Seite 60 von 69
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:01
von Nordi
gewo hat geschrieben:Bourne hat geschrieben:Sehe ich das richtig, dass für die Erweiterung >5 nach § 23 Abs. 2 die Definition "Sportschütze" als Rechtfertigung hergenommen wird und der § 23 Abs. 2b bleibt, genauer definiert und auf 10 erhöht wird?

schau, im prinzip ist es ganz einfach:
unbekannte quelle hat geschrieben:Schusswaffen der Kategorie B:
- Waffenbesitzkarte für 0 bis 2 Schusswaffen:
„Ausübung des Schießsportes“ ausreichend,
keine Nachweise und keine Mitgliedschaft in einem Verein nötig (§ 23 Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Z. 2 WaffG)
- Erweiterung Waffenbesitzkarte von 2 auf 5 Schusswaffen:
nach 5 Jahren,
keine Nachweise und keine Mitgliedschaft in einem Verein nötig (§ 23 Abs. 2 zweiter Satz WaffG)
- Erweiterung Waffenbesitzkarte von 5 bis 10 Schusswaffen:
alle 5 Jahre 2 Stück mehr;
nur Mitgliedschaft in einem „Sportschützenverein“ erforderlich,
Verein kann auch unter 35 Mitglieder haben oder ÖSB Mitgliedsverein (§ 23 Abs. 2b WaffG)
- Mehr als 10 Schusswaffen oder früherer Zeitpunkt:
Kriterien des Sportwaffenbegriffes für Schütze und Verein (=Schießsportverein mit über 35 Mitgl.) maßgeblich (§ 11b WaffG)
Die Ausübung des Schießsports mit verbotenen Schusswaffen (halbautomatische Faustfeuerwaffen mit großem Magazin und halbautomatische Gewehre mit großem Magazin) wird mit einer Bewilligung zum Erwerb und Besitz von verbotenen Schusswaffen nur für Schießsportschützen (Verein über 35 Mitgl.) gemäß § 11b WaffG weiterhin möglich sein
Aber meine alten Magazine kann ich ja weiterhin verwenden wenn ich sie melde und die Waffe damit quasi zu einer KAT A mache, oder?
PS: Was ist jetzt eigentlich mit der möglichkeit mehr Halbautomaten zu erwerben? Gilt das weiterhin oder wurde hier was verändert? Bzw kann man ab 1.1.2019 neue HA...bsp CR308 oder MR308 kaufen oder gilt das (wenn überhaupt) erst ab 14.12.2019?
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:02
von Bourne
Darum geht's mir ja. Wer früher als alle fünf Jahre oder über 10 erweitern will, muss Sportschütze laut Definition sein. Das stand im vorigen Entwurf so nicht drin, oder?
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:03
von gewo
Nordi hat geschrieben:PS: Was ist jetzt eigentlich mit der möglichkeit mehr Halbautomaten zu erwerben? Gilt das weiterhin oder wurde hier was verändert? Bzw kann man ab 1.1.2019 neue HA...bsp CR308 oder MR308 kaufen oder gilt das ( wenn überhaupt erst ab 14.12.2019?
soweit ich die § richtig zugeordnet habe dann gilt alles zum themas HAs erst ab 14.12.2019
da werden also jetzt kistenweise garanden, molots, siagas und co in irgendwelchem lagern liegen bleiben bis nächsten dezember
wenn ich mich ned verlesen habe ...
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:04
von gewo
Bourne hat geschrieben:Darum geht's mir ja. Wer früher als alle fünf Jahre oder über 10 erweitern will, muss Sportschütze laut Definition sein. Das stand im vorigen Entwurf so nicht drin, oder?
oja
da hat sich nix geaendert
zumindestens war das immer die intention in den verhandlungen und das gabs auch schon seit monaten schriftlich
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:05
von Nordi
@Gewo: Danke für deine Einschätzung...tja...dann wird meine MR308 wohl noch auf mich warten müssen

*seufz*

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:07
von Bourne
gewo hat geschrieben:Bourne hat geschrieben:Darum geht's mir ja. Wer früher als alle fünf Jahre oder über 10 erweitern will, muss Sportschütze laut Definition sein. Das stand im vorigen Entwurf so nicht drin, oder?
oja
da hat sich nix geaendert
zumindestens war das immer die intention in den verhandlungen und das gabs auch schon seit monaten schriftlich
Im Entwurf stand:
Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports sowie das Sammeln von Schusswaffen.
Das "im Sinne des § 11b" ist dazugekommen ...
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:08
von Winston
5.1 und 5.2 soll das jetzt heißen, dass ich mir einen Lauf/Verschlusskopf für's AR beliebigen Herstellers für mein jetziges Austria AR kaufen kann, oder bleibt das wie bisher? Weil wenn die Waffen erlaub werden, sofern sie als Halbautomat gebaut werden, sind die einzelnen Teil doch auch mit eingenommen
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:10
von ratpack
ich glaube herauszulesen, dass die Erweiterung von 2 auf 5 nicht automatisch läuft sondern an drei Rechtfertiungsgründen gebunden ist:
Jagd
Sportschütze nach 11b
Sammeln
also nix mit 5 Plätze nach 5 Jahren WBK
§23 Abs 2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:13
von cas81
"Sofern auch hierfür" bezieht sich auf "unabhängig davon". "Unabhängig davon" und "eine grössere Anzahl" zieht die Grenze zu den 5 Waffen.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:17
von gewo
Winston hat geschrieben: 5.1 und 5.2 soll das jetzt heißen, dass ich mir einen Lauf/Verschlusskopf für's AR beliebigen Herstellers für mein jetziges Austria AR kaufen kann, oder bleibt das wie bisher? Weil wenn die Waffen erlaub werden, sofern sie als Halbautomat gebaut werden, sind die einzelnen Teil doch auch mit eingenommen
ab 14.12.2019 vermutlich problemfrei
aber ist halt dann ein waffenzubehoer
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:19
von McMonkey
Bourne hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Bourne hat geschrieben:Darum geht's mir ja. Wer früher als alle fünf Jahre oder über 10 erweitern will, muss Sportschütze laut Definition sein. Das stand im vorigen Entwurf so nicht drin, oder?
oja
da hat sich nix geaendert
zumindestens war das immer die intention in den verhandlungen und das gabs auch schon seit monaten schriftlich
Im Entwurf stand:
Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports sowie das Sammeln von Schusswaffen.
Das "im Sinne des § 11b" ist dazugekommen ...
Müssen dann auch noch Ergebnislisten für eine Erweiterung zwischen 5 und 10 beigebracht werden? Für Kaliber xy. Also als Sportschütze im Sinne.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:20
von gewo
Bourne hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Bourne hat geschrieben:Darum geht's mir ja. Wer früher als alle fünf Jahre oder über 10 erweitern will, muss Sportschütze laut Definition sein. Das stand im vorigen Entwurf so nicht drin, oder?
oja
da hat sich nix geaendert
zumindestens war das immer die intention in den verhandlungen und das gabs auch schon seit monaten schriftlich
Im Entwurf stand:
Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports sowie das Sammeln von Schusswaffen.
Das "im Sinne des § 11b" ist dazugekommen ...
was steht denn im 11b bitte ?
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:22
von Bourne
Und nachdem der endgültige Entwurf jetzt da ist, kann mir jemand sagen, ob ich weiterhin 30er Magazine für mein AUG kaufen darf, wenn ich jetzt ein AUG und 30er Magazine habe und melde?
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:24
von Bourne
gewo hat geschrieben:Bourne hat geschrieben:gewo hat geschrieben:
oja
da hat sich nix geaendert
zumindestens war das immer die intention in den verhandlungen und das gabs auch schon seit monaten schriftlich
Im Entwurf stand:
Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports sowie das Sammeln von Schusswaffen.
Das "im Sinne des § 11b" ist dazugekommen ...
was steht denn im 11b bitte ?
Die Definition für den Sportschützen. Stehe ich irgendwie auf der Leitung?

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:25
von gewo
Bourne hat geschrieben:Und nachdem der endgültige Entwurf jetzt da ist, kann mir jemand sagen, ob ich weiterhin 30er Magazine für mein AUG kaufen darf, wenn ich jetzt ein AUG und 30er Magazine habe und melde?
unklar
dazu musst du auf die verordnung warten
da jetzt die HA und mag geschichte als ganzer spaeter in kraft tritt als der rest kanns sogar sein dass zwei verordnungen kommen
eine zeitnahe nach dem parlamentsbeschluss damit das inkrafttreten ab 1.1.19 gesichert ist und der rest dann wann klar ist wie mann es machen will
ich habe keine plan wie die das im ZWR loesen wollen mit kat A und doch nicht Kat A und magazinen die schusswaffen(!) sind laut definition .. so ein bullshit ,...