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Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 15:29
von gewo
hasgunz hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 14:34 "Was passiert wenn Magazine kaputt werden ? (können diese nachgekauft werden)"
Das ist die Frage, da hab ich aus unterschiedlichen Quellen unterschiedliches gehört, wsl wird es an deiner Behörde liegen was du dann machen darfst.
welche magazine?

die aus altbesitzbestand vom 14.12.2019 (oder davor)?
die kannst du bei defekt nachkaufen wenn du sie gemeldet hast und den Eintrag auf der WBK hast
oder wenn die eine waffe fuer diese HiCaps im altbesitz hast und diese waffe als §17 Genehmigung auf der WBK stehen hast

denn ohne einen dieser Eintraege darf dir niemand mehr HiCap magazine überlassen (ausser am beh. genehm. Schießstand)

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 15:40
von hasgunz
Ja, war natürlich registrierter Altbestand gemeint.

LG

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 15:48
von gewo
HowlingWolf hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 12:36 Gilt natürlich analog für den Kauf von entsprechenden Magazinen, erschwert durch den Fakt, dass der Händler nicht weiß, welche Waffen du in welchen Kategorien besitzt.
Wie siehst du das?
noch garned

aber es ist fuer mich unvorstellbar dass die 17/1/9 und 17/1/8 Magazin-only Berechtigungen auf Modelle festgelegt werden

- auf die WBK passt die angabe der Modelle ned drauf, keine Chance ...
- mitführen des Bescheids bei Magazinerwerb wo die Modelle drinnen stehen ... moeglich aber inkonsistent denn Modelle und verfuegbare waffen dafuer aendern sich ja dauernd ...

ich denke eher dass es auf allgemeine Genehmigungen nach 17/1/9 und 17/1/8 rauslaufen wird
steht das in der WBK dann darf ich überlassen
besitzt der Benuetzer sie legal kann er sie am behoerdlich genehmigten Schießstand auch anstecken

damit ist jeder zu 95% zufrieden denk ich

der sie nur fallweise braucht der braucht nur magazine fuer gewünschte Waffentypen kaufen und dann kann man sie halt spaeter nur am beh genehm. Schießstand reinstecken

und der der so intensiv den Sport betreibt dass er auch Trockentraining zu Hause machen muss usw ... der wird eh "supersportschuetze" ..

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 16:06
von milu
...des wird wohl auch mit hoher Sicherheit geklärt sein:

Wer zahlt eigentlich den ganzen Schas?
Neue WBK, Aufwand Händler, etc.

Wird wohl nicht der LWB sein?...😉

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 16:10
von HowlingWolf
gewo hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 15:48
HowlingWolf hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 12:36 Gilt natürlich analog für den Kauf von entsprechenden Magazinen, erschwert durch den Fakt, dass der Händler nicht weiß, welche Waffen du in welchen Kategorien besitzt.
Wie siehst du das?
noch garned

aber es ist fuer mich unvorstellbar dass die 17/1/9 und 17/1/8 Magazin-only Berechtigungen auf Modelle festgelegt werden

- auf die WBK passt die angabe der Modelle ned drauf, keine Chance ...
- mitführen des Bescheids bei Magazinerwerb wo die Modelle drinnen stehen ... moeglich aber inkonsistent denn Modelle und verfuegbare waffen dafuer aendern sich ja dauernd ...

ich denke eher dass es auf allgemeine Genehmigungen nach 17/1/9 und 17/1/8 rauslaufen wird
steht das in der WBK dann darf ich überlassen
besitzt der Benuetzer sie legal kann er sie am behoerdlich genehmigten Schießstand auch anstecken

damit ist jeder zu 95% zufrieden denk ich

der sie nur fallweise braucht der braucht nur magazine fuer gewünschte Waffentypen kaufen und dann kann man sie halt spaeter nur am beh genehm. Schießstand reinstecken

und der der so intensiv den Sport betreibt dass er auch Trockentraining zu Hause machen muss usw ... der wird eh "supersportschuetze" ..
Nur der Vollständigkeit halber: du meinst 17/1/7 und 17/1/8 ;)
Ich muss auch immer zweimal drüberlesen, mit dem RIS im andern Browser-Tab... :shifty:

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 16:44
von Evilcannibal79
milu hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 16:06 ...des wird wohl auch mit hoher Sicherheit geklärt sein:

Wer zahlt eigentlich den ganzen Schas?
Neue WBK, Aufwand Händler, etc.

Wird wohl nicht der LWB sein?...😉
Das hab ich mich auch schon gefragt.
Muss ich dann für eine neue WBK blechen? eigentlich müsste das ja kostenlos sein oder?

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 16:55
von HowlingWolf
Evilcannibal79 hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 16:44
milu hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 16:06 ...des wird wohl auch mit hoher Sicherheit geklärt sein:

Wer zahlt eigentlich den ganzen Schas?
Neue WBK, Aufwand Händler, etc.

Wird wohl nicht der LWB sein?...😉
Das hab ich mich auch schon gefragt.
Muss ich dann für eine neue WBK blechen? eigentlich müsste das ja kostenlos sein oder?
Der war gut! :lol:

Rechne mal mit €74,40
+€43 wenn mehr als 2 Plätze
+€43 wenn Kat A Genehmigung

Quelle: Gebürengesetz, §14 Tarifpost 11

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 16:59
von sauersigi
D.H. für den weitern rechtmässigen Besitz grösser Magazine müssen wir uns auch bei Altbestand eine neue wbk holen?
macht es Sinn jemandem der noch keine Waffe, aber eine WBK hat Magazine zu überlassen, um eben in den Altbestandsschutz zu kommen, wiederum nur mit erneuter Ausstellung der WBK?
Eine Frage noch:
wenn schon einen neue Wbk angefordert wird, muss das Zubehör erneut eingetragen werden oder liegt das nur bei der behörde auf.
Ich blick nimmer durch...

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 17:23
von HowlingWolf
sauersigi hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 16:59 D.H. für den weitern rechtmässigen Besitz grösser Magazine müssen wir uns auch bei Altbestand eine neue wbk holen?
Ja.
sauersigi hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 16:59 Macht es Sinn jemandem der noch keine Waffe, aber eine WBK hat Magazine zu überlassen, um eben in den Altbestandsschutz zu kommen, wiederum nur mit erneuter Ausstellung der WBK?
Die Frage verstehe ich nicht ganz. Dann muss er eine neue WBK lösen und er hat dann auch den Altbestand. Was hast du davon?
sauersigi hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 16:59 Eine Frage noch:
wenn schon einen neue Wbk angefordert wird, muss das Zubehör erneut eingetragen werden oder liegt das nur bei der behörde auf. Ich blick nimmer durch...
Zubehör ist wie Waffen ja nicht auf der WBK sondern im ZWR eingetragen, die WBK muss bis 14.12. nur den Vermerk "Zubehör" haben.
Ab 14.12. hast du (auch ohne den Vermerk) Anspruch auf doppelt so viel Zubehöre wie du Plätze auf der WBK hast. Und diese sind auch nicht mehr an eine Grundwaffe gebunden.
Den Vermerk braucht man erst wieder darüber hinaus:
WaffG §23 Abs. 3 hat geschrieben:Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt. Darüber hinaus ist der Erwerb und Besitz von wesentlichen Bestandteilen nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 zulässig. Eine dafür erteilte Bewilligung ist durch einen zusätzlichen Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen.

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 17:24
von Aardvark
Wird der Verkauf von HiCaps von Privat an Privat irgendwie geregelt?

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 17:30
von Bdave
Ich werd für meine Frau auch Magazin Altbestand melden, ohne Waffe. Einfach um rechtlich sauberer unterwegs zu sein (gemeinsame Verwahrung etc.).

Vielleicht meld ich sogar noch einen HA auf ihre WBK. Dann dürfte es bei der Kontrolle hoffentlich keine Probleme geben, wenn wir beide Zugriff auf böses Kat A haben. Hoffe ich mal ...

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 18:09
von bino71
Bin schon neugierig, wie meine neue WBK ausschauen wird, da ich SG550 mit HiCap Magazine und zusätzlich einen Lower mit AR15 Magazinen für SG550 habe.

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 19:45
von quildor82
hasgunz hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 14:34

Alles mit einem fünkchen Salz von mir, bitte Danke.

LG
DANKE

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 20:13
von Yukon
Bdave hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 17:30 Ich werd für meine Frau auch Magazin Altbestand melden, ohne Waffe. Einfach um rechtlich sauberer unterwegs zu sein (gemeinsame Verwahrung etc.).

Vielleicht meld ich sogar noch einen HA auf ihre WBK. Dann dürfte es bei der Kontrolle hoffentlich keine Probleme geben, wenn wir beide Zugriff auf böses Kat A haben. Hoffe ich mal ...
Sprichst du die gemeinsame Verwahrung von Z9/Z10 Magazinen an? Falls ja, meines Erachtens gibt es für Z9/Z10 Magazine keine Verpflichtung zu irgendeiner besonderen Art der Verwahrung, da gemäß Paragraph 16b nur Schusswaffen und Munition sicher verwahrt werden. Z9/Z10 Magazine werden unter den Begriff "Waffen" subsumiert, jedoch nicht unter "Schusswaffen", daher kann der Paragraph 16b bei Magazinen aus meiner Sicht nicht angewendet werden.

Solltest du die gemeinsame Verwahrung von Z7/Z8/Z11 Waffen meinen: bislang ist nur die gemeinsame Verwahrung von Kat B Waffen durch Eheleute geregelt. Dass dies auch bei Kat A so gehandhabt wird, kann man meines Erachtens nicht ableiten, mir persönlich wäre dieses Eis viel zu dünn.

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 20:34
von Bdave
Ja, bin davon ausgegangen, dass ich die Magazine mit den Waffen verwahren muss. Soll mich nicht stören, wenn dem nicht so ist. Allerdings sind es dann immer noch verbotene "Waffen" die ich vor dem Zugriff unberechtigter schützen muss, oder?

Gutes Argument bzgl. Kat A Verwahrung. Müsste man dann echt abklären bzw. anders lösen.