Seite 7 von 15

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Mo 30. Mai 2011, 17:27
von <BigM>
pointi2009 hat geschrieben:hat zur Abschreckung in den Boden geschossen und dann die Polizei gerufen. Ist auch besser, wenn ein Schuss fällt, selber diese zu rufen. Hat natürlich keine Konsequenzen für ihn, aber würd ich auch machen.


Boden reparieren.

Im Grunde noch immer der Beste Weg: Nie in so eine Situation kommen.

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Mo 30. Mai 2011, 21:13
von Teal'c
<BigM> hat geschrieben:
pointi2009 hat geschrieben:hat zur Abschreckung in den Boden geschossen und dann die Polizei gerufen. Ist auch besser, wenn ein Schuss fällt, selber diese zu rufen. Hat natürlich keine Konsequenzen für ihn, aber würd ich auch machen.


Boden reparieren.

Im Grunde noch immer der Beste Weg: Nie in so eine Situation kommen.

richtig schlimm wirds aber wenn man ne Fussbodenheizung hat, das wär dann nicht so leiwand wenn das Wasser schön sprudelt... :lol:

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Di 31. Mai 2011, 00:52
von HS911
Lieber Wasser, als Blut (egal von wem), wenn's sich's irgendwie einrichten lässt.

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Di 31. Mai 2011, 09:56
von aus8
HS911 hat geschrieben:Lieber Wasser, als Blut (egal von wem), wenn's sich's irgendwie einrichten lässt.


seh ich anders .... am besten keinerlei Schaden für mich :mrgreen: und der Rest oder Einbrecher ist mir total scheissegal!

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Di 31. Mai 2011, 10:02
von kemira
"Keinerlei Schaden für mich" is gut, wenn jemand auf Deinem Fußboden ausrinnt kannst renovieren...

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Di 31. Mai 2011, 10:08
von pointi2009
:lol: Moment, der Boden war Mutter Erde, da er den Einbrecher auf frischer Tat auf seiner Terrasse erwischt hat :D

Würd mich aber interessieren, ob mit einer FFW egal welches Kaliber man eine Fussbodenheizung zerstören kann :think: da ist ja der Belag dann der Estrich, der ja immerhin ca 4cm dick ist, klar hängts dann vom Winkel auch ab.

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Di 31. Mai 2011, 10:23
von CCNIRVANA
Müsste man mal ausprobieren:

Wenn einer von den Glockbestzern daheim überfallen wird und er zufällig ein 33er Magazin :mrgreen: angesteckt hat soll er es mal versuchen in den Boden oder die Wand leer zu schießen.
Ich denke da bleibt kein Einbrecher stehen und wartet :naughty:
Wenn doch, dann war er vorher schon blind und ist jetzt zusätzlich noch taub :lol:
... und ich denke nicht, dass Blinde groß auf Raubzug gehen (nichts gegen Blinde an dieser Stelle auch nicht gegen Taube)

Ich finde die Kombi Glock 17 + 33er Mag ohnehin unschlagbar für die Defense, da dürften auch recht ungeübte mal einen, vielleicht zwei Treffer landen :mrgreen:

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Di 31. Mai 2011, 12:14
von aus8
kemira hat geschrieben:"Keinerlei Schaden für mich" is gut, wenn jemand auf Deinem Fußboden ausrinnt kannst renovieren...


gleich am Gang oder vors Haus rausziehen minimiert den Schaden............... :mrgreen: :D

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Di 31. Mai 2011, 13:31
von hungarus_old
Liebes Forum!

Ihr bekommt von mir ein Kollegiales Minus! Setzten!
Habt ihr alle überlesen das ich hier keine Diskussionen von wenn, aber, was wäre wollte?
Das ich FAKTEN wissen wollte? in den letzen 3-4 Seiten, ist das der einzige nützliche Post:

Philosoph hat geschrieben:Nach langer Absenz mische ich mich wieder ein:

Notwehrfälle werden in Österreich amtlich nicht dokumentiert, es gibt keine Statistik darüber. Für manche heißt das also, dass es keine Notwehrfälle gibt, schon gar keine mit einer Schußwaffe.

Wenn jemand mit einer Schußwaffe einen Straftäter abschreckt, so daß dieser abhaut, wird er sicher die Sache nicht anzeigen, vor allem dann nicht, wenn kein Schaden eingetreten ist.


Einmal bat ich schon um fachliches zusamentragen von Ereignissen, Erlebnissen! Wenn jemand Richter oder Anwalt oder sonstwas sein sollte kann er rühig, sofern es möglich ist, von Fällen erzählen. Aber so Hirngespinnste von wegen (zum zweiten mal:) wenn, aber was wäre, wil ich hier nicht Lesen.

Gut das das Geflame hier nur 2 seiten lang war, aber musste das sein? (extra Minuspunkte)
Also bitte ich um mehr Konzentration. Und mehr Fakten.

Und was die Fußbodenheizung angeht, ist diese mir Scheiß-Egal wenn ich wegen einem Einbrecher einen Warnschuss abgeben musste.

Wer solche fantasien ausleben will ist im "Sonstiges" Forum gerne eingeladen dazu einen eigenen Thread aufzumachen!

:evil:

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Di 31. Mai 2011, 13:40
von Expat
Du wirst dich vielleicht über ein weiteres, nicht zweckdienliches Posting ärgern, aber: Welcome to the internets.
Jeder Forumsthread wird früher oder später abgleiten, wenn es um Notwehr geht dann sowieso, mich wundert das dich das überrascht.

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Di 31. Mai 2011, 13:44
von Stickhead
Eine Grundsatzregel wird bei SV meiner Meinung nach sicher "Auge um Auge, Zahn um Zahn" sein... dass du quasi immer auch die Waffe verwenden darfst, die dein Gegenüber unmittelbar gegen dich verwenden will. Natürlich kommt es immer auf den Einzelfall an... Wie zuvor schon von ein paar Usern erwähnt, wird sich ein eher schmächtiger Typ leichter tun, seine SV mit Waffe zu argumentieren, als ein 2x2 Meter Ikea-Kastl-Typ.

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Di 31. Mai 2011, 13:53
von hungarus_old
@Expat
Die Hoffnung stirbt zuletzt. Aber du hast leider Recht.

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Di 31. Mai 2011, 14:53
von aus8
Expat hat geschrieben:Du wirst dich vielleicht über ein weiteres, nicht zweckdienliches Posting ärgern, aber: Welcome to the internets.
Jeder Forumsthread wird früher oder später abgleiten, wenn es um Notwehr geht dann sowieso, mich wundert das dich das überrascht.


:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Di 31. Mai 2011, 14:56
von raptor
hungarus hat geschrieben:Einmal bat ich schon um fachliches zusamentragen von Ereignissen, Erlebnissen! Wenn jemand Richter oder Anwalt oder sonstwas sein sollte kann er rühig, sofern es möglich ist, von Fällen erzählen.


Kein auch nur irgendwie seriöser Jurist will und darf das auch nur im Ansatz tun. Leider, gehört aber zum grundsäztlichen Berufsethos.

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Di 31. Mai 2011, 15:02
von raptor
Stickhead hat geschrieben:Eine Grundsatzregel wird bei SV meiner Meinung nach sicher "Auge um Auge, Zahn um Zahn" sein... dass du quasi immer auch die Waffe verwenden darfst, die dein Gegenüber unmittelbar gegen dich verwenden will.


Das ist rechtlich und praktisch Blödsinn. Sorry. Erstens wird kaum der Fall eintreten, daß beide Parteien die selbe Art Waffe haben (Deshalb ist solches Training auch wenig sinnvoll. Ich würde mal gerne so ein Training sehen: A hat ein Messer, B einen Schürhaken vom Kaminbesteck.), zweitens kommt es auf die tatsächlich angewandte Gewalt an. Schlägt man z.B. mit der Pistole auf einen unbewaffneten Angreifer nur ein, wird das eher in Ordnung gehen, als man erschießt ihn. Aber generell kann man da sowieso nichts sagen, es kommt alles auf den einzelnen Fall und eine Menge Begleitumstände an.

Ich persönlich habe lediglich den Eindruck, daß die Justiz bei Fällen, in denen zwischen vermutlichem Angreifer und vermutlichem Verteidiger vorher eine Beziehung bestand (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten) sehr genau hinsieht und gerne anklagt.