at/steiermark ... _Er-wollte
Aber wenn man jemanden auf die Gleise einer U-Bahn wirft nicht ?
Die Mietpreise in gewissen Bezirken wären halbiertrhodium hat geschrieben: Mi 12. Jun 2019, 21:07 Ich möchte für ein Jahr texanische Richter in Ö haben ... das würde völlig ausreichen.![]()
Die grillen aber nicht mit Grünstromrhodium hat geschrieben: Mi 12. Jun 2019, 21:07 Ich möchte für ein Jahr texanische Richter in Ö haben ... das würde völlig ausreichen.![]()
Wenn man die Artikel auch wirklich liest (ganz, nicht nur die Überschrift) anstatt sie nur zu verlinken findet man die Unterschiede.trenck hat geschrieben: Mi 12. Jun 2019, 15:28Das ist ganz einfach, der eine ist ein Steirer, die anderen sind "Rumänen".Maddin hat geschrieben: Mi 12. Jun 2019, 12:01 In der Stmk wurde ein Unfallshelfer so stark verprügelt, dass am Mordvorsatz kein Zweifel bestand.
https://www.kleinezeitung.at/steiermark ... _Er-wollte
Aber wenn man jemanden auf die Gleise einer U-Bahn wirft nicht ?
trenck
Danke für die Belehrung, ich habe schon beide Artikel komplett gelesen. Und mir sind bestimmte Unterschiede in der Strafbemessung schon klar (Alter max. 21, bisher unbescholten). Es wäre ja ok und nachvollziehbar, wenn die drei dann z.B. die Hälfte der Strafe des Steirers kassiert hätten. Und danach aus dem Land geworfen würden, denn die Unterschiede sollten, wenn es fair hergeht, in beide Richtungen funktionieren. Jedes Land sollte für das eigene Gesindel zuständig sein.Robiwan hat geschrieben: Do 13. Jun 2019, 12:13Wenn man die Artikel auch wirklich liest (ganz, nicht nur die Überschrift) anstatt sie nur zu verlinken findet man die Unterschiede.trenck hat geschrieben: Mi 12. Jun 2019, 15:28Das ist ganz einfach, der eine ist ein Steirer, die anderen sind "Rumänen".Maddin hat geschrieben: Mi 12. Jun 2019, 12:01 In der Stmk wurde ein Unfallshelfer so stark verprügelt, dass am Mordvorsatz kein Zweifel bestand.
https://www.kleinezeitung.at/steiermark ... _Er-wollte
Aber wenn man jemanden auf die Gleise einer U-Bahn wirft nicht ?
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