Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread
Verfasst: Mi 5. Feb 2020, 21:29
Welche Regelung mit 60cm Mindestlänge meinst du?
Bei KAT B ist die Länge doch egal?
Bei KAT B ist die Länge doch egal?
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Also verwechsle ich da grad wahrscheinlich was.Flolito hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 21:29 Welche Regelung mit 60cm Mindestlänge meinst du?
Bei KAT B ist die Länge doch egal?
§17 Abs. 1 Z 11: von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;Pat_at_work hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 21:43Also verwechsle ich da grad wahrscheinlich was.Flolito hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 21:29 Welche Regelung mit 60cm Mindestlänge meinst du?
Bei KAT B ist die Länge doch egal?
Gut, dann wär die so zu bekommen?![]()
Das besagte Ding hat 48cm.Mauser98Lover hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 22:15§17 Abs. 1 Z 11: von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;Pat_at_work hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 21:43Also verwechsle ich da grad wahrscheinlich was.Flolito hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 21:29 Welche Regelung mit 60cm Mindestlänge meinst du?
Bei KAT B ist die Länge doch egal?
Gut, dann wär die so zu bekommen?![]()
so wie ich das verstehe, muss das Teil im schussfähigen Zustand entweder immer unter 60cm lang sein oder drüber, aber wie gsagt ich bin auch kein Experte, deshalb hab ich nur das Gesetz zitiertPat_at_work hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 22:17Das besagte Ding hat 48cm.Mauser98Lover hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 22:15§17 Abs. 1 Z 11: von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;Pat_at_work hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 21:43
Also verwechsle ich da grad wahrscheinlich was.
Gut, dann wär die so zu bekommen?![]()
Wäre das ok da einen fixen schaft dran zu schrauben?
Angenommen ich kaufe sie und sie wird als Pistole eingetragen, wenn ich dann einen fixen Schaft draufgebe, ist die über 60cm. Haut das so einfach hin?Mauser98Lover hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 22:24so wie ich das verstehe, muss das Teil im schussfähigen Zustand entweder immer unter 60cm lang sein oder drüber, aber wie gsagt ich bin auch kein Experte, deshalb hab ich nur das Gesetz zitiertPat_at_work hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 22:17Das besagte Ding hat 48cm.Mauser98Lover hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 22:15
§17 Abs. 1 Z 11: von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;
Wäre das ok da einen fixen schaft dran zu schrauben?
Nach 630 Schuss Dauerfeuer hat der Kunststoff-Handschutz zu brennen begonnen, stimmt. Mal abgesehen davon, dass bei einem Sturmgewehr die Hauptfeuerart ohnehin das Einzelfeuer ist, so würde sowieso kein Soldat je in die Verlegenheit kommen, das erleben zu müssen, da er üblicherweise gerade einmal ein Viertel der Munition am Mann hat. Zumindest beim Bundesheer sind es 150 Schuss, wenn ich mich richtig erinnere.SwissShot hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 22:56 Das "Belastungsvideo" weiter vorne finde ich wiedermal sehr speziell.![]()
Das moderne Material raucht zuerst ab.
Wobei besteht bei solchen Versuche nicht die Gefahr einer Selbstzündung der Patrone im heissen Lager?
Beim Stgw57 hiess es immer nach dem dritten, vierten Magazin auf Dauerfeuer, geht das nächste Magazin von alleine los (nach dem Ladevorgang).
Und zur AK in .223, eh ich hab zwei.![]()
Funktionierten ohne Probleme.
Gruss SwissShot.
Die Saigas haben eine Sperre, die ein Klappen im ungesicherten Zustand verhindert.Das Teil ist eingeklappt auch unter 60cm lang.
https://www.shootingstore.at/bchsen/308 ... 45x39.html
Selten so einen Blödsinn gelesen wie du hier von dir gibst. Die BH macht sich nicht strafbar, wenn sie einem Ansuchen entspricht und nicht die Behörde ist dafür verantwortlich, wenn du das Gesetz brichst, sondern du selbst. Bitte denk das nächste Mal nach, bevor du etwas postest.Mauser98Lover hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 21:15 wenn die BH ihm die Genehmigung gibt, dann macht sich wenn dann die BH strafbar, den Bürger interessiert nur die Genehmigung