Re: Waffenpass für Jäger, was kann man machen?
Verfasst: Mi 2. Sep 2015, 14:20
Das ist Sache des jeweiligen Landesjagdrechtes. Im Oö. Jagdgesetz § 43 ("Bestellung der Jagdschutzorgane") heißt es beispielsweise:
(interessant übrigens die zwingende Bestimmung!). Der Jagdausübungsberechtigte wird im § 8 wie folgt definiert:
Wäre also die Frage welche Form der Jagdausübung man von den ÖBF zugestanden bekommt - zumindest in OÖ. Für andere Bundesländer kann es abweichende Bestimmungen geben.
(1) Der Jagdausübungsberechtigte hat einen Jagdhüter oder Berufsjäger zu bestellen.
(interessant übrigens die zwingende Bestimmung!). Der Jagdausübungsberechtigte wird im § 8 wie folgt definiert:
(2) Jagdausübungsberechtigte sind nach Maßgabe der Abs. 3 und 4 in Eigenjagdgebieten die Eigentümer, die Pächter oder die Jagdverwalter und in genossenschaftlichen Jagdgebieten die Pächter oder die Jagdverwalter.
Wäre also die Frage welche Form der Jagdausübung man von den ÖBF zugestanden bekommt - zumindest in OÖ. Für andere Bundesländer kann es abweichende Bestimmungen geben.