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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: So 2. Feb 2025, 13:27
von Flying Dog
gewo hat geschrieben: So 2. Feb 2025, 10:03
Für den Fall, dass man angetroffen wird für die Verwahrungüberprüfung gibt es laut Vwgh eine umfassende Mitwirkungspflicht.
Eine Ablehnung der Überprüfung gilt für die Behörde als Nachweis dafür dass die Waffen nicht ordnungsgemäß verwahrt sind.
Führt, wie beschrieben zum Entzug des Waffen Dokuments.
Na, klar...... das schau ich mir an.
Die Obsorgepflicht für einen Säugling/Kleinkind geht jedenfalls über eine Verwahrungskontrolle zu einem ungünstigen Zeitpunkt.
Da bin ich jederzeit zu einem Rechtsstreitbereit und wahrlich auf die Argumentationslinie der Behörde gespannt.
Ich drück die Kleine, wenn sie grad einen Hysterischen hat, gestillt, gewickelt oder sonstwas wird sicher keinem Wildfremden in die Hand damit irgendein Wurschtl Seriennummern lesen kann. Dafür gibt es keinerlei Grundlage.
Die Exe kann ja solange warten. Kann je nachdem halt eine Weile dauern.
2. Waffg. Durchführungsverordnung:
§4 (4) (...) Die Überprüfung ist ohne jegliche nicht unumgänglich nötige Belästigung oder Störung des Betroffenen vorzunehmen.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: So 2. Feb 2025, 16:22
von chrtha
Flying Dog hat geschrieben: So 2. Feb 2025, 13:27
Da bin ich jederzeit zu einem Rechtsstreitbereit und wahrlich auf die Argumentationslinie der Behörde gespannt.
Die Exe kann ja solange warten. Kann je nachdem halt eine Weile dauern.
2. Waffg. Durchführungsverordnung:
§4 (4) (...) Die Überprüfung ist ohne jegliche nicht unumgänglich nötige Belästigung oder Störung des Betroffenen vorzunehmen.
„Da bin ich jederzeit zu einem Rechtsstreit bereit“?
Also ich wüsste mit meiner Zeit was Besseres anzufangen, und spreche aus Erfahrung.
Mit dem durchschnittlichen Ordnungshüter sollte so was ja besprochen werden können ohne Eskalation …
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: So 2. Feb 2025, 16:28
von Flying Dog
Davon gehe ich aus und das ist jedenfalls vorzuziehen!
Ich bin damit primär auf die hier oft recht hirnlosen, pauschalisierten Angst-vorm-schwarzen-Mann Reaktionen auf eine spezielle Situation eingegangen.
Nach der hiesigen Rechtsauslegung mancher, müsste man meinen wir leben in einem Polizeistaat ohne jegliche verfassungsrechtlich geschützten Freiheitsrechte und das ist definitiv nicht der Fall. Man muss sich nicht jeden Scheiss gefallen lassen - auch als WBK Besitzer hat man Rechte.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: So 2. Feb 2025, 16:32
von chrtha
Flying Dog hat geschrieben: So 2. Feb 2025, 16:28
Davon gehe ich aus und das ist jedenfalls vorzuziehen!
Ich bin damit primär auf die hier oft recht hirnlosen, pauschalisierten Angst-vorm-schwarzen-Mann Reaktionen auf eine spezielle Situation eingegangen.
Nach der hiesigen Rechtsauslegung mancher, müsste man meinen wir leben in einem Polizeistaat ohne jegliche verfassungsrechtlich geschützten Freiheitsrechte und das ist definitiv nicht der Fall. Man muss sich nicht jeden Scheiss gefallen lassen - auch als WBK Besitzer hat man Rechte.
Fully agree.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: So 2. Feb 2025, 16:36
von gewo
Weiss ja ned in welche richtung das gemeint ist.
Aber meine anmerkungen stammen zu 95% aus dem ris
Somit also vwgh erkenntnisse
Wie auchimmer du das dann mit deinen „verfassungsrechtlich geschützen freiheitsrechten“ in einklang bringen möchtest oder nicht
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: So 2. Feb 2025, 16:49
von Flying Dog
Ich lass mein Kind in einer der genannten Situationen jedenfalls nicht irgendwo links liegen, nur weil einer Tresor schauen kommt und ich würde dir dringenst empfehlen, selbst ebenfalls nicht dazu zu raten! Paragraphenreiterei hin oder her, existiert auch noch das echte Leben und da wirds dann verdammt schnell verdammt fahrlässig.
Zum besseren Verständnis vl mal bei jemandem mit Kleinkind vorbeischauen und einen vollen Tag zusammen verbringen. Mit allen Höhen und Tiefen.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: So 2. Feb 2025, 16:58
von phaesun
Finds ja spannend wie man sich hier zu fiktiven Szenarien echauffiert
Erstens wird wohl kein Organ der Exekutive auf einer Überprüfung bestehen wenn nicht Gefahr im Verzug ist. Dass ein Kleinkind Aufmerksamkeit erfordert wird jeder verstehen ohne selbst eines haben zu müssen.
Und falls doch gibt es dazu wie schon zitiert: "Die Überprüfung ist ohne jegliche nicht unumgänglich nötige Belästigung oder Störung des Betroffenen vorzunehmen."
Man kann sich über vieles aufregen. Muss man aber nicht.
Edit: meine pers. Erfahrungen mit der Exekutive im Rahmen meiner waffenrechtlichen Angelegenheiten waren stets von Höflichkeit und Respekt geprägt.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: So 2. Feb 2025, 17:01
von Flying Dog
Du hast es wenigstens verstanden. Wenn ich auf ein alles andere als weit hergeholte Darstellung aber eine standard "dann-wird-dir-die-WBK-entzogen" Meldung bekomm, krieg ich halt Schädelweh und manchmal beiß ich dann.
edit: Im übrigen ist das Szenario nicht ganz so fiktiv, sondern hat sich erst kürzlich bei einem Freund mit 2jähriger ähnlich abgespielt. Alles gut, sie kamen an einem anderen Tag wieder, als beide Elternteile da waren. Kein Rechtstreit.
Man muss nicht immer hupfen und buckeln nur weil die "Obrigkeit" zugegen ist - das waren meine Eingangsworte.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: So 2. Feb 2025, 18:50
von gewo
Flying Dog hat geschrieben: So 2. Feb 2025, 16:49
Ich lass mein Kind in einer der genannten Situationen jedenfalls nicht irgendwo links liegen, nur weil einer Tresor schauen kommt und ich würde dir dringenst empfehlen, selbst ebenfalls nicht dazu zu raten! Paragraphenreiterei hin oder her, existiert auch noch das echte Leben und da wirds dann verdammt schnell verdammt fahrlässig.
Keine ahnung was dich da reitet.
Lies einfach nochmal was ich geschrieben habe
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: So 2. Feb 2025, 19:40
von Flying Dog
Nichts für ungut, aber das lässt doch relativ wenig Auslegungsspielraum.
Ich glaube nicht, das es Sinn hat, das weiterzudiskutieren.
So manche Lebenssituation lässt sich nicht pauschal mit einem RIS Auszug beantworten.
gewo hat geschrieben: So 2. Feb 2025, 10:03
Für den Fall, dass man angetroffen wird für die Verwahrungüberprüfung gibt es laut Vwgh eine umfassende Mitwirkungspflicht.
Eine Ablehnung der Überprüfung gilt für die Behörde als Nachweis dafür dass die Waffen nicht ordnungsgemäß verwahrt sind.
Führt, wie beschrieben zum Entzug des Waffen Dokuments.
gewo hat geschrieben: So 2. Feb 2025, 16:36
Weiss ja ned in welche richtung das gemeint ist.
Aber meine anmerkungen stammen zu 95% aus dem ris
Somit also vwgh erkenntnisse
Wie auchimmer du das dann mit deinen „verfassungsrechtlich geschützen freiheitsrechten“ in einklang bringen möchtest oder nicht
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: So 2. Feb 2025, 19:49
von AUG-andy
Kann im Grunde es doch jeder handhaben wie er will.
Auch mit eventuellen Konsequenzen.
(nicht anders hat der Gerhard geschrieben)
Die einen sehen das entspannt, die anderen machen daraus ein Drama wenn das Kind ein paar Minuten in der Krabbelstube allein sitzen muss.
Früher wurde so etwas mit Hausverstand geregelt.
Sieht man ja bei der heutigen Generation von Helikopter-Eltern die ihre Sprösslinge keine Minute aus den Augen lassen vor lauter Angst es könnte ihnen was passieren.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: So 2. Feb 2025, 20:04
von fast12
Der Bereich hier hat halt den Namen "Waffenrecht" nicht "Lebenssituationen" oder " Hausverstand"

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: So 2. Feb 2025, 20:40
von gewo
Flying Dog hat geschrieben: So 2. Feb 2025, 19:40
Nichts für ungut, aber das lässt doch relativ wenig Auslegungsspielraum.
Ich glaube nicht, das es Sinn hat, das weiterzudiskutieren.
So manche Lebenssituation lässt sich nicht pauschal mit einem RIS Auszug beantworten.
gewo hat geschrieben: So 2. Feb 2025, 10:03
Für den Fall, dass man angetroffen wird für die Verwahrungüberprüfung gibt es laut Vwgh eine umfassende Mitwirkungspflicht.
Eine Ablehnung der Überprüfung gilt für die Behörde als Nachweis dafür dass die Waffen nicht ordnungsgemäß verwahrt sind.
Führt, wie beschrieben zum Entzug des Waffen Dokuments.
gewo hat geschrieben: So 2. Feb 2025, 16:36
Weiss ja ned in welche richtung das gemeint ist.
Aber meine anmerkungen stammen zu 95% aus dem ris
Somit also vwgh erkenntnisse
Wie auchimmer du das dann mit deinen „verfassungsrechtlich geschützen freiheitsrechten“ in einklang bringen möchtest oder nicht
Du bist offenbar noch nicht oft vor gericht gestanden. Was im RIS steht ist basis fuer das wonach gerichte urteilen.
Mit menschenverstand oder gerechtigkeit hat das nichts zu tun.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: So 2. Feb 2025, 20:54
von Michl9mm
Man könnte auch bei einer Verkehrskontrolle den Alko Test verweigern, weil das Kind am Rücksitz weint.
Viel Spaß……
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: So 2. Feb 2025, 21:09
von gewo
Es gibt gründe warum man eine überprüfung zum betreffenden zeitpunkt ablehnen darf.
Es müssen wesentliche in der person oder der prüfung gelegene gründe sein.
„Schon im bett“ zu sein ist offenbar nicht ausreichend, das wissen wir.
Es gibt auch menge anderer gründe die bisher nicht ausreichend waren.
Einfach im RIS nachlesen