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Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Verfasst: Do 17. Feb 2022, 14:07
von gewo
hari hat geschrieben: Do 17. Feb 2022, 13:44
....fehlt am Plan....
da kommt es wohl sehr aufs revier an oder?
ich hab seit einem jahr auch intensiv mit dem thema zu tun
was da ende letzten jahres an treibjagden veranstaltet und bezahlt wurden rund um wien weil die abschusszahlen ned erreicht werden konnten ...
Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Verfasst: Do 17. Feb 2022, 15:39
von RBM
Verdienen werden die Anwälte und die Versicherungen. Den Schaden haben langfristig die anderen: Jäger, Autofahrer, Grundbesitzer......
Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Verfasst: Do 17. Feb 2022, 15:45
von hari
gewo hat geschrieben: Do 17. Feb 2022, 14:07
hari hat geschrieben: Do 17. Feb 2022, 13:44
....fehlt am Plan....
da kommt es wohl sehr aufs revier an oder?
Ich kann nur fuer die Steiermark sprechen: bei uns wird Fallwild von Wildarten die einem Abschussplan unterliegen diesem angerechnet. Es wird entsprechend im WIS gemeldet und dort wo man nicht drueber schiessen kann (Mindestabschuss) fehlt einem dann das jeweilige Stueck. Wenn es nach der Schusszeit zusammengefuehrt wird, wird man es auch im naechsten Plan beruecksichtigen muessen sofern das oefter vorkommt. Also angenommen einem Revier gibt es nach der Schusszeit ueber die Jahre regelmaessig noch 2-3 mehrjaehrige Boecke Fallwild, dann wird einen der BJM beim einreichen des naechsten Plans wohl daran erinnern

Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Verfasst: Do 17. Feb 2022, 16:18
von Mr. Danger
hari hat geschrieben: Do 17. Feb 2022, 15:45
gewo hat geschrieben: Do 17. Feb 2022, 14:07
hari hat geschrieben: Do 17. Feb 2022, 13:44
....fehlt am Plan....
da kommt es wohl sehr aufs revier an oder?
Ich kann nur fuer die Steiermark sprechen: bei uns wird Fallwild von Wildarten die einem Abschussplan unterliegen diesem angerechnet. Es wird entsprechend im WIS gemeldet und dort wo man nicht drueber schiessen kann (Mindestabschuss) fehlt einem dann das jeweilige Stueck. .....
Detto Niederösterreich.
Es sollte jeder JAB ein Interesse daran haben in seinem Revier die Zahl des Fallwilds so gering wie möglich zu halten, weil Er das Fallwild ganz normal in seinem Abschußplan berücksichtigen muss.
Wäre interessant wer das Geld für das "herrenlose Gut" Wild bekommt. Obwohl, als Fallwild ist es eigentlich nicht mehr herrenlos (gehört dem JAB wo es zum Fallwild geworden ist). Dann müsste die Klage in die andere Richtung aber auch möglich sein.
Spannendes Thema.
LG, Hans
Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Verfasst: Do 17. Feb 2022, 16:35
von Promo
Was kostet es wenn ein Wolf überfahren wird? Und gilt das nur auf der Straße? Frag für einen Tiroler Almbauern.
(Sorry, den musste ich loswerden)
Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Verfasst: Do 17. Feb 2022, 19:03
von kuni
Promo hat geschrieben: Do 17. Feb 2022, 16:35
Was kostet es wenn ein Wolf überfahren wird? Und gilt das nur auf der Straße? Frag für einen Tiroler Almbauern.
(Sorry, den musste ich loswerden)
wenn du Kasko hast, abhängig von der Versicherung nur den Selbstbehalt.
Problem ist nur dann, wenn nicht Generell Haar- und Federwild steht, sondern die Wildarten aufgezählt sind. Dann bleibt dir der Schaden am Auto. Und der Kann bei einem Wolf auch sehr erheblich sein
Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Verfasst: Do 17. Feb 2022, 19:54
von Plinker
Meine bescheidene Meinung.
Wenn irgendwelche Hobbyjäger mit Jurastudium anfangen Autofahrer bei Wildunfällen auf Schadensersatz zu klagen verstärken sie nur das Vorurteil des schiessgeilen Tiermörders.
Haben die Betroffenen vielleicht auch noch einen Bezug zur örtlichen Landwirtschaft wäre ich gern Zaungast bei der folgenden Sitzung des Jagdausschußes.
Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Verfasst: Do 17. Feb 2022, 20:11
von Plinker
hari hat geschrieben: Do 17. Feb 2022, 11:47
gewo hat geschrieben: Do 17. Feb 2022, 11:39
ohne ein jurist zu sein ...... aber dieses neue recht auf schadenersatz koennte durchaus auch bedeuten dass damit nun auch die pflicht zur obsorge entsteht
und wie willst diese Obsorgepflicht gestalten? Anbindehaltung fuer Wildtiere? Einzaeunen des Waldes? Nichtmal bei einem erhoehten Wildbestand (z.B. nichterfuellung der Abschussplaene) und erhoehter Wahrscheinlichkeit kannst einen kausalen Zusammenhang im Einzelfall herstellen.
Wenn z.B. ein Stueck aus einem Landwirtschaftlichen Produktionsgatter ausbricht dann gibt es eh eine Halterhaftung. Aber wild lebende Tiere werden nunmal nicht "gehalten".
Mal provokant formuliert.
Wie viele Rehkitze sterben jedes Jahr bei Mäharbeiten in Österreich? Als Heger und Pfleger sollte man schon Präventionsmaßnahmen ergreifen oder dafür zahlen.
Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Verfasst: Do 17. Feb 2022, 20:37
von kuni
Plinker hat geschrieben: Do 17. Feb 2022, 20:11
Mal provokant formuliert.
Wie viele Rehkitze sterben jedes Jahr bei Mäharbeiten in Österreich? Als Heger und Pfleger sollte man schon Präventionsmaßnahmen ergreifen oder dafür zahlen.
Wir durchsuchen die Wiesen vor der Maht, stellen am Vortag blaue Blitzleuchten auf, testen derzeit Drohnen mit Wbg
Was hast du bisher gemacht, von Postings hier mal abgesehen?
Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Verfasst: Do 17. Feb 2022, 20:45
von Camare
Plinker hat geschrieben: Do 17. Feb 2022, 19:54
Meine bescheidene Meinung.
Wenn irgendwelche Hobbyjäger mit Jurastudium anfangen Autofahrer bei Wildunfällen auf Schadensersatz zu klagen verstärken sie nur das Vorurteil des schiessgeilen Tiermörders.
Haben die Betroffenen vielleicht auch noch einen Bezug zur örtlichen Landwirtschaft wäre ich gern Zaungast bei der folgenden Sitzung des Jagdausschußes.
das kommt mir so vor, als ob der Autofahrer nach einem Wildunfall den zuständigen Jäger verklagt weil dieser den Abschussplan nicht erfüllt hat.
Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Verfasst: Do 17. Feb 2022, 21:06
von Plinker
Camare hat geschrieben: Do 17. Feb 2022, 20:45
Plinker hat geschrieben: Do 17. Feb 2022, 19:54
Meine bescheidene Meinung.
Wenn irgendwelche Hobbyjäger mit Jurastudium anfangen Autofahrer bei Wildunfällen auf Schadensersatz zu klagen verstärken sie nur das Vorurteil des schiessgeilen Tiermörders.
Haben die Betroffenen vielleicht auch noch einen Bezug zur örtlichen Landwirtschaft wäre ich gern Zaungast bei der folgenden Sitzung des Jagdausschußes.
das kommt mir so vor, als ob der Autofahrer nach einem Wildunfall den zuständigen Jäger verklagt weil dieser den Abschussplan nicht erfüllt hat.
Ich wäre dafür niemand jemanden klagt und ein Wildunfall wie bisher als ein Unglück angesehen wird
Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Verfasst: Do 17. Feb 2022, 21:16
von Camare
Plinker hat geschrieben: Do 17. Feb 2022, 21:06
Ich wäre dafür niemand jemanden klagt und ein Wildunfall wie bisher als ein Unglück angesehen wird
bin ich ganz deiner Meinung - shit happens - leider es gibt immer wieder A... die aus allem Kapital schlagen wollen.
Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Verfasst: Do 17. Feb 2022, 21:21
von Plinker
kuni hat geschrieben: Do 17. Feb 2022, 20:37
Plinker hat geschrieben: Do 17. Feb 2022, 20:11
Mal provokant formuliert.
Wie viele Rehkitze sterben jedes Jahr bei Mäharbeiten in Österreich? Als Heger und Pfleger sollte man schon Präventionsmaßnahmen ergreifen oder dafür zahlen.
Wir durchsuchen die Wiesen vor der Maht, stellen am Vortag blaue Blitzleuchten auf, testen derzeit Drohnen mit Wbg
Was hast du bisher gemacht, von Postings hier mal abgesehen?
Wenn du meinen Hintergrund wissen willst so kann ich dir verraten dass ich selbst von einen Bauernhof komme und bis heute noch dort helfe wenn es notwendig ist.
Als Bub bin ich meistens vor der Mahd die gefährlichen Stellen abgegangen wo Rehkitze sein könnten
Das alles ohne Blitzleuchten oder Drohnen.
Falls du es nicht bemerkt hast. Mein Posting war ironisch gemeint.
Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Verfasst: Do 17. Feb 2022, 21:49
von Ares
Plinker hat geschrieben: Do 17. Feb 2022, 20:11
hari hat geschrieben: Do 17. Feb 2022, 11:47
gewo hat geschrieben: Do 17. Feb 2022, 11:39
ohne ein jurist zu sein ...... aber dieses neue recht auf schadenersatz koennte durchaus auch bedeuten dass damit nun auch die pflicht zur obsorge entsteht
und wie willst diese Obsorgepflicht gestalten? Anbindehaltung fuer Wildtiere? Einzaeunen des Waldes? Nichtmal bei einem erhoehten Wildbestand (z.B. nichterfuellung der Abschussplaene) und erhoehter Wahrscheinlichkeit kannst einen kausalen Zusammenhang im Einzelfall herstellen.
Wenn z.B. ein Stueck aus einem Landwirtschaftlichen Produktionsgatter ausbricht dann gibt es eh eine Halterhaftung. Aber wild lebende Tiere werden nunmal nicht "gehalten".
Mal provokant formuliert.
Wie viele Rehkitze sterben jedes Jahr bei Mäharbeiten in Österreich? Als Heger und Pfleger sollte man schon Präventionsmaßnahmen ergreifen oder dafür zahlen.
Von Jahr zu Jahr weniger, da immer mehr Ackerland zum Wohle der Menscheit zu betoniert und asphaltiert wird.
Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Verfasst: So 20. Feb 2022, 08:38
von Schuttwegraeumer
Plinker hat geschrieben: Do 17. Feb 2022, 19:54
Meine bescheidene Meinung.
Wenn irgendwelche Hobbyjäger mit Jurastudium anfangen Autofahrer bei Wildunfällen auf Schadensersatz zu klagen verstärken sie nur das Vorurteil des schiessgeilen Tiermörders.
Haben die Betroffenen vielleicht auch noch einen Bezug zur örtlichen Landwirtschaft wäre ich gern Zaungast bei der folgenden Sitzung des Jagdausschußes.
Erinnert mich an eine Diskussion in einem deutschsprachigen Jagdforum, oder war es ein Autoforum, weiss nimmer.
Da ging es darum ob man im Ausland (es ging um Frankreich) auch einen Wildschaden melden soll wie in DE.
Da wurden Beispiele genannt wo jemand in FR brav sein wollte und das gemeldet hat um dann von der Bürokratie gefi**t wurde, der Betrag den der zahlen musste war 4stellig, weiss nimmer ob Strafe wegen Sachbeschädigung oder weil er eben Volkseigentum (das ist in FR anders geregelt mit dem Wild wie in DE oder AT) die Strafe.
Dort medet das auch keiner aus genau diesen Gründen.