Seite 57 von 63
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Fr 24. Jul 2020, 10:56
von Steyrer
diver99 hat geschrieben: Fr 24. Jul 2020, 10:16
bino71 hat geschrieben: Fr 24. Jul 2020, 08:02
Glock_HH hat geschrieben: Do 23. Jul 2020, 20:27
Ok, vielen dank schon mal.
Aber eben wie soll ich nachweisen das ich die Magazine schon vor dem 14.12.2019 gehabt habe? Rechnung hab ich keine mehr aber ist das nicht eh irgendwie logisch weil ab dem 14.12.2019 wird man die ja nicht mehr kaufen können ohne WBK Eintrag.
Natürlich hat man und kann man nach dem 14.12. Magazine kaufen.
Legal aber nur mit der entsprechenden Bewilligung!
Red mit Deiner BH, meistens ist es einfach, falls sie Besonderheiten wollen, kannst es versuchen umzusetzen oder den Rechtsweg gehen.
(Beitrag durch die Moderation editiert)
Er meinte einen Magazinkauf auf legalem Weg.
Es wird immer wieder Leute geben die illegal handeln. Ich verbiete mir Diskussionen darüber dass ich illegal handeln würde. Ich haue keinem Bundesheerler eine mit dem Prügel über den Kopf und klaue ihm ein Magazin, importiere keine verbotenen Waffen, stelle auch keine verbotene Waffen her...
Vorher möchte ich die Gründe für einen begründeten Anfangsverdacht sehen und keine Unterstellungen - Ende Thema. Meldung abgeben und Bescheid bitte (oder ein offizelles Straf- oder Verwaltungsverfahren)
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Fr 24. Jul 2020, 11:04
von diver99
Steyrer hat geschrieben: Fr 24. Jul 2020, 10:56
diver99 hat geschrieben: Fr 24. Jul 2020, 10:16
bino71 hat geschrieben: Fr 24. Jul 2020, 08:02
Natürlich hat man und kann man nach dem 14.12. Magazine kaufen.
Legal aber nur mit der entsprechenden Bewilligung!
Red mit Deiner BH, meistens ist es einfach, falls sie Besonderheiten wollen, kannst es versuchen umzusetzen oder den Rechtsweg gehen.
(Beitrag durch die Moderation editiert)
Er meinte einen Magazinkauf auf legalem Weg.
Es wird immer wieder Leute geben die illegal handeln. Ich verbiete mir Diskussionen darüber dass ich illegal handeln würde. Ich haue keinem Bundesheerler eine mit dem Prügel über den Kopf und klaue ihm ein Magazin, importiere keine verbotenen Waffen, stelle auch keine verbotene Waffen her...
Vorher möchte ich die Gründe für einen begründeten Anfangsverdacht sehen und keine Unterstellungen - Ende Thema. Meldung abgeben und Bescheid bitte (oder ein offizelles Straf- oder Verwaltungsverfahren)
....
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Fr 24. Jul 2020, 11:11
von bino71
Steyrer hat geschrieben: Fr 24. Jul 2020, 10:56
Es wird immer wieder Leute geben die illegal handeln. Ich verbiete mir Diskussionen darüber dass ich illegal handeln würde. Ich haue keinem Bundesheerler eine mit dem Prügel über den Kopf und klaue ihm ein Magazin, importiere keine verbotenen Waffen, stelle auch keine verbotene Waffen her...
Vorher möchte ich die Gründe für einen begründeten Anfangsverdacht sehen und keine Unterstellungen - Ende Thema. Meldung abgeben und Bescheid bitte (oder ein offizelles Straf- oder Verwaltungsverfahren)
Was schreibst Du für einen Stuss zusammen?
Du bist weder der Threadhersteller, noch hast Du Dich an diesem Thema beteiligt noch warst Du derjenige, der Fragen gestellt hat?
Klär mich mal auf über Deine geistige Verworrenheit?
Die 2te Kennung von GlockHH?
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Fr 24. Jul 2020, 11:32
von Steyrer
bino71 hat geschrieben: Fr 24. Jul 2020, 11:11
Steyrer hat geschrieben: Fr 24. Jul 2020, 10:56
Es wird immer wieder Leute geben die illegal handeln. Ich verbiete mir Diskussionen darüber dass ich illegal handeln würde. Ich haue keinem Bundesheerler eine mit dem Prügel über den Kopf und klaue ihm ein Magazin, importiere keine verbotenen Waffen, stelle auch keine verbotene Waffen her...
Vorher möchte ich die Gründe für einen begründeten Anfangsverdacht sehen und keine Unterstellungen - Ende Thema. Meldung abgeben und Bescheid bitte (oder ein offizelles Straf- oder Verwaltungsverfahren)
Was schreibst Du für einen Stuss zusammen?
Du bist weder der Threadhersteller, noch hast Du Dich an diesem Thema beteiligt noch warst Du derjenige, der Fragen gestellt hat?
Klär mich mal auf über Deine geistige Verworrenheit?
Die 2te Kennung von GlockHH?
???
Manche BHs fordern Rechnungen. Der Grund dazu wird sein, dass sie illegales Verhalten unterstellen.
Ich würde mir dies nicht unterstellen lassen und die BH kann den Rechtsweg beschreiten dh. ein Verfahren einleiten wenn sie einen begründeten Anfangsverdacht haben. Das habe ich geschrieben.
Ich wusste gar nicht dass ich dich fragen muss ob ich etwas schreiben darf... Ich empfehle mehr emotionale Gelassenheit.
Und übrigens, ich habe keinen 2. Account.
Aber eigentlich ist mir die Zeit zu schade auf solchem Niveau zu diskutieren, dh du brauchst mir nicht zu antworten.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Fr 24. Jul 2020, 11:44
von abactus
das mit den rechnungen war glaub ich u.a. die BH Korneuburg.
allerdings haben die sich scheinbar wieder entspannt.
zumindest bei meinem letzten telefonat mit einem SB dort war von rechnungen keine rede mehr.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Fr 24. Jul 2020, 13:14
von KGR84
Frage für einen Bekannten:
Er besitzt keine Z7/8 Waffen, jedoch eine WBK mit anderen Waffen und unter anderem eine Kat C Waffe auf die ein Z10 passt (ISSC PAR223).
Ist es so korrekt: Z10 muss gemeldet werden, wird auf WBK eingetragen und er darf sie dann in seiner Kat C verwenden, die auch Kat C bleibt wenn das Z10 angesteckt ist?
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Fr 24. Jul 2020, 14:10
von fast12
KGR84 hat geschrieben: Fr 24. Jul 2020, 13:14
Frage für einen Bekannten:
Er besitzt keine Z7/8 Waffen, jedoch eine WBK mit anderen Waffen und unter anderem eine Kat C Waffe auf die ein Z10 passt (ISSC PAR223).
Ist es so korrekt: Z10 muss gemeldet werden, wird auf WBK eingetragen und er darf sie dann in seiner Kat C verwenden, die auch Kat C bleibt wenn das Z10 angesteckt ist?
Genau so.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Di 28. Jul 2020, 13:00
von spareribs
Habe die Ehre ! Selbst ich als alter Saftsack blicke trotz Internet nicht durch …
Mein Bruder hat eine Glock 17, gekauft 2015 und inzwischen dank des neuen Waffengesetzes 2020 ein Glock 34 , ein Glock 19, ein Glock 26 als Wechselsystem gekauft und registriert..... jetzt hat er noch einige GLOCK 33iger Mags 9mm und möchte sie natürlich melden, als braver ( ?) Bürger …………..Frage: werden dann bei Meldung die ganzen Wechselsysteme auch Kat A ? , derzeit sind sie ja als Kat B eingetragen
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Di 28. Jul 2020, 18:44
von Yukon
spareribs hat geschrieben: Di 28. Jul 2020, 13:00
Habe die Ehre ! Selbst ich als alter Saftsack blicke trotz Internet nicht durch …
Mein Bruder hat eine Glock 17, gekauft 2015 und inzwischen dank des neuen Waffengesetzes 2020 ein Glock 34 , ein Glock 19, ein Glock 26 als Wechselsystem gekauft und registriert..... jetzt hat er noch einige GLOCK 33iger Mags 9mm und möchte sie natürlich melden, als braver ( ?) Bürger …………..Frage: werden dann bei Meldung die ganzen Wechselsysteme auch Kat A ? , derzeit sind sie ja als Kat B eingetragen
Nachdem das Konzept der Basiswaffe gestorben ist, gibt es keine Verknüpfung der drei Wechselsysteme zur G17.
Und die Wechselsysteme werden, so wie jede andere Waffe auch, nur dann Kat A, wenn ein großes Magazin eingesetzt ist.
Daher werden die Wechselsysteme wohl als Kat B im ZWR weitergeführt.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Mi 29. Jul 2020, 16:27
von Glock_HH
bino71 hat geschrieben: Fr 24. Jul 2020, 11:11
Steyrer hat geschrieben: Fr 24. Jul 2020, 10:56
Es wird immer wieder Leute geben die illegal handeln. Ich verbiete mir Diskussionen darüber dass ich illegal handeln würde. Ich haue keinem Bundesheerler eine mit dem Prügel über den Kopf und klaue ihm ein Magazin, importiere keine verbotenen Waffen, stelle auch keine verbotene Waffen her...
Vorher möchte ich die Gründe für einen begründeten Anfangsverdacht sehen und keine Unterstellungen - Ende Thema. Meldung abgeben und Bescheid bitte (oder ein offizelles Straf- oder Verwaltungsverfahren)
Was schreibst Du für einen Stuss zusammen?
Du bist weder der Threadhersteller, noch hast Du Dich an diesem Thema beteiligt noch warst Du derjenige, der Fragen gestellt hat?
Klär mich mal auf über Deine geistige Verworrenheit?
Die 2te Kennung von GlockHH?
Ok, ich versteh jetzt zwar nicht genau worum es bei der hitzigen Diskussion geht aber ich für meinen Teil hab nur Fragen gestellt in Bezug auf die Meldung weil ich mir nicht Sicher war ob ich das richtig verstanden habe.
Wenn da was missverstanden oder falsch interpretiert worden ist tut es mir leid.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Mi 29. Jul 2020, 16:57
von gewo
Joewood hat geschrieben: Fr 25. Okt 2019, 17:15
Das würde also heißen, dass jeder, der ein 20+ oder 10+ mag daheim hat, mittelfristig eine neue WBK braucht, wenn er die passende Waffe ebenfalls dazu hat?
Auch dann wenn er keine dazu hat
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Do 30. Jul 2020, 00:09
von KGR84
Kann ich eigentlich noch (legal natürlich) meinen Altbestand (Magazine) verkaufen? Wenn ja was für Voraussetzung müssen Käufer/Verkäufer erfüllen?
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Do 30. Jul 2020, 08:46
von AUG-andy
KGR84 hat geschrieben: Do 30. Jul 2020, 00:09
Kann ich eigentlich noch (legal natürlich) meinen Altbestand (Magazine) verkaufen? Wenn ja was für Voraussetzung müssen Käufer/Verkäufer erfüllen?
Eine Möglichkeit
Weil derzeit noch nicht wirklich geregelt laut Gesetz.
https://www.waffengebraucht.at/zubehoer ... ss--172179
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Do 30. Jul 2020, 10:30
von Woyzeck
Darf man seinen Altbestand an HiCaps eigentlich noch bis zum Ende der Registrierpflicht nutzen, selbst wenn die WBK bisher noch nicht diesbezüglich erweitert wurde ? Nur auf einem behördlich genehmigten Schießplatz ?
Faktisch bedeutet die neue gesetzliche Lage ja, dass man am Schießstand auf seine Magazine aufpassen muss, als wären sie Kat A Waffen, d.h. einfach das leere Magazin wo rumliegen lassen geht nicht mehr.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Do 30. Jul 2020, 11:53
von bino71
Ja, man kann sie nutzen.