Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Mi 15. Jul 2020, 11:14
Für mich zuständig ist die BH Mödling.
Für mich zuständig ist die BH Mödling.
viel behoerden im osten tragen dzt hicap Magazin + kat B selbstlader auch dann als 17/1/8 ein wenn der selbstlader erst nach dem 14.12.19 gekauft wurde
Alles klar, dann nehme ich Kontakt mit der Behörde auf und kläre das direkt.gewo hat geschrieben: Mi 15. Jul 2020, 12:03viel behoerden im osten tragen dzt hicap Magazin + kat B selbstlader auch dann als 17/1/8 ein wenn der selbstlader erst nach dem 14.12.19 gekauft wurde
magazin(e) musst du vorher besessen haben, klar ...
wie das konkret bei moedling ist weiss ich ned
Auch wenn sie 17/1/9 sind? D.h. die Unterscheidung zwischen 9/10 gibt's lediglich wegen den Kapazitäten? War mir so nicht klar, dachte ich darf die Mags jeweils nur für KW/LW verwenden, abhängig von 9/10 Meldung. Dann ist es eigentlich doch egal, wie die BH mir die einträgt?Lexman1 hat geschrieben: Mi 15. Jul 2020, 13:05 Du kannst die Glock Mag's aber ohnehin jederzeit am Stand in deiner LW verwenden!
Für die Erfassung im ZWR ist bei Z9 und Z10 Magazinen maßgeblich für welche Waffe sie hergestellt wurden. Nachdem ein Glock 33er Magazin für eine Faustfeuerwaffe hergestellt wurde, wird es als Z9 eingetragen.Piojo hat geschrieben: Do 16. Jul 2020, 08:10Auch wenn sie 17/1/9 sind? D.h. die Unterscheidung zwischen 9/10 gibt's lediglich wegen den Kapazitäten? War mir so nicht klar, dachte ich darf die Mags jeweils nur für KW/LW verwenden, abhängig von 9/10 Meldung. Dann ist es eigentlich doch egal, wie die BH mir die einträgt?Lexman1 hat geschrieben: Mi 15. Jul 2020, 13:05 Du kannst die Glock Mag's aber ohnehin jederzeit am Stand in deiner LW verwenden!
Ok, das beruhigt mich dann doch ein wenig! Vielen Dank für die Aufklärung.Yukon hat geschrieben: Do 16. Jul 2020, 09:29Für die Erfassung im ZWR ist bei Z9 und Z10 Magazinen maßgeblich für welche Waffe sie hergestellt wurden. Nachdem ein Glock 33er Magazin für eine Faustfeuerwaffe hergestellt wurde, wird es als Z9 eingetragen.Piojo hat geschrieben: Do 16. Jul 2020, 08:10Auch wenn sie 17/1/9 sind? D.h. die Unterscheidung zwischen 9/10 gibt's lediglich wegen den Kapazitäten? War mir so nicht klar, dachte ich darf die Mags jeweils nur für KW/LW verwenden, abhängig von 9/10 Meldung. Dann ist es eigentlich doch egal, wie die BH mir die einträgt?Lexman1 hat geschrieben: Mi 15. Jul 2020, 13:05 Du kannst die Glock Mag's aber ohnehin jederzeit am Stand in deiner LW verwenden!
Gegen eine Verwendung des Magazins in einem 9mm AR spricht absolut nichts, solange es auf einem behördlich genehmigten Schießstand passiert.
Nein, es gibt grundsätzlich keine gesetzliche Regelung, die dich verpflichtet dein AR15 als Kat A 17/1/8 eintragen zu lassen, nur weil du rechtmäßig passende Kat A Magazine (17/1/10) besitzt, du bist nur verpflichtet die Magazine innerhalb der Frist zu melden (oder abzugeben).Nordi hat geschrieben: Do 16. Jul 2020, 08:52 Sorry wenn ich so dumm frage aber eine Thematik hab ich noch immer nicht 100% verstanden...MUSS ich meine...zum Beispiel AR15 die Altbestand ist zu einer KAT A machen um weiterhin größere Magazine zu nutzen oder kann ich NUR die Magazine allein melden und meine Waffe KAT B belassen? Weil ich schieße nur auf behördlichen Ständen, und daheim steck ich ohnehin kein Mag an.
Danke dir ( und natürlich allen anderen ) für die genauen und klarern Antworten.Emil hat geschrieben: Fr 17. Jul 2020, 01:07Nein, es gibt grundsätzlich keine gesetzliche Regelung, die dich verpflichtet dein AR15 als Kat A 17/1/8 eintragen zu lassen, nur weil du rechtmäßig passende Kat A Magazine (17/1/10) besitzt, du bist nur verpflichtet die Magazine innerhalb der Frist zu melden (oder abzugeben).Nordi hat geschrieben: Do 16. Jul 2020, 08:52 Sorry wenn ich so dumm frage aber eine Thematik hab ich noch immer nicht 100% verstanden...MUSS ich meine...zum Beispiel AR15 die Altbestand ist zu einer KAT A machen um weiterhin größere Magazine zu nutzen oder kann ich NUR die Magazine allein melden und meine Waffe KAT B belassen? Weil ich schieße nur auf behördlichen Ständen, und daheim steck ich ohnehin kein Mag an.
Deine Pflicht: Meldung oder Abgabe (Verzicht) der Magazine bei der zuständigen Behörde innerhalb der 2 Jahres Frist.
Dein Rechtsanspruch: Du darfst die Magazine behalten; und - sofern du eine passende Waffe vor dem Stichtag hast - dann hast du einen zusätzlichen Rechtsanspruch auf eine Umwandlung der Waffe in Kat A, damit du sie weiter verwenden kannst wie bisher (z.B. das AR15 mit 30er Magazin angesteckt zum Selbstschutz zu Hause bereit halten wenn man nur diese eine Waffe hat und auch keine 10er Magazine besitzt).
Hintergrund war, dass niemand durch die neue Regelung Rechte hinsichtlich seines zum Stichtag rechtmäßig besessenen Waffenbestandes verlieren soll, eine Verpflichtung das eingeräumte Recht annehmen zu müssen ist aber nirgendwo (Erläuterungen ect.) vorgesehen. Die Wahl muss einem schon aus einem anderen Grund gelassen werden: Auf einen Kat B Platz kannst du bei Verkauf deines AR15 eine Pistole, einen Revolver, eine UHR-Flinte ect. kaufen - das geht bei einem Kat A Platz für ein AR15 (17/1/8) dann nicht mehr, den kann man bei Verkauf des AR15 nur wieder mit einem Selbstlader (Langwaffe) belegen aber mit nichts anderem.
Da die Behörden teilweise aber scheinbar sehr darauf eingeschult wurden den Bürgern ja ihre Kat A Plätze für Pistolen oder Selbstlader zu geben (was an sich ja gut ist) würde ich in deinem Fall empfehlen, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass du auf deinen zusätzlichen Rechtsanspruch, dein AR15 in eine Kat A Waffe umwandeln zu lassen, ausdrücklich verzichtest und dir bewusst ist, dass du damit die Magazine zu Hause nicht mehr an die Waffe anstecken darfst.
Danke dir Andy. Bin ja gespannt wie meine Kontrolle dann verlaufen wird. Weil bei der letzten haben sie nur in den Schrank geschaut und gesagt " Aha...3 Gewehre...2 Pistolen...Zahlencode für den Schrank kennen nur sie? ja? gut...schaut sauber aus, servus".AUG-andy hat geschrieben: Fr 17. Jul 2020, 08:16 Ich hätte aber noch eine letzte Frage : Entstehen womöglich Nachteile für mich eine KAT A Waffe zu haben? Ich hab gehört das dann die Verwahrungskontrolle durch die Behörden viel viel Strenger und genauer sind und selbst die kleinsten Dinge die bei KAT B Verwahrung völlig unbeachtet bleiben würden hier einen in Teufels Küche bringen können...
Das ganz allein von den kontrollierenden Beamten abhängig.
Da gibt's keine einheitlichen Regelungen.
Einige wollen die Waffe und Nummer ganz genau kontrollieren, anderen wiederum genügt ein Blick auf den verschlossenen Tesor bei der Kontrolle. Die wollen nur schnell wieder weg ohne die Waffen zu sehen. Alles selbst erlebt bei mir und meiner Lebensgefährtin. Aussage des Beamten : Ist alles gleich wie vor 5 Jahren? JA Dann danke und auf Wiedersehen.