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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Sa 6. Okt 2018, 00:06
von Armalito
Teal'c hat geschrieben:Was ich damit sagen will, was wenn man mal ein oder zwei Jahre keine Zeit für Bewerbe hat??

Und vor allem, wie oft muss man das nachweisen???

Naja Einzelschicksal und Pech gehabt? Oder glaubst Du das interessiert den Gesetzgeber?
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Sa 6. Okt 2018, 00:20
von The_Governor
So wie sich das liest, wird das mit den int. Wettkämpfen "nur" schlagend, wenn man neue Mags will oder? Bestand kann man ja melden und behalten.
Hat jemand was wegen Befristung bereits ausgestellter WBKs gelesen?
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Sa 6. Okt 2018, 01:50
von JollyJumper
Mal ganz praktisch gesehen; wo und von wem gibt es AR Magazine mit 10 Schuss?!
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Sa 6. Okt 2018, 01:58
von gewo
JollyJumper hat geschrieben:Mal ganz praktisch gesehen; wo und von wem gibt es AR Magazine mit 10 Schuss?!
kistenweise bei mir
magpul
elander
caa
usw
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Sa 6. Okt 2018, 02:31
von Huck_Finn
Auch für das AUG? Nicht die Originalen von Steyr zu Fantasiepreisen. Das Posting von "sauer202" bestätigt die abgehobene Arroganz von einzelnen einer bestimmten Klientel und das der Psychotest für Jäger ebenfalls ins Gesetz gehört.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Sa 6. Okt 2018, 03:46
von mastercrash
Maddin hat geschrieben:Ich verstehe ja noch immer nicht ganz wie sich die Magazingeschichte jetzt auf die Glocks auswirkt...
Cool, ne Kat A Glock, wie geil wär das denn
Hätte fast vergessen mir ein 20+ für die Glock zu kaufen
Man weiß ja nie wozu es gut ist beide Waffen als Kat A im ZWR zu haben.
Das Magazin durch den Drexler lassen kann man immer noch wenns mehr Nachteile als Vorteile hätte, umgekehrt kriegt man nach der Novelle keins mehr.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Sa 6. Okt 2018, 03:51
von Senf
mastercrash hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:Ich verstehe ja noch immer nicht ganz wie sich die Magazingeschichte jetzt auf die Glocks auswirkt...
Cool, ne Kat A Glock, wie geil wär das denn
Hätte fast vergessen mir ein 20+ für die Glock zu kaufen
Man weiß ja nie wozu es gut ist beide Waffen als Kat A im ZWR zu haben.
Das Magazin durch den Drexler lassen kann man immer noch wenns mehr Nachteile als Vorteile hätte, umgekehrt kriegt man nach der Novelle keins mehr.
Das werd ich jetzt auch machen... ausserdem bin ich gespannt wie das mit den .22lrs wird wegen dem bx-25 Mag. Aber für Kat C darf man weiterhin +20 und +10 Schuss Mags besitzen, kaufen und verwenden oder?
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Sa 6. Okt 2018, 04:29
von mura
The_Governor hat geschrieben:So wie sich das liest, wird das mit den int. Wettkämpfen "nur" schlagend, wenn man neue Mags will oder? Bestand kann man ja melden und behalten.
Ja darf man anscheinend, nur hat man dann Kat.A die nicht mehr verkauft werden darf usw. usw.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Sa 6. Okt 2018, 04:49
von mastercrash
mura hat geschrieben:The_Governor hat geschrieben:So wie sich das liest, wird das mit den int. Wettkämpfen "nur" schlagend, wenn man neue Mags will oder? Bestand kann man ja melden und behalten.
Ja darf man anscheinend, nur hat man dann Kat.A die nicht mehr verkauft werden darf usw. usw.
Es steht doch soweit im Artikel, dass wenn diese Waffen ohne Magazin verkauft werden beim Empfänger wieder Kat B sind.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Sa 6. Okt 2018, 07:30
von DerLukas
Hab mir erst +4 Baseplates für meine 17 Schuss Glock Mags bestellt. Wird ein solches Magazin dann durch meine eigene Modifikation meldepflichtig? Lustig wirds.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Sa 6. Okt 2018, 07:42
von stahldurst
Darauf:
Senf hat geschrieben:ausserdem bin ich gespannt wie das mit den .22lrs wird wegen dem bx-25 Mag. Aber für Kat C darf man weiterhin +20 und +10 Schuss Mags besitzen, kaufen und verwenden oder?
Wurde in diesem Thread schon ein paar Seiten vorher eingegangen:
brausi hat geschrieben:Randfeuer waren in der RL eigentlich ausgenommen von der Magazinregel. Hoffe das wird auch so bei uns umgesetzt und wurde nicht "übersehen". Wäre in dem Fall ein Punkt für Stellungnahmen zum Entwurf.
Was jetzt natürlich nichts bedeuten muss, denn bei der Unfähigkeit die die Personen die da momentan am Ruder sind
an den Tag legen wundert mich sowieso nichts mehr.
BG
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Sa 6. Okt 2018, 07:46
von Lindenwirt
Huck_Finn hat geschrieben: Das Posting von "sauer202" bestätigt die abgehobene Arroganz einer bestimmten Klientel und das der Psychotest für Jäger ebenfalls ins Gesetz gehört.
Reiss dich mal ein bisschen zusammen, das war die Meinung von sauer202, nicht die der Tausenden Jäger im Land.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Sa 6. Okt 2018, 07:54
von Grerdinger
Interessant wäre nun, ob man eine Pistole auch nachträglich als Kat. A genehmigt bekommt. Lies: Ich kaufe mir eine neue Pistole (z.B. Ersatz für eine Bestehende, oder weil ich neu als Sportschütze beginne): Bekomme ich dann auch für die neue Pistole eine Kat. A-Ausnahmegenehmigung?!?
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Sa 6. Okt 2018, 07:57
von gunlove
Lindenwirt hat geschrieben:Huck_Finn hat geschrieben: Das Posting von "sauer202" bestätigt die abgehobene Arroganz einer bestimmten Klientel und das der Psychotest für Jäger ebenfalls ins Gesetz gehört.
Reiss dich mal ein bisschen zusammen, das war die Meinung von sauer202, nicht die der Tausenden Jäger im Land.
Genau genommen hat
Huck_Finn auch nur seine Meinung geäußert.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Sa 6. Okt 2018, 08:07
von Lindenwirt
Die Meinung von sauer war aber rein sachlich, auch wenn ich und viele andere hier mit dem Inhalt nicht einverstanden sind. Die Meinung von Huck war das nicht, er diffamiert alle Jäger auf persönlicher Ebene. Das ist schon ein Unterschied und hatten wir hier im Forum schon viel zu oft. Aber egal, möchte das nicht noch weiter aufheizen. In Wahrheit sind noch viele Fragen offen, ich bin gespannt auf den tatsächlichen Gesetzestext.