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verbringung an den arbeitsplatz - kat b

Verfasst: Di 17. Apr 2012, 11:15
von Gw10
grüße!

kleine frage:
arbeitsplatz büro, 3 leute sind hier. büro ist eine privatwohnung im besitz des chefs.

ist es erlaubt wenn man das einverständnis des chefs hat und sich hier einen möbeltresor an die wand dübelt zu dem man nur selbst zugang hat, die glock von zuhause ins büro zu bringen, dort zu verwahren um zb nach der arbeit zu einem turnier zu fahren und nicht extra 50km heim zu müssen, glock holen, dann erst hin fahren können - oder wenn man beispielsweise früher geht um zum büchser zu fahren, die glock gleich von der arbeit mitnehmen zu können?

lg gemein wie 10

Re: verbringung an den arbeitsplatz - kat b

Verfasst: Di 17. Apr 2012, 11:19
von KGR84
Du darfst sie dort auch führen, wenn der Besitzer der Wohung es erlaubt ...

bzw. ist es dann kein Führen:

Ein Führen einer Waffe liegt nicht vorliegt, wenn die Waffe bloß in den eigenen Wohn- oder Betriebsräumen oder auf der eigenen eingefriedeten Liegenschaft getragen wird; dem steht gleich, wenn die Waffe in fremden Wohn- oder Betriebsräumen oder auf fremden eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des oder der Benützungsberechtigten getragen wird.


Das sagt jetzt zwar nichts über die Lagerung aus, aber wenn ich an einer Örtlichkeit eine Waffe fürhen darf, gehe ichdavon aus, dass sie auch dort gelagert werden darf.

Re: verbringung an den arbeitsplatz - kat b

Verfasst: Di 17. Apr 2012, 11:19
von Varminter
Gw10 hat geschrieben:grüße!

kleine frage:
arbeitsplatz büro, 3 leute sind hier. büro ist eine privatwohnung im besitz des chefs.

ist es erlaubt wenn man das einverständnis des chefs hat und sich hier einen möbeltresor an die wand dübelt zu dem man nur selbst zugang hat, die glock von zuhause ins büro zu bringen, dort zu verwahren um zb nach der arbeit zu einem turnier zu fahren und nicht extra 50km heim zu müssen, glock holen, dann erst hin fahren können - oder wenn man beispielsweise früher geht um zum büchser zu fahren, die glock gleich von der arbeit mitnehmen zu können?

lg gemein wie 10


Ja.

Re: verbringung an den arbeitsplatz - kat b

Verfasst: Di 17. Apr 2012, 11:24
von KGR84
Übrigens, wenn die anderen Anwesenden, vorausgesetzt sie haben noch genug Plätze auf der WBK, damit sie nicht zu viele Waffen haben könnten, auch im Besitz eines waffenrechtlichen Dokuments sind, dann dürften die auch Zugriff darauf haben.

Re: verbringung an den arbeitsplatz - kat b

Verfasst: Di 17. Apr 2012, 11:25
von gewo
Gw10 hat geschrieben:ist es erlaubt wenn man das einverständnis des chefs hat und sich hier einen möbeltresor an die wand dübelt zu dem man nur selbst zugang hat..


hallo

ja

du darfst UEBERALL verwahren
WENN du ordnungsgemaess verwahrst
(und ein geregelter zugang zum verwahrungsort gegeben ist)