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Re: Teleskop-Schlagstock aktuelle Lage
Verfasst: Do 5. Aug 2021, 14:58
von gewo
ja
bescheid eh
aber was sagt der bescheid?
dass heisst du darfst ihn nicht fuehren oder?
Re: Teleskop-Schlagstock aktuelle Lage
Verfasst: Do 5. Aug 2021, 15:07
von the_kole
gewo hat geschrieben: Do 5. Aug 2021, 14:58
ja
bescheid eh
aber was sagt der bescheid?
dass heisst du darfst ihn nicht fuehren oder?
Nur weil etwas eine Waffe nach Paragraph 1 WaffG ist, heißt ja noch nicht dass ich es nicht führen dürfte oder?
Pfefferspray ist doch genauso eine Waffe laut WaffG und den darf man, solange 18+ etc., doch auch führen.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... 20verboten.
Re: Teleskop-Schlagstock aktuelle Lage
Verfasst: Do 5. Aug 2021, 15:10
von fast12
Hm - ich nehme an du willst darauf hinaus, das hier nur steht dass er als Waffe nach § 1 WaffG gesehen wird - aber nichts davon steht dass er nicht (auch) als Waffe gem § 17 Abs. 1 Zif. 6 WaffG. gilt?
Weil im Bescheid vom Bonowi steht zum Vergleich:
Der Teleskopschlagstock der Fa. BONOWI (Einsatzstock kurz ausziehbar) wird (auf Basis der Bewertung des Amtssachverständigen des Bundesministerium für Inneres) als Waffe gem. § 1 WaffG 1996 angesehen und nicht - wie andere Teleskopschlagstöcke - als verbotene Waffe gem. § 17 Abs. 1 Zif. 6 WaffG..
Re: Teleskop-Schlagstock aktuelle Lage
Verfasst: Do 5. Aug 2021, 15:25
von gewo
fast12 hat geschrieben: Do 5. Aug 2021, 15:10
Hm - ich nehme an du willst darauf hinaus, das hier nur steht dass er als Waffe nach § 1 WaffG gesehen wird - aber nichts davon steht dass er nicht (auch) als Waffe gem § 17 Abs. 1 Zif. 6 WaffG. gilt?
Weil im Bescheid vom Bonowi steht zum Vergleich:
Der Teleskopschlagstock der Fa. BONOWI (Einsatzstock kurz ausziehbar) wird (auf Basis der Bewertung des Amtssachverständigen des Bundesministerium für Inneres) als Waffe gem. § 1 WaffG 1996 angesehen und nicht - wie andere Teleskopschlagstöcke - als verbotene Waffe gem. § 17 Abs. 1 Zif. 6 WaffG..
jo
eh
waffe
nicht verbotene waffe
und was braucht man zum fuehren von waffen?
oder steht schusswaffen im gesetz?
weiss jetzt ned
fuer den de**erten taser brauchst ja auch an waffenpass ...
Re: Teleskop-Schlagstock aktuelle Lage
Verfasst: Do 5. Aug 2021, 15:39
von fast12
Ist zwar schön langsam off-topic, aber: Da muss man unterscheiden zwischen Kontakt-Taser und solchen die Projektile verschießen (also die mit den zwei Drähten wie den den ebenfalls der Seidler mal hatte, ich glaub das war ein X26)
Einen Waffenpass brauchst du für Taser, die Projektile verschießen, weil dass dann "Schußwaffen" sind.
Für Kontakttaser existieren - wie auch für andere "freie Waffen" nur die bekannten Einschränkungen beim Führen (Veranstaltungen etc.)
Re: Teleskop-Schlagstock aktuelle Lage
Verfasst: Do 5. Aug 2021, 15:43
von gewo
fast12 hat geschrieben: Do 5. Aug 2021, 15:39
Einen Waffenpass brauchst du für Taser, die Projektile verschießen, weil dass dann "Schußwaffen" sind.
ist das so?
die definition bei schusswaffen ist "projektil durch lauf"
das trifft beim taser nicht zu
die fuehrungsschienen fuer die kabeln sind seitlich
da ist nix was auch nur annaehernd projektil durch lauf ist
Re: Teleskop-Schlagstock aktuelle Lage
Verfasst: Do 5. Aug 2021, 15:47
von fast12
ok, ich gebs zu bei dem Taser Thema bin ich nicht ganz sattelfest, das war nur mein bisheriges Verständnis (und es ist schon lange her seit ich mich mit dem Thema beschäftigt habe und hab aktuell keine Quelle und Zeit/Lust zu suchen).
Aber HIER gings ja eigentlich um Teleskopschlagstöcke

Re: Teleskop-Schlagstock aktuelle Lage
Verfasst: Do 5. Aug 2021, 15:51
von gewo
fast12 hat geschrieben: Do 5. Aug 2021, 15:47
ok, ich gebs zu bei dem Taser Thema bin ich nicht ganz sattelfest, das war nur mein bisheriges Verständnis (und es ist schon lange her seit ich mich mit dem Thema beschäftigt habe und hab aktuell keine Quelle und Zeit/Lust zu suchen).
Aber HIER gings ja eigentlich um Teleskopschlagstöcke
und um das fuehren
§ 7. Führen
(1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.
(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).
dass hier sowohl "waffen" als auch "schusswaffen" gemeint sind legt der (3) nahe
denn da wird unterschieden darin
Re: Teleskop-Schlagstock aktuelle Lage
Verfasst: Do 5. Aug 2021, 15:55
von fast12
was willst du mit dem letzen Posting sagen?
Das Führen von Waffen ist in Österreich doch jeder Person ab 18 generell erlaubt (außer Kat A-C bzw. Waffenverbot, Waffenverbotszonen etc.)
Re: Teleskop-Schlagstock aktuelle Lage
Verfasst: Do 5. Aug 2021, 17:59
von Armata
gewo hat geschrieben: Do 5. Aug 2021, 15:43
fast12 hat geschrieben: Do 5. Aug 2021, 15:39
Einen Waffenpass brauchst du für Taser, die Projektile verschießen, weil dass dann "Schußwaffen" sind.
ist das so?
die definition bei schusswaffen ist "projektil durch lauf"
das trifft beim taser nicht zu
die fuehrungsschienen fuer die kabeln sind seitlich
da ist nix was auch nur annaehernd projektil durch lauf ist
Das rührt meines Wissens daher, weil ElektroschockPISTOLEN als Kat C anzusehen sind. Zumindest bin ich der Meinung, dass diese als solche in Ö eingestuft sind.
(Die mit den Kartuschen, Pfeilprojektilen, Treibmittel/Druckgas….)
LG
Re: Teleskop-Schlagstock aktuelle Lage
Verfasst: Do 5. Aug 2021, 18:20
von fast12
Armata hat geschrieben: Do 5. Aug 2021, 17:59
Das rührt meines Wissens daher, weil ElektroschockPISTOLEN als Kat C anzusehen sind. Zumindest bin ich der Meinung, dass diese als solche in Ö eingestuft sind.
(Die mit den Kartuschen, Pfeilprojektilen, Treibmittel/Druckgas….)
LG
Ja, ich hätte ja auch geglaubt zu wissen dass die Taser mit Projektilen Kategorie C sind, aber auf Basis von was eigentlich? Gibts da irgendwas Schriftliches? Weil prinzipiell hat Gewo schon recht mitm Projektil durchn Lauf usw...
Re: Teleskop-Schlagstock aktuelle Lage
Verfasst: Do 5. Aug 2021, 18:28
von Armata
fast12 hat geschrieben: Do 5. Aug 2021, 18:20
Armata hat geschrieben: Do 5. Aug 2021, 17:59
Das rührt meines Wissens daher, weil ElektroschockPISTOLEN als Kat C anzusehen sind. Zumindest bin ich der Meinung, dass diese als solche in Ö eingestuft sind.
(Die mit den Kartuschen, Pfeilprojektilen, Treibmittel/Druckgas….)
LG
Ja, ich hätte ja auch geglaubt zu wissen dass die Taser mit Projektilen Kategorie C sind, aber auf Basis von was eigentlich? Gibts da irgendwas Schriftliches? Weil prinzipiell hat Gewo schon recht mitm Projektil durchn Lauf usw...
Grundsätzlich ist die Einzige Abweichung eben das Projektil durch Lauf. Eventuell wurde es angenommen als „Projektil aus Kartusche“?
Es gibt/gab eine parlamentarische Anfrage bezüglich solcher Taser in Verbindung mit Todesfällen (bei der Verwendung solcher im Ausland). Dabei wurde auch die X26 konkret genannt und, dass es sich um Kat C handelt. Aber ansonsten find ich „auf die schnelle“ nix offizielles. Aber wägt man alle Eigenschaften ab kann es nur C sein…..
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 098952.pdf
LG
edith: sieht man sich den Aufbau solcher Kartuschen genauer an so ist zu erkennen, dass die Projektile in „laufähnlichen“ Röhren platziert sind. Könnt ev. auch ausreichen um der Definition gerecht zu werden.