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Re: Frust und Ärger thread

Verfasst: Di 16. Okt 2012, 10:34
von BigBen
Bissl schizophrene Rechtslage, aber es scheint tatsächlich so zu sein. Wie von hungarus bereits festgestellt, man lernt nie aus...

Re: Frust und Ärger thread

Verfasst: Di 16. Okt 2012, 10:39
von gewo
hi

@yoda:
das was du postest ist gesetzestext
der ist recht interessant, aber auf was es in der praxis ankommt ist die gueltige judikatur

also das wie die rechtssprechung entscheidet

ist in der STVO und im KFG genauso wie im waffenrecht
die kenntnis des gesetzesstextes bringt dich ned weiter

du musst die entsprechenden verordnungen kennen (das ist leicht)
und die erlaesse dazu (das ist schwer, denn die sind eigentlich nicht oeffentlich)

vor allem musst du die aktuellen OGH entscheidungen und die rechtssaetze dazu kennen

dann weisst du was rechtens ist und was nicht

und das ganze ist auch noch in der zeitlichen entwicklung zu sehen
denn die beurteilungen durch das gericht aendern sich auch manchmal

genau der fall mit wegfahren von der kreuzung und dann ploetzlich wieder bremsen wird im grosstadt- kolonnen-verkehr dzt zb als klarer fehler des voranfahrenden gewertet (wenn es fuer das bremsen keinen erkennbaren grund gab) und der voranfahrende hat erhebliche teilverschuld wenn nicht gar volles verschulden.
ausserhalb vom kolonnenverkehr gilt das wieder nur eingeschraenkt, in einem kleinen dorf des nachts ohne verkehrsaufkommen wird der auffahrende auf seinem schaden sitzenbleiben ..

der aktuellste fall - aus 2012 - den ich gefunden habe:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... 1G0000_000
fuchs gegen VW bus T4
66% verschulden fuer den vollbremsenden VW fahren
33% verschulden fuer den aufgefahrenen motorradfahrer (zu geringer abstand, zu hohe geschwindigkeit)

der rechtssatz dazu aus dem RIS:

OGH
Rechtssatz
RS0074266
Geschäftszahl
2Ob13/78; 2Ob212/78; 2Ob109/82; 8Ob274/82; 7Ob307/00y; 2Ob229/11g
Entscheidungsdatum
09.02.1978
Norm
StVO §18 Abs1
StVO §21 Abs1
Rechtssatz
Die Verkehrssicherheit erfordert unter gewissen Umständen zur Vermeidung der Gefahr eines Auffahrunfalles die Abstandnahme von einer plötzlichen Vollbremsung auch unter Inkaufnahme des Überfahrens eines Kleintiers (hier: Katze).
Entscheidungstexte

2 Ob 13/78
Entscheidungstext OGH 09.02.1978 2 Ob 13/78
2 Ob 212/78
Entscheidungstext OGH 16.01.1979 2 Ob 212/78
Vgl; Beisatz: Hund ist kein Kleintier, daher Bremsung. (T1) Veröff: ZVR 1979/219 S 274 = VersR 1979,876
2 Ob 109/82
Entscheidungstext OGH 11.05.1982 2 Ob 109/82
Beisatz: Wesentlich ist die Größe des Tieres, hier: Eichhörnchen. (T2) Veröff: ZVR 1983/4 S 14
8 Ob 274/82
Entscheidungstext OGH 16.12.1982 8 Ob 274/82
Beisatz: Dies gilt nicht, wenn mehrere Kleintiere (hier: Fasane) die Fahrbahn überqueren, weil hier die Gefahr der Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit (durch zu befürchtende erhebliche Schäden am Fahrzeug) besteht. (T3) Veröff: ZVR 1983/193 S 247

es geht also um die groesse

katze, marder, eichhoernchen, hase, fuchs, kleinhund ect muss ueberfahren werden

gebremst darf werden fuer voegel, gruppen von kleintieren und alles ab einem klein-mittelgrossen hund sowie natuerlich fuer reh ect

Re: Frust und Ärger thread

Verfasst: Di 16. Okt 2012, 10:43
von slasher
wie groß ist ein mittelgroßer hund?

Re: Frust und Ärger thread

Verfasst: Di 16. Okt 2012, 10:45
von gewo
slasher hat geschrieben:wie groß ist ein mittelgroßer hund?


auslegungssache

wenn er nicht groesser als ein ausgewachsener fuchs oder hase ist dann ist es jedenfalls noch ein kleiner ...

Re: Frust und Ärger thread

Verfasst: Di 16. Okt 2012, 10:47
von hungarus_old
Ich finde diese neue Erkenntnis zwar arg, ändert aber nichts an meiner fahweise: Gebremst wird bei Tieren die nicht unter der Stoßstange bleiben (Die ned über aus Auto drüberfliegen) oder wenn die situation das zulässt (auch ausweichen).

Ich wickel mich aber sicher nicht für ein Igel um einen Baum. Genausowenig Halte ich bei Rehen mit Vollgas drauf zu.

Re: Frust und Ärger thread

Verfasst: Di 16. Okt 2012, 10:53
von gewo
hi

die STVO ist immer wieder lustig

eigentlich ist der dauerbrenner im RIS ja das reissverschlusssystem beim einordnen
der ja im vollen widerspruch zur fahrspurregelung steht

da erleben so viele leut ihre blauen wunder

und zwar in beide richtungen

die reissverschluss-enthusiasten sind oft bass erstaunt bei wievielen faellen das reissverschlussystem denn eigentlich eben NICHT anwendbar ist

und wenig ueberraschend staunt der rest der lenker darueber dass sie ggf. beim reissverschlussystem auf der eigenen fahrspur ploetzlich im nachrang sind (es handelt sich beim RVS um eine vorrangregel ..)

die erkenntnis kostet dann meistens viel geld ...

Re: Frust und Ärger thread

Verfasst: Di 16. Okt 2012, 11:22
von Teal'c
weil grad vorhin Igel erwähnt wurde...

hab vor was weiss ich vielen Jahren mal spät Nachts einen Igel überfahren. Hab ihn leider erst zu spät in der Dunkelheit gesehen. Daheim in der Garage seh ich am linken Vorderreifen seitlich im Reifen drin Reste von den Igel Stacheln. Denk mir nix dabei und zupf die aus der Reifenwand.

Am nächsten Tag dann die Überraschung, der Reifen war platt! :shock: Das war die späte Rache des Igels!! :!: :mrgreen:

Re: Frust und Ärger thread

Verfasst: Di 16. Okt 2012, 12:41
von Varminter
gewo hat geschrieben:hi

@yoda:
das was du postest ist gesetzestext
der ist recht interessant, aber auf was es in der praxis ankommt ist die gueltige judikatur

also das wie die rechtssprechung entscheidet

ist in der STVO und im KFG genauso wie im waffenrecht
die kenntnis des gesetzesstextes bringt dich ned weiter

du musst die entsprechenden verordnungen kennen (das ist leicht)
und die erlaesse dazu (das ist schwer, denn die sind eigentlich nicht oeffentlich)

vor allem musst du die aktuellen OGH entscheidungen und die rechtssaetze dazu kennen

dann weisst du was rechtens ist und was nicht

und das ganze ist auch noch in der zeitlichen entwicklung zu sehen
denn die beurteilungen durch das gericht aendern sich auch manchmal

genau der fall mit wegfahren von der kreuzung und dann ploetzlich wieder bremsen wird im grosstadt- kolonnen-verkehr dzt zb als klarer fehler des voranfahrenden gewertet (wenn es fuer das bremsen keinen erkennbaren grund gab) und der voranfahrende hat erhebliche teilverschuld wenn nicht gar volles verschulden.
ausserhalb vom kolonnenverkehr gilt das wieder nur eingeschraenkt, in einem kleinen dorf des nachts ohne verkehrsaufkommen wird der auffahrende auf seinem schaden sitzenbleiben ..

der aktuellste fall - aus 2012 - den ich gefunden habe:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... 1G0000_000
fuchs gegen VW bus T4
66% verschulden fuer den vollbremsenden VW fahren
33% verschulden fuer den aufgefahrenen motorradfahrer (zu geringer abstand, zu hohe geschwindigkeit)

der rechtssatz dazu aus dem RIS:

OGH
Rechtssatz
RS0074266
Geschäftszahl
2Ob13/78; 2Ob212/78; 2Ob109/82; 8Ob274/82; 7Ob307/00y; 2Ob229/11g
Entscheidungsdatum
09.02.1978
Norm
StVO §18 Abs1
StVO §21 Abs1
Rechtssatz
Die Verkehrssicherheit erfordert unter gewissen Umständen zur Vermeidung der Gefahr eines Auffahrunfalles die Abstandnahme von einer plötzlichen Vollbremsung auch unter Inkaufnahme des Überfahrens eines Kleintiers (hier: Katze).
Entscheidungstexte

2 Ob 13/78
Entscheidungstext OGH 09.02.1978 2 Ob 13/78
2 Ob 212/78
Entscheidungstext OGH 16.01.1979 2 Ob 212/78
Vgl; Beisatz: Hund ist kein Kleintier, daher Bremsung. (T1) Veröff: ZVR 1979/219 S 274 = VersR 1979,876
2 Ob 109/82
Entscheidungstext OGH 11.05.1982 2 Ob 109/82
Beisatz: Wesentlich ist die Größe des Tieres, hier: Eichhörnchen. (T2) Veröff: ZVR 1983/4 S 14
8 Ob 274/82
Entscheidungstext OGH 16.12.1982 8 Ob 274/82
Beisatz: Dies gilt nicht, wenn mehrere Kleintiere (hier: Fasane) die Fahrbahn überqueren, weil hier die Gefahr der Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit (durch zu befürchtende erhebliche Schäden am Fahrzeug) besteht. (T3) Veröff: ZVR 1983/193 S 247

es geht also um die groesse

katze, marder, eichhoernchen, hase, fuchs, kleinhund ect muss ueberfahren werden

gebremst darf werden fuer voegel, gruppen von kleintieren und alles ab einem klein-mittelgrossen hund sowie natuerlich fuer reh ect



+ 1

Danke, das war sehr informativ.

Ich hatte es im Hinterkopf, dass man für kleine Viecherl nicht bremsen darf, aber so genau wusste ich es auch nicht.

Wenn einer der Tierfreaks diese Aufkleber oben hat: "Ich bremse auch für Tiere", dann sollte er sie im Falle des Auffahrchrashes wohl besser schnell abkratzen... :lol:

Re: Frust und Ärger thread

Verfasst: Di 16. Okt 2012, 13:00
von Freitag
Drüberfahren und:
Youtube - Food for Louis

Re: Frust und Ärger thread

Verfasst: Di 16. Okt 2012, 13:54
von Jokerface
Forum gesartet, in suchmschienen eingetragen, 2 Wochen später fällt mir auf das google u.s.w. keine leserechte haben... >_< *gegen die wand renn*

Re: Frust und Ärger thread

Verfasst: Di 16. Okt 2012, 14:13
von Varminter
Freitag hat geschrieben:Drüberfahren und:
Youtube - Food for Louis



Naja, Fallwild von der Strasse würde ich nicht unbedingt zum Verzehr empfehlen, weil es durch die massiven inneren Verletzungen zur schnellen bakteriellen Verunreinigung des Fleisches kommt.

Anderseits: das scheint ein Grauhörnchen zu sein und dessen kulinarische Verwertung findet zunehmend wieder Anhänger.

So kann man es professioneller machen:

Eichhörnchen Honig Spieß

Zutaten:
1 Eichhörnchen, Grauhörnchen (Sciurus carolinensis)
4 Esslöffel Waldhonig
1 Teelöffel Salz
1 Teelöffel Pfefferpulver, weiss
2 Esslöffel Pflaumenwein
1 Orange

Zubereitung:

Das Eichhörnchen nach dem Töten aufbrechen und sauber ausnehmen. Dann das Fell an den Fesseln lösen und gegen den Strich vom Tier abziehen. (Also dem Eichhörnchen im wahrsten Sinne des Wortes, das Fell über die Ohren ziehen.) Nun eine Orange filetieren und als Füllung in das Tier stopfen, dann den Bauch grob vernähen. Nun das Eichhörnchen der Länge nach auf einen Grillspieß spießen und unter ständigem Drehen grillen. Eine Marinade aus dem Honig, Wein, Pfeffer, Salz rühren und den Hörnchenspieß immer wieder damit einpinseln.

Re: Frust und Ärger thread

Verfasst: Di 16. Okt 2012, 14:18
von gunwitch
Varminter hat geschrieben:Naja, Fallwild von der Strasse würde ich nicht unbedingt zum Verkehr empfehlen,


Nein, kommt glaub ich nicht so gut .... :mrgreen:

Re: Frust und Ärger thread

Verfasst: Di 16. Okt 2012, 14:23
von buckshot
Varminter hat geschrieben:Naja, Fallwild von der Strasse würde ich nicht unbedingt zum Verkehr empfehlen,


nicht mal zum verzehr... geschweige ... :oops: :o :mrgreen:

Re: Frust und Ärger thread

Verfasst: Di 16. Okt 2012, 14:24
von Garreth81
@Varminter
und rentiert sich da die Arbeit? Das muss ja bei so einem kleinen viecherl ein ordentliches Geschicklichkeitsspiel sein. (sind die nicht auch bedenklich wegen Trichine?)
@gunwitch lol

Re: Frust und Ärger thread

Verfasst: Di 16. Okt 2012, 14:40
von Varminter
Garreth81 hat geschrieben:@Varminter
und rentiert sich da die Arbeit? Das muss ja bei so einem kleinen viecherl ein ordentliches Geschicklichkeitsspiel sein. (sind die nicht auch bedenklich wegen Trichine?)
@gunwitch lol



Reine Übungssache, wie schnell sowas verwertet wird.

Kopf ab, Schwanz ab.

Ringelschnitt um die Hinterläufe, Längschnitt über die Bauchdecke bis zum Hals, RAAATSCH und sowas ist nackig.

http://www.youtube.com/watch?v=WFkWIi_I ... re=related

Vergesst nicht, eine Wildtaube oder ein Rebhuhn zu rupfen, dauert auch und auch diese Tiere landen in der Wildküche.

Wir haben an den Saukirrungen oft genug Tauben, Häher, etc. als Mit-Fresser, da sitze ich auch öfter mit der .22subsonic einen Vormittag an und hole mir ein ein Dutzend.

Klar, einen Burger King kaufen, macht weniger Arbeit, aber weniger Spass und sowas schmeckt weit besser.

So geht´s weiter:

http://www.youtube.com/watch?v=VvmEoO8x ... re=related