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Re: Frust & Ärger Thread 6.0
Verfasst: Mo 23. Dez 2019, 19:11
von bino71
HiCap Magazine sind "Waffen".
Re: Frust & Ärger Thread 6.0
Verfasst: Mo 23. Dez 2019, 19:15
von gewo
bino71 hat geschrieben: Mo 23. Dez 2019, 19:11
HiCap Magazine sind "Waffen".
jop
lex specialis
macht einiges einfacher im gesetz
aber macht Probleme an andere stelle ...
Re: Frust & Ärger Thread 6.0
Verfasst: Mo 23. Dez 2019, 19:26
von bino71
Die Verwahrung ist durch diese Änderung halt für Einige recht doof.
Re: Frust & Ärger Thread 6.0
Verfasst: Mo 23. Dez 2019, 19:46
von Reverend45
moment was? .... langsam wirds lächerlich. Auskennen beim neuen Gesetz tut sich mittlerweile wohl keine Sau mehr....Ich bin mit dem Verstehen schon lange ausgestiegen, kapier absolut gar nix mehr.
Ich geb meiner BH mal ein paar Monate Zeit um das zu regeln bevor ich ihnen auf den Sack gehe....altbestand magazine + Waffe 2 mal vorhanden....also keine probleme hoff ich....
Re: Frust & Ärger Thread 6.0
Verfasst: Mo 23. Dez 2019, 19:50
von The_Governor
Reverend45 hat geschrieben: Mo 23. Dez 2019, 19:46
moment was? .... langsam wirds lächerlich. Auskennen beim neuen Gesetz tut sich mittlerweile wohl keine Sau mehr....Ich bin mit dem Verstehen schon lange ausgestiegen, kapier absolut gar nix mehr.
Ich geb meiner BH mal ein paar Monate Zeit um das zu regeln bevor ich ihnen auf den Sack gehe....altbestand magazine + Waffe 2 mal vorhanden....also keine probleme hoff ich....
Das könnte bedeuten, dass das...
...da rein muss:

Re: Frust & Ärger Thread 6.0
Verfasst: Mo 23. Dez 2019, 19:52
von Reverend45
Wo zu Teufel kommt das auf einmal her? Das ist doch komplett neu?
Re: Frust & Ärger Thread 6.0
Verfasst: Mo 23. Dez 2019, 19:58
von The_Governor
Wie gewo nochmal zusammengefasst hat, werden Magazine in einem juristischen Kunstgriff zu Waffen erklärt, weil das leichter zu verwalten ist. Somit bleib zu klären, ob diese auch wie Waffen verwahrt werden müssen.
3. Abschnitt
Waffen der Kategorie A (Verbotene Waffen und Kriegsmaterial)
Verbotene Waffen
§ 17.
7.
von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;
8.
von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als zehn Patronen aufnehmen kann;
9.
von Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können;
10.
von Magazinen für halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können;
Re: Frust & Ärger Thread 6.0
Verfasst: Mo 23. Dez 2019, 20:01
von Reverend45
Irgendwie hab ich das Gefühl es wär besser denen da oben mal bis Ende Jänner Zeit zu geben bis sie wissen was sie tun bevor ich mich weiter mit dem thema beschäftige....das macht kopfweh....wie zur hölle wollens bitte ein magazin ohne seriennummer als waffe irgendwo registrieren.....schwachsinn zum quadrat die ganze aktion.....ich steig auf revolver und uhren um....da hab ich das problem ned....
Re: Frust & Ärger Thread 6.0
Verfasst: Mo 23. Dez 2019, 20:06
von The_Governor
Reverend45 hat geschrieben: Mo 23. Dez 2019, 20:01
Irgendwie hab ich das Gefühl es wär besser denen da oben mal bis Ende Jänner Zeit zu geben bis sie wissen was sie tun bevor ich mich weiter mit dem thema beschäftige....das macht kopfweh....wie zur hölle wollens bitte ein magazin ohne seriennummer als waffe irgendwo registrieren.....schwachsinn zum quadrat die ganze aktion.....ich steig auf revolver und uhren um....da hab ich das problem ned....
Sicher?
Wer sagt, dass es registriert werden muss? Du meldest, dass du Magazine hast (Anzahl allem Anschien nach egal), darfst sie behalten, anstecken, benutzen und sogar nachkaufen, dafür müssen sie vermutlich wie die Waffen verwahrt werden. Dann darfst nochmal 117,40€ bezahlen für die neue WBK, wo das dann vermerkt wird.
Re: Frust & Ärger Thread 6.0
Verfasst: Mo 23. Dez 2019, 20:07
von Reverend45
ich kapitulier nicht, dafür ist mein französisch nicht gut genug. ich bin nur müde, genervt, hab kopfweh und paragrafen haben mich immer schon verwirrt....brauch immer bisserl länger bis ich solche dinge ganz kapiere.
am meisten tut ehrlich gesagt die kohle weh....120 euro ist ne schöne lange thai massage. die macht mehr sinn.
Re: Frust & Ärger Thread 6.0
Verfasst: Mo 23. Dez 2019, 20:13
von The_Governor
Reverend45 hat geschrieben: Mo 23. Dez 2019, 20:07
ich kapitulier nicht, dafür ist mein französisch nicht gut genug. ich bin nur müde, genervt, hab kopfweh und paragrafen haben mich immer schon verwirrt....brauch immer bisserl länger bis ich solche dinge ganz kapiere.
am meisten tut ehrlich gesagt die kohle weh....120 euro ist ne schöne lange thai massage. die macht mehr sinn.
Kommt drauf an, ob mit oder ohne Happy End.
Ich hab im November erst meine erweiterte WBK abgeholt, bald darf ich nochmal dafür zahlen, aber ich wollte die Plätze so schnell wie möglich, was man hat, hat man.

Dafür durfte die Beretta 1301 schon einziehen, aber das gehört eher in den Freude-Thread.

Re: Frust & Ärger Thread 6.0
Verfasst: Mo 23. Dez 2019, 21:06
von Yukon
The_Governor hat geschrieben: Mo 23. Dez 2019, 19:50
Reverend45 hat geschrieben: Mo 23. Dez 2019, 19:46
moment was? .... langsam wirds lächerlich. Auskennen beim neuen Gesetz tut sich mittlerweile wohl keine Sau mehr....Ich bin mit dem Verstehen schon lange ausgestiegen, kapier absolut gar nix mehr.
Ich geb meiner BH mal ein paar Monate Zeit um das zu regeln bevor ich ihnen auf den Sack gehe....altbestand magazine + Waffe 2 mal vorhanden....also keine probleme hoff ich....
Das könnte bedeuten, dass das...
...da rein muss:
Wieso sollte es da rein müssen?
Da hinein müssen "Schusswaffen und Munition".
"Waffen", die keine "Schusswaffen" sind, müssen da nicht hinein.
Re: Frust & Ärger Thread 6.0
Verfasst: Mo 23. Dez 2019, 21:09
von The_Governor
Yukon hat geschrieben: Mo 23. Dez 2019, 21:06
The_Governor hat geschrieben: Mo 23. Dez 2019, 19:50
Reverend45 hat geschrieben: Mo 23. Dez 2019, 19:46
moment was? .... langsam wirds lächerlich. Auskennen beim neuen Gesetz tut sich mittlerweile wohl keine Sau mehr....Ich bin mit dem Verstehen schon lange ausgestiegen, kapier absolut gar nix mehr.
Ich geb meiner BH mal ein paar Monate Zeit um das zu regeln bevor ich ihnen auf den Sack gehe....altbestand magazine + Waffe 2 mal vorhanden....also keine probleme hoff ich....
Das könnte bedeuten, dass das...
...da rein muss:
Wieso sollte es da rein müssen?
Da hinein müssen "Schusswaffen und Munition".
"Waffen", die keine "Schusswaffen" sind, müssen da nicht hinein.
Wie kommst du zu dem Schluss? Wäre natürlich vernünftiger.
Re: Frust & Ärger Thread 6.0
Verfasst: Mo 23. Dez 2019, 21:25
von Yukon
The_Governor hat geschrieben: Mo 23. Dez 2019, 21:09
Yukon hat geschrieben: Mo 23. Dez 2019, 21:06
The_Governor hat geschrieben: Mo 23. Dez 2019, 19:50
Das könnte bedeuten, dass das...
...da rein muss:
Wieso sollte es da rein müssen?
Da hinein müssen "Schusswaffen und Munition".
"Waffen", die keine "Schusswaffen" sind, müssen da nicht hinein.
Wie kommst du zu dem Schluss? Wäre natürlich vernünftiger.
Weil ich den Paragraph 16b WaffG so lese.
Sollte ich falsch liegen, müsste ich einen langen Eintrag im F&Ä Thread machen, da ich ein prächtiges Platzproblem hätte.
Re: Frust & Ärger Thread 6.0
Verfasst: Mo 23. Dez 2019, 21:34
von m_a_d
Yukon hat geschrieben: Mo 23. Dez 2019, 21:25
The_Governor hat geschrieben: Mo 23. Dez 2019, 21:09
Yukon hat geschrieben: Mo 23. Dez 2019, 21:06
Wieso sollte es da rein müssen?
Da hinein müssen "Schusswaffen und Munition".
"Waffen", die keine "Schusswaffen" sind, müssen da nicht hinein.
Wie kommst du zu dem Schluss? Wäre natürlich vernünftiger.
Weil ich den Paragraph 16b WaffG so lese.
Sollte ich falsch liegen, müsste ich einen langen Eintrag im F&Ä Thread machen, da ich ein prächtiges Platzproblem hätte.
Zitat aus dem WaffG §16b sowie der Durchführungsverordnung §3 - da wird in beiden sowohl von Schusswaffen als auch von Waffen gesprochen. Da ich aber kein Jurist bin, kann ich daraus nicht ableiten, was nun für die Magazine alleine gilt.
"Gesamte Rechtsvorschrift für Waffengesetz 1996, Fassung vom 23.12.2019
Verwahrung von Schusswaffen
§ 16b. Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren. Der Bundesminister für Inneres ist
ermächtigt, durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Anforderungen an eine sichere Verwahrung zu erlassen, sodass Waffen und Munition in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind."
"Gesamte Rechtsvorschrift für 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung, Fassung vom 23.12.2019
Sichere Verwahrung
§ 3. (1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor
unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten – Zugriff schützt.
(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1. Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);
2. Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;
3. Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;
4. Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.
(3) Verwahrt der Besitzer einer Schusswaffe der Kategorie B diese entsprechend der Information jenes Gewerbetreibenden, bei dem er die Waffe erworben hat, so ist ihm dies gegebenenfalls nur dann als seine Verläßlichkeit beeinträchtigend anzulasten, wenn die Mangelhaftigkeit für einen um die sichere Verwahrung besorgten Waffenbesitzer deutlich erkennbar ist."