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Re: OA 10 ab Februar!
Verfasst: Di 1. Feb 2011, 16:03
von pointi2009
naja ohne WP ist nix mit HA irgendwo rumlaufen - wohl klar oder
Re: OA 10 ab Februar!
Verfasst: Di 1. Feb 2011, 16:26
von Medizinmann
WP ist nicht das HA Allheilmittel in der Jagd. Das Jagdgesetz des jewiligen Bundeslandes regelt ganz genau welche Halbautomaten als jagdlich gelten und welche zur Ausuebung der Jagd verboten sind. Und ich kann schwer vorstellen dass AUG-Z, OA etc. Einzug in die Lodenconnection erhalten.
Re: OA 10 ab Februar!
Verfasst: Di 1. Feb 2011, 17:10
von MikeD
Und ich kann schwer vorstellen dass AUG-Z, OA etc. Einzug in die Lodenconnection erhalten
Es gibt Jäger die jagen (legal) mit einer Pumpgun, warum also nicht auch mit einem OA10 !?
Also ich sehe da (zumindest in NÖ) in der Jagd mit dem OA10 nichts Verbotenes, wenn man einen WP hat und ein auf 2 Schuss begrenztes Magazin verwendet.
Die .308 ist wohl unbestritten ein jagdliches Kaliber und der Sau wir´s egal sein, ob sie mit einem HA oder Repetierer erlegt wird.
Und beim Ansitz im eigenen Revier ist´s auch egal, zu einer Gesellschaftsjagd sollte man das OA wohl eher nicht mitnehmen.
Re: OA 10 ab Februar!
Verfasst: Di 1. Feb 2011, 18:03
von sandman
Medizinmann hat geschrieben:WP ist nicht das HA Allheilmittel in der Jagd. Das Jagdgesetz des jewiligen Bundeslandes regelt ganz genau welche Halbautomaten als jagdlich gelten und welche zur Ausuebung der Jagd verboten sind. Und ich kann schwer vorstellen dass AUG-Z, OA etc. Einzug in die Lodenconnection erhalten.
Da vermischt Du zwei grundsätzlich unterschiedliche Dinge:
Jeder in Ö erlaubte HA, der max 2 Schuss im Magazin fasst ist auch bei der Jagd zugelassen (WP vorausgesetzt)
Nur dass ein max 3-schüssiger HA keinen Vorteil bringt, wurde hier schon einige male diskutiert.
Mit Lodenconnection hat das nichts zu tun, sondern mit schlichter Praktikabilität.
Grüße
Sandman
Re: OA 10 ab Februar!
Verfasst: Di 1. Feb 2011, 18:17
von cobaltbomb
schoener traum
aber du darfst an den teilen nix aendern, sonst sind die wieder KM
hmm sicher?
Einer meiner Reviernachbarn wurde mit tacticoolem HA beim Jagen als WBK und Jagdkarten Inhaber erwischt. Jetzt hat er weder einen HA, noch eine WBK noch eine Jagdkarte, dafuer aber eine saftige Geldstrafe.
ja das ist blöd für ihn, hätt er halt nichts illegales machen sollen...
da kann er ja gleich wildern gehen ohne WP
Ihr glaubt nicht wer in diesem Forum aller mitliest...
verfassungschutz etc ?
Re: OA 10 ab Februar!
Verfasst: Di 1. Feb 2011, 18:24
von gewo
cobaltbomb hat geschrieben:schoener traum
aber du darfst an den teilen nix aendern, sonst sind die wieder KM
hmm sicher?
ziemlich
die ausnahmegenehmigten Kriegsmaterial HAs sind nur in der form genehmigt in der sie durch die zulassung gekommen sind
jede wesentliche abaenderung macht sie wieder zu KM
strittig ist eigentlich nur was "wesentlich" bedeutet
nach allgemeiner sprachregelung sind - so sagt man - MFD und zweibein am HA kein problem
rails sollten eigentlich auch kein thema sein
nach wie vor heiss koennte evt ein schubschaft sein wenn die waffe urspruenglich ohne schubschaft zugelassen wurde
genaues weiss man aber nicht ...
Re: OA 10 ab Februar!
Verfasst: Di 1. Feb 2011, 19:23
von martin
da ist nix strittig
Schubschaft, Rails, Zweibein usw. sind definitiv kein Problem (mehr)
MFD ist ganz böse
Änderung am System ist ebenfalls pfui
Re: OA 10 ab Februar!
Verfasst: Di 1. Feb 2011, 21:54
von Warnschuss
Bajonettwarze nicht vergessen. Die ist auch hundepfui!
aber schon alleine die Ankuedigung einer Straftat is strafbar
Das wär' mir neu.
Re: OA 10 ab Februar!
Verfasst: Mi 2. Feb 2011, 02:34
von Vintageologist
Warnschuss hat geschrieben:Bajonettwarze nicht vergessen. Die ist auch hundepfui!
aber schon alleine die Ankuedigung einer Straftat is strafbar
Das wär' mir neu.
Doch, sicher. Z.B. gefährliche Drohung etc.
Macht doch auch Sinn...
Wenn ich jetzt zu einem hin geh und ihm ungerechtfertigterweise sage, dass ich ihm eine 9mm in die Brust jagen werde (was ansich schon absurd ist, weil ich klarerweise keine 9mm verwende), dann wäre es ja auch blöd, zu warten, bis dies wirklich passiert, oder?
Re: OA 10 ab Februar!
Verfasst: Mi 2. Feb 2011, 12:03
von Warnschuss
Gefährliche Drohung ist was Spezielles. Das ist ein eigenständiges Delikt.
Re: OA 10 ab Februar!
Verfasst: Mi 2. Feb 2011, 16:58
von cobaltbomb
das wäre ja ziemlich scheisse wenn man den lauf nicht tauschen darf. nehmen wir an jemand schiesst seinen 308er lauf aus und will einen neuen.
dass dürfte er nach der logik ja auch nicht.
Re: OA 10 ab Februar!
Verfasst: Mi 2. Feb 2011, 17:58
von martin
cobaltbomb hat geschrieben:das wäre ja ziemlich scheisse wenn man den lauf nicht tauschen darf. nehmen wir an jemand schiesst seinen 308er lauf aus und will einen neuen.
dass dürfte er nach der logik ja auch nicht.
natürlich darf man den Lauf tauschen, jedoch dabei das Kaliber ändern darf nicht sein
bzw. nur dann wenn man das Teil neu einstufen lässt und es bewilligt werden würde
Re: OA 10 ab Februar!
Verfasst: Mi 2. Feb 2011, 18:06
von HS911
martin hat geschrieben:cobaltbomb hat geschrieben:das wäre ja ziemlich scheisse wenn man den lauf nicht tauschen darf. nehmen wir an jemand schiesst seinen 308er lauf aus und will einen neuen.
dass dürfte er nach der logik ja auch nicht.
natürlich darf man den Lauf tauschen, jedoch dabei das Kaliber ändern darf nicht sein
bzw. nur dann wenn man das Teil neu einstufen lässt und es bewilligt werden würde
Als Wechselsystem? Das ist ja bei Kat.B durchaus üblich?
Re: OA 10 ab Februar!
Verfasst: Mi 2. Feb 2011, 19:15
von cobaltbomb
Als Wechselsystem? Das ist ja bei Kat.B durchaus üblich?
genau das hatte ich mir auch gedacht
Re: OA 10 ab Februar!
Verfasst: Mi 2. Feb 2011, 20:39
von martin
Das hat nichts mit einem Wechselsystem zu tun sondern mit der Einstufung eines Selbstladegewehres in die Kategorie B.
cobaltbomb hat geschrieben:und dann noch einen 6,5x47 oder 260 rem lauf rein...
Das OA10-Austria (Prototyp) hat das Kaliber .308, wird diese Büchse zugelassen ist sie ausschließlich im Kaliber .308 in der Kat. B eingestuft. Ein OA10-Austria im Kaliber 260 Rem wäre eine andere Waffe, die wiederum automatisch wie jeder Selbstlader Kat. A wäre und gesondert eingestuft werden müsste.
Das AUG-Z (.223) dürfte man auch nicht auf .222 oder .224 ändern, in diesen Kalibern ist es bisher nicht zugelassen worden. Vielleicht ein Projekt für die moderne Jägerschaft.
