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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:26
von gewo
Bourne hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:Im Entwurf stand: Das "im Sinne des § 11b" ist dazugekommen ...


was steht denn im 11b bitte ?

Die Definition für den Sportschützen. Stehe ich irgendwie auf der Leitung? :think:


nein, aber dann passt es ja eh, oder?

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:30
von Bourne
gewo hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
was steht denn im 11b bitte ?

Die Definition für den Sportschützen. Stehe ich irgendwie auf der Leitung? :think:


nein, aber dann passt es ja eh, oder?

Naja für die Ausübung des Schießsportes muss man ja nicht unbedingt "Sportschütze" sein. Es hätte ja auch sein können, dass es reicht, wenn man "Schießsportausübender" (klingt komisch, steht aber so im Gesetz) ist. Es wurde also genauer definiert und somit strenger. Verstehst Du, was ich sagen will?

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:31
von Balistix
Ich bin mir in der Eile gerade noch nicht sicher, ob der Verweis auf §11b (Sportschütze) in §23 Abs 2 (Erweiterung "jederzeit") eine Erleichterung oder ein Erschwernis ist. Fühlt sich irgendwie nach Erleichterung an, weil jetzt Trainingsnachweis (12x) oder Bewerbsnachweis (3x) plus Vereinsschreiben ausreicht. Früher war da ja ein Stapel an Listen zu erbringen?

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:34
von HowlingWolf
gewo hat geschrieben:soweit ich die § richtig zugeordnet habe dann gilt alles zum themas HAs erst ab 14.12.2019
da werden also jetzt kistenweise garanden, molots, siagas und co in irgendwelchem lagern liegen bleiben bis nächsten dezember

wenn ich mich ned verlesen habe ...

Die haben doch glatt § 5 Abs. 1 und 3 gegenüber dem vorigen Entwurf von 1.1.2019 auf 14.12.2019 verschoben! :cry:

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:35
von gewo
HowlingWolf hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:soweit ich die § richtig zugeordnet habe dann gilt alles zum themas HAs erst ab 14.12.2019
da werden also jetzt kistenweise garanden, molots, siagas und co in irgendwelchem lagern liegen bleiben bis nächsten dezember

wenn ich mich ned verlesen habe ...

Die haben doch glatt § 5 Abs. 1 und 3 gegenüber dem vorigen Entwurf von 1.1.2019 auf 14.12.2019 verschoben! :cry:


YES sir

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:35
von Nordi
HowlingWolf hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:soweit ich die § richtig zugeordnet habe dann gilt alles zum themas HAs erst ab 14.12.2019
da werden also jetzt kistenweise garanden, molots, siagas und co in irgendwelchem lagern liegen bleiben bis nächsten dezember

wenn ich mich ned verlesen habe ...

Die haben doch glatt § 5 Abs. 1 und 3 gegenüber dem vorigen Entwurf von 1.1.2019 auf 14.12.2019 verschoben! :cry:


Sieh es positiv...jetzt hast 1 Jahr mehr Zeit zu sparen auf nen neuen HA... =/

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:36
von Bdave
Ok shit, hab gerade verglichen.

Der §5 bzgl. der bisher verbotenen HA war im ursprünglichen Entwurf schon ab 1.1. gültig. Das haben sie jetzt geändert auf 14.12.

Somit ist es jetzt doch nicht mehr möglich, diese HA mit den Magazinen ab 1.1. zu kaufen, und ab 14.12. als Altbestand zu melden.
Wäre ja zu schön gewesen.

Dh aber, dass man noch bis 14.12. die bösen Magazine kaufen, ab dem 14. dann die "neuen" HA auch als normaler WBK Besitzer erwerben kann, die Magazine dann aber nicht mehr anstecken darf. Richtig?

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:36
von gewo
Bourne hat geschrieben:Es wurde also genauer definiert und somit strenger. Verstehst Du, was ich sagen will?


das kommt jetzt drauf an wie du betroffen bist

wennst bei der einen oder anderen BH "in behandlung" bist dann freust du dich wie ein schneekoenig ueber jede praezisierung ...

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:37
von McMonkey
Bin gespannt, was für kontroverse Auflagen sich die BH's beim Erweitern "ausdenken".

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:38
von gewo
Bdave hat geschrieben:Somit ist es jetzt doch nicht mehr möglich, diese HA mit den Magazinen ab 1.1. zu kaufen, und ab 14.12. als Altbestand zu melden.
Wäre ja zu schön gewesen.


naja
die frage ist nach wie vor der stichtag betreffend der hicaps

wennst zum stichtag die hicap magazine zu einem repetierer besitzt und danach rechtmaessig den HA erwirbst .....
kommt drauf an was in der oder den verordnungen stehen wird

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:39
von Bourne
gewo hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:Es wurde also genauer definiert und somit strenger. Verstehst Du, was ich sagen will?


das kommt jetzt drauf an wie du betroffen bist

wennst bei der einen oder anderen BH "in behandlung" bist dann freust du dich wie ein schneekoenig ueber jede praezisierung ...

So gesehen, muss ich Dir Recht geben. Ich hatte das Problem (bei Erweiterung um je 2) nicht.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:39
von gewo
McMonkey hat geschrieben:Bin gespannt, was für kontroverse Auflagen sich die BH's beim Erweitern "ausdenken".


sind eh immer die selben sechs oder sieben behoerden ...

aber so straff wie jetzt war es noch nie definiert
viel mehr kannst jetzt nicht mehr machen

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:47
von McMonkey
gewo hat geschrieben:
McMonkey hat geschrieben:Bin gespannt, was für kontroverse Auflagen sich die BH's beim Erweitern "ausdenken".


sind eh immer die selben sechs oder sieben behoerden ...

aber so straff wie jetzt war es noch nie definiert
viel mehr kannst jetzt nicht mehr machen


Aber Listen werde ich trotzdem brauchen, als definierter Sportschütze mit Ausweis, wenn ich von 7 auf 9 oder 10 will? Listen für spezielle Kaliber?

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:49
von ratpack
cas81 hat geschrieben:"Sofern auch hierfür" bezieht sich auf "unabhängig davon". "Unabhängig davon" und "eine grössere Anzahl" zieht die Grenze zu den 5 Waffen.


ich befürchte es wird eher so ausgelegt werden:
1) per gesetz fix 2 plätze festgelegt
2) auf Antrag - mit der Bedingung, wenn mehr als 5 Jahre seit Ausstellung WBK usw.. können bis zu 5 genehmigt werden - vorher nur mittels listen usw....
3) Unabhängig davon darf eine größere Anzahl (als die gesetzlich fixen 2 Plätze) nur dann erlaubt werden wenn Rechtfertigung vorhanden...

also kommen Erweiterung nur für Jäger, Sportschützen oder Sammler in Frage...

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:50
von gewo
ratpack hat geschrieben:
cas81 hat geschrieben:"Sofern auch hierfür" bezieht sich auf "unabhängig davon". "Unabhängig davon" und "eine grössere Anzahl" zieht die Grenze zu den 5 Waffen.


ich befürchte es wird eher so ausgelegt werden:
1) per gesetz fix 2 plätze festgelegt
2) auf Antrag - mit der Bedingung, wenn mehr als 5 Jahre seit Ausstellung WBK usw.. können bis zu 5 genehmigt werden - vorher nur mittels listen usw....
3) Unabhängig davon darf eine größere Anzahl (als die gesetzlich fixen 2 Plätze) nur dann erlaubt werden wenn Rechtfertigung vorhanden...

also kommen Erweiterung nur für Jäger, Sportschützen oder Sammler in Frage...


erweiterungen von mehr als 5 kommen nur fuer sportschuetzen, jaeger und sammler in frage, ja das stimmt
bisher galt das fuer erweiterungen von mehr als 2