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Re: Neuling hat ein paar Fragen!

Verfasst: Di 16. Apr 2013, 17:16
von Kapselpracker
Hi!
MDKrauser hat geschrieben:....Ich hab kurz was zu diesem Thema glesen, das man dann alle 5 Jahre einen Beweis erbringen MUSS über die sichere Handhabung der FFW etc, also eigentlich eh das normale Szenario das ja jeder erbringen muss für den Waffenführerschein oder? .......

Nicht 5 Jahre, 6 Monate.
Ich weiß man liest überall 5 Jahre, aber Zitat:
2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
§5. Sachgemäßer Umgang mit Waffen
(1) Im Verfahren zur Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde hat sich die Behörde davon zu überzeugen, ob der Antragsteller voraussichtlich mit Schußwaffen sachgemäß umgehen wird; dasselbe gilt anläßlich einer Überprüfung der Verläßlichkeit (§ 25 WaffG).

(2) Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen kommt neben dem Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe insbesondere die Bestätigung eines Gewerbetreibenden in Betracht, der zum Handel mit nichtmilitärischen Waffen berechtigt ist, wonach der Betroffene auch im - praktischen - Umgang mit (seinen) Waffen innerhalb des letzten halben Jahres geschult wurde.

Link: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10006074
Sollte ich mich geirrt haben, oder etwas falsch verstanden haben, kann mich sicher jemand dazu aufklären.

mfg Andi

Re: Neuling hat ein paar Fragen!

Verfasst: Di 16. Apr 2013, 18:11
von Twister
Hallo bin ebenfalls Neuling in diesem Forum!

Ich habe eigentlich nur eine Frage. Wieso dauert es bei euch in Wien so lange zwischen Antrag und Ausstellung der WBK?
Bei mir ging es relativ schnell, ca 1 Woche.
Ausserdem mir wurde abgeraten SV als Grund anzugeben denn damit dürften die OÖ Behörden Probleme haben. Ich gab nur Sportschießen an und hatte keine Probleme.

Re: Neuling hat ein paar Fragen!

Verfasst: Di 16. Apr 2013, 18:31
von rupi
Twister hat geschrieben:Hallo bin ebenfalls Neuling in diesem Forum!

Ich habe eigentlich nur eine Frage. Wieso dauert es bei euch in Wien so lange zwischen Antrag und Ausstellung der WBK?
Bei mir ging es relativ schnell, ca 1 Woche.
Ausserdem mir wurde abgeraten SV als Grund anzugeben denn damit dürften die OÖ Behörden Probleme haben. Ich gab nur Sportschießen an und hatte keine Probleme.

in Linz hat der Bearbeiter automatisch einfach SV eingetippt und 3 Tage später war die WBK schon gedruckt...

Re: Neuling hat ein paar Fragen!

Verfasst: Di 16. Apr 2013, 18:37
von Twister
Diesen Tipp bekam ich beim WFS und da ich den Antrag noch selber ausfüllen musste befolgte ich den Rat!

Re: Neuling hat ein paar Fragen!

Verfasst: Di 16. Apr 2013, 22:05
von MDKrauser
Mit Listen sind quasi Bewerbe gemeint oder?

Re: Neuling hat ein paar Fragen!

Verfasst: Di 16. Apr 2013, 22:07
von sepp
Ja - Ergebnislisten von Bewerben wo du teilgenommen hast.

lg sepp :at1:

Re: Neuling hat ein paar Fragen!

Verfasst: Di 16. Apr 2013, 22:13
von kawaz
Ja ganz genau - meine Behörde verlangt 4 pro Jahr heißt im Klartext wenn ich nach 5 Jahren bei der Überprüfung 20 Listen hab dann muss ich keinen Waffenführerschein machen

Hab einen HW7S von Arminus - geb den um 70€ her - schenkst den deiner Freundin - sie schießt mit dir und deiner Pistole GK Wettbewerbe und du mit ihr und ihren Revolver KK Wettbewerbe und außerdem ist ein Platz ihrer WBK auch belegt

Re: Neuling hat ein paar Fragen!

Verfasst: Mi 17. Apr 2013, 05:40
von Kapselpracker
woolf hat geschrieben:...Damit ist nur gemeint, dass der Waffenführerschein nicht älter als 6 Monate sein darf...

So ist es, und damit man auf der sicheren seite ist sollte man eben alle 6 Monate eine Ergebnissliste oder eine Bestätigung vorweisen können.

mfg Andi

Re: Neuling hat ein paar Fragen!

Verfasst: Mi 17. Apr 2013, 09:03
von MDKrauser
@ Twister
Du kleine Schweinszechn, reib es mir noch unter die Nase! :roll: Ich quäl mich da eh schon von Tag zu Tag und sind nichtmal 2 Wochen vergangen, mindestens 4 noch vor mir! AAAAHHHHHHHHHHH :o

@Woolf, Kapselpracker, Kawaz

Das heißt also man sollte alle 6 Monate refreshen und sich einen Stempel abholen, das entweder durch eine erneute Schulung passiert wie beim ersten Mal des WF oder eben brav durch Ergebnislisten die man vorweisen kann.
Wenn man das nicht macht dann kommt die Behörde alle 5 Jahre bei der Überprüfung drauf das man nix gemacht hat und gibt einem dann eine Frist um das nachzuholen...
Und meine Alte kann also das alles auch mit meiner angemeldeten FFW machen ohne selbst eine besitzen zu müssen.
Stimmt das so zusammengefasst?

Zum Thema Verwarung ergibt sich dann eigentlich das wir nur einen Safe brauchen oder? Selbst wenn Sie dann irgendwann eine selber kauft haben wir ja 2 und lt. WBK darf jeder einzelne auf 2 Zugriff haben (egal wem sie gehören). Erst wenn eine 3te im Spiel ist muss es getrennt auf zwei Safe's sein oder?

Wie macht ihr das mit der Muni? Wo sollte man die Lagern? Irgendwo im Kasten versteckt? Da ich nur nen kleinen Safe vorhab zu beschaffen für die FFW, wo gibt man die Muni hin bzw wie lagert man sie richtig?
Hab bei Amazon so Munikisten gesehen, wär das was? So ca. 1000 Stück kaufen, aus der Verpackung nehmen und in diese Munikisten rein. Darf man das? Muss die dann daheim auch befestigt werden wie der Safe um vor unbefugten Zugriff zu schützen?

Und darf man die auf den Schießstand mitnehmen?

Re: Neuling hat ein paar Fragen!

Verfasst: Mi 17. Apr 2013, 09:58
von pointi2009
die Behörde kommt so und so alle 5 Jahre und da wird dann entweder eine Erneuerung vom WaffenFü verlangt, oder auch Ergebnislisten innerhalb eines halben Jahres oder so.

Der Waffenführerschein ist nur 6 Monate gültig. Also wenn jemand den Schein macht und nach mehr als 6 Monaten um eine WBK ansucht, gilt der nicht mehr.

Re: Neuling hat ein paar Fragen!

Verfasst: Mi 17. Apr 2013, 10:10
von kawaz
Du kannst auch den WS jeden Monat refreshen aber deine Waffenbehörde wird sich bei dir nicht dafür bedanken - HSV Stammersdorf veranstaltet fast im Wochentakt Wettbewerbe - vier im Jahr wirst doch schaffen und die Platzierung ist der Behörde egal

Wenn ich mich nicht irre kannst du deine 2 und sie ihre 2 FW in einem Safe verwahren - da beide WBK besitzen dürfen auch beide Zugriff haben - du kannst auch mit ihren 2 Waffen zum Schießstand fahren aber dann musst du deine 2 Waffen zuhause lassen und es ist ratsam das vorübergehende Tauschgeschäft schriftlich zu notieren und von beiden Besitzern unterschreiben zulassen

Re: Neuling hat ein paar Fragen!

Verfasst: Mi 17. Apr 2013, 11:13
von MDKrauser
@Kawaz
Ich glaub nicht das man das darf, also gesamt 4 FW in einem gemeinsamen Safe, da ich als Einzelperson ja dann eigentlich Zugriff auf 4 Stück habe wo ich aber lt. WBK auf 2 Zugriff haben darf.
Am Schießplatz ist es was anderes, da darf man ja mit 100 Stück hantieren, einzig der Transport zum Schießplatz ist mir nur für 2 erlaubt.
Genauso aber die Lagerung, 2 Stück (eine von ihr, eine von mir) ist ok...ab 3 Stück muss es getrennt werden.
So hab ichs irgendwie aufgeschnappt. Ich glaub das gemeinsame verwahren von 4 Stück (wenn überhaupt da wie gesagt man nur auf 2 Zugriff haben darf) is glaub ich nur wenn man verheiratet is und beide die WBK besitzen eventuell zulässig.
Aber was weiß ich schon :D

Die Frage wegen der Muni...Wie handhabt ihr das? Darf man jetzt sagen wir mal 500 Schuss aus der Verpackung nehmen und in eine Munikiste/Alukoffer einfach eingeben und dann am Schieißplatz Stück für Stück entnehmen oder ist das nicht erlaubt? Bzw kann ich dann so eine Kiste dann einfach daheim in den Kasten stellen oder muss das auch gesichert werden?

Re: Neuling hat ein paar Fragen!

Verfasst: Mi 17. Apr 2013, 11:31
von kawaz
Hier findest eine Antwort http://forum.iwoe.at/viewtopic.php?f=13 ... =ehegatten

"WBK pflichtige" Muni würde ich nicht verstecken sondern in eine absperrbare Muni-Kiste rein tun

Wenn es nicht erlaubt wäre wie könnte man seine Magazine am Schießstand dann laden??? Ob du deine Muni in einem kleinen Alukoffer mitbringst oder einer Jausenbox und wie du deine Magazine laden tust ist einem Schießstandbetreiber egal solange du die Schießstandordnung befolgst

Re: Neuling hat ein paar Fragen!

Verfasst: Mi 17. Apr 2013, 11:40
von gewo
MDKrauser hat geschrieben:@Kawaz
Ich glaub nicht das man das darf, also gesamt 4 FW in einem gemeinsamen Safe, da ich als Einzelperson ja dann eigentlich Zugriff auf 4 Stück habe wo ich aber lt. WBK auf 2 Zugriff haben darf.


hi

gemeinsam verwahren darfst du

es gibt dazu einen erlass wo ausdruecklich auf das thema eingegangen wird

voraussetzung:
- ehefrau, verheiratet
- gemeinsamer wohnsitz

edit:
den VfgH 2978/80 der die gemeinsame verwahrung angeblich auch fuer mitbewohner zulaesst habe ich bisher nicht gefunden und daher verlasse ich mich nicht darauf
weder konnte ich im RIS die angegebene geschaeftszahl finden noch konnte ich in den jahren 1980 und 1981 entscheidungen mit dem suchbegriff "verwahrung" finden die gepasst haetten

wenn das urteil wer finden kann waere ich sehr interessiert
der user im zuerst zitierten forum der den immer wieder ins spiel bringt hat mir auf meine PNs dazu nie geantwortet, postet dort aber weiter munter dieselbe VFGH geschaeftszahl