Seite 7 von 7

Re: Jagdprüfung - was wie wo wann

Verfasst: Fr 25. Okt 2013, 19:12
von Noldi
Auf der Verband Homepage ist der Erlass des Innenministeriums online, was für einen WP für Jäger verlangt wird. Kurz: Ausgehschein, Nachweis des Abschusses eines Schalenwildes (Reh reicht also) und eine Bestätigung des Landesjagdverbandes dass du einen Bedarf hast.

Soweit zum rechtlichen. In der Realität hat das BMI die Kontrolle über die Waffenbehörden in OÖ längst verloren. Rückzuführen ist das auf einen amtsmißbräuchlichen Erlass eines mittlerweile verstorbenen Beamten beim Land. Es gab im Sommer eine Sitzung zwischen den Landesjagdverbänden und dem BMI. Rausgekommen ist auch OÖ hat den WP auszustellen. Soweit so gut, den Behörden in OÖ ist es Wurscht was das BMI sagt. Da gibt es immer noch BHs die den Antrag nicht einmal entgegennehmen und andere die in zwar mittlerweile annehmen, aber dann in eine Schublade legen und das wars dann. Deswegen gibt es jetzt seit 2-3 Monaten Gespräche mit dem BMI und dem OÖ Landesjagdverband. Tja, dann kam die Wahl und jetzt Regierungsverhandlungen, auf gut Deutsch, irgendwie geht da nichts weiter, die Politiker glauben sie hätten gerade wichtigeres zu tun.

Und solange da nichts rauskommt, spielen manche BHs in OÖ weiterhin das Spiel: Ich kenn mich nicht aus und solange mir niemand sagt was ich tun soll, gibt es keine WP.

Also je nachdem wo in OÖ du wohnst, kriegst du den WP oder halt nicht.

Kleiner Tipp am Rande: Man kann den Wohnsitz "ändern"!

Re: Jagdprüfung - was wie wo wann

Verfasst: So 27. Okt 2013, 17:41
von Z-Pat
Vielen Dank für diese ausfühliche Information! :clap:

LG, Patrick

Re: Jagdprüfung - was wie wo wann

Verfasst: So 27. Okt 2013, 23:11
von Noldi
Achja Ergänzung zum Wohnsitzändern: Man kann den Wohnsitz ändern ...... "nachdem" man die Bestätigung des LJV etc. beisammen hat. Damit dann in einem anderen Bundesland einreichen ...