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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?

Verfasst: Fr 28. Feb 2020, 07:40
von combatmiles
ja und was ist da jetzt anders als bei meinem Post??

Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?

Verfasst: Fr 28. Feb 2020, 07:45
von Emil
combatmiles hat geschrieben: Fr 28. Feb 2020, 07:40 ja und was ist da jetzt anders als bei meinem Post??
Du hast bezüglich wer Waffen mit hineinnehmen darf Abs. 3 geschrieben (meintest aber offenbar § 2)
Ich habe zu gewo's Zitat also einfach so mitnehmen ist nicht moeglich als WBK/ WP Besitzer "korrekt" geschrieben (meinte damit aber natürlich nicht, dass man als WP Besitzer sie nicht abgeben dürfte)

Wir haben glaube ich nur aneinander vorbeigeschrieben meinten aber beide das gleiche :lol: ;)

Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?

Verfasst: Fr 28. Feb 2020, 07:49
von combatmiles
reload-smile :D :at2:

Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?

Verfasst: Fr 28. Feb 2020, 21:37
von rupi
joei hat geschrieben: Do 27. Feb 2020, 23:29 Hi Leute! Kommt runter.....Nein--den 01.01.19 hab ich nicht verschlafen..aber bitte akzeptiert und respektiert es, es gibt einfach Leute, die andere Präferenzen haben..und so nebenbei: ich besitze keine meldepflichtigen Magazine! Nur weil man gewisse Dinge anders sieht und nicht macht, heißt es noch lange nicht, dass man derer unkundig ist!!!
mit entspanntem Gruß
Joei
ich mein ja auch nicht die Magazine

ich mein die Möglichkeit der 5-Jahres Erweiterung die es sei 1.1.2019 gibt

Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?

Verfasst: Fr 28. Feb 2020, 22:34
von Glock1768
Diese Erweiterung gab es vorher auch schon ... Nur waren die Details anders

Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?

Verfasst: Fr 28. Feb 2020, 22:36
von rupi
Glock1768 hat geschrieben: Fr 28. Feb 2020, 22:34 Diese Erweiterung gab es vorher auch schon ... Nur waren die Details anders
Erweitern einfach so ohne Verein/Listen/sonstigen Anstrengungen gab es nicht

außer der jeweilige Sachbearbeiter war gut gelaunt

Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?

Verfasst: Sa 29. Feb 2020, 13:43
von Glock1768
rupi hat geschrieben: Fr 28. Feb 2020, 22:36
Glock1768 hat geschrieben: Fr 28. Feb 2020, 22:34 Diese Erweiterung gab es vorher auch schon ... Nur waren die Details anders
Erweitern einfach so ohne Verein/Listen/sonstigen Anstrengungen gab es nicht

außer der jeweilige Sachbearbeiter war gut gelaunt
ich konnte nicht nach 5 Jahren um weitere 2 Plätze jedoch max. 5 Plätze erweitern???


ALTES WaffG §23
(2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2. keine Übertretungen des Waffengesetzes vorliegen,
3. glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde

Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?

Verfasst: Sa 29. Feb 2020, 13:57
von gewo
Glock1768 hat geschrieben: Sa 29. Feb 2020, 13:43
rupi hat geschrieben: Fr 28. Feb 2020, 22:36
Glock1768 hat geschrieben: Fr 28. Feb 2020, 22:34 Diese Erweiterung gab es vorher auch schon ... Nur waren die Details anders
Erweitern einfach so ohne Verein/Listen/sonstigen Anstrengungen gab es nicht

außer der jeweilige Sachbearbeiter war gut gelaunt
ich konnte nicht nach 5 Jahren um weitere 2 Plätze jedoch max. 5 Plätze erweitern???


ALTES WaffG §23
(2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2. keine Übertretungen des Waffengesetzes vorliegen,
3. glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde
das wurde damals aufgrund der formulierung "für die Ausübung des Schießsports" seitens des VfgH so ins gegenteil gekehrt dass der schuetze erst recht wieder alles nachweisen musste und viele behoerden eine mindestanzahkl an bewerben, an ergebnissen und an bestaetigungsumfang verlangt hatten