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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:55
von silverstar
Wenn ich jetzt eine FFW mit mehr als 20 Schuss Mag besitze kann ich Sie ab 1. Jänner in kat A umschreiben lassen ? (Altbestand) abzüglich eines Platzes von den B Waffen ? Wird dann für die eine Kat A ein gesondertes Dokument ausgestellt ?

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:56
von HowlingWolf
Soweit ich es jetzt durchgesehen habe: Von den "interessanten" Änderungen treten die Gewehrscheinwerfer, Schalldämpfer für Jäger, Führen für Jäger und die neuen Stückzahl-Bestimmungen am 1.1.2019 in Kraft. Alles andere (HA kein KM, Zubehör = Plätze x 2, HiCap"-Ban") tritt (frühestens) am 14.12.2019 in Kraft.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:58
von ratpack
gewo hat geschrieben:
ratpack hat geschrieben:
cas81 hat geschrieben:"Sofern auch hierfür" bezieht sich auf "unabhängig davon". "Unabhängig davon" und "eine grössere Anzahl" zieht die Grenze zu den 5 Waffen.


ich befürchte es wird eher so ausgelegt werden:
1) per gesetz fix 2 plätze festgelegt
2) auf Antrag - mit der Bedingung, wenn mehr als 5 Jahre seit Ausstellung WBK usw.. können bis zu 5 genehmigt werden - vorher nur mittels listen usw....
3) Unabhängig davon darf eine größere Anzahl (als die gesetzlich fixen 2 Plätze) nur dann erlaubt werden wenn Rechtfertigung vorhanden...

also kommen Erweiterung nur für Jäger, Sportschützen oder Sammler in Frage...


erweiterungen von mehr als 5 kommen nur fuer sportschuetzen, jaeger und sammler in frage, ja das stimmt
bisher galt das fuer erweiterungen von mehr als 2


ich hoffe es, dass die Behörden das auch so sehen... wäre aber entgegen deren Agenda, die Ansammlung von Kampfmitteln in privaten händen zu unterbinden... würde ja bedeuten dass sind der Waffenbestand automatisch fast verdoppeln könnte... ab das in deren Sinn war...

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 14:59
von cas81
ratpack hat geschrieben:3) Unabhängig davon darf eine größere Anzahl (als die gesetzlich fixen 2 Plätze) nur dann erlaubt werden wenn Rechtfertigung vorhanden...

also kommen Erweiterung nur für Jäger, Sportschützen oder Sammler in Frage...

Nein, bei über 5 brauchst die Voraussetzungen erst.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 15:01
von gewo
ratpack hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
ratpack hat geschrieben:
ich befürchte es wird eher so ausgelegt werden:
1) per gesetz fix 2 plätze festgelegt
2) auf Antrag - mit der Bedingung, wenn mehr als 5 Jahre seit Ausstellung WBK usw.. können bis zu 5 genehmigt werden - vorher nur mittels listen usw....
3) Unabhängig davon darf eine größere Anzahl (als die gesetzlich fixen 2 Plätze) nur dann erlaubt werden wenn Rechtfertigung vorhanden...

also kommen Erweiterung nur für Jäger, Sportschützen oder Sammler in Frage...


erweiterungen von mehr als 5 kommen nur fuer sportschuetzen, jaeger und sammler in frage, ja das stimmt
bisher galt das fuer erweiterungen von mehr als 2


ich hoffe es, dass die Behörden das auch so sehen... wäre aber entgegen deren Agenda, die Ansammlung von Kampfmitteln in privaten händen zu unterbinden... würde ja bedeuten dass sind der Waffenbestand automatisch fast verdoppeln könnte... ab das in deren Sinn war...


du bist etwas unbeholfen in der formulierung ... ;-)
ich seh schon den klenk titeln:
schlachtfeld österreich: minister verdoppelt waffenanzahl!

;-)

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 15:02
von gewo
HowlingWolf hat geschrieben:Soweit ich es jetzt durchgesehen habe: Von den "interessanten" Änderungen treten die Gewehrscheinwerfer, Schalldämpfer für Jäger, Führen für Jäger und die neuen Stückzahl-Bestimmungen am 1.1.2019 in Kraft. Alles andere (HA kein KM, Zubehör = Plätze x 2, HiCap"-Ban") tritt (frühestens) am 14.12.2019 in Kraft.


ja, so schauts aus

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 15:04
von gewo
silverstar hat geschrieben:Wenn ich jetzt eine FFW mit mehr als 20 Schuss Mag besitze kann ich Sie ab 1. Jänner in kat A umschreiben lassen ? (Altbestand) abzüglich eines Platzes von den B Waffen ? Wird dann für die eine Kat A ein gesondertes Dokument ausgestellt ?


NEIN

alles erst ab 14.12.2019
und keiner weiss noch wie und was

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 15:08
von silverstar
danke für die Antwort!

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 15:09
von McMonkey
@gewo, falls ich kein z.B. OA mit Austria Version haben möchte, dann warte ich bis über den 14-12-2019 ?

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 15:16
von Bourne
ratpack hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
ratpack hat geschrieben:
ich befürchte es wird eher so ausgelegt werden:
1) per gesetz fix 2 plätze festgelegt
2) auf Antrag - mit der Bedingung, wenn mehr als 5 Jahre seit Ausstellung WBK usw.. können bis zu 5 genehmigt werden - vorher nur mittels listen usw....
3) Unabhängig davon darf eine größere Anzahl (als die gesetzlich fixen 2 Plätze) nur dann erlaubt werden wenn Rechtfertigung vorhanden...

also kommen Erweiterung nur für Jäger, Sportschützen oder Sammler in Frage...


erweiterungen von mehr als 5 kommen nur fuer sportschuetzen, jaeger und sammler in frage, ja das stimmt
bisher galt das fuer erweiterungen von mehr als 2


ich hoffe es, dass die Behörden das auch so sehen... wäre aber entgegen deren Agenda, die Ansammlung von Kampfmitteln in privaten händen zu unterbinden... würde ja bedeuten dass sind der Waffenbestand automatisch fast verdoppeln könnte... ab das in deren Sinn war...
Sollte nicht so sein:
Zu § 23 Abs. 2b: Mit der Änderung durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 161/2013, wollte – wie sich aus der Begründung des Ausschussberichts (BlgNR 2547 24. GP) ergibt - der Gesetzgeber „sowohl der Verwaltungsvereinfachung Rechnung [tragen], als auch dem Bedürfnis nach klaren Vorgaben bei der Klärung, ob im spezifischen Fall der Sportschützen eine höhere Anzahl als zwei Stück bewilligt werden darf. Sowohl die Behörden als auch die Betroffenen würden mehr Rechtssicherheit in dieser Frage erlangen. [....] Die Ausübung des Schießsports wird dabei in der Regel durch die Mitgliedschaft in einem Verein, zu dessen Tätigkeitsbereich die Ausübung des Schießsports gehört, glaubhaft gemacht werden können.“ Die Praxis hat aber gezeigt, dass die Verwaltungsvereinfachung mit der damals geschaffenen Regelung nicht im vollen Umfang erreicht wurde, da neben der Mitgliedschaft in einem Verein noch andere Nachweise verlangt wurden, die mit der beabsichtigten Intention der Vereinfachung nicht in Einklang zu bringen sind. Aus diesem Grund soll nun bereits auf Gesetzesebene auf die Mitgliedschaft in einem Verein, dessen Zweck nur die Ausübung des Schießsports umfasst, abgestellt werden.

Sohin soll unter Einhaltung sämtlicher Voraussetzungen des Abs. 2b Mitgliedern eines Schießsportvereins ermöglicht werden, bis zu zehn Schusswaffen der Kategorie B zu erwerben. Für die in diesem Absatz vorgesehene höchstzulässige Anzahl erlaubter Schusswaffen sind nicht nur Schusswaffen der Kategorie B, sondern auch Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie gemäß § 18, die der Berechtigte besitzen darf, einzurechnen. Wie bisher darf der Antragsteller bislang keine Übertretungen dieses Bundesgesetzes begangen haben, so darf zum Antragsteller etwa keine Bestrafung wegen nicht ordnungsgemäßer Verwahrung vorliegen.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 15:19
von Burgenlandy
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 15:27
von ratpack
Burgenlandy hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:....
du bist etwas unbeholfen in der formulierung ... ;-)
ich seh schon den klenk titeln:
schlachtfeld österreich: minister verdoppelt waffenanzahl!


:lol:


haha.. :lol:

trotzdem glaub i ned dran, dass von 2 auf 5 Plätze es reichen wird, nur die WBK gehabt zu haben... :snooty:
ich lese aus Bournes zitat heraus: Vereinszwang, Rechtfertigung Sportschütze...

ab 5 bis 10 sowieso nur Sportschütze.. aber daruntern jäger, sammler oder Sprotschütze... und eben nicht jedermann... :naughty:

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 15:33
von gewo
McMonkey hat geschrieben:@gewo, falls ich kein z.B. OA mit Austria Version haben möchte, dann warte ich bis über den 14-12-2019 ?


ja geht ned anders
ausser du bekommst a ausnahmegenehmigungkat A (alt)

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 15:35
von gewo
auch die psychotestklausel hat man auf einen vernueftigen rahmen gestutzt

"...Wird innerhalb von sechs Monaten ab Erstellung eines solchen Gutachtens ein weiteres Gutachten erstellt, darf dieses die Behörde in einem Verfahren zur Überprüfung der Verlässlichkeit nicht verwerten. Wurden der Behörde drei Gutachten im Sinne des zweiten Satzes gemeldet, ist die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses in zehn Jahre ab Erstellung des dritten Gutachtens unzulässig.“

zehn jahre sind zwar immer noch unangemessen lang aber besser als lebenslaenglich

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 21. Nov 2018, 15:36
von silverstar
@Gewo
ausnahmegenehmigungkat A (alt) ?? Das meinte ich vorher ja ! Wenn man schon hat könnte man ab 1.1.2019 ansuchen oder sehe ich das falsch?