Gumbar hat geschrieben:Wenn man sich die näher ansieht findet man nur untüchtige, Gesetze missachtende, gescheiterte Existenzen die in unserer
Gemeinschaft den negativ behafteten Bodensatz bilden. Es ist mir auch völlig egal ob die es "in ihrer Jugend schwer hatten"
oder spätpubertierend gestört sind.
Wegsperren hielte ich für richtig und der W.Neustädter Prozess ist ja gottlob noch nicht ausgestanden.
Na bummsti. Feucht geträumt und im Dritten Reich wieder aufgewacht, oder wie? Bei dem Maß an Staatsbürgerkunde das
Du hier an den Tag legst, würde ich eher Dich als gescheiterte Existenz betrachten. Wenn derartiger kollektivstrafender
Gesinnungsterror wie Du ihn hier verlangst einmal das Prinzip "keine Strafe ohne
nachgewiesene Tat" (und das ist
in Wr. Neustadt nicht gelungen - trotz Millionen teurem Oberservations/V-Leute Einsatzes) und somit den Kern des Rechtstaates
zersetzt hat, könnte es ganz einfach werden Waffenbesitzer und insbesondere Pro-Waffen Aktivisten, Forumsbetreiber, etc.
ihrer Haltung wegen zu verfolgen. Motto: "wer sich für Waffenbesitz einsetzt, heißt Gewalt gut". Ein paar eifrige Ermittler,
V-Leute und Staatsanwälte würden sich sicher finden um die Waffenbesitz-Aktivisten auf Jahre zu observieren, anzuklagen
und damit (auch bei Freispruch) finanziell zu ruinieren. Wenn man dann noch entlastendes Beweismaterial unterschlägt (wie
die Exekutive den Einsatz der verdeckten Ermittlerin "Durand"), geht sich evtl. sogar ein Schuldspruch aus.
Das ist ja das große Dilemma in Österreich- Grundrechte bitte ja, aber nur für mich und meine Minderheit, nicht für "Mewtwo",
Chaoten, etc. Dort bitte festen Schlagstockeinsatz und jeden Aktivismus niederknüppeln. Die Gegenseite (zB. die Grünen) denkt
vice versa. Niemand betreibt konsequente Grundrechtspolitik- weil es offenbar zu schwer ist, das was man selbst fordert anderen
(und wenn sie einem noch so unsympathisch sind!!) zuzugestehen.
Nur damit selbst Du eine Chance hast zu begreifen wo hier der Skandal und die enorme Gefahr für die Grundrechte liegt:
http://www.zeit.de/2011/19/A-Tierschuetzer-ProzessDoch dann geschah etwas Unvorhergesehenes. Die Angeklagten, durchwegs gebildete Köpfe, waren von lapidaren Zeugenaussagen der Polizeibeamten irritiert, wonach bei den Ermittlungen zwar Spitzel eingesetzt worden wären, allerdings nur kurzfristig und lediglich an der Peripherie der Tierschützerszene. Sie entschlossen sich, dieser Frage selbst nachzugehen. Sie durchforsteten Fotoarchive, Polizeiakten, Melderegister. Schließlich beauftragten sie einen Privatdetektiv, der ein probates Mittel kannte, sich den entscheidenden Tipp aus dem Polizeiapparat zu verschaffen.
Erst so wurde die Verteidigung fündig: Man stieß auf eine gewisse Danielle Durand, »die Dani«, jene unternehmungslustige Französisch-Studentin, die nach eineinhalb Jahren intensivem Engagements für die gute Sache angeblich plötzlich »nach Frankreich verzogen« war. Tatsächlich war die Kampfgefährtin eine steirische Polizistin mit Sonderauftrag. Der Skandal war perfekt. Die Illustrierten freuten sich über saftige Headlines, kürten die verdeckte Ermittlerin zur »Sex-Spionin«, weil sie gerüchteweise ein intimes Verhältnis zu einem der Angeklagten eingegangen sein soll.
Mit Durand kam die Wende. Es kam auch der Wiener Neustädter Richterin seltsam vor, dass ausgerechnet die Berichte jenes Spitzels von den leitenden Beamten vertuscht worden waren, der in die Szene der angeblich militanten Tierrechtsaktivisten so tiefen Einblick gewonnen hatte wie kein anderer Polizist. Selbst die mittlerweile aus dem Amt geschiedene Justizministerin meinte sachte, es sei doch etwas »ungewöhnlich«, was da vor sich gehe.
Durand musste im Zeugenstand erscheinen. Die Inszenierung ihres Auftritts sollte eine Blamage vermeiden, dennoch fiel die Aussage der Spitzelzeugin eindeutig aus: Keine Sachbeschädigungen, nichts Strafbares sei ihr in 16 Monaten intensiver Ermittlungstätigkeit untergekommen. Sie hatte nur Entlastendes herausgefunden – doch um ein Haar wäre sie gar nicht gehört worden.
Muss man im Rechtsstaat Österreich also erst Detektive engagieren, um vor Gericht Recht zu erhalten? Müssen Angeklagte und ihre Verteidiger, wie im Fall der Tierschützer, auf eigene Faust nachforschen, ob Polizei und Anklagebehörde möglicherweise entscheidendes Entlastungsmaterial unterdrücken, weil es nicht in den Kram der Anklageschrift passt – diese möglicherweise sogar ad absurdum führen würde?
Das dürfte nicht der Fall sein. Aber hätten die Angeklagten nicht die Initiative ergriffen, dann gäbe es jetzt wohl keinen Freispruch. Nicht auszudenken, welche Folgen es gehabt hätte, hätten nicht außergewöhnlich kluge, couragierte, belesene, kritische und kreative Geister in Wiener Neustadt auf der Anklagebank gesessen – sondern 13 Durchschnittsbürger. Österreicher, die darauf vertrauen, dass vor Gericht und in der Polizei schon alles mit rechten Dingen zugeht.