Re: Norlite USK-G Wechselsystem für die Glock
Verfasst: Di 1. Okt 2019, 23:24
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Welche Erfahrungen habt ihr mit dem Norlite beim Bewerb gemacht?IR84 hat geschrieben: Di 1. Okt 2019, 11:05 ... und diesen Samstag haben wir es als Leihwaffe bei unserem Bewerb. Da werden über 5.000 Schuss an einem Nachmittag durchgejagt, also das Gerät wird da mal so richtig beansprucht werden.
IR84 hat geschrieben: So 6. Okt 2019, 16:29 Wir bekamen das Stück der Nullserie mit der Nummer 0002. Bei dieser Waffe sind noch einige Teile mit der Hand gemacht, so waren zB noch nicht die serienmäßigen Verriegelungsbolzen verbaut.
Kompensator war keiner montiert.
Mit dem gleichen Gerät wurde eine Woche vorher in Stetten die Vorführung von Austria Arms gemacht, als 2 Tage lang damit geschossen.
Da darf man aber jetzt nicht die stinknormalen Ronis und Co vergleichen.IR84 hat geschrieben: So 6. Okt 2019, 16:29
Fazit:
Alle bisherigen bekannten Pistolenkarabiner haben bei einem Bewerb keine Chance dagegen.
Genau da haben wir den Salat. Das Glock 19 Modell als Compact hat bei der Premiere auch schon einwandfrei funktioniert. Die Sub-Compact mit Glock 17 hatte Hemmungen und einen großen Streukreis.IR84 hat geschrieben: So 6. Okt 2019, 17:52 Es war das Compact. Also Gesamtlänge ohne Mündungsaufsatz und Buffertube 41 cm, Lauflänge 25 cm.
Griffstück ist oben von der Glock 19 Gen 3.
Das USK-G, das ich mir persönlich kaufen werde sobald verfügbar, bekommt ein Griffstück der Glock 17, da ich sehr große Hände habe.
Habe selbst geschossen und hier im Thread darüber berichtet. 15 Schuss, 4 Zuführhemmungen, weil der Verschluss nicht ganz nach vorne ging. Etwa so, wie wenn man den Verschluss beim Laden nicht Vorschnellen lässt. Aber eben im scharfen Schuss, also kein Fehler beim Laden. Angeblich zu enge Passungen, die beim Serienmodell dann weiter ausfallen werden.IR84 hat geschrieben: So 6. Okt 2019, 21:29Darf ich fragen, welche Art der Hemmungen das Modell Subcompact für Glock 17 bei der Premiere hatte?eriochromcyanin hat geschrieben: So 6. Okt 2019, 21:18 Genau da haben wir den Salat. Das Glock 19 Modell als Compact hat bei der Premiere auch schon einwandfrei funktioniert. Die Sub-Compact mit Glock 17 hatte Hemmungen und einen großen Streukreis.
Und waren die Hemmungen als du selbst damit geschossen hast oder bei einem anderen Schützen?
Ich will es nicht so interpretieren, dass es deine Schuld war, mich interessiert einfach nur ob es persönlich gemachte Erfahrungen sind. Denn wenn man selbst damit schiesst, ist es ja ganz was anderes als wenn man beim Nachbarsschützen nur beobachtet.
Derzeit stimmt das schon. Nur tritt mit 14.12.19 auch der Paragraph 2 Abs. 4 WaffG in Kraft. Demnach fällt eine Waffe nach dem Umbau in eine höhere Kategorie.Burgenlandy hat geschrieben: So 6. Okt 2019, 22:32eriochromcyanin hat geschrieben: So 6. Okt 2019, 21:18Genau da haben wir den Salat. Das Glock 19 Modell als Compact hat bei der Premiere auch schon einwandfrei funktioniert. Die Sub-Compact mit Glock 17 hatte Hemmungen und einen großen Streukreis.IR84 hat geschrieben: So 6. Okt 2019, 17:52 Es war das Compact. Also Gesamtlänge ohne Mündungsaufsatz und Buffertube 41 cm, Lauflänge 25 cm.
Griffstück ist oben von der Glock 19 Gen 3.
Das USK-G, das ich mir persönlich kaufen werde sobald verfügbar, bekommt ein Griffstück der Glock 17, da ich sehr große Hände habe.
Solange wir noch kein echtes Serienmodell haben, sind das jetzt nur Aussagen, die auf einen einzelnen Prototypen zutreffend sind.
Weiters gilt zu beachten, dass eine Glock zum Altbestand nach Paragraph 17 Abs. 1 Z 7 i.V.m Paragraph 3 WaffG werden kann. Wenn man dann ein >60 cm Wechselsystem anbringt, fällt sie in Ziffer 8 und man darf maximal 10 Schuss Magazine einstecken. Eine Ausnahmebewilligung für Altbestand nach Ziffer 7 gilt da dann nicht.
Selbes bei Wechselsystemen, die mittels Schubschaft auf <60 cm gekürzt werden können. Die fallen dann unter Ziffer 11 und können ausschließlich als Altbestand, nicht mit Sportschützen Ausnahme besessen werden.
Man sollte daher jedenfalls bis zum 13.12.19 die Dinger im Besitz haben, sofern sich bei den Gesamtlängen und dem Schubschaft beim Serienmodell nichts ändert.
Wer das Teil als Wechselsystem nimmt für den ist die 60cm Regelung doch egal.
Im Gesetz gibts ja hierzu Faustfeuerwaffen (bspw pistole) und schusswaffen (kommen dann langwaffen rein, dann wieder genauer schrot, usw.) Leider kennt unser Waffenrecht ja keine legale schrot-ffw dann wäre die formulierung sicher einfache rund auch generell ned undankbar![]()
Die Glock ist bereits eine Faustfeuerwaffe (da bauart unter 60cm) also auch in Regelung neu 20 Schuss
Wechselsystem ändert nicht die Kategorie. Es gibt nur ggf Einschränkungen für Umbau oder nicht gültige/wirksame Umbauten. Zb Flinte absägen unter legale Länge oder HA auf Repetierer umbauen (wird trotzdem keine Kat C, weil ja rückbaufähig)
Das längste USK hat 58cm (schaft ist wurscht weil keine funktionskomponete wie bspw ar buffer) wennst einen besenstiel mit 1m an die montagrail der glock anbringst ists deswegennauch keine Langwaffe.
Daher die 20er mags no problem. Wer bspw 33 (also 20+) will - sportschütze neu oder altbestand
es haben weit mehr Leute eine Glock als ein AR15Housedog hat geschrieben: Mo 7. Okt 2019, 13:30 Ich verstehe noch immer nicht den Sinn des Systems in dieser Preisklasse?
Für das Geld bekomme ich einen RRA Upper und habe Zugriff auf das gesamte Zubehör des M4 Systems, am wichtigsten einen ordentlichen Abzug (Hiperfire, etc.).
Das es sich als Zubehör eintragen lässt wird doch nicht wirklich der einzige Vorteil sein?
Als Antwort eine simple Fragestellung:Housedog hat geschrieben: Mo 7. Okt 2019, 13:30 Ich verstehe noch immer nicht den Sinn des Systems in dieser Preisklasse?
Für das Geld bekomme ich einen RRA Upper und habe Zugriff auf das gesamte Zubehör des M4 Systems, am wichtigsten einen ordentlichen Abzug (Hiperfire, etc.).
Das es sich als Zubehör eintragen lässt wird doch nicht wirklich der einzige Vorteil sein?