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Kleine Frage an unsere Juristen...

Verfasst: Fr 13. Apr 2012, 14:16
von Varminter
Angeregt durch einen anderen Thread, stelle ich eine fiktive Frage in den Raum.

Fiktiv deshalb, weil der Thread sonst wahrscheinlich gleich wieder zu ist. :roll:

Person A kauft von Händer B ein Auto, PC, Gewehr etc.

Person A bekommt die Meinung, die Ware von Händler B ist Mist und/oder der Händler B hat ihn betrogen.

Person A verbreitet es öffentlich.

Händler B droht daraufhin mit Rechtsanwalt, Begründung Verleumdung, Geschäftstörung, Internetmobbing etc. um Käufer A mundtot zu machen.

Käufer A fühlt sich im Recht und will seine Annahme vor Gericht beweisen - ein Wahrheitsbeweiss seiner Ansicht also.

Darf Käufer A für den Fall, dass seine Ansichten vom Gericht anerkannt werden, dieses Ergebnis daraufhin aller Welt kund tun?

Also überall klar und deutlich verkünden: Händler B ist ein Betrüger/Lügner, der mir oder anderen minderwertigen Dreck verkauft hat?

Wie seht ihr das?

Re: Kleine Frage an unsere Juristen...

Verfasst: Fr 13. Apr 2012, 15:04
von Von Tamfeld
Im gegenständlichen Falle dürftest Du es...aber ganz so einfach ist das auch nicht...

Re: Kleine Frage an unsere Juristen...

Verfasst: Fr 13. Apr 2012, 15:12
von BigBen
Interessantes Thema...gibts da einen aktuellen Anlass? ;-)

Ich sehe das so: wenn es eine Behauptung durch ein Urteil bestätigt wird, darf man diese Behauptung...aber nur genau diese...auch öffentlich aufstellen, am besten mit Verweis aufs Urteil. Gibt es noch kein Urteil geht der Schutz des Beschuldigten vor den Schutz möglicher zukünftiger geschädigter Kunden...im Zweifelsfalle also für den Angeklagten - aus diesem Grund wird auch demnächst ein Beitrag editiert werden.

Re: Kleine Frage an unsere Juristen...

Verfasst: Fr 13. Apr 2012, 15:28
von Von Tamfeld
Exakt - NUR der gegenständliche Fall...und KEINE Generalisierung...

Net "DER Lügner", "DER Betrüger", etc. ...

Re: Kleine Frage an unsere Juristen...

Verfasst: Fr 13. Apr 2012, 15:37
von gewo
Varminter hat geschrieben:Darf Käufer A für den Fall, dass seine Ansichten vom Gericht anerkannt werden, dieses Ergebnis daraufhin aller Welt kund tun?


hallo

soweit ich weiss nein

aus dem UWG dem gesetz gegen den unlauteren wettbewerb sind alle handlungen verboten die die geschaeftstaetigkeit nachteilig beeinflussen

und es hat nix damit zu tun ob man das beweisen kann oder nicht

wir haben vor jahren mal einiges bezahlt weil wir einen virtuellen "warenkorb" vergleich der grossen handelsketten gemacht haben
aus dem ist hervorgegangen welche grosse handelskette in summe den guenstigsten preis fuer bestimmte produkte hat
war alles komplett sauber, mit notar und fotos der preise

verloren haben wir trotzdem, weil wir mit dieser handlung die geschaeftstaetigkeit der damals teurersten handelskette die nach UWG geklagt hatte gestoert haben ...

Re: Kleine Frage an unsere Juristen...

Verfasst: Fr 13. Apr 2012, 15:39
von Schnittbrot
Varminter hat geschrieben:Person A kauft von Händer B ein Auto, PC, Gewehr etc.
Hab mir zuerst gedacht: bei welchem Händler bekommst du das alles? Handel mit Waren aller Art ;-)

Re: Kleine Frage an unsere Juristen...

Verfasst: Fr 13. Apr 2012, 15:40
von BigBen
gewo hat geschrieben:
Varminter hat geschrieben:Darf Käufer A für den Fall, dass seine Ansichten vom Gericht anerkannt werden, dieses Ergebnis daraufhin aller Welt kund tun?


hallo

soweit ich weiss nein

aus dem UWG dem gesetz gegen den unlauteren wettbewerb sind alle handlungen verboten die die geschaeftstaetigkeit nachteilig beeinflussen

und es hat nix damit zu tun ob man das beweisen kann oder nicht

wir haben vor jahren mal einiges bezahlt weil wir einen virtuellen "warenkorb" vergleich der grossen handelsketten gemacht haben
aus dem ist hervorgegangen welche grosse handelskette in summe den guenstigsten preis fuer bestimmte produkte hat
war alles komplett sauber, mit notar und fotos der preise

verloren haben wir trotzdem, weil wir mit dieser handlung die geschaeftstaetigkeit der damals teurersten handelskette die nach UWG geklagt hatte gestoert haben ...



Objektiv vergleichende Werbung ist aber mittlerweile erlaubt!

Re: Kleine Frage an unsere Juristen...

Verfasst: Fr 13. Apr 2012, 15:40
von Von Tamfeld
DAS ist aber was ganz anderes...

Wennst ein Urteil hast kannst Dich auch darauf berufen...WERBEN darfst damit aber nicht...

Re: Kleine Frage an unsere Juristen...

Verfasst: Fr 13. Apr 2012, 16:01
von Varminter
Von Tamfeld hat geschrieben:DAS ist aber was ganz anderes...

Wennst ein Urteil hast kannst Dich auch darauf berufen...WERBEN darfst damit aber nicht...



:lol: :lol: :lol: Ich glaube kaum, das Käufer "A" für Verkäufer "B" irgendwelche Werbung machen möchte... :lol: :lol: :lol:

Re: Kleine Frage an unsere Juristen...

Verfasst: Fr 13. Apr 2012, 17:00
von haunclesam
Ich verstehe das ohnedies nicht -
wenn ein Produkt meiner persönliche Ansicht nach Mist ist, oder ein Geschäft Artikel verkauft die nicht dem entsprechen was sie bewerben, warum kann ich diese meine persönliche Meinung dann nicht öffentlich kundtun ohne das man mich verklagen kann? Dachte das würde unter Meinungs- und Redefreiheit fallen!?

Re: Kleine Frage an unsere Juristen...

Verfasst: Fr 13. Apr 2012, 17:24
von therion
UWG spricht vom geschäftlichen Verkehr gewo, nicht von Vebraucher A und B

Re: Kleine Frage an unsere Juristen...

Verfasst: Fr 13. Apr 2012, 17:26
von savage3000
Hallo Varminter: es kommt darauf an inwiefern sich Kunde A von Verkäufer B betrogen fühlt.
Ist es die Ware , oder der Preis.:

1.:Bei Ware kommt es drauf an: Hat mir der Händler arglistig versteckte Mängel verschwiegen?
2.:Bei Preis kommt es drauf an: Ist die Ware derart massiv überteuert , das der Wucherparagraph greift?

Die Frage inwieweit sowas öffentlich gemacht wird von Seiten Käufer A hängt auch davon ab in welchem Ausmaß der beschiss stattgefunden hat.
Wenn zb die AK oder welche Institution auch immer mir NICHT helfen kann, kann man sich zB an den Dachverband wenden, der für die Leistung des Verkäufers B zuständig ist.

Beispiel , mir selbst wiederfahren: Immobilien Markler bietet mir ein Haus an, um 300.000,-- und sagt ich soll ein Angebot legen über den Kaufpreis.: OK ich und meine Frau überlegen daheim dass wir 250.000 ,-- zahlen! EINEN Tag später ist das Haus um 200.000 VB angeschrieben.
Wir haben an den Dachverband geschrieben, jetzt gibts den Markler nimma.

Um die, lieber Varmi genau einen Rat zu geben müsste man die Branche, das Gekaufte kennen. Und vor allem in welcher Grössenordnung das Ganze spielt

Re: Kleine Frage an unsere Juristen...

Verfasst: Fr 13. Apr 2012, 17:39
von gewo
therion hat geschrieben:UWG spricht vom geschäftlichen Verkehr gewo, nicht von Vebraucher A und B


hi

es geht bei dem virtuellen fall um geschaeftlichen verkehr ...

Re: Kleine Frage an unsere Juristen...

Verfasst: Sa 14. Apr 2012, 09:46
von Jagdmatch
In solch einem Fall würde ich als Käufer A:

a.) Auf jeden Fall einen Juristen kontaktieren um die Gegebenheiten des gegenständlichen Falles zu klären.
b.) Gegen den Händler B Ersatzansprüche und Strafanzeigen wegen (gewerblichem) Betrug, Sachwucher, ect. prüfen lassen und dann Strafanzeige erstatten.

Einer allfälligen Klage wegen Geschäftstörung, Verleumdung wurde ich gelassen entgegen sehen, wenn ich die Mängel einwandfrei nachweisen kann.
Von derartigen Drohgebärden würde ich mich nicht mundtot machen lassen.

lg

PS: Ich bin aber auch sehr gut (Rechtschutz) versichert

Re: Kleine Frage an unsere Juristen...

Verfasst: Sa 14. Apr 2012, 15:43
von mgritsch
Abgesehen von der rechtlichen seite stellt sich mir eine grundsätzliche inhaltliche frage:
denkst du wirklich, dass es fair und angemessen ist aus einem (erlebten negativen) einzelfall heraus zu verallgemeinern? Weil du einen artikel erworben hast und mit qualität, preis, ablauf etc. nicht zufrieden warst denjenigen gleich ganz allgemein als betrüger und verkäufer von mist hinzustellen? Ich denke das ist alles ein bissi viel des guten. Krieg deinen fall geregelt und gib dich zufrieden. Man muß die welt nicht missionieren.

just my 2cents.