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Re: WBK zu WP ?
Verfasst: Mo 18. Aug 2014, 16:07
von Bud Spencer
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Re: WBK zu WP ?
Verfasst: Mo 18. Aug 2014, 16:09
von Scarface
Al3x hat geschrieben:Schaut so aus als ob die BHs das unterschiedlich formulieren.
Bei mir in Wien steht das so:
Die Befugnis zum führen erlischt gem. §21 Abs. 4 WG 1996 mit der Beendigung der Tätigkeit als
..Beruf/Abteilung und Arbeitgeber...
Jetzt steht bei mir der Arbeitgeber direkt drin, früher stand eben nur Sicherheitsdienst und keine explizite Firma wegen möglicher Firmenwechsel, obwohl ich Kollegen aus NÖ hatte denen die Firma auch noch reingedruckt wurde.
Na bei mir steht zum Glück nur die Berufsbezeichnung, die eh ziemlich dehnbar ist und das Gewerbe. Kein Firmenname, keine Abteilung. Also brauch ich wenn ich Arbeitgeber wechsle das nur zu melden und behalte somit den WP, denke ich mal.
Al3x hat geschrieben:Und der WP gilt 24/7, solange ich diesen Job eben mache und nicht kündige.
Das wusste ich eh, hab nur bissl Panik bekommen weil man in die Formulierung bei mir doch etwas hineininterpretieren könnte. Ausserdem gehts mir am Arsch das ständig Trottel Kollegen mit mir rumdiskutieren "OMG DAS DARFST NUR IN DA ARBEIT BLA BLA" und mir nix glauben wenn ich ihnen das Gegenteil sage, genauso wie sogar manche Polizisten mir das so erzählen wollten. Gibt sogar Kollegen ovn mir da steht haargenau das Gleiche und die behaupten ebenfalls stock und steif das es nur während der Arbeitszeit gilt. Jetzt kann ich denen das zeigen und dann ist hoffentlich Ruhe, und ditto dasselbe wenn ich von der Polizei angehalten werden sollte. Hoffe ich zumindest. Mir geht das ewige Diskutieren nämlich schön langsam wo hin.

Re: WBK zu WP ?
Verfasst: Mo 18. Aug 2014, 16:15
von Cerakote
Da hat man als Jäger schon nen massiven Vorteil, weil der WP, ja lebenslänglich gilt, vorausgesetzt man überweist jährlich die Altersvorsorge fürn Hr. Josef Pröll. Wäre echt nervig wenn ich meinen Job kündige, den abgeben müsste..
Edit: Ist jemand der bei ner Sicherheitsfirma arbeitet zufällig auch Jäger? Den Vermerk würde ich gern sehen

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Re: WBK zu WP ?
Verfasst: Mo 18. Aug 2014, 16:20
von Bud Spencer
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Re: WBK zu WP ?
Verfasst: Mo 18. Aug 2014, 21:49
von Bourne
Hallo zusammen!
Bekommt man einen WP auch, wenn man nur nebenher bei einem Sicherheitsdienst arbeitet? Übertrieben gefragt, darf ich die Waffe immer tragen, auch wenn ich nur einmal im Monat Dienst habe?
Re: WBK zu WP ?
Verfasst: Di 19. Aug 2014, 09:05
von Al3x
Ja sicher, das gilt auch für Teilzeitler, wurscht ob 12 oder 40 Stunden die Woche oder eine Samstag Nacht im Monat - insofern dein Arbeitgeber bestätigt dass dein Dienst vom Auftraggeber einen Waffenträger vorsieht, sonst bekommst den WP ohnehin nicht.
@Scarface: Meine "Firma" ist keine Firma wie G4S oder ähnliches, ich schick dir eine pm.
Re: WBK zu WP ?
Verfasst: Di 19. Aug 2014, 10:44
von mariu
Bei mir (Wien) steht:
Beschränkung gem. Par.21 Abs.4 WaffG
Bewachungsdienstangehöriger
Re: WBK zu WP ?
Verfasst: Di 19. Aug 2014, 11:25
von Cerakote
Wie schnell bekommt man den beim G4S so eine Bestätigung? Kriegt die jeder der dort arbeitet?
Wie is das bei andere Sicherheitsfirmen?
Die Branche hat mich nie interessiert hab daher keine Ahnung..
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Re: WBK zu WP ?
Verfasst: Di 19. Aug 2014, 13:52
von Al3x
Nein, den WP bekommen nur Leute die entweder als Alarmfahrer, im Personenschutz, oder Botschaftsdienst arbeiten, eben dort wo man eine Dienstwaffe benötigt,sonst geht da nix, was auch Sinn macht.
Die ganze Branche hier unterliegt einem schlimmen Wettbewerb und wie sich das auf die Mitarbeiter auswirkt, sollte man sich denken können.
Die Ursachen der Probleme finden sich aber zumeist doch in den Büros und nicht auf den Strassen..
Die Mitarbeiterfluktuation war schon immer extrem hoch, obwohl der Stundenlohn bei einigen Dienstarten inzwischen ja ganz passabel ist.
Und trotzdem hat meine Putzfrau dasselbe Geld pro Stunde und kein Risiko..ausser sie fällt beim Fenster putzen ausm ersten Stock.

mariu hat geschrieben:Bei mir (Wien) steht:
Beschränkung gem. Par.21 Abs.4 WaffG
Bewachungsdienstangehöriger
So sollte es auch sein.
Re: WBK zu WP ?
Verfasst: Di 19. Aug 2014, 13:57
von mariu
Man sollte schon für den Bereich mit Waffe eingeplant sein. Ich denke nicht, dass so nen Schrieb jeder bekommt der geringfügig oder fallweise beschäftigt ist bzw. möchte die Behörde angeblich mind. eine Teilzeit Anstellung sehen.
Re: WBK zu WP ?
Verfasst: Di 19. Aug 2014, 13:58
von Al3x
Natürlich musst du einen Teilzeitvertrag haben.
Es gibt mehrere Leute die nur 1-2 mal im Monat als Zusatzeinkommen eben einen Nachtdienst runterreissen und den WP haben, da es nunmal der Kunde vertraglich so vorschreibt - die Arbeitsstundenanzahl in deinem Vertrag ist da unerheblich.
Re: WBK zu WP ?
Verfasst: Do 21. Aug 2014, 19:14
von Scarface
Cerakote hat geschrieben:Wie schnell bekommt man den beim G4S so eine Bestätigung? Kriegt die jeder der dort arbeitet?
Wie is das bei andere Sicherheitsfirmen?
Die Branche hat mich nie interessiert hab daher keine Ahnung..
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Wie Al3x schon geschrieben hat normalerweise nur wenn du vorgesehen bist für bewaffnete Sonderdienste, Alarmfahrer, Botschaftsdienst (also C und teilw. D Vertrag, glaube ich). Ich bin beimeiner Firma reingekommen als ein C Posten ausgeschrieben wurde, Schulung dafür gemacht, gegen Schulungsende den Schrieb für die BH bekommen das ich nen WP benötige. Habe jetzt erst beantragt da ich noch gewartet habe auf meinen Badge für den Posten (Auftrageber hat eine eigene Sicherheitsüberprüfung gemacht). Sollte demnächst dahin transferiert werden (muss noch Ersatz für mich eingeschult werden, hoffe dass das schnell geht und ich spätestens im bzw allerspätestens Ende September wechseln kann wg Geld). Kenne allerdings paar Leute in der Firma die haben den Posten dann nicht bekommen, haben trotzdem noch WP bzw sind nicht mehr auf so Posten und machen jetzt andere Sachen (Dienstführung bzw -aufsicht, usw) und haben auch noch WP und tragen teilw. auch im Dienst. Sprich halt mal mit deinem Dienstführer ob er sowas für dich hätte Posten-mäßig oder erwähne das du gerne nen WP machen möchtest und bereit wärst für sowas einzuspringen.