Seite 7 von 19
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Verfasst: Fr 20. Jun 2014, 13:37
von gewo
Stickhead hat geschrieben:Bei der Online-Nachregistrierung auch? Kann mich nicht daran erinnern.
hi
bei der online nachregistrierung ist es rechtlich ja garnicht nicht moeglich, dass die waffe schon im ZWR steht
denn dann waere sie ja nach dem 30.9.2012 erworben worden ..
daher wird auf vorbesitzer gar nicht geprueft
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Verfasst: Fr 20. Jun 2014, 13:50
von gewo
IT Guy hat geschrieben:...
Muss ich den kennen? Weil im Gesetz steht
Auszug aus WaffG §33 hat geschrieben:... Der Registrierungspflichtige hat sich dem Gewerbetreibenden oder dessen Beauftragten mit einem amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen und Informationen über Kategorie, Marke, Type, Kaliber und Herstellungsnummer und gegebenenfalls den Namen des Vorbesitzers der zu registrierenden Schusswaffe bekannt zu geben. ...
und "gegebenenfalls" ist ja nicht verpflichtend.....
hi
naja,
gegebenenfalls heisst wohl, WENN das teil schon im ZWR eingetragen ist
es ist in 30% der faelle mich als haendler NICHT moeglich rauszufinden WER der vorbesitzer war, modell kannst eh vergessen weil oft ungenau und seriennummern sind oft doppelt bis zehnfach vorhanden
wenn ich zehn naganten mit der selben nummer imn ZWR finde, die du als kunde jetzt registrieren kommst ...
wie soll ich wissen WELCHEN von denen ich jetzt auf dich "umhaenge"?
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Verfasst: Fr 20. Jun 2014, 13:59
von IT Guy
Ja ok. Leuchtet ein. Wenn ich jetzt sage "vom Franz Müller" und die 10 die aufscheinen keiner bei einem Müller hinterlegt sind?
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Verfasst: Fr 20. Jun 2014, 14:52
von yoda
IT Guy hat geschrieben:Ja ok. Leuchtet ein. Wenn ich jetzt sage "vom Franz Müller" und die 10 die aufscheinen keiner bei einem Müller hinterlegt sind?
Dann hat der Hr. Müller vielleicht nichts registriert, du kannst aber trotzdem problemlos registrieren.
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Verfasst: Fr 20. Jun 2014, 15:07
von IT Guy
gewo hat geschrieben:...
wenn ich zehn naganten mit der selben nummer imn ZWR finde, die du als kunde jetzt registrieren kommst ...
Tschuldigung, i glaub i bin heut a bisserl langsam. Heißt dass, das jeder Händler, der eine Seriennummer ins ZWR eingibt, sieht wer die Waffe jetzt registriert hat? Mit Namen usw.?
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Verfasst: Fr 20. Jun 2014, 15:14
von gewo
IT Guy hat geschrieben:gewo hat geschrieben:...
wenn ich zehn naganten mit der selben nummer imn ZWR finde, die du als kunde jetzt registrieren kommst ...
Tschuldigung, i glaub i bin heut a bisserl langsam. Heißt dass, das jeder Händler, der eine Seriennummer ins ZWR eingibt, sieht wer die Waffe jetzt registriert hat? Mit Namen usw.?
hi
eben nicht
das ist ja das problem
deshalb brauche ich ja den namen
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Verfasst: So 22. Jun 2014, 10:47
von stepic
Sind Flinten-Neukäufe zu registrieren? Gilt die Freiwilligkeit nur für den Altbestand?
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Verfasst: So 22. Jun 2014, 10:51
von rupi
stepic hat geschrieben:Sind Flinten-Neukäufe zu registrieren? Gilt die Freiwilligkeit nur für den Altbestand?
ja und ja
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Verfasst: So 22. Jun 2014, 13:05
von stepic
Herzlichen Dank. Muss ich bei Käufen von privat ab Juli irgendwie überprüfen, ob der Kollege das Eisen eh brav im ZWR gemeldet hat?
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Verfasst: So 22. Jun 2014, 13:11
von gewo
stepic hat geschrieben:Herzlichen Dank. Muss ich bei Käufen von privat ab Juli irgendwie überprüfen, ob der Kollege das Eisen eh brav im ZWR gemeldet hat?
hi
der VERKÄUFER ist der der GESETZLICH VERPFLICHTET ist dir die meldebestätigung zu zeigen.
wenn er es nicht tur hat ER eine verwaltungsuebertretung begangen
du als KÄUFER machst dich aber - wie schon vorher gesagt - NICHT strafbar damit wenn du so eine waffe ankauftsund du bist auch NICHT verpflichtet eine anzeige zu erstatten (auch als haendler nicht)
PS:
nach meiner erfahrung aus den letzten wochen sind schon sehr viele waffe registriert die dzt privat verkauft werden
bei rund 2/3 der personen die zu uns kommen und sagen sie haetten die waffe jemandem abgekauft und sie ist noch nicht im ZWR registriert, ist das gegenteil der fall, die waffe ist schon eingetragen
da ich oft beide geschaeftspartner kenne stellt sich dann - oft noch hier im laden - meistens raus dass der haendler von dem die waffe zwischen oktober 2012 und jetzt angekauft wurde diese meldung ins ZWR offenbar automatisch gemacht hat ohne dass der kaeufer was davon wusste, bzw dass waffen in der zeit in einen europaeischen feuerwaffenpass eingetragen worden sind und auf diese weise automatisch ihren weg ins ZWR gefunden haben.
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Verfasst: So 22. Jun 2014, 13:27
von stepic
Vielen Dank!
- Welche Frist gilt eigentlich ab Kauf für den Eintrag ins ZWR? Mir ist ja völlig egal, ob der Verkäufer die eingetragen hat.
- Wie trag ich Waffen überhaupt wieder aus, wenn ich sie verkauf!? Ist das überhaupt vorgesehen?
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Verfasst: So 22. Jun 2014, 13:38
von gewo
stepic hat geschrieben:Vielen Dank!
- Welche Frist gilt eigentlich ab Kauf für den Eintrag ins ZWR? Mir ist ja völlig egal, ob der Verkäufer die eingetragen hat.
- Wie trag ich Waffen überhaupt wieder aus, wenn ich sie verkauf!? Ist das überhaupt vorgesehen?
hi
der kaeufer ist verpflichtet innerhalb von SECHS WOCHEN ab der faktischen UEBERNAHME der waffe (also nicht zwingend ab dem kaufzeitpunkt) die meldung ins ZWR vornehmen zu lassen.
fuer den fall des auslaufens der nachregistrierungspflicht am 30.6.2014 wurde seitens des BMI klargestellt dass die ABGABE des auftrages zur meldung spaetestens am 30.6. zum geschaeftsschluss des entsprechenden haendlers ausreichend fuer das erfuellen der meldeverpflichtung ist.
ich kann mich aber nicht erinnern ob das nur fuer das auslaufen der uebergangsfrist so zugestanden wurde oder ob das generell so ist. im prinzip muss man die ausgestellte ZWR meldung zum ablaufen der sechs wochen frist bereits in haenden haben.
sobald der kaeufer deiner waffe die waffe auf sich meldet ist sie von deinem ZWR bestand ausgetragen
ein manuelle austragen ist an sich nicht vorgesehen
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Verfasst: So 22. Jun 2014, 13:57
von stepic
toll, danke gewo!
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Verfasst: Mo 23. Jun 2014, 10:18
von stepic
Was macht man mit Waffen, auf denen grad mal der Hersteller vermerkt wurde? Modell, Seriennummer, Kaufdatum - ja, das wenn ich (noch) wüsste.
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Verfasst: Mo 23. Jun 2014, 10:21
von MauserM03
Kaufdatum nicht bekannt - in der ZWR Hilfe nachlesen dort steht was in diesem Fall eingetragenwerden soll