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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Do 30. Jan 2025, 17:56
von Joerguelus
AUG-andy hat geschrieben: Do 30. Jan 2025, 17:43
Joerguelus hat geschrieben: Do 30. Jan 2025, 17:34
AUG-andy hat geschrieben: Do 30. Jan 2025, 17:32
Joerguelus hat geschrieben: Do 30. Jan 2025, 17:12
Man geht nach dem Ausstellungsdatum auf der WBK, oder täusche ich mich?
Dann sind die 5 Jahre um.
Hab jetzt 2 Plätze, wäre also meine erste Erweiterung.
Richtig
Also kannst du relativ einfach von 2 auf 5 Plätze erweitern.
Ok, danke dir.
Werd dann voraussichtlich nächste Woche mal zur BH fahren.
Grundsätzlich hast du 5 Jahre nach der ersten Festsetzung die Möglichkeit auf bis zu 5 Stk Kat. B zu erweitern. Es sind keine weitern Nachweise bzw. Rechtfertigungen notwendig.
WaffG §23 Abs.2: [...] Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. [...]
Danke dir Andy, war mir nicht sicher ob ich die Verwahrungskontrolle abwarten soll bzw muss um den Antrag stellen zu können.
mfg
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Do 30. Jan 2025, 23:23
von chrtha
AUG-andy hat geschrieben: Do 30. Jan 2025, 16:11
Ich frage mich immer wieder warum das sooooo wichtig ist. Wenn sie da sind, sind sie da.
Sehe ich ganz genau so.
Interessant fände ich lediglich, wenn etwas Außergewöhnliches passiert - zB bei vorhandenen Wechselsystemen nach Griffstücken gefragt wird. Wenn so was vorkommt, könnte man sich entsprechend darauf vorbereiten.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Do 30. Jan 2025, 23:55
von FdH22
AUG-andy hat geschrieben: Do 30. Jan 2025, 16:11
Ich frage mich immer wieder warum das sooooo wichtig ist. Wenn sie da sind, sind sie da. Wenn keiner zu Hause ist wird eine Nachricht hinterlassen oder angerufen mit unterdrückter Nummer. Dann macht man sich einen Termin aus und fertig. Alles ganz easy. Bei mir sind sie dann Samstag Abend gekommen und in 5 Minuten war alles erledigt.
Na ja, so unwichtig isses ned.
Ganz einfach weil mir grundsätzlich unangemeldete Besuche zuwider sind

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Fr 31. Jan 2025, 07:26
von AUG-andy
FdH22 hat geschrieben: Do 30. Jan 2025, 23:55
AUG-andy hat geschrieben: Do 30. Jan 2025, 16:11
Ich frage mich immer wieder warum das sooooo wichtig ist. Wenn sie da sind, sind sie da. Wenn keiner zu Hause ist wird eine Nachricht hinterlassen oder angerufen mit unterdrückter Nummer. Dann macht man sich einen Termin aus und fertig. Alles ganz easy. Bei mir sind sie dann Samstag Abend gekommen und in 5 Minuten war alles erledigt.
Na ja, so unwichtig isses ned.
Ganz einfach weil mir grundsätzlich unangemeldete Besuche zuwider sind
Sei jetzt nicht komisch.
Du weißt ja als (sehr) alter Hase das sie alle 5 Jahre auftauchen.
Da ist es doch egal wann sie erscheinen.
Also passiert es nicht unangemeldet, da du ja den ungefähren Zeitpunkt ja eh weißt.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Fr 31. Jan 2025, 11:44
von FdH22
AUG-andy hat geschrieben: Fr 31. Jan 2025, 07:26
Sei jetzt nicht komisch.
Du weißt ja als (sehr) alter Hase das sie alle 5 Jahre auftauchen.
Da ist es doch egal wann sie erscheinen.
Also passiert es nicht unangemeldet, da du ja den ungefähren Zeitpunkt ja eh weißt.
Ja grundsätzlich hast ja eh Recht.
Aber manchmal haben alte Hasen wie ich a paar junge Hasen in der Hütte u. die will ich ned unbedingt dabei haben.
Wer weiss was die sich dann einbilden könnten.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Fr 31. Jan 2025, 13:57
von Joewood
FdH22 hat geschrieben: Fr 31. Jan 2025, 11:44
Ja grundsätzlich hast ja eh Recht.
Aber manchmal haben alte Hasen wie ich a paar junge Hasen in der Hütte u. die will ich ned unbedingt dabei haben.
Wer weiss was die sich dann einbilden könnten.
So kann man es auch beschreiben
Oder allgemeiner: es gibt Situationen, die will man nicht mit anderen Leuten teilen, weil zu privat. Und wenn ich ungefähr einen Plan habe, wann die Kollegen von der Exekutive daherkommen, dann würde ich in dem Zeitraum gewisse Dinge anders halten - sehr allgemein gesprochen
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Fr 31. Jan 2025, 15:39
von GoodReason
Ich finde diese Kontrollen als einen massiven Eingriff in die Privatsphäre. Letztes Mal stand ich mit meinen 2 Nachbarn in meiner Einfahrt, Polizeiauto bleibt vor der Einfahrt stehen, Beamter steigt aus und verkündet quer über den Hof er wäre zur Waffenkontrolle da. Diskretion ein Fremdwort.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Fr 31. Jan 2025, 17:08
von combatmiles
GoodReason hat geschrieben: Fr 31. Jan 2025, 15:39
---- Beamter steigt aus und verkündet quer über den Hof er wäre zur Waffenkontrolle da. Diskretion ein Fremdwort.
da hätte ich ihn dann unter 4 Augen gefragt ob er das toll findet...
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Fr 31. Jan 2025, 17:27
von GoodReason
Hab ich eh! War ihm, mein Eindruck, komplett wurscht.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Fr 31. Jan 2025, 17:31
von combatmiles
dann hätte ich eine Ebene drüber angesetzt.. Erste Frage dazu: Ihre Dienstnummer bitte...
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: So 2. Feb 2025, 07:54
von Flying Dog
combatmiles hat geschrieben: Fr 31. Jan 2025, 17:31
dann hätte ich eine Ebene drüber angesetzt.. Erste Frage dazu: Ihre Dienstnummer bitte...
Genau so!
Was den Zeitpunkt der Kontrolle anbelangt, wäre mir nicht bekannt die Exe hereinbitten zu müssen, wann auch immer sie auftauchen, ganz im Gegenteil. Wenn meine Frau mit der Kleinen allein zu Hause ist und die kommen genau dann wegen ihrer Kontrolle, können sie zu einem geeigneteren Zeitpunkt wiederkommen, wenn sich jemand in dieser Zeit um das Kind kümmern kann.
Eine Verwahrungskontrolle ist keine Hausdurchsuchung.
Und was Fragen der Exe anbelangt, die über die zu entrichtende Tätigkeit des Beamten hinausgehen.... manchmal sollte man halt einfach den Mund halten.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: So 2. Feb 2025, 09:58
von titan
Also, mit dem Ablehnen des Zeitpunkts sollte man grundsäzlich etwas vorsichtig sein. Es gab jenen Fall, wo ein Ehepaar Abends bereits im Bett war und die Verwahrungskontrolle deswegen abgelehnt wurde. Die Folge ear ein Entzug der WBK. Wenn man verhindert ist, kein Thema. Man sollte sich das aber ausreden.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: So 2. Feb 2025, 10:03
von gewo
Für den Fall, dass man angetroffen wird für die Verwahrungüberprüfung gibt es laut Vwgh eine umfassende Mitwirkungspflicht.
Eine Ablehnung der Überprüfung gilt für die Behörde als Nachweis dafür dass die Waffen nicht ordnungsgemäß verwahrt sind.
Führt, wie beschrieben zum Entzug des Waffen Dokuments.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: So 2. Feb 2025, 10:15
von ebner33
gewo hat geschrieben: So 2. Feb 2025, 10:03
Für den Fall, dass man angetroffen wird für die Verwahrungüberprüfung gibt es laut Vwgh eine umfassende Mitwirkungspflicht.
Eine Ablehnung der Überprüfung gilt für die Behörde als Nachweis dafür dass die Waffen nicht ordnungsgemäß verwahrt sind.
Führt, wie beschrieben zum Entzug des Waffen Dokuments.
Gilt das tatsächlich so pauschal?
Sprich sobald der dich sieht,gibts keine mögliche Ausrede mehr welche nicht die Gefahr des WBK Entzuges beinhaltet?
Ich finde die Kontrollen ja auch durchaus sinnvoll,aber es haftet leider immer ein Stigma am in der Einfahrt stehenden Polizeiautos.
Ich hab die Erfahrung gemacht,dass tatsächlich kaum jemand außerhalb der Waffenbesitzer Blase diese Kontrollen kennt.
Sprich die Leute können sich gar keinen plausiblen positiven bzw neutralen Grund vorstellen,warum die Polizei bei dir daheim vorbeischaut.
Und wenn du es dann auf Nachfrage erklären willst,musst du dich quasi als Waffenbesitzer outen.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: So 2. Feb 2025, 10:37
von gewo
ebner33 hat geschrieben: So 2. Feb 2025, 10:15
gewo hat geschrieben: So 2. Feb 2025, 10:03
Für den Fall, dass man angetroffen wird für die Verwahrungüberprüfung gibt es laut Vwgh eine umfassende Mitwirkungspflicht.
Eine Ablehnung der Überprüfung gilt für die Behörde als Nachweis dafür dass die Waffen nicht ordnungsgemäß verwahrt sind.
Führt, wie beschrieben zum Entzug des Waffen Dokuments.
Gilt das tatsächlich so pauschal?
Sprich sobald der dich sieht,gibts keine mögliche Ausrede mehr welche nicht die Gefahr des WBK Entzuges beinhaltet?
Im waffenrecht gilt leider Nix pauschal, obwohl es ein Bundesgesetz ist, welches eigentlich einheitlich vollzogen werden muss.
Du wirst ganz sicher Polizisten finden, die sich schulterzuckend damit abfinden. Wenn du ihn sagst, die Kontrolle geht jetzt nicht, weil du hast grad den saunaofen angeheizt.
Auf der anderen Seite wirst du auch Polizisten finden, die eine Meldung an deine Waffenbehörde, machen, weil sie dich beim weggehen von der Wohnung angetroffen haben und du ihnen gesagt hast. Du kannst leider jetzt die Waffenkontrolle nicht mehr mit ihnen machen, weil du einen wichtigen Geschäftstermin hast, den du ansonsten versäumt werden würdest.
Du wirst Waffen Behörden finden, die auf solche Meldungen der Beamten mit Schulterzucken reagieren und eine zweite Überprüfungsaufforderung wegschicken.
Und du wirst waffen Behörden finden, die auf solche Meldungen der Beamten mit einem Entzugsverfahren der Waffenbesitz Dokumente antworten.
Die Überlegung dahinter warum eine Verweigerung der Überprüfung wenn man angetroffen wird zu einem Entzug führt, ist verständlich oder?
Mit der Begründung „geht gerade nicht, weil…“ kann man natürlich jederzeit kaschieren, dass man die Schusswaffe im Nachtkasterl liegen hat, obwohl dort gerade die Freundin schläft die kein waffenDokument hat.
Oder das die glock im handschuhfach von auto liegt dass auf der strasse geparkt ist.
Oder dass die kat B Lang Waffe neben dem Tresor steht und nicht drinnen, weil man sie ja noch putzen wollte, seit man vor zwei Wochen beim Bewerberb war …